Gründungszuschuss
Tipps für Antrag und Verlängerung

Der Gründungszuschuss hilft beim Start in die Selbstständigkeit. Was ist beim Antrag wichtig? Welche Voraussetzungen gibt es? Wie ist eine Verlängerung möglich? Alle Infos im Überblick.

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Mit dem Gründungszuschuss erhalten Sie in den ersten Monaten der Selbstständigkeit eine finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Gründungszuschuss erhalten Sie in den ersten Monaten der Selbstständigkeit eine finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit.
© andrea lehmkuhl - Fotolia.com

Der Gründungszuschuss soll Unternehmensgründern und Freiberuflern helfen, die ersten Monate der Selbstständigkeit zu überbrücken. Die finanzielle Hilfe für die Existenzgründung verschafft Zeit für Kundenakquise und Unternehmensaufbau. Doch wer den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten will, muss bei Antrag, Beratung und Verlängerung einiges beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gründungszuschuss.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Den Gründungszuschuss beantragen können alle, die mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld I bezogen haben, noch mehr als 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben und noch nicht älter als 65 Jahre sind.

In welcher Höhe wird der Gründungszuschuss gewährt?

Hat der Antrag auf Gründungszuschuss Erfolg, erhalten Existenzgründer zunächst ein halbes Jahr lang die so genannte Grundförderung. Diese besteht aus einem Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes; hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung.

Im Anschluss können Gründer einen zweiten Ersuch für die Förderung für weitere neun Monate einreichen: In diesem Fall zahlt die Bundesagentur 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Dafür müssen die Gründer belegen, dass sie hauptberuflich unternehmerisch aktiv sind und ein neues Formular für die Fördermittel ausfüllen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Bis Ende 2011 hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn sie eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen konnten. Seit der Reform ist der Zuschuss nur noch eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht mehr. Die Berater der Arbeitsagentur können abwägen, ob sie jemanden eine Unternehmensgründung zutrauen und ob die Geschäftsidee Potenzial hat.

Sollten Bewerbungen vor dem Antrag auf den Gründungszuschuss geschrieben werden?

Für das Arbeitsamt gilt der sogenannte „Vermittlungsvorrang“. Das bedeutet, dass die Suche nach einem Angestelltenverhältnis wichtiger als die Hilfe zur Selbstständigkeit ist. Ist die Vermittlung zum Beispiel wegen einer schwierigen Brache kompliziert, kommt der Gründungszuschuss ins Spiel. Er soll eine Starthilfe für die Rückkehr ins Berufsleben sein. Hat der Berater jedoch seine Zweifel an der erfolglosen Stellensuche, kann er vom Gründungsinteressierten Listen mit Bewerbungen und den jeweiligen Absagen einfordern. Wer trotz guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem Gründungszuschuss gründen möchte, sollte deswegen vor allem eins: überzeugen, am besten direkt ab dem ersten Gespräch mit dem Berater bei der Arbeitsagentur.

Welche Unterlagen sind für einen Antrag auf Gründungszuschuss nötig?

Das Formular händigt die Bundesagentur für Arbeit nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Wichtig sind außerdem ein detaillierter Businessplan und eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“. Mit dieser Bescheinigung bestätigt ein Gründerberater, dass er das Geschäftsmodell und den Businessplan für umsetzbar einschätzt. Mit Lebenslauf und gegebenenfalls einer Gewerbeanmeldung sind die Unterlagen komplett.

Wer kann die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Wer um einen Gründungszuschuss nachsucht, braucht eine positive Beurteilung durch eine sachkundige Stelle. Diese Tragfähigkeitsbescheinigung können die Industrie- und Handelskammern ausstellen, aber auch die Handwerkskammern, Fachverbände, Gründungszentren und Kreditinstitute. Auch Steuer- und Unternehmensberater können qualifizierte Stellungnahmen zum Businessplan des Gründers abgeben. „Je besser sich eine fachkundige Stelle mit dem Thema Gründung und der jeweiligen Branche des Gründers auskennt, umso besser sind die Chancen auf den Zuschuss“, sagt Berater Christian Bussler. Die Stellungnahme eines Gründerberaters für die Tragfähigkeitsbescheinigung kann zwischen 150 und 300 Euro kosten, je nach Umfang der Unterlagen.

Kann Software beim Schreiben des Businessplans helfen?

Ein Businessplan hilft, Ideen und Zahlen zu strukturieren. Aber allein eine komplexe Excel-Tabelle zu erstellen, ist nicht einfach. Software kann deshalb bei der inhaltlichen und finanziellen Planung eine große Hilfe sein. Hinter dem Tool SmartBusinessPlan stehen das Beratungsunternehmen evers & jung und die Berliner Softwareschmiede individee GmbH. Doch es gibt auch Kritik, vor allem an zu detaillierten Vorlagen. Es heißt, sie könnten überfordern, zu Falscheingaben führen und den Gründern die wichtige Denkarbeit abnehmen. Dabei sei doch genau die intensive Beschäftigung mit der eigenen Idee entscheidend für den späteren Erfolg.

Was ist beim Antrag des Gründungszuschusses wichtig?

„Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Selbstständigkeit ausreicht, um die Lebenshaltungskosten abzudecken“, sagt Christian Bussler. Neben den Zahlen sollten Gründer aber auch ihre Motivation betonen: „Es gibt immer eine Story, eine Geschichte hinter einer Unternehmensgründung“, sagt Bussler. Diese sollte detailliert herausgearbeitet sein. „Denn in der Geschichte muss man der Arbeitsagentur verständlich erklären, warum es in ihrem Interesse ist, speziell diese Gründung zu fördern.“

Ist ein Berater für den Antrag auf Gründungszuschuss zwingend notwendig?

Eine Beratung für den Gründungszuschuss ist nicht verpflichtend, obwohl sie sicherlich hilfreich ist, denn Finanzkalkulationen und die Strukturen von Businessplänen sind vielen Gründern neu. Da die Unterlagen aber ohnehin auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden müssen, ist es empfehlenswert, die Beratung mit der Prüfung zu verbinden und einen Gesamtpreis auszuhandeln. Auch vom Arbeitsamt werden Gründerseminare über die Bildungsgutscheine gefördert. Ob und in welchem Umfang er jedoch gewährt wird, ist eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Vorteil, mit dem Bildungsgutschein kann sich der Gründer selbst ein für ihn passendes Seminar bei dem Anbieter seiner Wahl aussuchen. Eine Übersicht bietet die Datenbank Kursnet. Alternativ zum Bildungsgutschein gibt es auch Beratungsgutscheine vom Arbeitsamt, bei denen sich Gründer ein individuelles Coaching bekommen.

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Auch die Städte und Bundesländer bieten eine Gründerförderung an: so gibt es in Hamburg  Wertchecks für Seminare in Höhe von 500 Euro, Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit Partnern verschiedener Branchen Beratungsgutscheine an. Daher lohnt es sich für Gründer sehr, das Angebot vor Ort zu recherchieren. Eine weitere Beratung ist über Mentorenprogramme möglich, die zum Beispiel vom Verein „Senioren der Wirtschaft“ angeboten werden, Gründer werden dabei von erfahrenen Unternehmern  eine Zeitlang begleitet.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Vorbereitung der Unterlagen dauert meist einen oder mehrere Monate. Dann heißt es Warten auf die Antwort der Bundesagentur für Arbeit. Das dauert meist drei Wochen, manchmal auch länger.

Was kann man tun, wenn der Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde?

Wurde der Gründungszuschuss abgelehnt, kann man binnen eines Monats kostenlos Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. „Für die Formulierung des Widerspruchs ist es hilfreich, einen Anwalt mit Erfahrung mit Widersprüchen gegen abgelehnte Gründungszuschuss-Bescheide zu beauftragen“, empfiehlt Gründungsberater Christian Bussler. Die Erfolgsaussichten für Solo-Gründer seien sonst sehr gering.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja, die Förderung durch den Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei. Anders als das Arbeitslosengeld unterliegt der Gründungszuschuss noch nicht einmal dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt stuft den Empfänger aufgrund der Förderung also nicht in eine höhere Steuerklasse ein; der Gründungszuschuss muss bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

Schließt der Gründungszuschuss auch die Krankenversicherung mit ein?

Nein, der Gründer muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern und auch um alle weiteren Versicherungen wie Pflegeversicherung, Rentenversicherung und eventuell freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Für diesen Zweck werden die 300 Euro Zuschuss gezahlt. Wer plant, in einem freien Beruf tätig zu sein, etwa als Künstler oder als freier Journalist, kann einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen.

Ist ein Hinzuverdienst zum Gründungszuschuss möglich?

Wer wenig Arbeitslosengeld erhalten hat, bekommt auch einen niedrigen Gründungszuschuss. Wenn das Geld knapp wird, kann der Gründer zur Überbrückung eine Anstellung annehmen. Allerdings darf er nicht mehr Stunden angestellt arbeiten als selbstständig, denn der Gründungszuschuss ist zum Aufbau einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gedacht. „Ein kurzfristiger Halbtagsjob mit 20 Wochenstunden ist zum Beispiel möglich“, sagt Christian Bussler. „Auch wenn der Verdienst anfangs höher ist als das Einkommen aus der Selbstständigkeit.“ Die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall über die Anstellung informiert werden, auch wenn das Einkommen nicht mit dem Gründungszuschuss verrechnet wird.

Wie kann der Gründungszuschuss verlängert werden?

Vor Ablauf der ersten Phase des Gründungszuschusses muss der Gründer bei der Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf die zweite Phase stellen. Das bedeutet: Spätestens am letzten Tag der ersten Phase sollte der Antrag der Bundesagentur für Arbeit vorliegen, empfohlen wird jedoch, ihn bereits vier bis sechs Wochen vorher einzureichen.

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Dafür brauchen die Gründer eine Beschreibung ihrer unternehmerischen Aktivitäten in den letzten fünf Monaten – schriftlich und in Zahlen – sowie einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate und eine Rentabilitätsvorschau für das gesamte nächste Jahr. Im Gegensatz zum ursprünglichen Antrag muss die Verlängerung nicht durch eine fachkundige Stelle beurteilt werden. Laut Gründungsberater Christian Bussler erhöht das aber die Erfolgschancen.

Muss man den Gründungszuschuss bei Geschäftsaufgabe zurückzahlen?

Wer kurz nach der Gründung merkt, dass die Selbstständigkeit doch nichts für ihn ist, kann sie jederzeit wieder aufgeben. Die Förderung durch den Gründungszuschuss endet damit; den bisher ausgezahlten Betrag muss der Gründer aber nicht zurückzahlen. Dasselbe geschieht, wenn die Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich weitergeführt wird.

Wer die Gründung aufgibt, kann wieder Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings verkürzt sich der Anspruch um die Tage, die der Gründungszuschuss ausgezahlt worden ist. Um sich erneut für den Gründungszuschuss zu bewerben, müssen Sie zwei Jahren warten.

Wer muss den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Zum Beispiel Gründer, die getäuscht haben. Bei der Bundesagentur für Arbeit heißt es: „Die Leistung ist zurückzufordern, wenn die Bewilligung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht haben. Oder Ihnen die Rechtswidrigkeit der Bewilligung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.“ Trifft dies zu, muss der Gründer den gesamten bisher ausgezahlten Betrag zurückzahlen.

Kann auch ein Gewerbetreibender den Gründungszuschuss beantragen?

Nur Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, haben Anspruch auf den Gründungszuschuss. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Person nebenberuflich (weniger als 15 Stunden die Woche) ein Gewerbe betreibt. „Wenn sie sich arbeitslos meldet, kann sie versuchen, den Zuschuss zu beantragen, auch ohne das Gewerbe in dieser Zeit abmelden zu müssen“, sagt Gründungsberater Christan Bussler. Bedingung dafür ist jedoch, dass in den vergangenen 2 Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist.

Wird der Gründungszuschuss auch gezahlt, wenn man im Ausland wohnt?

Wer ins Ausland zieht, hat keinen Anspruch Arbeitslosengeld I zu beziehen. Demnach gibt es außerhalb der Bundesrepublik auch keine Möglichkeit, das Einstiegsgeld für die Existenzgründung zu bekommen.

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Der Gründungszuschuss soll Unternehmensgründern und Freiberuflern helfen, die ersten Monate der Selbstständigkeit zu überbrücken. Die finanzielle Hilfe für die Existenzgründung verschafft Zeit für Kundenakquise und Unternehmensaufbau. Doch wer den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten will, muss bei Antrag, Beratung und Verlängerung einiges beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gründungszuschuss. Wer kann den Gründungszuschuss beantragen? Den Gründungszuschuss beantragen können alle, die mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld I bezogen haben, noch mehr als 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben und noch nicht älter als 65 Jahre sind. In welcher Höhe wird der Gründungszuschuss gewährt? Hat der Antrag auf Gründungszuschuss Erfolg, erhalten Existenzgründer zunächst ein halbes Jahr lang die so genannte Grundförderung. Diese besteht aus einem Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes; hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung. Im Anschluss können Gründer einen zweiten Ersuch für die Förderung für weitere neun Monate einreichen: In diesem Fall zahlt die Bundesagentur 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Dafür müssen die Gründer belegen, dass sie hauptberuflich unternehmerisch aktiv sind und ein neues Formular für die Fördermittel ausfüllen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss? Bis Ende 2011 hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn sie eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen konnten. Seit der Reform ist der Zuschuss nur noch eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht mehr. Die Berater der Arbeitsagentur können abwägen, ob sie jemanden eine Unternehmensgründung zutrauen und ob die Geschäftsidee Potenzial hat. Sollten Bewerbungen vor dem Antrag auf den Gründungszuschuss geschrieben werden? Für das Arbeitsamt gilt der sogenannte „Vermittlungsvorrang“. Das bedeutet, dass die Suche nach einem Angestelltenverhältnis wichtiger als die Hilfe zur Selbstständigkeit ist. Ist die Vermittlung zum Beispiel wegen einer schwierigen Brache kompliziert, kommt der Gründungszuschuss ins Spiel. Er soll eine Starthilfe für die Rückkehr ins Berufsleben sein. Hat der Berater jedoch seine Zweifel an der erfolglosen Stellensuche, kann er vom Gründungsinteressierten Listen mit Bewerbungen und den jeweiligen Absagen einfordern. Wer trotz guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem Gründungszuschuss gründen möchte, sollte deswegen vor allem eins: überzeugen, am besten direkt ab dem ersten Gespräch mit dem Berater bei der Arbeitsagentur. Welche Unterlagen sind für einen Antrag auf Gründungszuschuss nötig? Das Formular händigt die Bundesagentur für Arbeit nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Wichtig sind außerdem ein detaillierter Businessplan und eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“. Mit dieser Bescheinigung bestätigt ein Gründerberater, dass er das Geschäftsmodell und den Businessplan für umsetzbar einschätzt. Mit Lebenslauf und gegebenenfalls einer Gewerbeanmeldung sind die Unterlagen komplett. Wer kann die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen? Wer um einen Gründungszuschuss nachsucht, braucht eine positive Beurteilung durch eine sachkundige Stelle. Diese Tragfähigkeitsbescheinigung können die Industrie- und Handelskammern ausstellen, aber auch die Handwerkskammern, Fachverbände, Gründungszentren und Kreditinstitute. Auch Steuer- und Unternehmensberater können qualifizierte Stellungnahmen zum Businessplan des Gründers abgeben. „Je besser sich eine fachkundige Stelle mit dem Thema Gründung und der jeweiligen Branche des Gründers auskennt, umso besser sind die Chancen auf den Zuschuss“, sagt Berater Christian Bussler. Die Stellungnahme eines Gründerberaters für die Tragfähigkeitsbescheinigung kann zwischen 150 und 300 Euro kosten, je nach Umfang der Unterlagen. Kann Software beim Schreiben des Businessplans helfen? Ein Businessplan hilft, Ideen und Zahlen zu strukturieren. Aber allein eine komplexe Excel-Tabelle zu erstellen, ist nicht einfach. Software kann deshalb bei der inhaltlichen und finanziellen Planung eine große Hilfe sein. Hinter dem Tool SmartBusinessPlan stehen das Beratungsunternehmen evers & jung und die Berliner Softwareschmiede individee GmbH. Doch es gibt auch Kritik, vor allem an zu detaillierten Vorlagen. Es heißt, sie könnten überfordern, zu Falscheingaben führen und den Gründern die wichtige Denkarbeit abnehmen. Dabei sei doch genau die intensive Beschäftigung mit der eigenen Idee entscheidend für den späteren Erfolg. Was ist beim Antrag des Gründungszuschusses wichtig? „Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Selbstständigkeit ausreicht, um die Lebenshaltungskosten abzudecken“, sagt Christian Bussler. Neben den Zahlen sollten Gründer aber auch ihre Motivation betonen: „Es gibt immer eine Story, eine Geschichte hinter einer Unternehmensgründung“, sagt Bussler. Diese sollte detailliert herausgearbeitet sein. „Denn in der Geschichte muss man der Arbeitsagentur verständlich erklären, warum es in ihrem Interesse ist, speziell diese Gründung zu fördern.“ Ist ein Berater für den Antrag auf Gründungszuschuss zwingend notwendig? Eine Beratung für den Gründungszuschuss ist nicht verpflichtend, obwohl sie sicherlich hilfreich ist, denn Finanzkalkulationen und die Strukturen von Businessplänen sind vielen Gründern neu. Da die Unterlagen aber ohnehin auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden müssen, ist es empfehlenswert, die Beratung mit der Prüfung zu verbinden und einen Gesamtpreis auszuhandeln. Auch vom Arbeitsamt werden Gründerseminare über die Bildungsgutscheine gefördert. Ob und in welchem Umfang er jedoch gewährt wird, ist eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Vorteil, mit dem Bildungsgutschein kann sich der Gründer selbst ein für ihn passendes Seminar bei dem Anbieter seiner Wahl aussuchen. Eine Übersicht bietet die Datenbank Kursnet. Alternativ zum Bildungsgutschein gibt es auch Beratungsgutscheine vom Arbeitsamt, bei denen sich Gründer ein individuelles Coaching bekommen. Auch die Städte und Bundesländer bieten eine Gründerförderung an: so gibt es in Hamburg  Wertchecks für Seminare in Höhe von 500 Euro, Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit Partnern verschiedener Branchen Beratungsgutscheine an. Daher lohnt es sich für Gründer sehr, das Angebot vor Ort zu recherchieren. Eine weitere Beratung ist über Mentorenprogramme möglich, die zum Beispiel vom Verein „Senioren der Wirtschaft" angeboten werden, Gründer werden dabei von erfahrenen Unternehmern  eine Zeitlang begleitet. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags? Die Vorbereitung der Unterlagen dauert meist einen oder mehrere Monate. Dann heißt es Warten auf die Antwort der Bundesagentur für Arbeit. Das dauert meist drei Wochen, manchmal auch länger. Was kann man tun, wenn der Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde? Wurde der Gründungszuschuss abgelehnt, kann man binnen eines Monats kostenlos Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. „Für die Formulierung des Widerspruchs ist es hilfreich, einen Anwalt mit Erfahrung mit Widersprüchen gegen abgelehnte Gründungszuschuss-Bescheide zu beauftragen“, empfiehlt Gründungsberater Christian Bussler. Die Erfolgsaussichten für Solo-Gründer seien sonst sehr gering. Ist der Gründungszuschuss steuerfrei? Ja, die Förderung durch den Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei. Anders als das Arbeitslosengeld unterliegt der Gründungszuschuss noch nicht einmal dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt stuft den Empfänger aufgrund der Förderung also nicht in eine höhere Steuerklasse ein; der Gründungszuschuss muss bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Schließt der Gründungszuschuss auch die Krankenversicherung mit ein? Nein, der Gründer muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern und auch um alle weiteren Versicherungen wie Pflegeversicherung, Rentenversicherung und eventuell freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Für diesen Zweck werden die 300 Euro Zuschuss gezahlt. Wer plant, in einem freien Beruf tätig zu sein, etwa als Künstler oder als freier Journalist, kann einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen. Ist ein Hinzuverdienst zum Gründungszuschuss möglich? Wer wenig Arbeitslosengeld erhalten hat, bekommt auch einen niedrigen Gründungszuschuss. Wenn das Geld knapp wird, kann der Gründer zur Überbrückung eine Anstellung annehmen. Allerdings darf er nicht mehr Stunden angestellt arbeiten als selbstständig, denn der Gründungszuschuss ist zum Aufbau einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gedacht. „Ein kurzfristiger Halbtagsjob mit 20 Wochenstunden ist zum Beispiel möglich“, sagt Christian Bussler. „Auch wenn der Verdienst anfangs höher ist als das Einkommen aus der Selbstständigkeit.“ Die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall über die Anstellung informiert werden, auch wenn das Einkommen nicht mit dem Gründungszuschuss verrechnet wird. Wie kann der Gründungszuschuss verlängert werden? Vor Ablauf der ersten Phase des Gründungszuschusses muss der Gründer bei der Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf die zweite Phase stellen. Das bedeutet: Spätestens am letzten Tag der ersten Phase sollte der Antrag der Bundesagentur für Arbeit vorliegen, empfohlen wird jedoch, ihn bereits vier bis sechs Wochen vorher einzureichen. Dafür brauchen die Gründer eine Beschreibung ihrer unternehmerischen Aktivitäten in den letzten fünf Monaten - schriftlich und in Zahlen – sowie einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate und eine Rentabilitätsvorschau für das gesamte nächste Jahr. Im Gegensatz zum ursprünglichen Antrag muss die Verlängerung nicht durch eine fachkundige Stelle beurteilt werden. Laut Gründungsberater Christian Bussler erhöht das aber die Erfolgschancen. Muss man den Gründungszuschuss bei Geschäftsaufgabe zurückzahlen? Wer kurz nach der Gründung merkt, dass die Selbstständigkeit doch nichts für ihn ist, kann sie jederzeit wieder aufgeben. Die Förderung durch den Gründungszuschuss endet damit; den bisher ausgezahlten Betrag muss der Gründer aber nicht zurückzahlen. Dasselbe geschieht, wenn die Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich weitergeführt wird. Wer die Gründung aufgibt, kann wieder Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings verkürzt sich der Anspruch um die Tage, die der Gründungszuschuss ausgezahlt worden ist. Um sich erneut für den Gründungszuschuss zu bewerben, müssen Sie zwei Jahren warten. Wer muss den Gründungszuschuss zurückzahlen? Zum Beispiel Gründer, die getäuscht haben. Bei der Bundesagentur für Arbeit heißt es: „Die Leistung ist zurückzufordern, wenn die Bewilligung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht haben. Oder Ihnen die Rechtswidrigkeit der Bewilligung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.“ Trifft dies zu, muss der Gründer den gesamten bisher ausgezahlten Betrag zurückzahlen. Kann auch ein Gewerbetreibender den Gründungszuschuss beantragen? Nur Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, haben Anspruch auf den Gründungszuschuss. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Person nebenberuflich (weniger als 15 Stunden die Woche) ein Gewerbe betreibt. „Wenn sie sich arbeitslos meldet, kann sie versuchen, den Zuschuss zu beantragen, auch ohne das Gewerbe in dieser Zeit abmelden zu müssen“, sagt Gründungsberater Christan Bussler. Bedingung dafür ist jedoch, dass in den vergangenen 2 Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist. Wird der Gründungszuschuss auch gezahlt, wenn man im Ausland wohnt? Wer ins Ausland zieht, hat keinen Anspruch Arbeitslosengeld I zu beziehen. Demnach gibt es außerhalb der Bundesrepublik auch keine Möglichkeit, das Einstiegsgeld für die Existenzgründung zu bekommen.
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