Kontrollen vorbereiten: Optimal vorbereitet für die Betriebsprüfung - in 6 Schritten
Kontrollen vorbereiten
Optimal vorbereitet für die Betriebsprüfung – in 6 Schritten
Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an? Worauf die Prüfer dieses Jahr achten und wie Sie sich optimal vorbereiten, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
20. April 2022, 10:51 Uhr, Von Eva-Maria Neuthinger
// Set the width of the caption to the width of the image ?>
Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Betriebsprüfungen setzen Unternehmer unter Stress. Und das zu Recht: Selbst im Corona-Jahr 2020 sammelten die Finanzbeamten bei den Kontrollen in den Firmen Mehrsteuern von rund 11 Milliarden Euro ein. Das waren zwar etwa 4 Milliarden Euro weniger als üblich. Allerdings lag das nur daran, dass es wegen der Pandemie zu Verzögerungen, Verschiebungen oder zur Unterbrechung von laufenden Außenprüfungen kam.
Das Risiko einer umfassenden Außenprüfung ist für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer immer da – selbst wenn kleine und mittlere Firmen in der Regel nicht lückenlos über alle Jahre vom Finanzamt gecheckt werden. „Per Losverfahren können sogar Kleinunternehmer kurz hintereinander für eine Betriebsprüfung ausgewählt werden, die vielleicht erst vor zwei, drei Jahren dran waren“, erläutert Christian Goede-Diedering, Steuerexperte beim IT-Dienstleister Datev.
Genauso können Kontrollmitteilungen zwischen den Behörden nach einer Außenprüfung bei den Geschäftspartnern des Geprüften Kontrollen auslösen. Oft sind es auch firmeninterne Gründe, die die Finanzbeamten hellhörig werden lassen: Etwa wenn der Wareneinsatz beim letzten Jahresabschluss viel niedriger als in der Branche üblich ausgefallen ist. Und selbst private Umstände können eine Betriebsprüfung zur Folge haben: „Wenn sich ein Unternehmer beispielsweise ein Grundstück gekauft hat oder wenn er für seine Lebensführung auch sonst viel Geld ausgibt, will das Finanzamt wissen, ob im Betrieb alles regelgerecht abgewickelt wird“, sagt Goede-Diedering.
Dann liegt plötzlich ein Schreiben im Briefkasten, das die Betriebsprüfung ankündigt – die sogenannte Prüfungsanordnung. In der Regel hat die Firmenchefin dann mindestens zwei Wochen Zeit, um sich vorzubereiten. Sie muss die notwendigen Unterlagen heraussuchen und ihre Schwachstellen kennen. impulse hat für Sie ermittelt, welche Prüffelder die Beamten aktuell besonders interessieren – und wie sich Unternehmerinnen und Unternehmer am besten auf die Kontrolle vorbereiten.
1. Welche Daten und Belege darf der Prüfer sehen?
Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Kassenbuch, Buchungsbelege, Verträge mit Angestellten oder Angehörigen, Darlehensund Gesellschaftsverträge, Fahrtenbücher des Prüfungszeitraums, Inventur- und AfA-Abschreibungslisten oder Kontokorrentkonten: Es sammelt sich eine ganze Palette diverser Unterlagen an, auf die Betriebsprüfer einen Anspruch haben. Für welche Jahre sie sich interessieren, steht in der Prüfungsanordnung.
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Betriebsprüfungen setzen Unternehmer unter Stress. Und das zu Recht: Selbst im Corona-Jahr 2020 sammelten die Finanzbeamten bei den Kontrollen in den Firmen Mehrsteuern von rund 11 Milliarden Euro ein. Das waren zwar etwa 4 Milliarden Euro weniger als üblich. Allerdings lag das nur daran, dass es wegen der Pandemie zu Verzögerungen, Verschiebungen oder zur Unterbrechung von laufenden Außenprüfungen kam.
Das Risiko einer umfassenden Außenprüfung ist für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer immer da – selbst wenn kleine und mittlere Firmen in der Regel nicht lückenlos über alle Jahre vom Finanzamt gecheckt werden. „Per Losverfahren können sogar Kleinunternehmer kurz hintereinander für eine Betriebsprüfung ausgewählt werden, die vielleicht erst vor zwei, drei Jahren dran waren“, erläutert Christian Goede-Diedering, Steuerexperte beim IT-Dienstleister Datev.
Genauso können Kontrollmitteilungen zwischen den Behörden nach einer Außenprüfung bei den Geschäftspartnern des Geprüften Kontrollen auslösen. Oft sind es auch firmeninterne Gründe, die die Finanzbeamten hellhörig werden lassen: Etwa wenn der Wareneinsatz beim letzten Jahresabschluss viel niedriger als in der Branche üblich ausgefallen ist. Und selbst private Umstände können eine Betriebsprüfung zur Folge haben: „Wenn sich ein Unternehmer beispielsweise ein Grundstück gekauft hat oder wenn er für seine Lebensführung auch sonst viel Geld ausgibt, will das Finanzamt wissen, ob im Betrieb alles regelgerecht abgewickelt wird“, sagt Goede-Diedering.
Dann liegt plötzlich ein Schreiben im Briefkasten, das die Betriebsprüfung ankündigt – die sogenannte Prüfungsanordnung. In der Regel hat die Firmenchefin dann mindestens zwei Wochen Zeit, um sich vorzubereiten. Sie muss die notwendigen Unterlagen heraussuchen und ihre Schwachstellen kennen. impulse hat für Sie ermittelt, welche Prüffelder die Beamten aktuell besonders interessieren – und wie sich Unternehmerinnen und Unternehmer am besten auf die Kontrolle vorbereiten.
1. Welche Daten und Belege darf der Prüfer sehen?
Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Kassenbuch, Buchungsbelege, Verträge mit Angestellten oder Angehörigen, Darlehensund Gesellschaftsverträge, Fahrtenbücher des Prüfungszeitraums, Inventur- und AfA-Abschreibungslisten oder Kontokorrentkonten: Es sammelt sich eine ganze Palette diverser Unterlagen an, auf die Betriebsprüfer einen Anspruch haben. Für welche Jahre sie sich interessieren, steht in der Prüfungsanordnung.
.paywall-shader {
position: relative;
top: -250px;
height: 250px;
background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%);
margin: 0 0 -250px 0;
padding: 0;
border: none;
clear: both;
}
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Jetzt anmelden
impulse-Mitglied werden
impulse-Magazin
alle -Inhalte
digitales Unternehmer-Forum
exklusive Mitglieder-Events
und vieles mehr …
Jetzt Mitglied werden
impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls Sie nicht wissen, welche E-Mail-Adresse Sie hierfür bei impulse hinterlegt haben: Wir helfen Ihnen gern – eine kurze Nachricht genügt.
Kundenbetreuung kontaktieren
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Mehr Infos zum Gastzugang
Nein. Sobald Sie sich einmalig mit Ihrem Kundenlogin auf der Website angemeldet haben, bleiben Sie 180 Tage angemeldet und können auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …
... Sie die Website auf einem anderen Gerät aufrufen.
... Sie die Website mit einem anderen Browser aufrufen.
... Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
... Sie sich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet haben.
Sie verlieren den Zugang zu impulse Plus, wenn Sie nicht mehr impulse-Mitglied sind.