Wiedereinstieg nach Babypause
So starten Ihre Mitarbeiter nach der Elternzeit schnell wieder durch

Wenn Mitarbeiter nach einer Babypause zurückkehren, kann es anfangs ruckeln. Die Doppelbelastung Kind und Job sorgt oft für Stress. Chefs können aber einiges tun, damit der Wiedereinstieg reibungslos verläuft.

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Da geht's zurück in den Job! Arbeitgeber können einiges tun, um ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach der Babypause zu erleichtern.
Da geht's zurück in den Job! Arbeitgeber können einiges tun, um ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach der Babypause zu erleichtern.
© VOGOPHOTO / iStock/Getty Images Plus / Getty Images

Deutsche Unternehmen schätzen sich sehr viel familienfreundlicher ein, als ihre Arbeitnehmer es tun: In einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezeichneten sich zwar 44 Prozent der Betriebe als familienfreundlich – aber nur 24 Prozent der befragten Beschäftigten empfanden das ebenso. Diese Diskrepanz kann für Unternehmen zum Problem werden: etwa wenn Mitarbeiter kündigen, weil sie Kind und Job nicht unter einen Hut bringen können. Lesen Sie hier, wie sie mit einfachen Mitteln ein familienfreundliches Unternehmen werden.

Ein gut vorbereiteter Wiedereinstieg trägt viel dazu bei, dass junge Mütter und Väter nach der Babypause schnell wieder im Beruf anzukommen und sich in ihrer alten Firma wohlfühlen, sagt Bettina S. Wiese. Sie forscht an der RWTH Aachen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Damit die Rückkehr reibungslos verlaufe, so Wiese, sei eine langfristige Planung enorm wichtig. Zudem solle der Chef signalisieren, dass das Unternehmen Rücksicht auf Eltern im Job nimmt und familienfreundlich ist.

Konkret können Arbeitgeber beispielsweise Folgendes tun, um ihren Mitarbeitern den Neustart leichter zu machen:

Vor der Elternzeit:

Elternzeitgespräch führen

Wiese hält es für sehr sinnvoll, bereits vor der Elternzeit ein ausführliches Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen – unter anderem um die werdenden Eltern in die Pflicht zu nehmen: Sie sollen genau zu überlegen, wie lange ihre Babypause dauern soll und ob sie anschließend vorübergehend oder längerfristig in Teilzeit arbeiten wollen. Das Gespräch helfe beiden Seiten: Der Mitarbeiter bekommt Klarheit über seine berufliche Zukunft, der Arbeitgeber mehr Planungssicherheit.

Früher in den Beruf zurückkehren als geplant oder die Elternzeit binnen der ersten zwei Jahre verlängern kann der Mitarbeiter übrigens nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Während der Elternzeit:

Kontakt halten

Auch wenn der Angestellte nicht im Betrieb ist: Er bleibt Teil des Unternehmens. Daher sind Einladungen zu Betriebsfesten, regelmäßige Informationen aus dem Unternehmen oder auch Geburtstagsgrüße sinnvoll, um den Kontakt zu halten. Dabei sei es allerdings wichtig, ein gesundes Maß zu wahren, meint Wiese. Wenn man den Mitarbeiter mit Informationen aus dem Unternehmen bombardiere, könne ihn das unter Druck setzen.

Wenn möglich: Teilzeit in Elternzeit ermöglichen

Für einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Babypause empfiehlt Wiese die Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Auch junge Väter spreche diese Option besonders an. Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Arbeitnehmer, wenn sie mindestens zwei Monate lang durchschnittlich 15 bis 30 Wochenstunden arbeiten, länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Doch auch kleinere Betriebe können das Modell freiwillig anbieten.

Zur Person
Prof. Dr. Bettina S. Wiese forscht am Institut für Psychologie der RWTH Aachen zu beruflichen Transitionen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 

Mehr zur Teilzeit in der Elternzeit: Elternteilzeit: Was Arbeitgeber über Teilzeit in der Elternzeit wissen sollten

Weiterbildung anbieten

Wurde eine neue Software im Unternehmen eingeführt? Dann sollte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Weiterbildung ermöglichen – auch in der Elternzeit. So bleibt er auf dem neuesten Stand und der Wiedereinstieg fällt später leichter.

Nach der Elternzeit:

Wiedereinstiegsgespräch führen

Nach der Babypause sollten Chefs mit Vätern und Müttern ein Wiedereinstiegsgespräch führen, um konkrete Ziele und Wünsche auf beiden Seiten zu klären, rät Wiese. Hilfreiche Fragen sind dabei: Was braucht der Mitarbeiter für einen gelungenen Wiedereinstieg? Und: Wie kann ihn der Arbeitgeber dabei unterstützen? Am besten findet ein solches Gespräch zeitnah nach der Rückkehr ins Unternehmen statt – oder auch schon vor dem ersten Arbeitstag nach der Babypause.

Wieder-Einarbeitung planen und umsetzen

Eine Wieder-Einarbeitung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer eine längere Elternzeit genommen hat oder es größere Veränderungen im Unternehmen gab. Dasselbe gilt, wenn sich der Aufgabenbereich des Mitarbeiters geändert hat. Als Chef kann man überlegen, zurückgekehrten Eltern in der ersten Zeit einen Kollegen zur Seite zu stellen. Oft reiche aber der kleine Dienstweg aus, meint Wiese: beispielsweise wenn sich jemand mit dem wiedergekehrten Mitarbeiter zusammensetzt und die neue Software oder die neuen Strukturen kurz erklärt.

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Jobsharing prüfen

Für viele Arbeitnehmer kommt nach der Geburt eines Kindes nur eine Teilzeitstelle infrage (in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern haben sie sogar einen Anspruch darauf). Arbeitgeber können prüfen, ob sie eine geteilte Vollzeitstelle anbieten wollen – Stichwort: Jobsharing. Hierbei teilen sich zwei Mitarbeiter eine Stelle.

Arbeitsbeginn, -ende und Pausen mit dem Mitarbeiter abstimmen

Oft sind es vermeintlich kleine Dinge, die es Mitarbeitern mit Kindern leichter machen, ihren Alltag zu organisieren: beispielsweise wenn es im Unternehmen möglich ist, auch mal ein paar Minuten später zur Arbeit zu kommen oder früher zu gehen oder Pausen flexibel zu legen.

Gleitzeit einführen

Kitas und Krippen haben oft strenge Öffnungszeiten; Mütter und Väter freuen sich daher besonders über eine Gleitzeitregelung im Unternehmen. Aber auch kinderlose Mitarbeiter sind oft dankbar für ein wenig mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Erfahren Sie hier, wie man Gleitzeit im Unternehmen klug regelt.

Home-Office-Regelung anbieten

Zu Hause arbeiten, sich damit den Arbeitsweg sparen und schnell erreichbar sein, wenn das Kind krank ist: Home-Office-Regelungen können Mitarbeiter mit Kindern entlasten. Allerdings: könne der Mitarbeiter schnell den Anschluss im Unternehmen verlieren, wenn der Mitarbeiter zu viel Zeit im Home-Office verbringe, warnt Wiese.

Rechtzeitig Gespräche zur Urlaubsplanung führen

Eltern sind bei der Urlaubsplanung häufig nicht so flexibel wie kinderlose Arbeitnehmer. Darauf muss der Chef Rücksicht nehmen: Laut Bundesurlaubsgesetz haben Eltern einen Anspruch darauf, dass man ihre Urlaubswünsche bevorzugt behandelt. Fürs Betriebsklima ist es dennoch wichtig, rechtzeitig mit allen Mitarbeitern über die Urlaubsplanung zu sprechen und wenn nötig Kompromisse zu finden.

Meetings auf teilzeitfreundliche Zeiten legen

Viele Mütter und Väter kommen erst einmal in Teilzeit zurück. In der Regel heißt das: Sie machen nachmittags früher Schluss als ihre Vollzeit arbeitenden Kollegen. Daher sollten Meetings so terminiert sein, dass auch die Teilzeitkräfte teilnehmen können.

Einen umfassenden Überblick, welche Auswirkungen die Reform des Mutterschutzgesetzes für Arbeitgeber hat, gibt es in unserem Artikel „Elternzeit und Mutterschutz: Das müssen Arbeitgeber beachten, wenn Mitarbeiter Eltern werden“. Und in unserem Artikel „Was Arbeitgeber über die Rechte von Eltern wissen müssen“ erfahren Sie, welche Rechte Ihre Mitarbeiter haben, wenn ihr Kind krank wird.

Deutsche Unternehmen schätzen sich sehr viel familienfreundlicher ein, als ihre Arbeitnehmer es tun: In einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezeichneten sich zwar 44 Prozent der Betriebe als familienfreundlich - aber nur 24 Prozent der befragten Beschäftigten empfanden das ebenso. Diese Diskrepanz kann für Unternehmen zum Problem werden: etwa wenn Mitarbeiter kündigen, weil sie Kind und Job nicht unter einen Hut bringen können. Lesen Sie hier, wie sie mit einfachen Mitteln ein familienfreundliches Unternehmen werden. Ein gut vorbereiteter Wiedereinstieg trägt viel dazu bei, dass junge Mütter und Väter nach der Babypause schnell wieder im Beruf anzukommen und sich in ihrer alten Firma wohlfühlen, sagt Bettina S. Wiese. Sie forscht an der RWTH Aachen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Damit die Rückkehr reibungslos verlaufe, so Wiese, sei eine langfristige Planung enorm wichtig. Zudem solle der Chef signalisieren, dass das Unternehmen Rücksicht auf Eltern im Job nimmt und familienfreundlich ist. Konkret können Arbeitgeber beispielsweise Folgendes tun, um ihren Mitarbeitern den Neustart leichter zu machen: Vor der Elternzeit: Elternzeitgespräch führen Wiese hält es für sehr sinnvoll, bereits vor der Elternzeit ein ausführliches Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen - unter anderem um die werdenden Eltern in die Pflicht zu nehmen: Sie sollen genau zu überlegen, wie lange ihre Babypause dauern soll und ob sie anschließend vorübergehend oder längerfristig in Teilzeit arbeiten wollen. Das Gespräch helfe beiden Seiten: Der Mitarbeiter bekommt Klarheit über seine berufliche Zukunft, der Arbeitgeber mehr Planungssicherheit. Früher in den Beruf zurückkehren als geplant oder die Elternzeit binnen der ersten zwei Jahre verlängern kann der Mitarbeiter übrigens nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Während der Elternzeit: Kontakt halten Auch wenn der Angestellte nicht im Betrieb ist: Er bleibt Teil des Unternehmens. Daher sind Einladungen zu Betriebsfesten, regelmäßige Informationen aus dem Unternehmen oder auch Geburtstagsgrüße sinnvoll, um den Kontakt zu halten. Dabei sei es allerdings wichtig, ein gesundes Maß zu wahren, meint Wiese. Wenn man den Mitarbeiter mit Informationen aus dem Unternehmen bombardiere, könne ihn das unter Druck setzen. Wenn möglich: Teilzeit in Elternzeit ermöglichen Für einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Babypause empfiehlt Wiese die Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Auch junge Väter spreche diese Option besonders an. Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Arbeitnehmer, wenn sie mindestens zwei Monate lang durchschnittlich 15 bis 30 Wochenstunden arbeiten, länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Doch auch kleinere Betriebe können das Modell freiwillig anbieten. Mehr zur Teilzeit in der Elternzeit: Elternteilzeit: Was Arbeitgeber über Teilzeit in der Elternzeit wissen sollten Weiterbildung anbieten Wurde eine neue Software im Unternehmen eingeführt? Dann sollte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Weiterbildung ermöglichen - auch in der Elternzeit. So bleibt er auf dem neuesten Stand und der Wiedereinstieg fällt später leichter. Nach der Elternzeit: Wiedereinstiegsgespräch führen Nach der Babypause sollten Chefs mit Vätern und Müttern ein Wiedereinstiegsgespräch führen, um konkrete Ziele und Wünsche auf beiden Seiten zu klären, rät Wiese. Hilfreiche Fragen sind dabei: Was braucht der Mitarbeiter für einen gelungenen Wiedereinstieg? Und: Wie kann ihn der Arbeitgeber dabei unterstützen? Am besten findet ein solches Gespräch zeitnah nach der Rückkehr ins Unternehmen statt - oder auch schon vor dem ersten Arbeitstag nach der Babypause. Wieder-Einarbeitung planen und umsetzen Eine Wieder-Einarbeitung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer eine längere Elternzeit genommen hat oder es größere Veränderungen im Unternehmen gab. Dasselbe gilt, wenn sich der Aufgabenbereich des Mitarbeiters geändert hat. Als Chef kann man überlegen, zurückgekehrten Eltern in der ersten Zeit einen Kollegen zur Seite zu stellen. Oft reiche aber der kleine Dienstweg aus, meint Wiese: beispielsweise wenn sich jemand mit dem wiedergekehrten Mitarbeiter zusammensetzt und die neue Software oder die neuen Strukturen kurz erklärt. Jobsharing prüfen Für viele Arbeitnehmer kommt nach der Geburt eines Kindes nur eine Teilzeitstelle infrage (in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern haben sie sogar einen Anspruch darauf). Arbeitgeber können prüfen, ob sie eine geteilte Vollzeitstelle anbieten wollen - Stichwort: Jobsharing. Hierbei teilen sich zwei Mitarbeiter eine Stelle. Arbeitsbeginn, -ende und Pausen mit dem Mitarbeiter abstimmen Oft sind es vermeintlich kleine Dinge, die es Mitarbeitern mit Kindern leichter machen, ihren Alltag zu organisieren: beispielsweise wenn es im Unternehmen möglich ist, auch mal ein paar Minuten später zur Arbeit zu kommen oder früher zu gehen oder Pausen flexibel zu legen. Gleitzeit einführen Kitas und Krippen haben oft strenge Öffnungszeiten; Mütter und Väter freuen sich daher besonders über eine Gleitzeitregelung im Unternehmen. Aber auch kinderlose Mitarbeiter sind oft dankbar für ein wenig mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Erfahren Sie hier, wie man Gleitzeit im Unternehmen klug regelt. Home-Office-Regelung anbieten Zu Hause arbeiten, sich damit den Arbeitsweg sparen und schnell erreichbar sein, wenn das Kind krank ist: Home-Office-Regelungen können Mitarbeiter mit Kindern entlasten. Allerdings: könne der Mitarbeiter schnell den Anschluss im Unternehmen verlieren, wenn der Mitarbeiter zu viel Zeit im Home-Office verbringe, warnt Wiese. Rechtzeitig Gespräche zur Urlaubsplanung führen Eltern sind bei der Urlaubsplanung häufig nicht so flexibel wie kinderlose Arbeitnehmer. Darauf muss der Chef Rücksicht nehmen: Laut Bundesurlaubsgesetz haben Eltern einen Anspruch darauf, dass man ihre Urlaubswünsche bevorzugt behandelt. Fürs Betriebsklima ist es dennoch wichtig, rechtzeitig mit allen Mitarbeitern über die Urlaubsplanung zu sprechen und wenn nötig Kompromisse zu finden. Meetings auf teilzeitfreundliche Zeiten legen Viele Mütter und Väter kommen erst einmal in Teilzeit zurück. In der Regel heißt das: Sie machen nachmittags früher Schluss als ihre Vollzeit arbeitenden Kollegen. Daher sollten Meetings so terminiert sein, dass auch die Teilzeitkräfte teilnehmen können. Einen umfassenden Überblick, welche Auswirkungen die Reform des Mutterschutzgesetzes für Arbeitgeber hat, gibt es in unserem Artikel „Elternzeit und Mutterschutz: Das müssen Arbeitgeber beachten, wenn Mitarbeiter Eltern werden“. Und in unserem Artikel "Was Arbeitgeber über die Rechte von Eltern wissen müssen" erfahren Sie, welche Rechte Ihre Mitarbeiter haben, wenn ihr Kind krank wird.