Gäste-WLAN
Internetzugang für alle? Was Unternehmer beim Gäste-WLAN beachten sollten

Nicht mehr nur im Café und Zug, auch beim Friseur oder Optiker erwarten viele Kunden heute freien Internetzugang. Wieso ein Gäste-WLAN eine gute Idee ist – und was Unternehmer dazu wissen müssen.

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Wer will ins World Wide Web? Mit einem Gäste-WLAN können Unternehmen bei Kunden punkten.
Wer will ins World Wide Web? Mit einem Gäste-WLAN können Unternehmen bei Kunden punkten.
© go2 / photocase.de

Der Kunde muss beim Optiker fünf Minuten auf eine Beratung warten? Die Mitarbeiter wollen in der Pause mit Freunden chatten, ohne ihr mobiles Datenvolumen aufzubrauchen? Auch in kleinen Betrieben gibt es immer mehr Situationen, in denen jemand nach WLAN fragt. Das Problem dabei: Geben Unternehmer den Zugang zu ihrem Netz preis, verlieren sie die Kontrolle über dessen Sicherheit – schließlich könnten die Kunden über ihre Laptops und Smartphones unbeabsichtigt Viren oder andere Schädlinge einschleusen. Geben Unternehmer die Kennung jedoch nicht weiter, wirken sie unprofessionell bis unhöflich.

Die Lösung: ein Gäste-WLAN. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Gäste-WLAN?

Ein Gäste-WLAN bildet ein zweites, eigenes Netzwerk neben dem Heimnetzwerk. Beide laufen über denselben Router – haben jedoch jeweils eine eigene Kennung, die sogenannte SSID, eine eigene IP-Adresse und gegebenenfalls ein eigenes Passwort.

Was bringt ein Gäste-WLAN?

Mit einem Gäste-WLAN können Unternehmer Kunden, Mitarbeitern und der Familie Zugang zum Internet gewähren, ohne die Sicherheit des Heimnetzes zu gefährden. Da die beiden Netzwerke voneinander getrennt sind, fängt die Firewall des Routers beispielsweise Viren ab, mit denen Laptops der Gäste-WLAN-Nutzer infiziert sein könnten. Außerdem erlaubt das Gastnetzwerk keinen Zugriff auf Geräte des Heimnetzwerkes – so dass diese geschützt sind.

Wie lässt sich ein Gäste-WLAN einrichten?

Wer ein Gäste-WLAN anbieten möchte, braucht dafür weder ein zusätzliches Gerät noch ein weiteres Kabel oder einen zusätzlichen Vertrag. Denn: Die meisten Router verfügen über die Funktion, ein Gast-WLAN einzurichten.

Wie genau das funktioniert, steht im Handbuch des Routers. Meist lässt sich ein Gäste-WLAN wie folgt einrichten:

  1. Die IP-Adresse des Routers in den Browser eingeben. Diese steht im Benutzerhandbuch, meist ist es etwas wie „http://192.168.0.1“ oder „http://192.168.2.1“.
  2. Mithilfe des Benutzernamens und Administrator-Passworts einloggen. Idealerweise ändern Nutzer beides beim Einrichten des Heimnetzes. Falls nicht, finden sich die ursprünglichen Zugangsdaten wahrscheinlich im Vertrag oder im Benutzerhandbuch des Routers. Das Ausgangspasswort steht meist auf der Rück- oder Unterseite des Gerätes.
  3. In den Einstellungen des Routers nach dem Begriff „Gastzugriff“, „Gastzugang“ oder „Gastnetzwerk“ suchen. Die entsprechende Funktion aktivieren (meist, indem ein Kästchen angeklickt wird).
  4. Netzwerknamen definieren – über das Feld „SSID“. Unter diesem Namen wird das Gäste-WLAN später in der Überblicks-Liste verfügbarer Netzwerke erscheinen.
  5. Passwort festlegen. Nur Gäste, die dieses Passwort kennen, können später auf das Netzwerk zugreifen.
  6. „WPA2“ als Verschlüsselungsmodus auswählen.
  7. Checken, ob jene Funktion deaktiviert ist, die „Zugriff auf lokale Netzwerkressourcen“ heißt oder mit Ähnlichem überschrieben ist. Gibt es dieses Kästchen nicht, erscheint stattdessen meist der Punkt „Netzwerk isolieren“: diesen anklicken. Beides stellt sicher, dass Nutzer des Gäste-WLANs keinen Zugriff auf Daten des Heimnetzwerkes haben.
  8. Sicherstellen, dass die Funktion deaktiviert ist, die meist „Zugang zu Einstellungen erlauben“ heißt.

Haften Betreiber des Gäste-WLANs dafür, falls Nutzer des Gäste-WLANs Urheberrechte verletzen?

Lange war die Frage umstritten, inwieweit Anbieter eines nicht passwortgeschützten WLANs für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften. Etwa, wenn jemand über ein offenes WLAN unerlaubt Filme herunterlädt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs kippte 2018 diese sogenannte Störerhaftung: Demnach haften WLAN-Betreiber nicht für einen illegalen Datenaustausch – sofern sie diesen nicht veranlasst haben. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sind damit ausgeschlossen.

Müssen Betreiber ein Gäste-WLAN via Passwort schützen?

Aktuell besteht keine Pflicht, ein Gäste-WLAN mit einem Passwort zu sichern. Experten raten jedoch dringend dazu. Denn: Ein offenes ungeschütztes WLAN bietet ein Einfallstor für Hacker. (Der Artikel „Wie unsicher sind Ihre Passwörter?“ erklärt, was ein sicheres Passwort auszeichnet.)

Worauf müssen Betreiber eines Gäste-WLAN noch achten?

Jeder, der ein offenes WLAN anbietet, sollte Kunden und Mitarbeiter darauf hinweisen, dass es keine Garantie gibt für eine jederzeit störungsfreie Internetverbindung – und darauf, dass sie das WLAN auf eigene Gefahr nutzen. Auf diese Weise schützen sich Betreiber davor, in Haftung genommen zu werden –  etwa, wenn einem Nutzer ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil er Aktiengeschäfte aufgrund eines Verbindungsabbruchs nicht abschließen konnte.

Extra-Tipp

Von Smart-TV und Spielekonsole über Körperfett-Waage und Kaffeemaschine bis zur Deckenleuchte: Immer mehr Alltagsgeräte nutzen eine Internetverbindung – und damit das WLAN. Sicherheitsexperten raten, diese Smartgeräte über ein Gäste-WLAN laufen zu lassen. Denn sie sind anfälliger für Hackerangriffe, verglichen etwa mit Laptops, auf denen häufiger ein Sicherheitsupdate gemacht wird. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass über die WLAN-Waage eine Malware eingeschleust wird und sich im Heimnetz bis zum PC verbreitet, auf dem die Geschäftsgeheimnisse liegen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Zugriff auf sensible Daten mithilfe eines Gäste-WLANs zusätzlich absichern.

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Der Kunde muss beim Optiker fünf Minuten auf eine Beratung warten? Die Mitarbeiter wollen in der Pause mit Freunden chatten, ohne ihr mobiles Datenvolumen aufzubrauchen? Auch in kleinen Betrieben gibt es immer mehr Situationen, in denen jemand nach WLAN fragt. Das Problem dabei: Geben Unternehmer den Zugang zu ihrem Netz preis, verlieren sie die Kontrolle über dessen Sicherheit – schließlich könnten die Kunden über ihre Laptops und Smartphones unbeabsichtigt Viren oder andere Schädlinge einschleusen. Geben Unternehmer die Kennung jedoch nicht weiter, wirken sie unprofessionell bis unhöflich. Die Lösung: ein Gäste-WLAN. Antworten auf die wichtigsten Fragen. Was ist ein Gäste-WLAN? Ein Gäste-WLAN bildet ein zweites, eigenes Netzwerk neben dem Heimnetzwerk. Beide laufen über denselben Router – haben jedoch jeweils eine eigene Kennung, die sogenannte SSID, eine eigene IP-Adresse und gegebenenfalls ein eigenes Passwort. Was bringt ein Gäste-WLAN? Mit einem Gäste-WLAN können Unternehmer Kunden, Mitarbeitern und der Familie Zugang zum Internet gewähren, ohne die Sicherheit des Heimnetzes zu gefährden. Da die beiden Netzwerke voneinander getrennt sind, fängt die Firewall des Routers beispielsweise Viren ab, mit denen Laptops der Gäste-WLAN-Nutzer infiziert sein könnten. Außerdem erlaubt das Gastnetzwerk keinen Zugriff auf Geräte des Heimnetzwerkes – so dass diese geschützt sind. Wie lässt sich ein Gäste-WLAN einrichten? Wer ein Gäste-WLAN anbieten möchte, braucht dafür weder ein zusätzliches Gerät noch ein weiteres Kabel oder einen zusätzlichen Vertrag. Denn: Die meisten Router verfügen über die Funktion, ein Gast-WLAN einzurichten. Wie genau das funktioniert, steht im Handbuch des Routers. Meist lässt sich ein Gäste-WLAN wie folgt einrichten: Die IP-Adresse des Routers in den Browser eingeben. Diese steht im Benutzerhandbuch, meist ist es etwas wie „http://192.168.0.1“ oder "http://192.168.2.1". Mithilfe des Benutzernamens und Administrator-Passworts einloggen. Idealerweise ändern Nutzer beides beim Einrichten des Heimnetzes. Falls nicht, finden sich die ursprünglichen Zugangsdaten wahrscheinlich im Vertrag oder im Benutzerhandbuch des Routers. Das Ausgangspasswort steht meist auf der Rück- oder Unterseite des Gerätes. In den Einstellungen des Routers nach dem Begriff „Gastzugriff“, „Gastzugang“ oder „Gastnetzwerk“ suchen. Die entsprechende Funktion aktivieren (meist, indem ein Kästchen angeklickt wird). Netzwerknamen definieren – über das Feld „SSID“. Unter diesem Namen wird das Gäste-WLAN später in der Überblicks-Liste verfügbarer Netzwerke erscheinen. Passwort festlegen. Nur Gäste, die dieses Passwort kennen, können später auf das Netzwerk zugreifen. „WPA2“ als Verschlüsselungsmodus auswählen. Checken, ob jene Funktion deaktiviert ist, die „Zugriff auf lokale Netzwerkressourcen“ heißt oder mit Ähnlichem überschrieben ist. Gibt es dieses Kästchen nicht, erscheint stattdessen meist der Punkt „Netzwerk isolieren“: diesen anklicken. Beides stellt sicher, dass Nutzer des Gäste-WLANs keinen Zugriff auf Daten des Heimnetzwerkes haben. Sicherstellen, dass die Funktion deaktiviert ist, die meist „Zugang zu Einstellungen erlauben“ heißt. Haften Betreiber des Gäste-WLANs dafür, falls Nutzer des Gäste-WLANs Urheberrechte verletzen? Lange war die Frage umstritten, inwieweit Anbieter eines nicht passwortgeschützten WLANs für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften. Etwa, wenn jemand über ein offenes WLAN unerlaubt Filme herunterlädt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs kippte 2018 diese sogenannte Störerhaftung: Demnach haften WLAN-Betreiber nicht für einen illegalen Datenaustausch – sofern sie diesen nicht veranlasst haben. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sind damit ausgeschlossen. Müssen Betreiber ein Gäste-WLAN via Passwort schützen? Aktuell besteht keine Pflicht, ein Gäste-WLAN mit einem Passwort zu sichern. Experten raten jedoch dringend dazu. Denn: Ein offenes ungeschütztes WLAN bietet ein Einfallstor für Hacker. (Der Artikel „Wie unsicher sind Ihre Passwörter?“ erklärt, was ein sicheres Passwort auszeichnet.) Worauf müssen Betreiber eines Gäste-WLAN noch achten? Jeder, der ein offenes WLAN anbietet, sollte Kunden und Mitarbeiter darauf hinweisen, dass es keine Garantie gibt für eine jederzeit störungsfreie Internetverbindung – und darauf, dass sie das WLAN auf eigene Gefahr nutzen. Auf diese Weise schützen sich Betreiber davor, in Haftung genommen zu werden -  etwa, wenn einem Nutzer ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil er Aktiengeschäfte aufgrund eines Verbindungsabbruchs nicht abschließen konnte. Extra-Tipp Von Smart-TV und Spielekonsole über Körperfett-Waage und Kaffeemaschine bis zur Deckenleuchte: Immer mehr Alltagsgeräte nutzen eine Internetverbindung – und damit das WLAN. Sicherheitsexperten raten, diese Smartgeräte über ein Gäste-WLAN laufen zu lassen. Denn sie sind anfälliger für Hackerangriffe, verglichen etwa mit Laptops, auf denen häufiger ein Sicherheitsupdate gemacht wird. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass über die WLAN-Waage eine Malware eingeschleust wird und sich im Heimnetz bis zum PC verbreitet, auf dem die Geschäftsgeheimnisse liegen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Zugriff auf sensible Daten mithilfe eines Gäste-WLANs zusätzlich absichern.
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