9-Euro-Ticket: Was Arbeitgeber in der Lohnabrechnung beachten müssen
9-Euro-Ticket
Was Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung beachten müssen
Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihrem Team Jobtickets bezahlen, profitieren vom günstigen 9-Euro-Ticket. So machen Sie in der Lohnabrechnung keine Fehler.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Das 9-Euro-Ticket ist da. Und es gilt nicht nur für den Wochenendausflug nach Sylt. Wer für seinen Arbeitsweg Bus und Bahn nutzt, profitiert ebenfalls vom günstigen Preis. So auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Angestellten mit einem Jobticket unterstützen. Denn die Monatskarte wird für Juni, Juli und August automatisch zum 9-Euro-Ticket. Doch steuerlich gibt es einiges für Unternehmerinnen und Unternehmer zu beachten.
Was muss ich tun, wenn ich meinem Team monatlich ÖPNV-Tickets kaufe?
Viele Unternehmen haben mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb vor Ort einen Vertrag abgeschlossen und beziehen eine bestimmte Anzahl Jobtickets direkt für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unter zwei Voraussetzungen gilt ein solches Ticket als sogenannter Sachbezug und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei – egal wie teuer es ist.
Es handelt sich um ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr – nicht für den Fernverkehr.
Das Jobticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt.
Die erste Voraussetzung ist beim 9-Euro-Ticket automatisch erfüllt. Und wenn das Jobticket bisher zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt wurde, ändert das 9-Euro-Ticket daran auch nichts. „War das Ticket bisher steuer- und beitragsfrei, bleibt das auch weiterhin so“, erklärt Steuerberaterin Annette Bettker von der Beratungsgesellschaft Ecovis.
Sachbezüge werden in der Lohnabrechnung angegeben. In den vergünstigten Monaten sind das jeweils die neun Euro. An der Beitragslast für die Firma ändert sich zwar nichts, die korrekte Angabe ist aber wichtig. Denn die Höhe der Zahlung des Arbeitgebers hat Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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Was muss ich tun, wenn ich meinen Angestellten ihre Ticket-Ausgaben erstatte?
Kaufen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobtickets jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihnen die Kosten ganz oder teilweise erstatten – für diese Erstattung fallen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. „Die Voraussetzungen dafür sind die gleichen wie im ersten Fall, wenn die Firma das Ticket direkt kauft“, erklärt Annette Bettker.
Zur Person
Annette Bettker ist Steuerberaterin bei der Beratungsgesellschaft Ecovis in Rostock.
Für Juni, Juli und August zahlen die Angestellten nur neun Euro – somit können auch nur neun Euro steuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden. Arbeitgeber müssen also darauf achten, den Erstattungsbetrag anzupassen. „Wird den Angestellten mehr ausgezahlt, gilt das als Lohn und muss entsprechend versteuert werden“, sagt Bettker.
Die Steuerberaterin empfiehlt, mit dem Team ins Gespräch zu kommen. Denn jeder Verkehrsverbund handhabt die Verrechnung etwas anders. „Manchmal gibt es eine Gutschrift auf dem Konto, manchmal wird die Vergünstigung mit zukünftigen Tickets verrechnet“, erklärt sie. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten daher nachfragen, was ihre Teammitglieder tatsächlich bezahlt haben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30. Mai für diesen Fall eine Vereinfachungsregel eingeführt. „Die besagt, dass Unternehmen nicht jeden einzelnen Monat prüfen müssen. Sie können stattdessen auch am Ende des Jahres schauen, ob mehr Zuschüsse geleistet wurden, als ein Mitarbeiter tatsächlich gezahlt hat“, erläutert Bettker. Firmen könnten dann den überzahlten Betrag zurückfordern oder müssen den Betrag als Arbeitslohn versteuern.
Was muss ich bei Jahrestickets bedenken?
Wer einem Teammitglied ein Jahresticket kauft, muss das im Monat des Erwerbs in der Lohnabrechnung berücksichtigten – beispielsweise im Januar. Gibt es für die Monate zwischen Juni und August nun eine Erstattung, muss die Januar-Abrechnung nachträglich korrigiert werden.
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Was müssen meine Angestellten steuerlich beachten?
Angestellte, die ein Jobticket steuerfrei bezahlt bekommen, müssen das in ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kosten fürs Jobticket von der Entfernungspauschale in der Steuererklärung abziehen“, erklärt Steuerberaterin Bettker. Das gilt für das reguläre Jobticket genauso wie für das 9-Euro-Ticket. Wer also normalerweise um 50 Euro pro Monat kürzt, zieht für Juni, Juli und August jeweils neun Euro ab.
Aktiv werden müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings nicht. „Das steuerfreie Jobticket wird in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. So weiß das Finanzamt, dass das Ticket zur Verfügung gestellt wird und berücksichtigt das automatisch in der Einkommensteuererklärung“, erklärt Bettker. Daher sei es wichtig, dass Firmen das 9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung korrekt angeben.
Das 9-Euro-Ticket ist da. Und es gilt nicht nur für den Wochenendausflug nach Sylt. Wer für seinen Arbeitsweg Bus und Bahn nutzt, profitiert ebenfalls vom günstigen Preis. So auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Angestellten mit einem Jobticket unterstützen. Denn die Monatskarte wird für Juni, Juli und August automatisch zum 9-Euro-Ticket. Doch steuerlich gibt es einiges für Unternehmerinnen und Unternehmer zu beachten.
Was muss ich tun, wenn ich meinem Team monatlich ÖPNV-Tickets kaufe?
Viele Unternehmen haben mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb vor Ort einen Vertrag abgeschlossen und beziehen eine bestimmte Anzahl Jobtickets direkt für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unter zwei Voraussetzungen gilt ein solches Ticket als sogenannter Sachbezug und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei – egal wie teuer es ist.
Es handelt sich um ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr – nicht für den Fernverkehr.
Das Jobticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt.
Die erste Voraussetzung ist beim 9-Euro-Ticket automatisch erfüllt. Und wenn das Jobticket bisher zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt wurde, ändert das 9-Euro-Ticket daran auch nichts. „War das Ticket bisher steuer- und beitragsfrei, bleibt das auch weiterhin so“, erklärt Steuerberaterin Annette Bettker von der Beratungsgesellschaft Ecovis.
Sachbezüge werden in der Lohnabrechnung angegeben. In den vergünstigten Monaten sind das jeweils die neun Euro. An der Beitragslast für die Firma ändert sich zwar nichts, die korrekte Angabe ist aber wichtig. Denn die Höhe der Zahlung des Arbeitgebers hat Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Angestellten ihre Ticket-Ausgaben erstatte?
Kaufen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobtickets jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihnen die Kosten ganz oder teilweise erstatten – für diese Erstattung fallen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. „Die Voraussetzungen dafür sind die gleichen wie im ersten Fall, wenn die Firma das Ticket direkt kauft“, erklärt Annette Bettker.
Für Juni, Juli und August zahlen die Angestellten nur neun Euro – somit können auch nur neun Euro steuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden. Arbeitgeber müssen also darauf achten, den Erstattungsbetrag anzupassen. „Wird den Angestellten mehr ausgezahlt, gilt das als Lohn und muss entsprechend versteuert werden“, sagt Bettker.
Mehr zum Thema 49-Euro-Ticket als Jobticket: Das müssen Arbeitgeber beachten
Die Steuerberaterin empfiehlt, mit dem Team ins Gespräch zu kommen. Denn jeder Verkehrsverbund handhabt die Verrechnung etwas anders. „Manchmal gibt es eine Gutschrift auf dem Konto, manchmal wird die Vergünstigung mit zukünftigen Tickets verrechnet“, erklärt sie. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten daher nachfragen, was ihre Teammitglieder tatsächlich bezahlt haben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30. Mai für diesen Fall eine Vereinfachungsregel eingeführt. „Die besagt, dass Unternehmen nicht jeden einzelnen Monat prüfen müssen. Sie können stattdessen auch am Ende des Jahres schauen, ob mehr Zuschüsse geleistet wurden, als ein Mitarbeiter tatsächlich gezahlt hat“, erläutert Bettker. Firmen könnten dann den überzahlten Betrag zurückfordern oder müssen den Betrag als Arbeitslohn versteuern.
Was muss ich bei Jahrestickets bedenken?
Wer einem Teammitglied ein Jahresticket kauft, muss das im Monat des Erwerbs in der Lohnabrechnung berücksichtigten – beispielsweise im Januar. Gibt es für die Monate zwischen Juni und August nun eine Erstattung, muss die Januar-Abrechnung nachträglich korrigiert werden.
Was müssen meine Angestellten steuerlich beachten?
Angestellte, die ein Jobticket steuerfrei bezahlt bekommen, müssen das in ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kosten fürs Jobticket von der Entfernungspauschale in der Steuererklärung abziehen“, erklärt Steuerberaterin Bettker. Das gilt für das reguläre Jobticket genauso wie für das 9-Euro-Ticket. Wer also normalerweise um 50 Euro pro Monat kürzt, zieht für Juni, Juli und August jeweils neun Euro ab.
Aktiv werden müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings nicht. „Das steuerfreie Jobticket wird in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. So weiß das Finanzamt, dass das Ticket zur Verfügung gestellt wird und berücksichtigt das automatisch in der Einkommensteuererklärung“, erklärt Bettker. Daher sei es wichtig, dass Firmen das 9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung korrekt angeben.
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