1. Sammeln für die Rente
Die neue Regierung muss sich im nächsten Jahr um die Rentenbesteuerung kümmern. Die obersten Finanzrichter widmeten sich Ende Mai 2021 der Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden. Das kann vor allem bei Selbstständigen und Unternehmern passieren, wenn sie während der Erwerbstätigkeit aus versteuertem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben und der Fiskus später erneut abgreift. Es wird gesetzliche Änderungen geben müssen, weil der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: X R 20/19 und 33/19) davon ausgeht, dass es künftig in manchen Fällen zu einer Zweifachbesteuerung kommen könne.
Tipp: Um eine Doppelbesteuerung nachzuweisen, müssen Belege der Beitragszahlungen wie auch die jeweiligen Steuerbescheide vorliegen. Also bloß nichts wegwerfen.
2. Minijob mit Maxiwirkung
Für eine Haushaltshilfe mit Minijob können im Jahr bis zu 2550 Euro abrechnet werden – das ergibt einen Steuerabzug von maximal 510 Euro pro Jahr. Ist die Hilfe in einer klassischen sozialversicherungspflichtigen Anstellung, zieht das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro, von der Steuerschuld ab.
3. Kindergeld kassieren
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