Rechtliches bei Kooperationen: Hand drauf genügt? Welche rechtlichen Aspekte Kooperierende klären sollten
Rechtliches bei Kooperationen
Hand drauf genügt? Welche rechtlichen Aspekte Kooperierende klären sollten
Meist wollen Kooperationspartner direkt loslegen. Doch um Streit vorzubeugen, sollten Sie auch das Rechtliche bei Kooperationen klären. Diese sechs Fragen sollten Kooperierende unbedingt klären.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Welche Erwartungen haben wir?
Zu Beginn einer Kooperation sollten sich die Partner die sechs Ws beantworten, rät Conrad Grau, Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Gesellschaftsrecht: „Wer macht was, wann, wie, womit und wie lange?“ Ein Beispiel: Eine Schreinerei-Inhaberin und ein Architekt wollen zusammen einen Multifunktionstisch entwickeln und gemeinsam vertreiben. „Beantworten sich beide die Frage mit den sechs Ws, ist danach klar, wer welche Leistung erbringt, was dafür nötig ist, wann etwas zu liefern ist und über welche Dauer sich die Kooperation erstreckt“, so Grau. Diese Punkte zu klären sei zentral, damit eine Kooperation die gegenseitigen Erwartungen der Vertragsparteien erfüllt.
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Welche Erwartungen haben wir?
Zu Beginn einer Kooperation sollten sich die Partner die sechs Ws beantworten, rät Conrad Grau, Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Gesellschaftsrecht: „Wer macht was, wann, wie, womit und wie lange?“ Ein Beispiel: Eine Schreinerei-Inhaberin und ein Architekt wollen zusammen einen Multifunktionstisch entwickeln und gemeinsam vertreiben. „Beantworten sich beide die Frage mit den sechs Ws, ist danach klar, wer welche Leistung erbringt, was dafür nötig ist, wann etwas zu liefern ist und über welche Dauer sich die Kooperation erstreckt“, so Grau. Diese Punkte zu klären sei zentral, damit eine Kooperation die gegenseitigen Erwartungen der Vertragsparteien erfüllt.
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