Datenschutzauskunft-Zentrale
Vorsicht! Dieses DSGVO-Fax stammt von Abzockern

Haben auch Sie ein Fax von der Datenschutzauskunft-Zentrale bekommen? Dann werfen Sie es am besten sofort weg – ansonsten könnte es teuer für Sie werden.

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Ausschnitt aus dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale: Im Behördenton versucht der Absender, Unternehmen in eine Abo-Falle zu locken.
Ausschnitt aus dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale: Im Behördenton versucht der Absender, Unternehmen in eine Abo-Falle zu locken.
© impulse

Das Fax kommt auf den ersten Blick seriös daher. Amtlich wirkt es. Der Absender: die Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg, kurz DAZ. Massenweise hat sie es in den vergangenen Wochen an Unternehmen geschickt mit dem Betreff: „Eilige FAX-Mitteilung. Erfassung Gewerbetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“.

Abo-Falle im Kleingedruckten

Die DAZ versucht, die Unsicherheit DSGVO-geplagter Unternehmer auszunutzen. So schreibt sie gleich im ersten Satz: „Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderung der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen.“ Das Formular solle man unterschreiben und „gebührenfrei“, wie es weiter heißt, zurücksenden. Und dann gibt die DAZ noch den Hinweis, dass nur bei vollständigen und aktuellen Firmen- und Betriebsdaten sei das „Einhalten der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen“ gewährleistet.

Die eigentlichen Absichten hinter dem Angebot offenbaren sich in der kleingedruckten „Leistungsübersicht“ auf Seite zwei: Das Schreiben ist eine gut getarnte Werbung für ein Abzock-Angebot. Wer das Fax unterschrieben zurücksendet, erwirbt nämlich das „Leistungspaket Basisdatenschutz“ – für jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Erst vier Sätze später erfährt man: „Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“ Kosten für diese drei Jahre: 1494 Euro plus Umsatzsteuer. Dafür erhalte man Infomaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Alles Dinge, die zum Beispiel die Landesdatenschutzbeauftragten kostenlos anbieten.

Datenschutzbeauftragte warnen vor der DAZ

So weist auch die Landesdatenschutzstelle Mecklenburg-Vorpommern in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, „dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten“. Hierfür sei ein Vertragsabschluss mit der „DAZ“ aber nicht erforderlich. Die dort beworbenen Formulare seien kostenlos zum Download unter www.datenschutz-mv.de erhältlich.

Auch einige örtliche Handelskammern warnen vor dem Angebot. Die IHK Würzburg schreibt: „Der genannte Preis erscheint für die bloße Zusendung allgemeinen Informationsmaterials überhöht und würde eher eine individuelle Beratung zum Datenschutzrecht rechtfertigen.“ Sie rät allen, die das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt haben, sofort eine Anfechtung und Kündigung an die DAZ zu schicken.

„Die Zusendung von Faxwerbung ohne Einwilligung ist rechtswidrig“

Auch Bundesnetzagentur hat sich eingeschaltet. Auf ihrer Webseite gibt die Behörde bekannt, dass auf ihr Betreiben hin die auf dem Fax angegebene Rufnummer deaktiviert worden sei. Der für das Fax Verantwortliche könne jetzt keine Sendungen mehr empfangen. Die Agentur warnt generell davor, auf unverlangt zugesagte Schreiben zu antworten: „Die Zusendung von Faxwerbung ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden dar und ist rechtswidrig.“

Das Fax kommt auf den ersten Blick seriös daher. Amtlich wirkt es. Der Absender: die Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg, kurz DAZ. Massenweise hat sie es in den vergangenen Wochen an Unternehmen geschickt mit dem Betreff: "Eilige FAX-Mitteilung. Erfassung Gewerbetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO". Abo-Falle im Kleingedruckten Die DAZ versucht, die Unsicherheit DSGVO-geplagter Unternehmer auszunutzen. So schreibt sie gleich im ersten Satz: "Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderung der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen." Das Formular solle man unterschreiben und "gebührenfrei", wie es weiter heißt, zurücksenden. Und dann gibt die DAZ noch den Hinweis, dass nur bei vollständigen und aktuellen Firmen- und Betriebsdaten sei das "Einhalten der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen" gewährleistet. Die eigentlichen Absichten hinter dem Angebot offenbaren sich in der kleingedruckten "Leistungsübersicht" auf Seite zwei: Das Schreiben ist eine gut getarnte Werbung für ein Abzock-Angebot. Wer das Fax unterschrieben zurücksendet, erwirbt nämlich das "Leistungspaket Basisdatenschutz" – für jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Erst vier Sätze später erfährt man: "Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt." Kosten für diese drei Jahre: 1494 Euro plus Umsatzsteuer. Dafür erhalte man Infomaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Alles Dinge, die zum Beispiel die Landesdatenschutzbeauftragten kostenlos anbieten. Datenschutzbeauftragte warnen vor der DAZ So weist auch die Landesdatenschutzstelle Mecklenburg-Vorpommern in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, "dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten". Hierfür sei ein Vertragsabschluss mit der "DAZ" aber nicht erforderlich. Die dort beworbenen Formulare seien kostenlos zum Download unter www.datenschutz-mv.de erhältlich. Auch einige örtliche Handelskammern warnen vor dem Angebot. Die IHK Würzburg schreibt: "Der genannte Preis erscheint für die bloße Zusendung allgemeinen Informationsmaterials überhöht und würde eher eine individuelle Beratung zum Datenschutzrecht rechtfertigen." Sie rät allen, die das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt haben, sofort eine Anfechtung und Kündigung an die DAZ zu schicken. "Die Zusendung von Faxwerbung ohne Einwilligung ist rechtswidrig" Auch Bundesnetzagentur hat sich eingeschaltet. Auf ihrer Webseite gibt die Behörde bekannt, dass auf ihr Betreiben hin die auf dem Fax angegebene Rufnummer deaktiviert worden sei. Der für das Fax Verantwortliche könne jetzt keine Sendungen mehr empfangen. Die Agentur warnt generell davor, auf unverlangt zugesagte Schreiben zu antworten: "Die Zusendung von Faxwerbung ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden dar und ist rechtswidrig."
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