Lohngerechtigkeit
Sollten Firmen in Stellenanzeigen ein Mindestgehalt angeben?

Ein Mindestgehalt in der Jobausschreibung: Damit möchte Ministerin Manuela Schwesig Frauen eine bessere Position in Gehaltsverhandlungen geben. Ist das sinnvoll? Stimmen Sie ab.

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Auf das erfolgreiche Bewerbungsgespräch folgt die Gehaltsverhandlung. Gerade Frauen fällt diese Verhandlung schwer. Ob eine Mindestgehaltsangabe in der Stellenausschreibung das ändern kann?
Auf das erfolgreiche Bewerbungsgespräch folgt die Gehaltsverhandlung. Gerade Frauen fällt diese Verhandlung schwer. Ob eine Mindestgehaltsangabe in der Stellenausschreibung das ändern kann?

Männer verdienen in Deutschland fast 22 Prozent mehr als Frauen. Das ergibt ein Vergleich des Statistischen Bundesamtes für 2014. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will Unternehmen  nun dazu verpflichten, bei Ausschreibungen anzugeben, welches Gehalt sie für den Job mindestens zahlen werden. Damit will sie erreichen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden.

In der Stellenanzeige sei „jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll“, heißt es im Referentenentwurf zum „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“. Würde der Arbeitgeber auch mehr zahlen als das angegebene Mindestentgelt, „hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben“. Die Transparenz solle Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln.

„Derzeit ist die Frage des Gehaltes in Deutschland eher ein Tabuthema, es ist eine Blackbox. Viele wissen gar nicht, ob sie eigentlich fair und gerecht bezahlt werden“, sagte Schwesig bei der Vorstellung des Entwurfs.

Stimmen Sie ab!

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Männer verdienen in Deutschland fast 22 Prozent mehr als Frauen. Das ergibt ein Vergleich des Statistischen Bundesamtes für 2014. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will Unternehmen  nun dazu verpflichten, bei Ausschreibungen anzugeben, welches Gehalt sie für den Job mindestens zahlen werden. Damit will sie erreichen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden. In der Stellenanzeige sei "jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll", heißt es im Referentenentwurf zum "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern". Würde der Arbeitgeber auch mehr zahlen als das angegebene Mindestentgelt, "hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben". Die Transparenz solle Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln. "Derzeit ist die Frage des Gehaltes in Deutschland eher ein Tabuthema, es ist eine Blackbox. Viele wissen gar nicht, ob sie eigentlich fair und gerecht bezahlt werden", sagte Schwesig bei der Vorstellung des Entwurfs. Stimmen Sie ab! [yop_poll id="16"]
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