Steuertipps 2022
Für Unternehmer, Vermieter, Familien: 60-mal Steuern sparen

Die Entlastungspakete reichen Ihnen nicht? Entlasten Sie sich selbst – mit unseren Steuertipps zum Jahresende. Wie Sie Abgaben sparen und die Weichen fürs nächste Jahr stellen.

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60 Steuertipps
© PM Images/DigitalVision/Getty Images

40 Tipps für Betriebe und Unternehmer

1. Fit mit dem E-Bike

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn die Firma ihnen ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellt. Die Leistung bleibt abgabenfrei, soweit der Chef sie zusätzlich zum Lohn gewährt. Oft allerdings wandeln die Radler Teile ihres Gehalts um. Dann müssen sie den Privatanteil mit 1 Prozent von einem Viertel des Brutto-Listenpreises versteuern.

TIPP: Beschäftigte übernehmen ein Leasingbike gern am Ende der Laufzeit zu einem günstigen Preis, der unter dem Marktwert liegt. Der Differenzbetrag ist steuer- und abgabenpflichtig. Das Finanzamt geht in der Regel von einem Marktpreis aus, der bei 40 Prozent des Anschaffungspreises liegt. „Wird das Fahrrad zusätzlich zum Lohn überlassen, kann der Unternehmer den Eigentumsübergang pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern“, so Florian Fischer, Steuerberater in der Kanzlei Fischer & Reimann in Ludwigshafen.

Mehr zu Dienstfahrrädern lesen Sie hier: Von Mitarbeiterbindung bis Marketing – wie Arbeitgeber von Dienstfahrrädern profitieren


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40 Tipps für Betriebe und Unternehmer 1. Fit mit dem E-Bike Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn die Firma ihnen ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellt. Die Leistung bleibt abgabenfrei, soweit der Chef sie zusätzlich zum Lohn gewährt. Oft allerdings wandeln die Radler Teile ihres Gehalts um. Dann müssen sie den Privatanteil mit 1 Prozent von einem Viertel des Brutto-Listenpreises versteuern. TIPP: Beschäftigte übernehmen ein Leasingbike gern am Ende der Laufzeit zu einem günstigen Preis, der unter dem Marktwert liegt. Der Differenzbetrag ist steuer- und abgabenpflichtig. Das Finanzamt geht in der Regel von einem Marktpreis aus, der bei 40 Prozent des Anschaffungspreises liegt. „Wird das Fahrrad zusätzlich zum Lohn überlassen, kann der Unternehmer den Eigentumsübergang pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern“, so Florian Fischer, Steuerberater in der Kanzlei Fischer & Reimann in Ludwigshafen. Mehr zu Dienstfahrrädern lesen Sie hier: Von Mitarbeiterbindung bis Marketing - wie Arbeitgeber von Dienstfahrrädern profitieren .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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