Kununu-Bewertungen löschen lassen
„So ein Ausbeuterladen“

Nicht nur Kunden bewerten Unternehmen im Netz – sondern auch die eigenen Mitarbeiter. Was Arbeitgeber bei negativen Kommentaren auf Arbeitgeberbewertungsportalen wie Kununu tun können – und was sie lassen sollten.

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Arbeitgeberbewertungen im Internet
© Marie Maerz/photocase

Wenn sich Lebenswege trennen, ist das oft die Zeit großer Gefühle: Trauer, Enttäuschung, Wut – und manchmal auch Rachsucht. Das kommt auch vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinandergehen. Verschafften sich ehemalige Mitarbeiter früher am Abendbrottisch Luft, haben sie heute ein neues Ventil, um Frust abzulassen: Bewertungsportale für Arbeitgeber.

Dort können zwar auch aktuelle Mitarbeiter ihre Meinungen kundtun, aber wer sich durch die Bewertungen klickt, merkt schnell, dass es vor allem ausgeschiedene Teammitglieder sind, die sich dort zu Wort melden.

Für Arbeitgeber sind schlechte Bewertungen ein ernstes Problem, denn sie beeinträchtigen erheblich die Chancen, neue Leute zu finden. Wie eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 zeigt, nutzen 47 Prozent Online-Bewertungen, um sich über einen Arbeitgeber zu informieren. 44 Prozent gaben an, dass Online-Bewertungen sie bei der Entscheidung für oder gegen einen neuen Job beeinflusst haben.

Welche Plattformen sind besonders relevant?

Arbeitgeber können auf verschiedenen Plattformen bewertet werden, etwa Kununu, Glassdoor, Jobvoting, Mein Chef oder Companize. Dem Bewertungsportal Kununu kommt in der DACH-Region jedoch eine herausragende Bedeutung zu. Nach Angaben des Unternehmens wurden seit 2019 pro Jahr im Schnitt rund 600 000 neue Bewertungen abgegeben. Jobsuchende finden auf Kununu aktuell mehr als sechs Millionen Bewertungen, Infos zum Gehaltsniveau und Angaben zur Unternehmenskultur. Neben Kununu ist auch Glassdoor relevant, jedoch eher für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.

Gegen welche Bewertungen kann man sich wehren?

Es gibt zwei Grenzen für Bewertungen: Zum einen legen die Arbeitgeberbewertungsportale selbst Regeln fest. Dario Wilding, Senior Manager Communications bei Kununu, erklärt, dass etwa nur Personen Bewertungen abgeben dürfen, die bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, arbeiten oder sich dort beworben haben. Es sei außerdem verboten, sich mehrere Accounts anzulegen, um ein Unternehmen mehrfach zu bewerten.


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Wenn sich Lebenswege trennen, ist das oft die Zeit großer Gefühle: Trauer, Enttäuschung, Wut – und manchmal auch Rachsucht. Das kommt auch vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinandergehen. Verschafften sich ehemalige Mitarbeiter früher am Abendbrottisch Luft, haben sie heute ein neues Ventil, um Frust abzulassen: Bewertungsportale für Arbeitgeber. Dort können zwar auch aktuelle Mitarbeiter ihre Meinungen kundtun, aber wer sich durch die Bewertungen klickt, merkt schnell, dass es vor allem ausgeschiedene Teammitglieder sind, die sich dort zu Wort melden. Für Arbeitgeber sind schlechte Bewertungen ein ernstes Problem, denn sie beeinträchtigen erheblich die Chancen, neue Leute zu finden. Wie eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 zeigt, nutzen 47 Prozent Online-Bewertungen, um sich über einen Arbeitgeber zu informieren. 44 Prozent gaben an, dass Online-Bewertungen sie bei der Entscheidung für oder gegen einen neuen Job beeinflusst haben. Welche Plattformen sind besonders relevant? Arbeitgeber können auf verschiedenen Plattformen bewertet werden, etwa Kununu, Glassdoor, Jobvoting, Mein Chef oder Companize. Dem Bewertungsportal Kununu kommt in der DACH-Region jedoch eine herausragende Bedeutung zu. Nach Angaben des Unternehmens wurden seit 2019 pro Jahr im Schnitt rund 600 000 neue Bewertungen abgegeben. Jobsuchende finden auf Kununu aktuell mehr als sechs Millionen Bewertungen, Infos zum Gehaltsniveau und Angaben zur Unternehmenskultur. Neben Kununu ist auch Glassdoor relevant, jedoch eher für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Gegen welche Bewertungen kann man sich wehren? Es gibt zwei Grenzen für Bewertungen: Zum einen legen die Arbeitgeberbewertungsportale selbst Regeln fest. Dario Wilding, Senior Manager Communications bei Kununu, erklärt, dass etwa nur Personen Bewertungen abgeben dürfen, die bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, arbeiten oder sich dort beworben haben. Es sei außerdem verboten, sich mehrere Accounts anzulegen, um ein Unternehmen mehrfach zu bewerten. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden