Finanzen
Elterngeld Plus für Selbstständige: Das lohnt sich!

Das Elterngeld Plus erleichtert Eltern im kommenden Jahr den Wiedereinstieg in den Job. Unternehmer und Freiberufler profitieren besonders von der neuen Teilzeit-Regelung.

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Für Selbstständige, die ihr Geschäft auch als frischgebackene Eltern nicht vollkommen ruhen lassen wollen oder können, ist das Elterngeld Plus besonders attraktiv.
Für Selbstständige, die ihr Geschäft auch als frischgebackene Eltern nicht vollkommen ruhen lassen wollen oder können, ist das Elterngeld Plus besonders attraktiv.
© WavebreakMediaMicro - Fotolia.com

Der Mut zur Selbstständigkeit endet meist beim Gedanken an die Familienplanung. Dabei haben Freiberufler und Unternehmer in vielerlei Hinsicht die gleichen Rechte wie Selbstständige.
Autorin Nadine Luck hat ihr Problem zu ihrem Beruf gemacht: Die Mutter zweier Kinder schreibt Bücher (unter anderem: „Selbstständig in Teilzeit“) und informiert über das Elterngeld für Selbstständige. Im Interview erklärt sie, worauf es ankommt.

Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?

Ja, Selbstständige haben denselben Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Auch sie erhalten bis zu 1800 Euro pro Monat, sofern sie als frisch gebackene Eltern beruflich kürzertreten oder sogar pausieren.

Lesen Sie hierzu: Elterngeld für Selbständige: Das sollten Selbständige in Bezug auf das Elterngeld wissen

Woran bemisst sich die Höhe des Elterngelds?

Die Antragstellung ist mit mehr Aufwand und Rechnerei verbunden. Während bei Angestellten das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage genommen wird, zählt bei Selbstständigen das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt. In den letzten Monaten vor der Geburt besonders viel zu schuften, lohnt sich bei Unternehmern also nur, wenn das Kind Anfang des Jahres zur Welt kommt.

Nadine Luck

Nadine Luck© Nadine Luck

Kann ich als Selbstständiger in Teilzeit arbeiten und das Elterngeld als Unterstützung beziehen?

Für Selbstständige, die ihr Geschäft auch als frischgebackene Eltern nicht vollkommen ruhen lassen wollen oder können, wird die Einführung des Elterngeld Plus besonders attraktiv sein. Bisher dürfen sie ebenso wie Angestellte neben dem Bezug von Elterngeld 30 Wochenstunden arbeiten. Das allerdings mit dem Effekt, dass der Gewinn höchst unvorteilhaft auf das Elterngeld angerechnet wird. In ungünstigen Fällen verlieren Selbstständige durch die bisherige Regelung mehrere Tausend Euro des ihnen eigentlich zustehenden Elterngeldes. Manchmal lohnt sich das Arbeiten dann nicht.

Was ändert sich?

Nach Einführung des Elterngeld Plus wird der Gewinn von Selbstständigen immer noch mit der staatlichen Förderung verrechnet, aber weitaus weniger schmerzlich. In Teilzeit arbeitende Eltern bekommen zwar beim Elterngeld Plus monatlich nur halb so viel Geld ausbezahlt, wie die Eltern, die gar nicht arbeiten. Dafür dürfen sie es doppelt so lange kassieren, also 24 Monate lang. Arbeiten sowohl Mutter als auch Vater jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es sogar einen Partnerschaftsbonus. Die Finanzspritze wird dann noch für weitere vier Monate verabreicht.

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