Ferienjobber einstellen
Diese Regeln gelten für Ferienjobs

Was müssen Unternehmer beachten, wenn Sie Ferienjobber einstellen? Ein Überblick über Rechte und Pflichten des Arbeitgebers.

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Ran an die Arbeit! Vorher sollten Unternehmer sich aber schlau machen, welche rechte und pflichten sie haben, wenn sie Ferienjobber einstellen.
Ran an die Arbeit! Vorher sollten Unternehmer sich aber schlau machen, welche rechte und pflichten sie haben, wenn sie Ferienjobber einstellen.

Jeder Sommer ist Ferienjob-Hochsaison! Der Aushilfsjob in den Ferien ist nicht nur für Schüler und Studenten attraktiv, auch für Unternehmen lohnt es sich, Ferienjobs anzubieten. Zum Beispiel, um Engpässe in der Urlaubszeit abzufedern – oder einen guten Azubi oder Absolventen für die Zukunft an der Hand zu haben.

Nach einem Rat der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollten Firmen diese Möglichkeit stärker nutzen als bisher. „Mit einer Ferienarbeit im Betrieb könnten sich Schüler durchaus für eine spätere Ausbildung begeistern“, davon ist BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker überzeugt. Umgekehrt könnten beim Ferienjob Bilder vom angeblichen Traumjob zurechtgerückt werden. „Denn nichts ist ärgerlicher als ein Ausbildungsabbruch, weil Azubi und Unternehmen falsche Vorstellungen voneinander hatten.“

Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die Abbrecherquote bei Lehrstellen 2013 bei knapp 25 Prozent – mit steigender Tendenz. Grund genug also, Ferienjobs für die Nachwuchsgewinnung zu nutzen. Unternehmen, die Ferienjobber einstellen wollen, müssen jedoch einige Grundregeln beachten.

Wer darf Ferienjobs machen?

Minderjährige dürfen höchstens an 20 Tagen im Jahr arbeiten. Ferienjobs sind…

  • … für Jugendliche ab 15 Jahren erlaubt, aber nur mit Zustimmung der Eltern.
  • … bis 15 Jahren nur maximal zwei Stunden pro Tag erlaubt.
  • … für Kinder unter 13 Jahren verboten.

Viele Unternehmen setzen gerne Studenten als Aushilfen während der Semesterferien ein. Für sie gelten weniger Vorschriften zum Arbeitsschutz als für Schüler.

Welchen Arbeiten dürfen Ferienjobber nachgehen?

Unternehmen dürfen Jugendliche unter 18 nicht ans Fließband stellen oder Akkord arbeiten lassen. Minderjährige Ferienjobber dürfen zudem nicht für körperlich anstrengende Beschäftigungen eingesetzt werden. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen.

Was müssen Arbeitgeber bei der Arbeitszeit beachten?

Für Jugendliche gilt:

  • Die Arbeitszeit muss zwischen sechs und 20 Uhr liegen – später oder früher ist gesetzlich verboten. Es gelten jedoch Ausnahmen für die Gastronomie (bis 22 Uhr) und für Bäckereien und die Landwirtschaft (schon ab 5 Uhr). In Gesundheitsberufen, zum Beispiel in Pflegeheimen, dürfen Jugendliche auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.
  • Pro Tag dürfen unter 18-Jährige allerdings nicht mehr als acht Stunden beschäftigt sein.

Für Studenten gilt:

  • Während der Vorlesungszeit dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Denn nur dann gelten die Ausnahmeregeln für sogenannte Werksstudenten. „Werksstudenten werden privilegiert behandelt, für sie gibt es Ausnahmen bei der Sozialversicherung“, sagt Alexander Bissels, Arbeitsrechtsexperte in der Kanzlei CMS Hasche Sigle.
  • In den Semesterferien ist die Arbeitszeit hingegen grundsätzlich nicht beschränkt, abgesehen von der allgemeinen Höchstarbeitsdauer von acht Stunden pro Tag.x

Wie finden Unternehmen Aushilfen?

„Wenn Sie kurzfristig Mitarbeiter suchen, dann sind Zeitarbeitsfirmen oft eine gute Lösung“, sagt Bissels. Für klassische Helfertätigkeiten in der Produktion ließen sich oft nicht so leicht Aushilfen finden. Deshalb würde Zeitarbeitsfirmen dort die Suche erleichtern. Allerdings sei das teuer. Als Faustformel gelte: Für Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen muss die doppelte Höhe des Stundenlohnes gezahlt werden.

Sei der Engpass absehbar – weil zum Beispiel Mitarbeiter in Elternzeit sind oder mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub haben – dann könnten Unternehmen auch selbst Ersatz suchen. „Unternehmen sollten abwägen, wie hoch der Aufwand für die Suche ist“, sagt Bissels. „Besonders kleinere Unternehmen mit körperlich belastenden Tätigkeiten finden oft nur schwer Aushilfen.“ Ferienjobs bei großen Unternehmen seien dagegen begehrt.

Wie stellt man Ferienjobber an?

Ein befristeter Arbeitsvertrag macht es möglich, Ferienjobber nur für einige Wochen oder sogar Monate im Unternehmen zu beschäftigen. Rechtsanwalt Bissels warnt aber: „Die Befristung sollte aus einem Sachgrund erfolgen, zum Beispiel zur Urlaubsvertretung oder bei vorübergehenden Arbeitsspitzen“.

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Bissels rät dazu, den Sachgrund auch entsprechend zu dokumentieren. „Wenn eine Befristung später lapidar etwa mit dem Wort ‚Urlaubsvertretung‘ begründet wird, ohne dass der Arbeitgeber darlegen kann, für wen, wann und in welcher Funktion die Aushilfskraft eingesetzt wurde, kann es später Probleme geben“, sagt er. Der Mitarbeiter könnte dann versuchen, sich auf eine unbefristete Stelle einzuklagen. Mit einem konkreten Sachgrund könne dieselbe Aushilfskraft aber auch mehrere Sommer nacheinander befristet beschäftigt werden.

Bei minderjährigen Schülern als Ferienjobber sollten Unternehmer vorher klären, ob das Limit von 20 Tagen Arbeit pro Jahr nicht überschritten wird.

Gibt es einen Urlaubsanspruch?

Sind die Ferienjobber befristet angestellt, haben sie wie alle anderen Angestellten auch einen Urlaubsanspruch. Dieser leitet sich nach Urlaubsrecht aus der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses ab. Liegt beispielsweise der Jahresurlaub im Unternehmen bei 30 Tagen, stehen dem Mitarbeiter monatlich 2,5 Tage Urlaub zu.

Muss man Ferienjobs anmelden?

Mitarbeiter, die im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage arbeiten, gelten als kurzfristig Beschäftigte. Als solche sind sie zwar sozialversicherungsfrei, Arbeitgeber müssen sie aber bei der Minijob-Zentrale anmelden. Lohnsteuer fällt je nach Steuerklasse an. Studenten sind als Ferienjobber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stets befreit.

Arbeiten die Ferienjobber über einen längeren Zeitraum und verdienen dabei nicht mehr als 450 Euro monatlich, muss man sie als Minijobber anmelden. Für Minijobber müssen Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Detaillierte Informationen zu den Abgaben bei Minijobs gibt es auf der Homepage der Minijob-Zentrale. Dort finden Arbeitgeber auch Informationen rund um die Anmeldung von Minijobbern.

Wie viel Gehalt bekommen Schüler und Studenten für Ferienjobs?

Unternehmer müssen ihren Ferienjobbern mindestens 8,84 Euro pro Stunde zahlen, wenn die Mitarbeiter 18 Jahre oder älter sind oder schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Der Mindestlohn gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien etwas dazuverdienen wollen und schon volljährig sind. Werden Ferienaushilfen als Minijobber angestellt,  verdienen sie 450 Euro pro Monat. Durch den Mindestlohn ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 50,9 Stunden pro Monat.

Der Mindestlohn gilt nicht für:

  • Pflichtpraktikanten
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Auszubildende
  • ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Langzeitarbeitslose
  • Freiberufler und Selbstständige

Welche Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf Ferienjobber?

Zusammen mit dem Mindestlohn wurden im Mindestlohngesetz auch Dokumentationspflichten eingeführt. Bei allen Minijobbern muss seitdem aufgeschrieben werden, wann sie arbeiten und wie viele Stunden. Aufbewahrungsfristen regeln, dass Unternehmen diese Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren müssen. Weitere Informationen gibt es auf der Mindestlohn-Website des Arbeitsministeriums.

Jeder Sommer ist Ferienjob-Hochsaison! Der Aushilfsjob in den Ferien ist nicht nur für Schüler und Studenten attraktiv, auch für Unternehmen lohnt es sich, Ferienjobs anzubieten. Zum Beispiel, um Engpässe in der Urlaubszeit abzufedern - oder einen guten Azubi oder Absolventen für die Zukunft an der Hand zu haben. Nach einem Rat der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollten Firmen diese Möglichkeit stärker nutzen als bisher. "Mit einer Ferienarbeit im Betrieb könnten sich Schüler durchaus für eine spätere Ausbildung begeistern", davon ist BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker überzeugt. Umgekehrt könnten beim Ferienjob Bilder vom angeblichen Traumjob zurechtgerückt werden. "Denn nichts ist ärgerlicher als ein Ausbildungsabbruch, weil Azubi und Unternehmen falsche Vorstellungen voneinander hatten." Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die Abbrecherquote bei Lehrstellen 2013 bei knapp 25 Prozent - mit steigender Tendenz. Grund genug also, Ferienjobs für die Nachwuchsgewinnung zu nutzen. Unternehmen, die Ferienjobber einstellen wollen, müssen jedoch einige Grundregeln beachten. Wer darf Ferienjobs machen? Minderjährige dürfen höchstens an 20 Tagen im Jahr arbeiten. Ferienjobs sind... ... für Jugendliche ab 15 Jahren erlaubt, aber nur mit Zustimmung der Eltern. ... bis 15 Jahren nur maximal zwei Stunden pro Tag erlaubt. ... für Kinder unter 13 Jahren verboten. Viele Unternehmen setzen gerne Studenten als Aushilfen während der Semesterferien ein. Für sie gelten weniger Vorschriften zum Arbeitsschutz als für Schüler. Welchen Arbeiten dürfen Ferienjobber nachgehen? Unternehmen dürfen Jugendliche unter 18 nicht ans Fließband stellen oder Akkord arbeiten lassen. Minderjährige Ferienjobber dürfen zudem nicht für körperlich anstrengende Beschäftigungen eingesetzt werden. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen. Was müssen Arbeitgeber bei der Arbeitszeit beachten? Für Jugendliche gilt: Die Arbeitszeit muss zwischen sechs und 20 Uhr liegen - später oder früher ist gesetzlich verboten. Es gelten jedoch Ausnahmen für die Gastronomie (bis 22 Uhr) und für Bäckereien und die Landwirtschaft (schon ab 5 Uhr). In Gesundheitsberufen, zum Beispiel in Pflegeheimen, dürfen Jugendliche auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Pro Tag dürfen unter 18-Jährige allerdings nicht mehr als acht Stunden beschäftigt sein. Für Studenten gilt: Während der Vorlesungszeit dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Denn nur dann gelten die Ausnahmeregeln für sogenannte Werksstudenten. "Werksstudenten werden privilegiert behandelt, für sie gibt es Ausnahmen bei der Sozialversicherung", sagt Alexander Bissels, Arbeitsrechtsexperte in der Kanzlei CMS Hasche Sigle. In den Semesterferien ist die Arbeitszeit hingegen grundsätzlich nicht beschränkt, abgesehen von der allgemeinen Höchstarbeitsdauer von acht Stunden pro Tag.x Wie finden Unternehmen Aushilfen? "Wenn Sie kurzfristig Mitarbeiter suchen, dann sind Zeitarbeitsfirmen oft eine gute Lösung", sagt Bissels. Für klassische Helfertätigkeiten in der Produktion ließen sich oft nicht so leicht Aushilfen finden. Deshalb würde Zeitarbeitsfirmen dort die Suche erleichtern. Allerdings sei das teuer. Als Faustformel gelte: Für Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen muss die doppelte Höhe des Stundenlohnes gezahlt werden. Sei der Engpass absehbar – weil zum Beispiel Mitarbeiter in Elternzeit sind oder mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub haben – dann könnten Unternehmen auch selbst Ersatz suchen. "Unternehmen sollten abwägen, wie hoch der Aufwand für die Suche ist", sagt Bissels. "Besonders kleinere Unternehmen mit körperlich belastenden Tätigkeiten finden oft nur schwer Aushilfen." Ferienjobs bei großen Unternehmen seien dagegen begehrt. Wie stellt man Ferienjobber an? Ein befristeter Arbeitsvertrag macht es möglich, Ferienjobber nur für einige Wochen oder sogar Monate im Unternehmen zu beschäftigen. Rechtsanwalt Bissels warnt aber: "Die Befristung sollte aus einem Sachgrund erfolgen, zum Beispiel zur Urlaubsvertretung oder bei vorübergehenden Arbeitsspitzen". Bissels rät dazu, den Sachgrund auch entsprechend zu dokumentieren. "Wenn eine Befristung später lapidar etwa mit dem Wort 'Urlaubsvertretung' begründet wird, ohne dass der Arbeitgeber darlegen kann, für wen, wann und in welcher Funktion die Aushilfskraft eingesetzt wurde, kann es später Probleme geben", sagt er. Der Mitarbeiter könnte dann versuchen, sich auf eine unbefristete Stelle einzuklagen. Mit einem konkreten Sachgrund könne dieselbe Aushilfskraft aber auch mehrere Sommer nacheinander befristet beschäftigt werden. Bei minderjährigen Schülern als Ferienjobber sollten Unternehmer vorher klären, ob das Limit von 20 Tagen Arbeit pro Jahr nicht überschritten wird. Gibt es einen Urlaubsanspruch? Sind die Ferienjobber befristet angestellt, haben sie wie alle anderen Angestellten auch einen Urlaubsanspruch. Dieser leitet sich nach Urlaubsrecht aus der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses ab. Liegt beispielsweise der Jahresurlaub im Unternehmen bei 30 Tagen, stehen dem Mitarbeiter monatlich 2,5 Tage Urlaub zu. Muss man Ferienjobs anmelden? Mitarbeiter, die im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage arbeiten, gelten als kurzfristig Beschäftigte. Als solche sind sie zwar sozialversicherungsfrei, Arbeitgeber müssen sie aber bei der Minijob-Zentrale anmelden. Lohnsteuer fällt je nach Steuerklasse an. Studenten sind als Ferienjobber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stets befreit. Arbeiten die Ferienjobber über einen längeren Zeitraum und verdienen dabei nicht mehr als 450 Euro monatlich, muss man sie als Minijobber anmelden. Für Minijobber müssen Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Detaillierte Informationen zu den Abgaben bei Minijobs gibt es auf der Homepage der Minijob-Zentrale. Dort finden Arbeitgeber auch Informationen rund um die Anmeldung von Minijobbern. Wie viel Gehalt bekommen Schüler und Studenten für Ferienjobs? Unternehmer müssen ihren Ferienjobbern mindestens 8,84 Euro pro Stunde zahlen, wenn die Mitarbeiter 18 Jahre oder älter sind oder schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Der Mindestlohn gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien etwas dazuverdienen wollen und schon volljährig sind. Werden Ferienaushilfen als Minijobber angestellt,  verdienen sie 450 Euro pro Monat. Durch den Mindestlohn ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 50,9 Stunden pro Monat. Der Mindestlohn gilt nicht für: Pflichtpraktikanten Jugendliche unter 18 Jahren Auszubildende ehrenamtliche Mitarbeiter Langzeitarbeitslose Freiberufler und Selbstständige Welche Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf Ferienjobber? Zusammen mit dem Mindestlohn wurden im Mindestlohngesetz auch Dokumentationspflichten eingeführt. Bei allen Minijobbern muss seitdem aufgeschrieben werden, wann sie arbeiten und wie viele Stunden. Aufbewahrungsfristen regeln, dass Unternehmen diese Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren müssen. Weitere Informationen gibt es auf der Mindestlohn-Website des Arbeitsministeriums.