Cyber-Policen  So versichern Sie sich gegen Hacker-Angriffe

Unternehmen können sich gegen Angriffe aus dem Internet versichern lassen. Doch der Versicherungsschutz ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das sollten Sie wissen.

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Cyber-Policen

© Jasmin Merdan/Moment/Getty Images

Jede Firma kann gehackt werden, auch kleine Unternehmen und Freiberufler. Und das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden, steigt mit zunehmender Digitalisierung. Angriffe aus dem Internet können Firmen in eine existenzielle Krise stürzen, wenn etwa für mehrere Tage oder Wochen das IT-System ausfällt. „Das ist vergleichbar mit einer abgebrannten Firma“, sagt der Versicherungsmakler und Cyberschutz-Spezialist Sven Erichsen aus Essen. Zwar können sich Firmen gegen Hackerangriffe versichern. Doch mit zunehmender Cyberkriminalität ist es schwieriger geworden, an eine Police zu kommen. Zudem erhöhen Anbieter ständig die Prämien.

Trotzdem kann der Versicherungsschutz klappen, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmte Voraussetzungen beachten.

Was sichern Cyberpolicen ab?

Umsatzverlust, beschädigter Server, Kundendaten weg – die Schäden durch Cyberangriffe können vielseitig sein. Entsprechend komplex sind die Versicherungsprodukte, nicht alle Assekuranzen decken alle Schäden gleich ab. Grob betrachtet, lassen sich sechs Schadensfälle absichern (siehe auch Anbietervergleich unten):

1. Schnelle Expertenhilfe

Eine der wichtigsten Leistungen einer Cyberpolice ist die sogenannte Assistance-Leistung, wenn das IT-System durch eine Hackerattacke beschädigt wurde. Hierbei schickt das Versicherungsunternehmen sofort nach Meldung des Angriffs externe IT-Experten, die den Schaden analysieren und das System schnell wieder zum Laufen bringen, um weitere Kosten zu vermeiden.

2. Entgangene Einnahmen

Viele Unternehmen können nicht weiterarbeiten, weil das angegriffene IT-System stillsteht. Sie verlieren Einnahmen. Auch für diesen sogenannten Betriebsunterbrechungsschaden kommen Versicherungen auf. Sie übernehmen für eine bestimmte Frist – in der Regel 180 Tage – die laufenden Kosten und gleichen den nachweislich entgangenen Gewinn aus.


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