Teilzeitgründung
Eine Firma gründen – das geht auch nebenher

Eine Firma gründen, während man einen festen Job hat? Ja, das geht! Was Teilzeitgründer über den Weg in die Selbstständigkeit wissen müssen.

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Mit Netz und doppeltem Boden: Eine Firma gründen, während man noch einen festen Job hat,  ist sicherer als eine Vollzeitgründung.
Mit Netz und doppeltem Boden: Eine Firma gründen, während man noch einen festen Job hat, ist sicherer als eine Vollzeitgründung.
© Rublov / Fotolia.com

Jeden Abend, wenn Feline Borgelt aus dem Büro kommt und ihre Kollegen sich vor dem Fernseher fallen lassen können, dann beginnt für sie die nächste Schicht. Letzte Nacht dauerte diese bis 3 Uhr früh.

Es klingt verrückt, aber Borgelt hat sich das selbst ausgesucht. Gemeinsam mit Seda Özdemir-Karsch hat sie vergangenes Jahr Fat Shera Productions gegründet. Die Berlinerinnen drehen Imagefilme für Unternehmen, jeder ein bis zwei Minuten lang. Özdemir-Karsch hat in London Video Production studiert, sie führt nun die Kamera. Literaturwissenschaftlerin Borgelt übernimmt den Textpart.

Nach dem Studium haben sie beide bei einer Schnittfirma gearbeitet. „Was die gemacht haben, hat uns überhaupt nicht behagt“, erzählt Borgelt. Fabrikmäßige Imagefilme nach immer demselben Muster – das können wir besser, dachten die Freundinnen. Sie kündigten und gründeten ihre Filmfirma. Einfach so.

Freizeit gibt es keine mehr

Ein bisschen naiv, geben sie rückblickend zu. „Wir sind durch die Läden in unserem Kiez gezogen und haben gefragt, ob die Leute Interesse an einem Video über ihr Unternehmen hätten.“ Die Resonanz war mäßig – was schnell für Panik sorgte: „Ständig überlegt man, ob es im nächsten Monat überhaupt für die Miete reicht. Echter Horror“, sagt die 27-jährige Borgelt.

Also suchten beide wieder einen festen Job. Borgelt arbeitet jetzt als Grafikdesignerin in einer Agentur, vier Tage die Woche, Özdemir-Karsch für eine Kunstgalerie. „Ich weiß, dass regelmäßig Geld reinkommt, kann Versicherungen abschließen, muss mich nicht um die Krankenkasse kümmern“, sagt sie. Aufgeben wollten die beiden Fat Shera dennoch nicht. Jetzt machen sie beides parallel, sind fest angestellt und Gründer in einem, auch wenn das einen Preis hat: „Freizeit“, sagt Borgelt „gibt es gar keine mehr“.

Fast jeden Abend und alle Wochenenden widmen die beiden ihrer Firma. „Weil das Filmemachen unsere Leidenschaft ist, schöpfen wir daraus so viel Kraft, dass uns die freie Zeit nicht fehlt“, sagt Borgelt. „Da ich dank meines festen Jobs keine Existenzängste mehr habe, bin ich auch ohne Urlaub total entspannt.“

Gründen in Teilzeit – weil es sicherer ist

Sicherheit ist der Hauptgrund, warum es in Deutschland immer mehr Teilzeitgründer wie Borgelt und Özdemir-Karsch gibt. Lieber langsam an der Rettungsleine entlang ins kalte Wasser gleiten, statt kopfüber zu springen. Andere gründen in Teilzeit, weil ihre Geschäftsidee von vornherein nicht so viel abwirft, dass man davon leben könnte. Und manche Selbstständigkeit ist eben halbtags gut machbar, etwa Kopfberufe wie Berater, Dozent oder Trainer. Warum also gleich kündigen? Nach Angaben der KfW Bankengruppe hat mehr als die Hälfte aller Existenzgründer vergangenes Jahr in Teilzeit gegründet, von den 349.000 Gründerinnen waren es sogar zwei Drittel.

Ihren Kunden erzählen Borgelt und Özdemir-Karsch nicht unbedingt, dass sie nur Teilzeitfilmemacherinnen sind. In der Zeit, in der sie in ihren festen Jobs arbeiten, haben sie einfach andere „Termine“. Ideal ist das nicht: „Es ist nicht immer einfach, Treffen mit Kunden zu vereinbaren, wenn man nur einen Wochentag zur Verfügung hat“, sagt Özdemir-Karsch. „Und ich überlege manchmal, ob es wirklich so professionell wirkt, geschäftliche E-Mails um Mitternacht zu beantworten.“

Oder wichtige Gespräche auf der Bürotoilette zu führen. Denn wenn während ihrer Arbeitszeit das Handy klingelt, ist das oft die einzige Möglichkeit für ein ruhiges Telefonat. Dabei muss sich Borgelt vor ihrem Chef nicht verstecken, der weiß Bescheid. „Er findet das auch gut. Aber so richtig viel weiß er nicht von unserer Firma. Ich arbeite ja trotzdem mit vollem Einsatz – was soll er denn dann dagegen haben?“

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Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unterrichten

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen, egal ob selbstständig oder nicht. Der Arbeitnehmer seinerseits steht in der Pflicht, ihn darüber zu unterrichten. Mehr noch: Er sollte seinem Chef auch Einzelheiten seiner Tätigkeit mitteilen, rät die Arbeitsrechtsexpertin Jacqueline Greinert, damit dieser beurteilen kann, ob seine „berechtigten Interessen“ berührt sind.

Teilzeitgründer dürfen mit ihrer Nebentätigkeit weder gegen das Bundesurlaubsgesetz noch gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sonst darf der Arbeitgeber ihnen diese Tätigkeit verbieten. Das heißt: An Urlaubstagen darf nicht gearbeitet, die Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich nicht überschritten werden – Regeln also, an die sich kaum ein Teilzeitunternehmer halten kann. Allerdings dürfte der Arbeitgeber so lange keine Einwände haben, wie man im Job trotzdem die volle Leistung bringt.

Er kann jedoch sein Veto einlegen, wenn sein Arbeitnehmer zu ihm in
Konkurrenz tritt. Unlängst vertrat Greinert in einem Prozess den Chef einer Steuerberatungsfirma, der eine Steuerfachgehilfin gekündigt hatte, weil sie in ihrer Freizeit Steuererklärungen privater Kunden bearbeitet hat. Das Gericht gab ihm recht.

Der Chef kann einen Nebenjob auch verbieten

Ein Arbeitgeber darf einen Nebenjob auch verbieten, wenn „die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung in Mitleidenschaft gezogen wird“, so die Anwältin. Diese Formulierung lässt Spielraum für Interpretationen. Ist die Arbeitsleistung beeinträchtigt, wenn jemand müde zur Arbeit kommt? Oder erst, wenn er wegen des Nebenjobs mehrfach verschläft? In einem gut funktionierenden Arbeitsverhältnis seien Nebentätigkeiten meist kein Problem, sagt Greinert, wenn aber das Verhältnis zwischen Chef und Angestellten belastet sei, könnten Nebentätigkeiten schnell zum Verhängnis werden.

Aus diesem Grund will Susanne Behrend hier nicht mit ihrem echten Namen genannt werden. Die Designerin ist Vollzeit als Dozentin an einer Universität angestellt. Nebenbei gestaltet sie freiberuflich Firmenlogos, Visitenkarten und Buchcover. Ihr Arbeitgeber weiß davon, sie hat, Vorschrift im öffentlichen Dienst, eine schriftliche Genehmigung für ihre Nebentätigkeit. Im Moment schaut sie sich nach einem neuen Job um und möchte nicht, dass potenzielle Arbeitgeber schon vorab von ihrer Nebentätigkeit erfahren. „Ich weiß ja nicht, ob ein neuer Chef auch damit einverstanden wäre“, sagt sie.

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Sich komplett selbstständig zu machen, sei keine Option, schon wegen des festen Einkommens. „So kann ich mir meine Arbeit besser einteilen. Ich kann ein paar Monate freiberuflich arbeiten, bis spät abends und an den Wochenenden. Danach kann ich aber auch wieder ein paar Monate lang mal keine Aufträge annehmen.“ Das macht sie manchmal, um die Stimmung zu Hause zu verbessern. Dort finden es nämlich nicht alle gut, dass Susanne in ihrer Freizeit arbeitet. „Meinen Mann nervt es, wenn ich abends um zehn noch am Rechner sitze.“

Finanziell lohnt sich nicht jede Teilzeitgründung

„Das ist etwas, auf das man von Anfang an achten sollte“, sagt Karin Bauer-Leppin, Expertin für Selbstständige in Teilzeit. Sie hat einen Ratgeber für Teilzeitgründer geschrieben und weiß: Nebenberufliche Gründer brauchen Rückhalt. Wer sich ständig rechtfertigen muss, vergeudet nur Energie. Dumme Sprüche, so Bauer-Leppin, sollte man sich nicht gefallen lassen. Auch wenn es heißt: „Da kommt doch eh nicht viel bei rum.“

Rein finanziell gesehen lohnt sich nicht jede Teilzeitgründung, so ist etwa zu bedenken, dass eventuell höhere Kosten für Kranken- und Rentenversicherung anfallen. Viele Gründer vernachlässigen Themen wie Steuern und Versicherungen und rechtfertigen das damit, dass sie es ja nicht des Geldes wegen machen.

Deshalb ohne Preiskalkulation oder mit Dumpingpreisen einzusteigen sieht Expertin Bauer-Leppin kritisch: „Wer mit Gratisangeboten oder für 10 Euro die Stunde anfängt, hat kaum eine Chance, später mehr zu verlangen.“ Und läuft Gefahr, sich Ärger mit dem Finanzamt einzuhandeln: Wirft eine Teilzeitgründung über lange Zeit nichts ab, kann sie als Liebhaberei eingestuft werden. Wird der Status des Unternehmens abgesprochen, können Kosten steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. „Wer sich selbstständig macht, sollte markgerechte Preise für seine Arbeit verlangen“, sagt Bauer-Leppin. „Auch wenn es nur vier Stunden in der Woche sind, sollte man versuchen, in ihnen ordentlich Geld zu verdienen.“

Die Formalien einer Teilzeitgründung

Teilzeitgründer wollen die wenige Zeit, die sie haben, ganz ins Geschäft investieren. Aber um schnöde Steuer- und Versicherungsfragen kommen auch sie nicht herum:

Lohnsteuer

Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit werden zusammen versteuert – allerdings werden die Angaben auf unterschiedlichen Formularen gemacht. Wichtig: Teilzeitgründer müssen eine Steuernummer und gegebenenfalls einen Gewerbeschein beantragen.

Umsatzsteuer

Wer als Selbstständiger weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr macht, ist von der Umsatzsteuer befreit, genauso wie bestimmte Berufsgruppen (etwa Ärzte, Pfleger oder selbstständige Lehrer). Es gibt aber Gründe, trotzdem Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Zum einen kann man so die Mehrwertsteuer, die man selbst bezahlt, wenn man etwa Ausrüstung oder Büromaterial kauft, steuerlich absetzen. Zum anderen wirkt es professioneller. Denn wer keine Umsatzsteuer erhebt, ist gleich als Klein- oder Teilzeitunternehmer zu erkennen. Hilfe in steuerlichen Fragen finden Teilzeitgründer auf der Internetseite www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.

Krankenkasse

Teilzeitgründer müssen ihrer Krankenkasse mitteilen, dass sie sich nebenbei selbstständig machen. Die prüft dann, ob die Selbstständigkeit Haupt- oder Nebenberuf ist – abhängig davon, wie sich Zeiteinsatz und Verdienst verteilen.

Wer Vollzeit angestellt ist und mit der Festanstellung mehr verdient als mit der Selbstständigkeit, muss nicht mehr Versicherung zahlen als bisher. Wertet die Krankenkasse die Selbstständigkeit als Hauptberuf, muss man sich wie jeder Vollzeitselbstständige selbst versichern. Der Durchschnittssatz für Kranken- und Pflegeversicherung liegt dabei derzeit bei rund 330 Euro pro Monat.

Rentenversicherung

Bestimmte Berufe müssen auch als Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Dazu zählen alle Arten von Trainern und Lehrern, Kreative wie Künstler oder Autoren, Pflegekräfte und Handwerker. Für alle anderen gilt: Gründer, die für ihre selbstständige Arbeit ihren festen Job auf Teilzeit reduzieren, sollten dringend über eine private Zusatzversicherung nachdenken.

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Freizeit gibt es keine mehr Ein bisschen naiv, geben sie rückblickend zu. „Wir sind durch die Läden in unserem Kiez gezogen und haben gefragt, ob die Leute Interesse an einem Video über ihr Unternehmen hätten.“ Die Resonanz war mäßig – was schnell für Panik sorgte: „Ständig überlegt man, ob es im nächsten Monat überhaupt für die Miete reicht. Echter Horror“, sagt die 27-jährige Borgelt. Also suchten beide wieder einen festen Job. Borgelt arbeitet jetzt als Grafikdesignerin in einer Agentur, vier Tage die Woche, Özdemir-Karsch für eine Kunstgalerie. „Ich weiß, dass regelmäßig Geld reinkommt, kann Versicherungen abschließen, muss mich nicht um die Krankenkasse kümmern“, sagt sie. Aufgeben wollten die beiden Fat Shera dennoch nicht. Jetzt machen sie beides parallel, sind fest angestellt und Gründer in einem, auch wenn das einen Preis hat: „Freizeit“, sagt Borgelt „gibt es gar keine mehr“. Fast jeden Abend und alle Wochenenden widmen die beiden ihrer Firma. „Weil das Filmemachen unsere Leidenschaft ist, schöpfen wir daraus so viel Kraft, dass uns die freie Zeit nicht fehlt“, sagt Borgelt. „Da ich dank meines festen Jobs keine Existenzängste mehr habe, bin ich auch ohne Urlaub total entspannt.“ Gründen in Teilzeit - weil es sicherer ist Sicherheit ist der Hauptgrund, warum es in Deutschland immer mehr Teilzeitgründer wie Borgelt und Özdemir-Karsch gibt. Lieber langsam an der Rettungsleine entlang ins kalte Wasser gleiten, statt kopfüber zu springen. Andere gründen in Teilzeit, weil ihre Geschäftsidee von vornherein nicht so viel abwirft, dass man davon leben könnte. Und manche Selbstständigkeit ist eben halbtags gut machbar, etwa Kopfberufe wie Berater, Dozent oder Trainer. Warum also gleich kündigen? Nach Angaben der KfW Bankengruppe hat mehr als die Hälfte aller Existenzgründer vergangenes Jahr in Teilzeit gegründet, von den 349.000 Gründerinnen waren es sogar zwei Drittel. Ihren Kunden erzählen Borgelt und Özdemir-Karsch nicht unbedingt, dass sie nur Teilzeitfilmemacherinnen sind. In der Zeit, in der sie in ihren festen Jobs arbeiten, haben sie einfach andere „Termine“. Ideal ist das nicht: „Es ist nicht immer einfach, Treffen mit Kunden zu vereinbaren, wenn man nur einen Wochentag zur Verfügung hat“, sagt Özdemir-Karsch. „Und ich überlege manchmal, ob es wirklich so professionell wirkt, geschäftliche E-Mails um Mitternacht zu beantworten.“ Oder wichtige Gespräche auf der Bürotoilette zu führen. Denn wenn während ihrer Arbeitszeit das Handy klingelt, ist das oft die einzige Möglichkeit für ein ruhiges Telefonat. Dabei muss sich Borgelt vor ihrem Chef nicht verstecken, der weiß Bescheid. „Er findet das auch gut. Aber so richtig viel weiß er nicht von unserer Firma. Ich arbeite ja trotzdem mit vollem Einsatz – was soll er denn dann dagegen haben?“ Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unterrichten Grundsätzlich müssen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen, egal ob selbstständig oder nicht. Der Arbeitnehmer seinerseits steht in der Pflicht, ihn darüber zu unterrichten. Mehr noch: Er sollte seinem Chef auch Einzelheiten seiner Tätigkeit mitteilen, rät die Arbeitsrechtsexpertin Jacqueline Greinert, damit dieser beurteilen kann, ob seine „berechtigten Interessen“ berührt sind. Teilzeitgründer dürfen mit ihrer Nebentätigkeit weder gegen das Bundesurlaubsgesetz noch gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sonst darf der Arbeitgeber ihnen diese Tätigkeit verbieten. Das heißt: An Urlaubstagen darf nicht gearbeitet, die Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich nicht überschritten werden – Regeln also, an die sich kaum ein Teilzeitunternehmer halten kann. Allerdings dürfte der Arbeitgeber so lange keine Einwände haben, wie man im Job trotzdem die volle Leistung bringt. Er kann jedoch sein Veto einlegen, wenn sein Arbeitnehmer zu ihm in Konkurrenz tritt. Unlängst vertrat Greinert in einem Prozess den Chef einer Steuerberatungsfirma, der eine Steuerfachgehilfin gekündigt hatte, weil sie in ihrer Freizeit Steuererklärungen privater Kunden bearbeitet hat. Das Gericht gab ihm recht. Der Chef kann einen Nebenjob auch verbieten Ein Arbeitgeber darf einen Nebenjob auch verbieten, wenn „die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung in Mitleidenschaft gezogen wird“, so die Anwältin. Diese Formulierung lässt Spielraum für Interpretationen. Ist die Arbeitsleistung beeinträchtigt, wenn jemand müde zur Arbeit kommt? Oder erst, wenn er wegen des Nebenjobs mehrfach verschläft? In einem gut funktionierenden Arbeitsverhältnis seien Nebentätigkeiten meist kein Problem, sagt Greinert, wenn aber das Verhältnis zwischen Chef und Angestellten belastet sei, könnten Nebentätigkeiten schnell zum Verhängnis werden. Aus diesem Grund will Susanne Behrend hier nicht mit ihrem echten Namen genannt werden. Die Designerin ist Vollzeit als Dozentin an einer Universität angestellt. Nebenbei gestaltet sie freiberuflich Firmenlogos, Visitenkarten und Buchcover. Ihr Arbeitgeber weiß davon, sie hat, Vorschrift im öffentlichen Dienst, eine schriftliche Genehmigung für ihre Nebentätigkeit. Im Moment schaut sie sich nach einem neuen Job um und möchte nicht, dass potenzielle Arbeitgeber schon vorab von ihrer Nebentätigkeit erfahren. „Ich weiß ja nicht, ob ein neuer Chef auch damit einverstanden wäre“, sagt sie. Sich komplett selbstständig zu machen, sei keine Option, schon wegen des festen Einkommens. „So kann ich mir meine Arbeit besser einteilen. Ich kann ein paar Monate freiberuflich arbeiten, bis spät abends und an den Wochenenden. Danach kann ich aber auch wieder ein paar Monate lang mal keine Aufträge annehmen.“ Das macht sie manchmal, um die Stimmung zu Hause zu verbessern. Dort finden es nämlich nicht alle gut, dass Susanne in ihrer Freizeit arbeitet. „Meinen Mann nervt es, wenn ich abends um zehn noch am Rechner sitze.“ Finanziell lohnt sich nicht jede Teilzeitgründung „Das ist etwas, auf das man von Anfang an achten sollte“, sagt Karin Bauer-Leppin, Expertin für Selbstständige in Teilzeit. Sie hat einen Ratgeber für Teilzeitgründer geschrieben und weiß: Nebenberufliche Gründer brauchen Rückhalt. Wer sich ständig rechtfertigen muss, vergeudet nur Energie. Dumme Sprüche, so Bauer-Leppin, sollte man sich nicht gefallen lassen. Auch wenn es heißt: „Da kommt doch eh nicht viel bei rum.“ Rein finanziell gesehen lohnt sich nicht jede Teilzeitgründung, so ist etwa zu bedenken, dass eventuell höhere Kosten für Kranken- und Rentenversicherung anfallen. Viele Gründer vernachlässigen Themen wie Steuern und Versicherungen und rechtfertigen das damit, dass sie es ja nicht des Geldes wegen machen. Deshalb ohne Preiskalkulation oder mit Dumpingpreisen einzusteigen sieht Expertin Bauer-Leppin kritisch: „Wer mit Gratisangeboten oder für 10 Euro die Stunde anfängt, hat kaum eine Chance, später mehr zu verlangen.“ Und läuft Gefahr, sich Ärger mit dem Finanzamt einzuhandeln: Wirft eine Teilzeitgründung über lange Zeit nichts ab, kann sie als Liebhaberei eingestuft werden. Wird der Status des Unternehmens abgesprochen, können Kosten steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. „Wer sich selbstständig macht, sollte markgerechte Preise für seine Arbeit verlangen“, sagt Bauer-Leppin. „Auch wenn es nur vier Stunden in der Woche sind, sollte man versuchen, in ihnen ordentlich Geld zu verdienen.“ Die Formalien einer Teilzeitgründung Teilzeitgründer wollen die wenige Zeit, die sie haben, ganz ins Geschäft investieren. Aber um schnöde Steuer- und Versicherungsfragen kommen auch sie nicht herum: Lohnsteuer Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit werden zusammen versteuert – allerdings werden die Angaben auf unterschiedlichen Formularen gemacht. Wichtig: Teilzeitgründer müssen eine Steuernummer und gegebenenfalls einen Gewerbeschein beantragen. Umsatzsteuer Wer als Selbstständiger weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr macht, ist von der Umsatzsteuer befreit, genauso wie bestimmte Berufsgruppen (etwa Ärzte, Pfleger oder selbstständige Lehrer). Es gibt aber Gründe, trotzdem Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Zum einen kann man so die Mehrwertsteuer, die man selbst bezahlt, wenn man etwa Ausrüstung oder Büromaterial kauft, steuerlich absetzen. Zum anderen wirkt es professioneller. Denn wer keine Umsatzsteuer erhebt, ist gleich als Klein- oder Teilzeitunternehmer zu erkennen. Hilfe in steuerlichen Fragen finden Teilzeitgründer auf der Internetseite www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums. Krankenkasse Teilzeitgründer müssen ihrer Krankenkasse mitteilen, dass sie sich nebenbei selbstständig machen. Die prüft dann, ob die Selbstständigkeit Haupt- oder Nebenberuf ist – abhängig davon, wie sich Zeiteinsatz und Verdienst verteilen. Wer Vollzeit angestellt ist und mit der Festanstellung mehr verdient als mit der Selbstständigkeit, muss nicht mehr Versicherung zahlen als bisher. Wertet die Krankenkasse die Selbstständigkeit als Hauptberuf, muss man sich wie jeder Vollzeitselbstständige selbst versichern. Der Durchschnittssatz für Kranken- und Pflegeversicherung liegt dabei derzeit bei rund 330 Euro pro Monat. Rentenversicherung Bestimmte Berufe müssen auch als Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Dazu zählen alle Arten von Trainern und Lehrern, Kreative wie Künstler oder Autoren, Pflegekräfte und Handwerker. Für alle anderen gilt: Gründer, die für ihre selbstständige Arbeit ihren festen Job auf Teilzeit reduzieren, sollten dringend über eine private Zusatzversicherung nachdenken.
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