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Freelancer-Beschäftigung: Das müssen Unternehmen beim Vertrag beachten

Freelancer mit irgendeinem Vertrag zu beschäftigen ist wie Bungeejumping mit irgendeinem Seil: ein Sprung ins Unbekannte. Auftraggeber sollten sich lieber genau überlegen, wie sie den Vertrag gestalten. Und was besser passt: Ein Dienst- oder ein Werkvertrag. Nur dann sind sie vor bösen Überraschungen geschützt.


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© Foto: Caiaimage/Paul Bradbury/Getty Images

Ein aktueller Ratgeber von HalloFreelancer (ein Service von XING) in Kooperation mit anwalt.de verrät, worauf es beim Thema Freelancer-Vertrag ankommt – mit Tipps vom Juristen und praktischer Checkliste. Der Ratgeber beantwortet die folgenden Fragen: Welcher Vertrag passt besser zu meinem Auftrag? Wo liegen die Unterschiede und Besonderheiten von Dienst- und Werkvertrag? Welche Konsequenzen hat die Wahl der Vertragsart für mich als Auftraggeber? Und welche Rolle spielt der Vertrag in puncto Leistungsrisiko, Gewährleistung und Bezahlung?

Quelle: HalloFreelancer

Ein beliebter Fehler bei Auftraggebern: Der Arbeitsvertrag wird einfach umgeschrieben

Es ist ein beliebter Fehler bei Auftraggebern: Der Arbeitsvertrag wird einfach umgeschrieben und „Freelancer-Vertrag“ genannt. Bitte nicht!, schreibt Christian Günther, Jurist und Redakteur bei anwalt.de. Denn ein regulärer Arbeitsvertrag ist für Freelancer ungeeignet. Zur Auswahl stehen Dienstvertrag und Werkvertrag – und welcher gewählt wird, kann entscheidende Konsequenzen haben. Die Checkliste im Ratgeber hilft Unternehmen bei der Entscheidung, welcher Vertrag sich für ihren Auftrag am besten eignet.

Dienstvertrag oder Werkvertrag: Auf den Leistungsinhalt kommt es an

Am stärksten unterscheidet Dienst- und Werkvertrag die vereinbarte Leistung. Beim Dienstvertrag ist nur die Leistung entscheidend. Der Dienstvertrag verpflichtet Freelancer, nur Dienste zu erbringen – zumeist eine bestimmte Tätigkeit. Dafür erhält er seine Bezahlung und zwar unabhängig davon, ob die Leistung für den Auftraggeber nützlich war.

Folgende Beispiele verdeutlichen das: Ein Freelancer muss Teilnehmer zu den vereinbarten Terminen coachen. Brachte das Coaching keine Vorteile, kann der Freelancer dennoch die Bezahlung erlangen. Seine Leistung hat er bereits mit dem Coaching erbracht. Entsprechendes gilt für Unterricht. Der Freelancer muss die Inhalte ordentlich vermitteln. Er ist aber nicht dafür verantwortlich, dass die Unterrichteten sie verstehen oder gar die Prüfung bestehen. Entsprechendes gilt für weitere typische Leistungen eines Dienstvertrags wie Beratungen und Behandlungen. Das Erfolgsrisiko liegt klar beim Auftraggeber.

Beim Werkvertrag zählt allein der Erfolg. Im Falle eines Werkvertrags muss der Freelancer ein bestimmtes Ergebnis abliefern, das sogenannte Werk. Typische Werkvertragsleistungen betreffen die Herstellung oder Bearbeitung von Sachen, aber auch die Erstellung von Software, Plänen, Kampagnen und Gutachten sowie Transporte. Allerdings gilt beim Werkvertrag: ohne Werk, kein Werklohn. Oder einfach gesagt: Geld gibt’s für Freelancer nur bei erfolgreicher Arbeit – und nicht bereits für die bloße Anstrengung.

Das unternehmerische Risiko liegt deshalb beim Freelancer.
Auch dafür ein Beispiel: Ein IT-Freelancer muss eine für einen bestimmten Zweck geeignete Software entwickeln. Die Software funktioniert nicht. Der Auftraggeber verweigert deshalb die Abnahme. Mangels Erfolg kann der Freelancer keine Vergütung verlangen. Anders wäre es, wenn er laut Vertrag nur sein Fachwissen bei der Entwicklung einbringen soll. Weitere Unterschiede und ihre Auswirkungen für Unternehmen beschreibt der Ratgeber ebenso anschaulich wie praxisorientiert.

Dieser Beitrag stammt von:
HalloFreelancer ein Service von XING

Auseinandersetzungen vorab verhindern

So war das nicht vereinbart! Die Leistung ist mangelhaft! Dafür zahle ich nicht! Solche Sätze hören weder Freelancer noch Auftraggeber gern. Oft sind es abweichende Vorstellungen. Die beste Prophylaxe sind ordentliche Leistungsvereinbarungen. Das gilt für alle Verträge – im Besonderen aber für Dienstverträge, da bereits die erbrachte Leistung den Anspruch auf Bezahlung gibt.

Der Ratgeber von HalloFreelancer und anwalt.de hilft Unternehmen, diese Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden. Zusätzlich zu fundiertem Hintergrundwissen und konkreten Tipps vom Juristen liefert er die wichtigsten Unterschiede zwischen den Vertragsarten im schnellen Überblick sowie eine Checkliste, mit der Auftraggeber in zwei Minuten feststellen können, welche Vertragsart sich besser für ihren konkreten Freelancer-Auftrag eignet.

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Über HalloFreelancer

HalloFreelancer ist ein neuer Service von XING. Mit HalloFreelancer besetzen Unternehmen Projektvakanzen innerhalb von 48 Stunden – dank eines intelligenten Matching-Algorithmus und Zugriff auf das XING Netzwerk mit über 450.000 Freelancern. HalloFreelancer liefert eine Shortlist der besten und verfügbaren Freelancer, analysiert dafür u.a. die Skills und soziale Nähe der Kandidaten auf XING und fragt ihre Verfügbarkeit ab. Zusätzlich bietet das Tool automatische Freelancer-Empfehlungen zur Ergänzung des firmeneigenen Freelancer-Pools, die zentrale Verwaltung der Freelancer-Kontakte, eine Bewertungsfunktion sowie zeitsparende Multi-Anfragen.

Über anwalt.de

Die Rechtsberatungsplattform anwalt.de vermittelt seit 15 Jahren erfolgreich Anwälte an Ratsuchende. Mit über 20.000 Anwälten und Kanzleien, bereits mehr als 70.000 veröffentlichten Rechtstipps und Rechtshelfern zu Fragen der Abfindung über Scheidung bis hin zur Unternehmensgründung steht anwalt.de Ihnen in jeglichen rechtlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.

Sponsored Post ist ein vom Werbekunden gesponserter Gastbeitrag. Dieser wird als solcher gekennzeichnet. Der Sponsored Post eignet sich zur Vorstellung von Unternehmen und Produkten und kann Produktabbildungen, Links und Produktbeschreibungen enthalten.
Ein aktueller Ratgeber von HalloFreelancer (ein Service von XING) in Kooperation mit anwalt.de verrät, worauf es beim Thema Freelancer-Vertrag ankommt – mit Tipps vom Juristen und praktischer Checkliste. Der Ratgeber beantwortet die folgenden Fragen: Welcher Vertrag passt besser zu meinem Auftrag? Wo liegen die Unterschiede und Besonderheiten von Dienst- und Werkvertrag? Welche Konsequenzen hat die Wahl der Vertragsart für mich als Auftraggeber? Und welche Rolle spielt der Vertrag in puncto Leistungsrisiko, Gewährleistung und Bezahlung? [caption id="attachment_7463138" align="alignnone" width="430"] Quelle: HalloFreelancer[/caption] Ein beliebter Fehler bei Auftraggebern: Der Arbeitsvertrag wird einfach umgeschrieben Es ist ein beliebter Fehler bei Auftraggebern: Der Arbeitsvertrag wird einfach umgeschrieben und „Freelancer-Vertrag“ genannt. Bitte nicht!, schreibt Christian Günther, Jurist und Redakteur bei anwalt.de. Denn ein regulärer Arbeitsvertrag ist für Freelancer ungeeignet. Zur Auswahl stehen Dienstvertrag und Werkvertrag – und welcher gewählt wird, kann entscheidende Konsequenzen haben. Die Checkliste im Ratgeber hilft Unternehmen bei der Entscheidung, welcher Vertrag sich für ihren Auftrag am besten eignet. Dienstvertrag oder Werkvertrag: Auf den Leistungsinhalt kommt es an Am stärksten unterscheidet Dienst- und Werkvertrag die vereinbarte Leistung. Beim Dienstvertrag ist nur die Leistung entscheidend. Der Dienstvertrag verpflichtet Freelancer, nur Dienste zu erbringen – zumeist eine bestimmte Tätigkeit. Dafür erhält er seine Bezahlung und zwar unabhängig davon, ob die Leistung für den Auftraggeber nützlich war. Folgende Beispiele verdeutlichen das: Ein Freelancer muss Teilnehmer zu den vereinbarten Terminen coachen. Brachte das Coaching keine Vorteile, kann der Freelancer dennoch die Bezahlung erlangen. Seine Leistung hat er bereits mit dem Coaching erbracht. Entsprechendes gilt für Unterricht. Der Freelancer muss die Inhalte ordentlich vermitteln. Er ist aber nicht dafür verantwortlich, dass die Unterrichteten sie verstehen oder gar die Prüfung bestehen. Entsprechendes gilt für weitere typische Leistungen eines Dienstvertrags wie Beratungen und Behandlungen. Das Erfolgsrisiko liegt klar beim Auftraggeber. Beim Werkvertrag zählt allein der Erfolg. Im Falle eines Werkvertrags muss der Freelancer ein bestimmtes Ergebnis abliefern, das sogenannte Werk. Typische Werkvertragsleistungen betreffen die Herstellung oder Bearbeitung von Sachen, aber auch die Erstellung von Software, Plänen, Kampagnen und Gutachten sowie Transporte. Allerdings gilt beim Werkvertrag: ohne Werk, kein Werklohn. Oder einfach gesagt: Geld gibt’s für Freelancer nur bei erfolgreicher Arbeit – und nicht bereits für die bloße Anstrengung. Das unternehmerische Risiko liegt deshalb beim Freelancer. Auch dafür ein Beispiel: Ein IT-Freelancer muss eine für einen bestimmten Zweck geeignete Software entwickeln. Die Software funktioniert nicht. Der Auftraggeber verweigert deshalb die Abnahme. Mangels Erfolg kann der Freelancer keine Vergütung verlangen. Anders wäre es, wenn er laut Vertrag nur sein Fachwissen bei der Entwicklung einbringen soll. Weitere Unterschiede und ihre Auswirkungen für Unternehmen beschreibt der Ratgeber ebenso anschaulich wie praxisorientiert. Auseinandersetzungen vorab verhindern So war das nicht vereinbart! Die Leistung ist mangelhaft! Dafür zahle ich nicht! Solche Sätze hören weder Freelancer noch Auftraggeber gern. Oft sind es abweichende Vorstellungen. Die beste Prophylaxe sind ordentliche Leistungsvereinbarungen. Das gilt für alle Verträge – im Besonderen aber für Dienstverträge, da bereits die erbrachte Leistung den Anspruch auf Bezahlung gibt. Der Ratgeber von HalloFreelancer und anwalt.de hilft Unternehmen, diese Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden. Zusätzlich zu fundiertem Hintergrundwissen und konkreten Tipps vom Juristen liefert er die wichtigsten Unterschiede zwischen den Vertragsarten im schnellen Überblick sowie eine Checkliste, mit der Auftraggeber in zwei Minuten feststellen können, welche Vertragsart sich besser für ihren konkreten Freelancer-Auftrag eignet. Jetzt kostenlos Ratgeber downloaden Über HalloFreelancer HalloFreelancer ist ein neuer Service von XING. Mit HalloFreelancer besetzen Unternehmen Projektvakanzen innerhalb von 48 Stunden – dank eines intelligenten Matching-Algorithmus und Zugriff auf das XING Netzwerk mit über 450.000 Freelancern. HalloFreelancer liefert eine Shortlist der besten und verfügbaren Freelancer, analysiert dafür u.a. die Skills und soziale Nähe der Kandidaten auf XING und fragt ihre Verfügbarkeit ab. 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