Umgang mit Arbeitsunfällen
So verhalten Sie sich bei einem Unfall im Betrieb richtig

Nach einem Arbeitsunfall muss ein Mitarbeiter ins Krankenhaus - oder stirbt sogar: auch für den Arbeitgeber eine schwierige Situation. Wie Sie einen solchen Krisenfall meistern.

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Eine kurze Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Nicht nur mit der Kreissäge in der Werkstatt kann es zu schweren Unfällen kommen.
Eine kurze Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Nicht nur mit der Kreissäge in der Werkstatt kann es zu schweren Unfällen kommen.
© Hoda Bogdan / Fotolia.com

420.447 meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2015 – jeder einzelne ein schwarzer Tag für das Unternehmen und ein Schock für alle Betroffenen. Wie Arbeitgeber mit Arbeitsunfällen im Betrieb umgehen sollten, rät Hannes Friedl. Er berät mit seiner Consultingfirma Homini Mittelständler vor allem in Fragen der Personalführung und des Teambuildings.

Machen

Das persönliche Gespräch suchen

Bei schweren oder gar tödlichen Unfällen sollte der Chef die Familie immer persönlich besuchen. Und zwar am besten direkt nach dem Unglück. Er sollte sich in Ruhe mit ihr zusammensetzen und erklären, wie es passiert ist. Natürlich ist es schlimm, die Trauer und Verzweiflung mitzubekommen. Aber das muss ein guter Chef aushalten können. Seine Aufgabe ist es, Trost zu spenden und der Familie zu zeigen: Ihr seid nicht allein.

Nach vorn denken

Der Mitarbeiter muss wissen, dass Chef und Kollegen hinter ihm stehen. Dafür können sie zum Beispiel einen gemeinsamen Besuch im Krankenhaus organisieren. Das klingt banal, macht aber einen großen Unterschied – insbesondere, wenn der Verunglückte später wieder zurückkommt. Wer denkt, dem Chef sei seine Gesundheit egal, wird keine gute Arbeit mehr leisten. Wichtig sind daher regelmäßige Besuche oder Anrufe während der Krankenzeit.

Zum Alltag zurückkehren

Wenn ein Mitarbeiter stirbt, kann der Betrieb in der Firma ­weitergehen. Das ist nicht taktlos. Vielen Mitarbeitern hilft der Alltag ganz im Gegenteil sogar, mit der Trauer umzugehen. Dennoch sollte ein Chef seinem Team sagen, dass jeder mit seinen Sorgen zu ihm kommen kann. Wer eine Ahnengalerie in der Firma hat, kann den verunglückten Mitarbeiter dort aufnehmen. Das zeugt von Respekt.

Lassen

Über die Folgen spekulieren

Wichtig sind im ersten Gespräch erst einmal nur die Fakten: Die Angehörigen müssen verstehen können, wie und warum der Unfall passiert ist. Spekulationen etwa über die Diagnose sind dagegen fehl am Platz. Das macht die Situation nur schlimmer: Wer zu optimistisch ist, weckt falsche Hoffnungen bei den Angehörigen. Wer die Folgen dramatisiert, sorgt für Hysterie.

Sich entschuldigen

Ein Chef sollte nicht versuchen, sich im Gespräch mit den ­Angehörigen zu rechtfertigen. Das wirkt unsicher und hilft der Familie nicht weiter. Wer alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet hat, muss sich nichts vorwerfen und für nichts entschuldigen. Das gilt auch in der Firma. Dort sollte zum Beispiel der Bericht der Berufsgenossenschaft offengelegt werden, sodass jeder weiß, wie es zu dem Unfall kommen konnte.

Was Arbeitgeber noch über die Meldepflicht bei Unfällen wissen sollten

Ereignet sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen, muss der Arbeitgeber diesen unter Umständen melden. Alle Informationen zur Meldepflicht im Überblick im Artikel: Arbeitsunfall melden: Was Arbeitgeber über die Meldepflicht bei Unfällen wissen sollten

     
420.447 meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2015 - jeder einzelne ein schwarzer Tag für das Unternehmen und ein Schock für alle Betroffenen. Wie Arbeitgeber mit Arbeitsunfällen im Betrieb umgehen sollten, rät Hannes Friedl. Er berät mit seiner Consultingfirma Homini Mittelständler vor allem in Fragen der Personalführung und des Teambuildings. Machen Das persönliche Gespräch suchen Bei schweren oder gar tödlichen Unfällen sollte der Chef die Familie immer persönlich besuchen. Und zwar am besten direkt nach dem Unglück. Er sollte sich in Ruhe mit ihr zusammensetzen und erklären, wie es passiert ist. Natürlich ist es schlimm, die Trauer und Verzweiflung mitzubekommen. Aber das muss ein guter Chef aushalten können. Seine Aufgabe ist es, Trost zu spenden und der Familie zu zeigen: Ihr seid nicht allein. Nach vorn denken Der Mitarbeiter muss wissen, dass Chef und Kollegen hinter ihm stehen. Dafür können sie zum Beispiel einen gemeinsamen Besuch im Krankenhaus organisieren. Das klingt banal, macht aber einen großen Unterschied – insbesondere, wenn der Verunglückte später wieder zurückkommt. Wer denkt, dem Chef sei seine Gesundheit egal, wird keine gute Arbeit mehr leisten. Wichtig sind daher regelmäßige Besuche oder Anrufe während der Krankenzeit. Zum Alltag zurückkehren Wenn ein Mitarbeiter stirbt, kann der Betrieb in der Firma ­weitergehen. Das ist nicht taktlos. Vielen Mitarbeitern hilft der Alltag ganz im Gegenteil sogar, mit der Trauer umzugehen. Dennoch sollte ein Chef seinem Team sagen, dass jeder mit seinen Sorgen zu ihm kommen kann. Wer eine Ahnengalerie in der Firma hat, kann den verunglückten Mitarbeiter dort aufnehmen. Das zeugt von Respekt. Lassen Über die Folgen spekulieren Wichtig sind im ersten Gespräch erst einmal nur die Fakten: Die Angehörigen müssen verstehen können, wie und warum der Unfall passiert ist. Spekulationen etwa über die Diagnose sind dagegen fehl am Platz. Das macht die Situation nur schlimmer: Wer zu optimistisch ist, weckt falsche Hoffnungen bei den Angehörigen. Wer die Folgen dramatisiert, sorgt für Hysterie. Sich entschuldigen Ein Chef sollte nicht versuchen, sich im Gespräch mit den ­Angehörigen zu rechtfertigen. Das wirkt unsicher und hilft der Familie nicht weiter. Wer alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet hat, muss sich nichts vorwerfen und für nichts entschuldigen. Das gilt auch in der Firma. Dort sollte zum Beispiel der Bericht der Berufsgenossenschaft offengelegt werden, sodass jeder weiß, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Was Arbeitgeber noch über die Meldepflicht bei Unfällen wissen sollten Ereignet sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen, muss der Arbeitgeber diesen unter Umständen melden. Alle Informationen zur Meldepflicht im Überblick im Artikel: Arbeitsunfall melden: Was Arbeitgeber über die Meldepflicht bei Unfällen wissen sollten
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