49-Euro-Ticket als Jobticket
Deutschlandticket für Mitarbeitende: Das müssen Arbeitgeber beachten

Das 49-Euro-Ticket gilt seit Mai für den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitarbeitenden Jobtickets zahlen, lohnt sich das. Das sollten Sie wissen.

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49 Euro Ticket als Jobticket
© kathe / photocase.de

Gibt es das Deutschlandticket auch als Jobticket?

Ja. Es sei ausdrücklich vorgesehen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen, schreibt die Bundesregierung. Beim Jobticket sind drei Kaufvarianten möglich, wie Sina Rösch erklärt, Steuerberaterin bei der Kanzlei Ecovis (München):

  1. Der Arbeitgeber zahlt das 49-Euro-Ticket komplett.
  2. Der Arbeitnehmer kauft sich das Jobticket selbst, der Arbeitgeber bezuschusst es über die Lohnabrechnung.
  3. Der Arbeitgeber zahlt mehr Lohn und überlässt es dem Arbeitnehmer, was er mit dem Geld macht, wie etwa das 49-Euro-Ticket zu kaufen.

Die dritte Möglichkeit dürfte freilich wenig gebräuchlich sein, entspricht sie doch einer Gehaltserhöhung.

Was ist eigentlich ein Jobticket?

Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), die ein Arbeitgeber beim regionalen Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Mitarbeitern bestenfalls kostenlos zur Verfügung stellt. Unter zwei Voraussetzungen gilt ein solches Ticket als sogenannter Sachbezug und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei – egal wie teuer es ist.

  1. Es handelt sich um ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr – nicht für den Fernverkehr.
  2. Das Jobticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt.

Haben Arbeitgeber steuerliche Vorteile durch die Bereitstellung von Jobtickets?

Ja. „Ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Jobticket kann der Unternehmer als Betriebsausgabe geltend machen“, sagt Steuerberaterin Sina Rösch. „Bisher wurden keine besonderen Regelungen für das 49-Euro-Ticket im Steuerrecht angekündigt. Deshalb gehen wir davon aus, dass die bisher gültigen Regelungen fortbestehen.“ Heißt: Zusätzliche Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers im ÖPNV sind steuerlich begünstigt. Es müssen also weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Demnach sei der komplette Erwerb des 49-Euro-Tickets für Unternehmer attraktiver, als wenn er seinen Mitarbeitern monatlich etwa 10 Euro mehr Lohn zahlen würde, sollten diese sich das Deutschlandticket selbst kaufen wollen. „Für diese 10 Euro mehr Nettogehalt müsste der Arbeitgeber in vielen Fällen mindestens 15 Euro in die Hand nehmen, schließlich fallen ja ohne Steuerbefreiung Lohnsteuer und Sozialabgaben an“, sagt die Steuerexpertin. Und für den Mitarbeiter würde so eine Lösung bedeuten: Die 10 Euro würden in seiner Lohnabrechnung als normaler Arbeitslohn bezeichnet werden. Infolgedessen muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Was gilt für laufende Jobticket-Abos?

Diese werden in die neue Variante umgewandelt. „Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kundinnen und Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald die finalen Details zum Deutschlandticket bekannt sind“, heißt es seitens der Bundesregierung.

Wie das praktisch aussehen kann, beschreibt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV), bei dem das Jobticket Profiticket heißt: „Alle bestehenden Profitickets (da alle teurer als 49 Euro sind), werden automatisch auf 49 Euro umgestellt.“ Ähnlich handhabt es der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) in Frankfurt am Main: „Für die Arbeitgeber ist ein Wechsel vom RMV-Jobticket prinzipiell immer zu Beginn eines Monats möglich. Hierzu sind bestimmte organisatorische Vorlaufzeiten zu beachten, die mit dem Vertragspartner individuell abgesprochen werden.“

Wird das Deutschlandticket mit öffentlichen Geldern bezuschusst?

Ja, damit sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich motiviert werden, ihren Beschäftigten Jobtickets zu erwerben. Wenn sie mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zahlen, legen Bund und Länder nochmals 5 Prozent Zuschuss drauf.

Auch hier erklärt der HVV, wie es praktisch laufen kann – wenn ein Arbeitnehmer Neukunde ist: „Wie bisher meldet sich der Arbeitnehmer bei seiner Personalstelle/Buchhaltung (wenn er nicht schon ein Profiticket hat) und sagt dort Bescheid, dass er ein Profiticket haben möchte. Dann werden ihm automatisch von seinem Gehalt (mindestens) 34,30 Euro abgezogen. Das ist der Preis, der für die Arbeitnehmer übrigbleibt, wenn der Arbeitgeber den Mindestzuschuss von 25 Prozent zahlt und der Jobticketvorteil von 5 Prozent einberechnet wird.“ Achtung: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es aber nur bis zum 31. Dezember 2024.

Was hat der Arbeitgeber steuerlich davon, wenn er das komplette Ticket bezahlt?

Hierzu erklärt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von impulse: „Aufwendungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich als Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz abziehbar. Diese mindern den Gewinn und damit die steuerliche Bemessungsgrundlage.“

Heißt konkret: Übernimmt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer die Kosten des Deutschlandtickets oder zahlt einen Zuschuss, dann erfolgt die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ist nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei.

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Was muss der Arbeitgeber noch beachten?

Wer Betriebsausgaben geltend machen will, benötigt entsprechende Aufzeichnungen, betont Steuerberaterin Sina Rösch. Dasselbe gelte, wenn die Steuerbefreiung in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll. „Der Unternehmer muss also dokumentieren, dass er für seine Belegschaft Jobtickets gekauft oder bezuschusst hat.“

Heiko Bokelmann, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Dornbach, rät Unternehmen, das Deutschlandticket als Jobticket zu nutzen. „Sie können damit ihre Arbeitgeberattraktivität steigern“, sagt er. „Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig.“

In welcher Form gibt es das 49-Euro-Ticket?

Hier ist Deutschland so digital wie fast keinem anderen Bereich. Denn das Ticket soll per App oder auf einer Chipkarte angeboten werden. Ausnahmen gibt es allerdings: Verkehrsunternehmen, die technisch dafür nicht in der Lage sind, können das Ticket übergangsweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code verkaufen, schreibt die Bundesregierung. Doch diese Variante ist nur bis 31. Dezember dieses Jahres möglich, danach müssen auch diese Verkehrsbetriebe die digitale Variante anbieten können.

Auf welchen Strecken gilt das Ticket?

Der Inhaber kann damit bundesweit auf allen Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, also in Regionalzügen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen – wenn das jeweilige Verkehrsunternehmen sich am Ticket beteiligt. Aber das gilt für fast alle. Wer also sich beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund einen Fahrschein für 49 Euro kauft, kann damit auch im Netz der Berliner Verkehrsbetriebe fahren. Reisen im Fernverkehr und erster Klasse sind allerdings überall ausgenommen.

Seit wann ist das Deutschlandticket zu erwerben?

Der Verkaufsstart für das Ticket war der 3. April. Seit dem 1. Mai können die Nutzer damit fahren. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Gibt es das Deutschlandticket auch als Jobticket? Ja. Es sei ausdrücklich vorgesehen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen, schreibt die Bundesregierung. Beim Jobticket sind drei Kaufvarianten möglich, wie Sina Rösch erklärt, Steuerberaterin bei der Kanzlei Ecovis (München): Der Arbeitgeber zahlt das 49-Euro-Ticket komplett. Der Arbeitnehmer kauft sich das Jobticket selbst, der Arbeitgeber bezuschusst es über die Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber zahlt mehr Lohn und überlässt es dem Arbeitnehmer, was er mit dem Geld macht, wie etwa das 49-Euro-Ticket zu kaufen. Die dritte Möglichkeit dürfte freilich wenig gebräuchlich sein, entspricht sie doch einer Gehaltserhöhung. Was ist eigentlich ein Jobticket? Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), die ein Arbeitgeber beim regionalen Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Mitarbeitern bestenfalls kostenlos zur Verfügung stellt. Unter zwei Voraussetzungen gilt ein solches Ticket als sogenannter Sachbezug und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei – egal wie teuer es ist. Es handelt sich um ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr – nicht für den Fernverkehr. Das Jobticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt. Haben Arbeitgeber steuerliche Vorteile durch die Bereitstellung von Jobtickets? Ja. „Ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Jobticket kann der Unternehmer als Betriebsausgabe geltend machen“, sagt Steuerberaterin Sina Rösch. „Bisher wurden keine besonderen Regelungen für das 49-Euro-Ticket im Steuerrecht angekündigt. Deshalb gehen wir davon aus, dass die bisher gültigen Regelungen fortbestehen.“ Heißt: Zusätzliche Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers im ÖPNV sind steuerlich begünstigt. Es müssen also weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Demnach sei der komplette Erwerb des 49-Euro-Tickets für Unternehmer attraktiver, als wenn er seinen Mitarbeitern monatlich etwa 10 Euro mehr Lohn zahlen würde, sollten diese sich das Deutschlandticket selbst kaufen wollen. „Für diese 10 Euro mehr Nettogehalt müsste der Arbeitgeber in vielen Fällen mindestens 15 Euro in die Hand nehmen, schließlich fallen ja ohne Steuerbefreiung Lohnsteuer und Sozialabgaben an“, sagt die Steuerexpertin. Und für den Mitarbeiter würde so eine Lösung bedeuten: Die 10 Euro würden in seiner Lohnabrechnung als normaler Arbeitslohn bezeichnet werden. Infolgedessen muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Was gilt für laufende Jobticket-Abos? Diese werden in die neue Variante umgewandelt. „Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kundinnen und Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald die finalen Details zum Deutschlandticket bekannt sind“, heißt es seitens der Bundesregierung. Wie das praktisch aussehen kann, beschreibt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV), bei dem das Jobticket Profiticket heißt: „Alle bestehenden Profitickets (da alle teurer als 49 Euro sind), werden automatisch auf 49 Euro umgestellt.“ Ähnlich handhabt es der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) in Frankfurt am Main: „Für die Arbeitgeber ist ein Wechsel vom RMV-Jobticket prinzipiell immer zu Beginn eines Monats möglich. Hierzu sind bestimmte organisatorische Vorlaufzeiten zu beachten, die mit dem Vertragspartner individuell abgesprochen werden.“ [mehr-zum-thema] Wird das Deutschlandticket mit öffentlichen Geldern bezuschusst? Ja, damit sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich motiviert werden, ihren Beschäftigten Jobtickets zu erwerben. Wenn sie mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zahlen, legen Bund und Länder nochmals 5 Prozent Zuschuss drauf. Auch hier erklärt der HVV, wie es praktisch laufen kann – wenn ein Arbeitnehmer Neukunde ist: „Wie bisher meldet sich der Arbeitnehmer bei seiner Personalstelle/Buchhaltung (wenn er nicht schon ein Profiticket hat) und sagt dort Bescheid, dass er ein Profiticket haben möchte. Dann werden ihm automatisch von seinem Gehalt (mindestens) 34,30 Euro abgezogen. Das ist der Preis, der für die Arbeitnehmer übrigbleibt, wenn der Arbeitgeber den Mindestzuschuss von 25 Prozent zahlt und der Jobticketvorteil von 5 Prozent einberechnet wird.“ Achtung: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es aber nur bis zum 31. Dezember 2024. Was hat der Arbeitgeber steuerlich davon, wenn er das komplette Ticket bezahlt? Hierzu erklärt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von impulse: „Aufwendungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich als Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz abziehbar. Diese mindern den Gewinn und damit die steuerliche Bemessungsgrundlage.“ Heißt konkret: Übernimmt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer die Kosten des Deutschlandtickets oder zahlt einen Zuschuss, dann erfolgt die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ist nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Was muss der Arbeitgeber noch beachten? Wer Betriebsausgaben geltend machen will, benötigt entsprechende Aufzeichnungen, betont Steuerberaterin Sina Rösch. Dasselbe gelte, wenn die Steuerbefreiung in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll. „Der Unternehmer muss also dokumentieren, dass er für seine Belegschaft Jobtickets gekauft oder bezuschusst hat.“ Heiko Bokelmann, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Dornbach, rät Unternehmen, das Deutschlandticket als Jobticket zu nutzen. „Sie können damit ihre Arbeitgeberattraktivität steigern“, sagt er. „Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig.“ In welcher Form gibt es das 49-Euro-Ticket? Hier ist Deutschland so digital wie fast keinem anderen Bereich. Denn das Ticket soll per App oder auf einer Chipkarte angeboten werden. Ausnahmen gibt es allerdings: Verkehrsunternehmen, die technisch dafür nicht in der Lage sind, können das Ticket übergangsweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code verkaufen, schreibt die Bundesregierung. Doch diese Variante ist nur bis 31. Dezember dieses Jahres möglich, danach müssen auch diese Verkehrsbetriebe die digitale Variante anbieten können. Auf welchen Strecken gilt das Ticket? Der Inhaber kann damit bundesweit auf allen Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, also in Regionalzügen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen – wenn das jeweilige Verkehrsunternehmen sich am Ticket beteiligt. Aber das gilt für fast alle. Wer also sich beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund einen Fahrschein für 49 Euro kauft, kann damit auch im Netz der Berliner Verkehrsbetriebe fahren. Reisen im Fernverkehr und erster Klasse sind allerdings überall ausgenommen. Seit wann ist das Deutschlandticket zu erwerben? Der Verkaufsstart für das Ticket war der 3. April. Seit dem 1. Mai können die Nutzer damit fahren. Das Ticket ist monatlich kündbar.
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