Privat versichert: Das klingt nach dem Luxus, sofort zum Facharzt gehen zu können, wenn das Knie schmerzt. Und nach dem Gefühl, zu den Privilegierten zu gehören – schließlich darf nicht jeder Mitglied der privaten Krankenversicherungen werden. Als Angestellter geht das nur, wenn das Jahresbruttogehalt über der so genannten Versicherungspflichtgrenze von aktuell 59.400 Euro (2019: 60.750 Euro) liegt.
Anders bei Selbstständigen und Unternehmern: Sie kommen jederzeit und mit jedem Einkommen in die private Krankenversicherung. Gerade für junge Selbstständige lohnt sich das häufig: Bei ihnen fallen die Beiträge der privaten meist günstiger aus als die der gesetzlichen Kassen. Im Alter aber wird die private Versicherung dann oft zur Kostenfalle.
Grund genug, einen Experten klären zu lassen, warum so viele Selbstständige den privaten Versicherern den Rücken kehren wollen – und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gelingen kann.
Warum wollen so viele Selbstständige zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln?
Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherungen, ihre zunächst günstigen Beiträge, wird mit jedem Jahr mehr auf der Lebensuhr zum größten Nachteil. Denn Privatversicherer berechnen die Beiträge ihrer Versicherten nach deren Alter und Gesundheit – und nicht wie die gesetzlichen nach deren Einkommen. „Das hat zur Folge, dass die Kosten im Alter für die allermeisten Privatversicherten extrem steigen“, erklärt Christoph Kranich, Experte für Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer mit 30 Jahren beispielsweise 300 Euro im Monat gezahlt hat, muss mit 70 Jahren 1000 Euro oder manchmal sogar mehr überweisen“, so Kranich weiter.
Ein weiterer Nachteil, der sich besonders im Alter bemerkbar macht, ist der hohe Verwaltungsaufwand: Anders als gesetzlich Versicherte müssen Privatpatienten jede Rechnung zunächst selbst zahlen und im Nachgang bei dem Krankenversicherer einreichen. „Für Gesunde ist das kein Problem“, erklärt Experte Kranich. „Aber wer schwer krank ist, hat oft gar nicht die Kraft, sich mit der Frage zu befassen, was unter welchen Umständen erstattet wird. Das müssen Privatversicherte aber. Und so kann jede einzelne Rechnung zur enormen zusätzlichen Belastung werden. Außerdem haben die privaten Krankenversicherer in den letzten Jahren ihr Controlling ausgebaut und kürzen immer häufiger Rechnungen.“
Ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt möglich?
Privatversicherten wird es immer mehr erschwert, in die gesetzlichen Kassen zurückzugehen. So soll verhindert werden, dass gesunde Gutverdiener in jungen Jahren von geringen Beitragssätzen und Privatpatienten-Status profitieren, später aber, wenn sie älter und kränker werden und die Beiträge steigen, in die dann günstigeren gesetzlichen Tarife wechseln. „Mit solch einem Vorgehen würden Versicherte von der Solidargemeinschaft profitieren, obwohl sie nichts ins gesetzliche System eingezahlt haben – und das unterstützt der Gesetzgeber natürlich nicht“, erklärt Kranich.
Bis zu welchem Alter kann man aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Die Altersgrenze für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 55 Jahren. „Ältere kommen nur zurück in die gesetzlichen Kassen, wenn sie höchstens 435 Euro verdienen und der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist“, sagt Experte Kranich.
Unter welchen Voraussetzungen können Selbstständige zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln?
Szenario 1: Die Selbstständigkeit aufgeben
Unternehmer, die unter extrem gestiegenen Beiträgen leiden und daran zweifeln, dass sie diese in Zukunft überhaupt noch tragen können, sollten überlegen, ob eine Anstellung eine Alternative sein könnte. Denn: Wer eine Vollzeitstelle nachweisen kann, darf in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.
Szenario 2: Die Selbstständigkeit zum Nebenerwerb machen
Wer nur noch im Nebenerwerb selbstständig ist, hauptsächlich aber einer Angestelltentätigkeit nachgeht, kann unter Umständen ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Szenario 3: Ins Ausland gehen
Klingt schräg – aber wer kurz davorsteht, aufgrund steigender Krankenversicherungsbeiträge zum Sozialfall zu werden, könnte übers Auswandern nachdenken. In vielen anderen europäischen Ländern wie etwa Frankreich, Schweden und Österreich gibt es nur eine einzige, obligatorische Krankenversicherung, in der Selbstständige wie Angestellte gleichermaßen Mitglied sind. Wer seine private Krankenversicherung in Deutschland kündigt, den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, dort arbeitet und sich mindestens zwölf Monate gesetzlich krankenversichert, den müssen gesetzliche Kassen in Deutschland bei einer Rückkehr als freiwilliges Mitglied versichern.
Szenario 4: Sich beim Bundesfreiwilligendienst bewerben
Um einen Platz beim Bundesfreiwilligendienst, etwa als Sanitäter oder in der Kinderbetreuung, kann sich jeder bewerben. Wer sich auf diese Weise sozial engagiert, profitiert unter Umständen auch selbst. Denn: Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, der meistens zwölf Monate dauert, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer im Anschluss daran seine selbstständige Tätigkeit wieder aufnimmt, kann als freiwilliges Mitglied gesetzlich krankenversichert bleiben.
Szenario 5: Sich beim Partner mitversichern lassen
Wenn der Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist, können Privatversicherte über eine Familienversicherung zurückwechseln. Wichtig: Diese Lösung funktioniert nur, solange das eigene Einkommen maximal 435 Euro monatlich beträgt (oder 450 bei geringfügiger Beschäftigung).
Auch dieses Szenario geht also mit der faktischen Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit einher. „Für Menschen über 55 ist dies aber die einzige Möglichkeit, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen“, so Experte Kranich.
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Wenn ich zurück in die Gesetzliche KV gehe, steht dann eine Betriebsprüfung an!
Hat da jemand Erfahrung damit?
Es wird meiner Meinung nach sehr viel Angst verbreitet.
Ich bin jetzt 53 Jahre und Privat versichert. Von allen Seiten hört man das man im Alter
ganz schön „alt“ ausschaut wenn man Privat versichert ist. Existenzängste kommen da bei mir an!
Ich würde mich nie mehr Privat versichern!
Was ebenfalls gar nicht durch diesen „Experten“ erwähnt wurde:
Es muss eine 9/10tel Belegung in der zweiten Lebensarbeitshälfte mit GKV Beiträgen bestehen, ansonsten ist der Rentner nicht KVdR-pflichtig und muss sämtliche Einnahmen als Bemessungsgrundlage für den GKV Beitrag heran ziehen, auch Mieteinnahmen, etc.! Dies kann u.U. bei Selbstständigen nachteiliger sein, als den PKV Beitrag zu entrichten.
Lieber Herr Sturz,
Sie sind mit 57 Jahren in die PKV gewechselt. Sehr naiv. Entweder haben Sie zu viel Geld oder Ihnen ist die Beitragsrechnung noch nicht übersendet worden.
Einfacher:
Gerade weil im Alter die Beitraege steigen wollen viele zurueck wechseln.
Die Leistungen der PKV sind teilweise schlechter als die der GKV.
Man liest fast ausschließlich die Horrormeldungen von überbordenden Beiträgen privat Versicherter im Alter. Ich halte dagegen: Mit 57 bin ich noch in die PKV gewechselt, nachdem ich 30 Jahre lang in der GKV „versichert“ war, will heißen, von Anfang an über der Beitragsbemessungsgrenze liegend exorbitante Beiträge bei schmalen Leistungen ertragen durfte. Bis bei mir das Gefühl überhand nahm, hier gnadenlos ausgenommen zu werden. Jetzt bin ich seit 13 Jahren voll privat versichert, werde erstklassig behandelt und bin zufrieden. Allerdings ist darauf zu achten, welche PKV man auswählt, die Beitragserhöhungen bei meiner PKV bewegen sich mit durchschnittlich 2,5 % p.a. im Rahmen der auch bei der GKV regelmäßig erhöhten Beiträge, nur die Leistungen werden im Gegensatz zur GKV nicht willkürlich gekürzt. Auch als Rentner komme ich mit der PKV bestens hin und habe keine Beiträge auf die Betriebsrente zu zahlen. Alles in Allem eine richtige und wohl überlegte Entscheidung!
Einen „Experten“ sprechen lassen! Wenn das ein Experte wäre, würden nicht solch unqualifizierte und auch falsche Aussagen getätigt werden. Ich schließe mich den Kommentaren von Frank W., Sven M. und Jan F. an
Durch solch fachlich unqualifizierte Meinungsmache, kommen dann gleich wieder die Vertreter der Bürgerversicherung zu Wort. Doch diese sollten sich einmal das Gesamtbild anschauen und einmal weg von der Neiddebatte gehen.
Dass die GKV in der jetzigen Form nicht bestehen kann ist doch wohl mittlerweile jedem klar und leider werden die versteckten Leistungskürzungen nicht veröffentlicht.
So hat man zum 01.04.2016 Arthroskopie bei chronischer Kniegelenksarthrose einfach mal so gestrichen.
Auch sollte die „Fachpresse“ doch einmal aufklären, was denn 20 Millarden Rücklagen überhaupt bedeuten! Und wieviel Steuergelder die PKV Versicherten hierzu beitragen.
Und wieviel Budget die PKV Versicherten bei den Arztpraxen freimachen!
Mal wieder ein typischer Beitrag von undifferenzierter und unvollständiger Betrachtungsweise. Folgende wesentliche Aspekte wurden nicht thematisiert:
1. „…muss mit 70 Jahren 1000 Euro oder manchmal sogar mehr überweisen“ – Möglichkeit eines Tarifwechsels nach §204 VVG gegeben, so dass der „Beitragshorror“ reduziert wird. Im „schlimmsten Fall“ wird hierbei das tarifliche Leistungsniveau auf GKV-Niveau reduziert.
2. Bei einem Wechsel von der PKV in die GKV gehen die bisherigen Ansparungen für Altersrückstellungen verloren
3. Auch sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und Aufnahme von Rentnern in die (freiwillige) GKV vorher zu prüfen und die Auswirkungen zu simulieren.
Für einen Wechsel zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus einer PKV gelten bestimmte Vorschriften. Gleichfalls gelten Vorversicherungszeiten, auch für vormals freiwillig Versicherte der GKV. Als freiwilliges GKV-Mitglied ergeben sich ggf. weitaus höhere Verbeitragungen für die gesetzliche Krankenversicherung.
Ob sich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt lohnt, ist längst nicht in jedem Fall eindeutig geklärt. Es sollte deshalb nicht nur die Höhe der monatlichen Beiträge für die PKV betrachtet werden, sondern auch die Auswirkungen der Maßnahmen, die der „Betroffene“ für einen Wechsel von der PKV zur GKV ergreifen muss.
Wie kommt es zu solchen komplett falschen Aussagen? Alter und Gesundheitszustand des einzelnen Versicherten spielen keine Rolle für die Beiträge im Alter, sondern sind nur zu einem einzigen Zeitpunkt relevant: den des Abschlusses des Vertrages.
Interessant wäre nun auch in diesem Zusammenhang das Thema: „Standard-/Basistarife“ der PKV – sind sie eine gute Alternative oder ist davon eher abzuraten?
Ein Grund mehr sich für eine Bürgerversicherung stark zu machen, um für alle erträgliche Krankenversicherungsbeiträge zu bekommen.