Steuertipps 2022: Für Unternehmer, Vermieter, Familien: 60-mal Steuern sparen
Steuertipps 2022
Für Unternehmer, Vermieter, Familien: 60-mal Steuern sparen
Die Entlastungspakete reichen Ihnen nicht? Entlasten Sie sich selbst – mit unseren Steuertipps zum Jahresende. Wie Sie Abgaben sparen und die Weichen fürs nächste Jahr stellen.
6. Dezember 2022, 14:10 Uhr, Von Eva-Maria Neuthinger und Andreas Kurz
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
40 Tipps für Betriebe und Unternehmer
1. Fit mit dem E-Bike
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn die Firma ihnen ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellt. Die Leistung bleibt abgabenfrei, soweit der Chef sie zusätzlich zum Lohn gewährt. Oft allerdings wandeln die Radler Teile ihres Gehalts um. Dann müssen sie den Privatanteil mit 1 Prozent von einem Viertel des Brutto-Listenpreises versteuern.
TIPP: Beschäftigte übernehmen ein Leasingbike gern am Ende der Laufzeit zu einem günstigen Preis, der unter dem Marktwert liegt. Der Differenzbetrag ist steuer- und abgabenpflichtig. Das Finanzamt geht in der Regel von einem Marktpreis aus, der bei 40 Prozent des Anschaffungspreises liegt. „Wird das Fahrrad zusätzlich zum Lohn überlassen, kann der Unternehmer den Eigentumsübergang pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern“, so Florian Fischer, Steuerberater in der Kanzlei Fischer & Reimann in Ludwigshafen.
40 Tipps für Betriebe und Unternehmer
1. Fit mit dem E-Bike
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, wenn die Firma ihnen ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellt. Die Leistung bleibt abgabenfrei, soweit der Chef sie zusätzlich zum Lohn gewährt. Oft allerdings wandeln die Radler Teile ihres Gehalts um. Dann müssen sie den Privatanteil mit 1 Prozent von einem Viertel des Brutto-Listenpreises versteuern.
TIPP: Beschäftigte übernehmen ein Leasingbike gern am Ende der Laufzeit zu einem günstigen Preis, der unter dem Marktwert liegt. Der Differenzbetrag ist steuer- und abgabenpflichtig. Das Finanzamt geht in der Regel von einem Marktpreis aus, der bei 40 Prozent des Anschaffungspreises liegt. „Wird das Fahrrad zusätzlich zum Lohn überlassen, kann der Unternehmer den Eigentumsübergang pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern“, so Florian Fischer, Steuerberater in der Kanzlei Fischer & Reimann in Ludwigshafen.
Mehr zu Dienstfahrrädern lesen Sie hier: Von Mitarbeiterbindung bis Marketing - wie Arbeitgeber von Dienstfahrrädern profitieren
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