Alternative Finanzierungsformen
Irrtümer rund um Factoring und Leasing

Factoring und Leasing haben eins gemeinsam: komplizierte Verträge. Das erzeugt Missverständnisse. Zehn weitverbreitete Irrtümer - und Tipps, wie Sie bei Factoring und Leasing das meiste für sich rausholen.

,

Irgendwo muss das Geld herkommen: Wenn die Bank keinen Kredit gibt, dann kommen vielleicht alternative Finanzierungsformen wie Factoring oder Leasing in Frage.
Irgendwo muss das Geld herkommen: Wenn die Bank keinen Kredit gibt, dann kommen vielleicht alternative Finanzierungsformen wie Factoring oder Leasing in Frage.
© onemorenametoremember / photocase.com

„Leasing schont die Bilanz, und wer einen kündbaren Vertrag abschließt, kommt jederzeit raus.“ – „Factoring, das machen ja eigentlich nur Firmen in der Krise…“ Zwei typische Vorurteile über die beiden wichtigsten Finanzierungsalternativen für Unternehmer, die sich nicht nur bei der Bank Geld besorgen wollen.

Udo Dewein, Vorstandschef des Beratungsunternehmens Leasecontrol in Frankfurt am Main, weiß, warum so viele Gerüchte, Halbwahrheiten oder auch komplett falsche Informationen kursieren: Leasing- und Factoringfinanziers genießen ein großes Maß an Vertragsfreiheit – und nutzten diese nicht unbedingt zum Vorteil der Kunden. „Immer wieder entstehen so Missverständnisse“, sagt Dewein.

Was dagegen hilft? „Genau lesen und beim Anbieter nachfragen statt zu versuchen, Klauseln selbst zu interpretieren.“ Zudem ist Verhandlungsgeschick gefragt – auch bei Factoringverträgen. „‚Friss oder stirb‘ gibt es in diesen Märkten nicht“, sagt der Finanzierungsberater Bernd Rischko aus Löhne in Westfalen. „Fast alle Konditionen sind verhandelbar.“

Irrtum 1: Man kann Rechnungen an privat nicht verkaufen

Internetversender und Fitnessstudiobetreiber wissen nur zu gut, wie anstrengend es sein kann, dem Geld säumiger Privatkunden hinterherzulaufen. Lange Zeit lehnten Factoring-Anbieter daher dankend ab, wollte ihnen jemand nicht gewerbliche Forderungen andienen. Unter den vielen kleineren Anbietern haben sich inzwischen aber Spezialisten etabliert, etwa für Fitnessstudiobesitzer, die auch Mahnungen und Pfändung übernehmen. Das ist deutlich teurer als der Handel mit gewerblichen Forderungen. Unmöglich ist der Verkauf von Rechnungen an Privatkunden aber nicht mehr.

Irrtum 2: Factoring finanziert sich von selbst

Die Branchenlogik: Wer seine Forderungen weiterverkauft und so bei seinen Lieferanten schneller zahlen kann, streicht Skonto ein – und hat die Gebühren fürs Factoring raus. Doch das Skonto ist kein Rabatt, sondern offenbart den wahren Preis. Der Preis „Netto ohne Abzug“ dagegen enthält einen Aufschlag für den eingebauten Lieferantenkredit, also das Zahlungsziel. Bei zwei Prozent Skonto für 30 Tage Zahlungsfrist kostet dieser Kredit aufs Jahr 24 Prozent Zinsen. „Wer Skonto ausnutzt, verzichtet also nur auf den teuersten Kredit“, sagt Finanzierungsberater Bernd Rischko aus Löhne.

Irrtum 3: Factoring hilft nur in der Krise

Ein altes Vorurteil: Factoring-Anbieter strecken selbst dann noch Geld vor, wenn die Banken den Hahn längst zugedreht haben. Das ist nicht ganz falsch, aber wer daraus folgert, Factoring sei bloß ein letzter Strohhalm, irrt. Tatsächlich ist die Dienstleistung viel interessanter für Firmen mit steigenden Umsätzen. Denn dann steigen auch die offenen Posten – und die Liquidität, wenn man sie weiterverkauft. „Factoring ist also nicht nur ein Krisenhelfer, sondern taugt auch als Wachstumsbeschleuniger“, sagt Experte Rischko. (Lesen Sie hier mehr zu den Vor- und Nachteilen von Factoring)

Irrtum 4: Beim stillen Factoring erfahren Kunden nichts

Viele Unternehmer wollen ihren Kunden nicht verraten, dass sie ihre Rechnungen weiterverkaufen. Für solche Fälle gibt es das stille Factoring, bei dem der Ankäufer der Forderung nicht in Erscheinung tritt. Diese Vertragsvariante ist teurer als offene Verfahren. Und wenn ein Kunde tatsächlich nicht zahlt, wird der Factoring-Anbieter sich doch zu erkennen geben, um sein Geld einzutreiben. Einzige Alternative: sich weiter selbst um säumige Zahler kümmern. Dann fällt aber eine Kerndienstleistung des Factorings weg.

Irrtum 5: Leasing verbessert die Bilanz

Das erzählen die Anbieter gern – aber wer mit Bankern spricht, hört anderes: Wer kaum Anlagevermögen in der Bilanz stehen hat und eine entsprechend hohe Eigenkapitalquote vorweisen kann, weil er kaum etwas kauft, sondern meist mietet, erhält dafür keineswegs automatisch einen Ratingbonus. Banken denken schließlich in Sicherheiten – und in Haftungsmasse. Eine geleaste Maschine wird aber, wenn man die Raten nicht mehr zahlen kann, irgendwann von der Leasinggesellschaft abgeholt. Dann steht nicht nur die Produktion still. Es fehlt auch verwertbares Vermögen.

Irrtum 6: Leasingraten sind fix

Was Leasingkunden oft übersehen: Die Raten, die sie aushandeln, sind nicht unbedingt garantiert. Denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich meist eine Zinsanpassungsklausel. Steigen die Zinsen zwischen Abschluss und Vertragsstart, können Anbieter die Raten erhöhen. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsen könnte es da bei teuren Maschinen mit langer Lieferzeit in einem oder zwei Jahren ein böses Erwachen geben. Experten raten, darauf zu achten, dass Anpassungsklauseln zumindest an die Umlaufrendite gekoppelt sind, deren Höhe der Kunde nachvollziehen kann.

Irrtum 7: Leasingverträge muss man nicht kündigen

Per Leasingvertrag überlässt der Eigentümer ein Wirtschaftsgut einem anderen zur Nutzung – ein Auto, eine Maschine oder auch eine Produktionshalle. Wie lang ein Leasingkunde im Vertrag bleibt, steht keineswegs immer vorher fest. Insbesondere sogenannte kündbare Leasingverträge verlängern sich regelmäßig, solange man nicht kündigt. Es ist ein bisschen wie beim Handyvertrag: Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hängt schnell ein halbes Jahr länger drin. Experten empfehlen deshalb: Gleich mit Vertragsabschluss die Kündigung nach der sogenannten Grundmietzeit aussprechen. Oder im Kalender eine Erinnerung rechtzeitig vor dem Stichtag eintragen. Und dann formlos, aber schriftlich den Vertrag beenden.

Irrtum 8: Wer weniger fährt, hat Pech gehabt

Jeder dritte Neuwagen ist hierzulande geleast, die meisten Kunden setzen auf Kilometerverträge. Darin ist festgelegt, wie viele Jahre man den Wagen fahren darf, und auch, wie weit – also etwa 30.000 Kilometer im Jahr. Und wenn der Tacho nach drei Jahren erst bei 80.000 steht? Wer auf eine Rückvergütungsklausel geachtet hat, bekommt Geld zurück. Bei Mehrkilometern kassieren Leasingfirmen umgekehrt einen Abnutzungszuschlag. Üblich sind gewisse Toleranzen, da kaum jemand eine Punktlandung schafft. Stark abweichende Mehr- oder Minderkilometer kosten oder bringen zwischen 3 und 6 Cent, teilweise auch mehr. Bei Verträgen, die nur Zusatzkosten vorsehen, aber keinen Bonus, nachverhandeln!

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Irrtum 9: Voll amortisiert heißt voll bezahlt

Bei Verträgen mit Vollamortisation ist das Leasinggut bei Vertrags-ende voll bezahlt? Falsch! Bei solch lang laufenden Kontrakten, die etwa für Maschinen oder auch bei IT üblich sind, wird das geleaste Gerät zwar über die Raten einmal komplett durchfinanziert. Wer es danach besitzen will, muss aber noch zuzahlen. Und zwar einen Restwert von mindestens zehn Prozent der Anschaffungssumme, so sieht es der Gesetzgeber vor. Heißt: Wer im Anschluss ans Vollamortisationsleasing kauft, zahlt mindestens 110 Prozent. Das rechnet sich selten, ein anschließender Gerätetausch ist attraktiver.

Irrtum 10: Bei Teilamortisation kann man die Ware hinterher kaufen

Nur zahlen für das, was man auch abnutzt – diese Idee steckt hinter Verträgen mit Teilamortisation. Der Anbieter kalkuliert mit einem höheren Restwert der gebrauchten Ware und rechnet die Raten entsprechend runter. Der Haken: Die Anbieter entscheiden selbst, ob sie die Ware an jemand anderen weiterverkaufen – oder ob der Leasingkunde sie zum kalkulierten Restpreis kaufen muss. Man bekommt die Gebrauchtware nur, wenn sie auf dem Markt eigentlich weniger wert ist. „Viele Kunden glauben, dass sie definitiv zum Restwert kaufen können“, sagt Experte Udo Dewein. Ein Irrtum.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
"Leasing schont die Bilanz, und wer einen kündbaren Vertrag abschließt, kommt jederzeit raus." - "Factoring, das machen ja eigentlich nur Firmen in der Krise..." Zwei typische Vorurteile über die beiden wichtigsten Finanzierungsalternativen für Unternehmer, die sich nicht nur bei der Bank Geld besorgen wollen. Udo Dewein, Vorstandschef des Beratungsunternehmens Leasecontrol in Frankfurt am Main, weiß, warum so viele Gerüchte, Halbwahrheiten oder auch komplett falsche Informationen kursieren: Leasing- und Factoringfinanziers genießen ein großes Maß an Vertragsfreiheit - und nutzten diese nicht unbedingt zum Vorteil der Kunden. "Immer wieder entstehen so Missverständnisse", sagt Dewein. Was dagegen hilft? "Genau lesen und beim Anbieter nachfragen statt zu versuchen, Klauseln selbst zu interpretieren." Zudem ist Verhandlungsgeschick gefragt - auch bei Factoringverträgen. "‚Friss oder stirb‘ gibt es in diesen Märkten nicht", sagt der Finanzierungsberater Bernd Rischko aus Löhne in Westfalen. "Fast alle Konditionen sind verhandelbar." Irrtum 1: Man kann Rechnungen an privat nicht verkaufen Internetversender und Fitnessstudiobetreiber wissen nur zu gut, wie anstrengend es sein kann, dem Geld säumiger Privatkunden hinterherzulaufen. Lange Zeit lehnten Factoring-Anbieter daher dankend ab, wollte ihnen jemand nicht gewerbliche Forderungen andienen. Unter den vielen kleineren Anbietern haben sich inzwischen aber Spezialisten etabliert, etwa für Fitnessstudiobesitzer, die auch Mahnungen und Pfändung übernehmen. Das ist deutlich teurer als der Handel mit gewerblichen Forderungen. Unmöglich ist der Verkauf von Rechnungen an Privatkunden aber nicht mehr. Irrtum 2: Factoring finanziert sich von selbst Die Branchenlogik: Wer seine Forderungen weiterverkauft und so bei seinen Lieferanten schneller zahlen kann, streicht Skonto ein - und hat die Gebühren fürs Factoring raus. Doch das Skonto ist kein Rabatt, sondern offenbart den wahren Preis. Der Preis "Netto ohne Abzug" dagegen enthält einen Aufschlag für den eingebauten Lieferantenkredit, also das Zahlungsziel. Bei zwei Prozent Skonto für 30 Tage Zahlungsfrist kostet dieser Kredit aufs Jahr 24 Prozent Zinsen. "Wer Skonto ausnutzt, verzichtet also nur auf den teuersten Kredit", sagt Finanzierungsberater Bernd Rischko aus Löhne. Irrtum 3: Factoring hilft nur in der Krise Ein altes Vorurteil: Factoring-Anbieter strecken selbst dann noch Geld vor, wenn die Banken den Hahn längst zugedreht haben. Das ist nicht ganz falsch, aber wer daraus folgert, Factoring sei bloß ein letzter Strohhalm, irrt. Tatsächlich ist die Dienstleistung viel interessanter für Firmen mit steigenden Umsätzen. Denn dann steigen auch die offenen Posten - und die Liquidität, wenn man sie weiterverkauft. "Factoring ist also nicht nur ein Krisenhelfer, sondern taugt auch als Wachstumsbeschleuniger", sagt Experte Rischko. (Lesen Sie hier mehr zu den Vor- und Nachteilen von Factoring) Irrtum 4: Beim stillen Factoring erfahren Kunden nichts Viele Unternehmer wollen ihren Kunden nicht verraten, dass sie ihre Rechnungen weiterverkaufen. Für solche Fälle gibt es das stille Factoring, bei dem der Ankäufer der Forderung nicht in Erscheinung tritt. Diese Vertragsvariante ist teurer als offene Verfahren. Und wenn ein Kunde tatsächlich nicht zahlt, wird der Factoring-Anbieter sich doch zu erkennen geben, um sein Geld einzutreiben. Einzige Alternative: sich weiter selbst um säumige Zahler kümmern. Dann fällt aber eine Kerndienstleistung des Factorings weg. Irrtum 5: Leasing verbessert die Bilanz Das erzählen die Anbieter gern - aber wer mit Bankern spricht, hört anderes: Wer kaum Anlagevermögen in der Bilanz stehen hat und eine entsprechend hohe Eigenkapitalquote vorweisen kann, weil er kaum etwas kauft, sondern meist mietet, erhält dafür keineswegs automatisch einen Ratingbonus. Banken denken schließlich in Sicherheiten - und in Haftungsmasse. Eine geleaste Maschine wird aber, wenn man die Raten nicht mehr zahlen kann, irgendwann von der Leasinggesellschaft abgeholt. Dann steht nicht nur die Produktion still. Es fehlt auch verwertbares Vermögen. Irrtum 6: Leasingraten sind fix Was Leasingkunden oft übersehen: Die Raten, die sie aushandeln, sind nicht unbedingt garantiert. Denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich meist eine Zinsanpassungsklausel. Steigen die Zinsen zwischen Abschluss und Vertragsstart, können Anbieter die Raten erhöhen. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsen könnte es da bei teuren Maschinen mit langer Lieferzeit in einem oder zwei Jahren ein böses Erwachen geben. Experten raten, darauf zu achten, dass Anpassungsklauseln zumindest an die Umlaufrendite gekoppelt sind, deren Höhe der Kunde nachvollziehen kann. Irrtum 7: Leasingverträge muss man nicht kündigen Per Leasingvertrag überlässt der Eigentümer ein Wirtschaftsgut einem anderen zur Nutzung - ein Auto, eine Maschine oder auch eine Produktionshalle. Wie lang ein Leasingkunde im Vertrag bleibt, steht keineswegs immer vorher fest. Insbesondere sogenannte kündbare Leasingverträge verlängern sich regelmäßig, solange man nicht kündigt. Es ist ein bisschen wie beim Handyvertrag: Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hängt schnell ein halbes Jahr länger drin. Experten empfehlen deshalb: Gleich mit Vertragsabschluss die Kündigung nach der sogenannten Grundmietzeit aussprechen. Oder im Kalender eine Erinnerung rechtzeitig vor dem Stichtag eintragen. Und dann formlos, aber schriftlich den Vertrag beenden. Irrtum 8: Wer weniger fährt, hat Pech gehabt Jeder dritte Neuwagen ist hierzulande geleast, die meisten Kunden setzen auf Kilometerverträge. Darin ist festgelegt, wie viele Jahre man den Wagen fahren darf, und auch, wie weit - also etwa 30.000 Kilometer im Jahr. Und wenn der Tacho nach drei Jahren erst bei 80.000 steht? Wer auf eine Rückvergütungsklausel geachtet hat, bekommt Geld zurück. Bei Mehrkilometern kassieren Leasingfirmen umgekehrt einen Abnutzungszuschlag. Üblich sind gewisse Toleranzen, da kaum jemand eine Punktlandung schafft. Stark abweichende Mehr- oder Minderkilometer kosten oder bringen zwischen 3 und 6 Cent, teilweise auch mehr. Bei Verträgen, die nur Zusatzkosten vorsehen, aber keinen Bonus, nachverhandeln! Irrtum 9: Voll amortisiert heißt voll bezahlt Bei Verträgen mit Vollamortisation ist das Leasinggut bei Vertrags-ende voll bezahlt? Falsch! Bei solch lang laufenden Kontrakten, die etwa für Maschinen oder auch bei IT üblich sind, wird das geleaste Gerät zwar über die Raten einmal komplett durchfinanziert. Wer es danach besitzen will, muss aber noch zuzahlen. Und zwar einen Restwert von mindestens zehn Prozent der Anschaffungssumme, so sieht es der Gesetzgeber vor. Heißt: Wer im Anschluss ans Vollamortisationsleasing kauft, zahlt mindestens 110 Prozent. Das rechnet sich selten, ein anschließender Gerätetausch ist attraktiver. Irrtum 10: Bei Teilamortisation kann man die Ware hinterher kaufen Nur zahlen für das, was man auch abnutzt - diese Idee steckt hinter Verträgen mit Teilamortisation. Der Anbieter kalkuliert mit einem höheren Restwert der gebrauchten Ware und rechnet die Raten entsprechend runter. Der Haken: Die Anbieter entscheiden selbst, ob sie die Ware an jemand anderen weiterverkaufen - oder ob der Leasingkunde sie zum kalkulierten Restpreis kaufen muss. Man bekommt die Gebrauchtware nur, wenn sie auf dem Markt eigentlich weniger wert ist. "Viele Kunden glauben, dass sie definitiv zum Restwert kaufen können", sagt Experte Udo Dewein. Ein Irrtum.