Gewerbesteuer sparen
Der Trick mit dem separaten Gewerbe

Ein einfacher - und legaler - Trick: Mit einem separaten Gewerbe können Freiberufler Gewerbesteuer sparen. Ein Urteil setzt die Bagatellgrenzen für gewerbliche Einkünfte neu.

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Clever Um Gewerbesteuer zu sparen, kann man ein separates Gewerbe anmelden.
Clever Um Gewerbesteuer zu sparen, kann man ein separates Gewerbe anmelden.
© Isabell Klett

Viele Freiberufler wissen aus bitterer Erfahrung: Wenn sie sich neue Geschäftsfelder suchen und dabei als Unternehmer auftreten, kann es bei der Steuer richtig teuer werden. Mitunter haben Freiberufler jetzt etwas mehr Spielraum. Dafür hat der Bundesfinanzhof mit einer Grundsatzentscheidung gesorgt (Az.: VIII R 6/12).

Wenn die Nebengeschäfte pro Jahr höchstens drei Prozent (bisher: 1,25 Prozent) der gesamten freiberuflichen sowie gewerblichen Nettoumsätze ausmachen und maximal 24.500 Euro betragen, kosten nur die Gewinne aus den Extra-Geschäften zusätzlich Gewerbesteuer. Oberhalb der Grenzwerte schlägt der Fiskus freilich zu. Dann ist für alle Gewinne Einkommen- und obendrein Gewerbesteuer fällig – sowohl für die aus freiberuflicher Arbeit als auch für die aus Nebengeschäften.

Das gilt zum Beispiel für Augenärzte, die Kontaktlinsen und Pflegemittel verkaufen. Oder auch für Architekten, die mit Fertighäusern handeln oder Software-Tüftler, die Hardware vertreiben. Steuersparender Ausweg für wachstumsstarke Freiberufler: eine separate Firma gründen – mit Gewerbeschein und Gesellschaftsvertrag (bei Partnern). Wichtig ist die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe. Dazu müssen beide Bücher führen und die Kosten klar aufteilen.

Das bedeutet: eigene Bankkonten, getrennte Rechnungen, eigene Räume. Ein kleines, untervermietetes Zimmer mit Türschild genügt. Die Mitarbeiter dürfen auch für den Gewerbebetrieb arbeiten, wenn ihre Arbeitsverträge ergänzt und die anteiligen Kosten verrechnet werden. So bleiben die freiberuflichen Einkünfte garantiert gewerbesteuerfrei.

Gewerbesteuer sparen – die Vorteilsrechnung

Beispiel: Eine Gemeinschaftspraxis von drei Ärzten macht eine Million Euro Nettoumsatz und 400.000 Euro Gewinn. Sie verkauft zudem Medikamente, Blutdruckmesser und andere Geräte: Umsatz 60.000 Euro netto und 30.000 Euro Gewinn. Da der Extra-Umsatz über den Grenzwerten liegt, zahlt die Praxis für alle Gewinne (Gewerbeertrag) Gewerbesteuer. Die Rechnung zeigt, wie viel die Ärzte sparen, wenn sie für den Verkauf der Geräte und Medikamente ein Gewerbe anmelden.

 

Ohne Gewerbebetrieb
Gewerbebetrag 430.000 Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 Euro
Zu versteuern 405.500 Euro
Gewerbesteuer * 8515 Euro

 

Steuertipp-Wamsler_2_0412Friedrich Wamsler ist Steuerberater in der Kanzlei Baker Tilly Roelfs in München.      
Mit Gewerbebetrieb
Gewerbeertrag 30.000 Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 Euro
Zu versteuern 5500 Euro
Gewerbesteuer* 115 Euro
 Steuer gespart* 8400 Euro

* 440 % Hebesatz, nach Anrechnung bei der Einkommenssteuer

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Viele Freiberufler wissen aus bitterer Erfahrung: Wenn sie sich neue Geschäftsfelder suchen und dabei als Unternehmer auftreten, kann es bei der Steuer richtig teuer werden. Mitunter haben Freiberufler jetzt etwas mehr Spielraum. Dafür hat der Bundesfinanzhof mit einer Grundsatzentscheidung gesorgt (Az.: VIII R 6/12). Wenn die Nebengeschäfte pro Jahr höchstens drei Prozent (bisher: 1,25 Prozent) der gesamten freiberuflichen sowie gewerblichen Nettoumsätze ausmachen und maximal 24.500 Euro betragen, kosten nur die Gewinne aus den Extra-Geschäften zusätzlich Gewerbesteuer. Oberhalb der Grenzwerte schlägt der Fiskus freilich zu. Dann ist für alle Gewinne Einkommen- und obendrein Gewerbesteuer fällig – sowohl für die aus freiberuflicher Arbeit als auch für die aus Nebengeschäften. Das gilt zum Beispiel für Augenärzte, die Kontaktlinsen und Pflegemittel verkaufen. Oder auch für Architekten, die mit Fertighäusern handeln oder Software-Tüftler, die Hardware vertreiben. Steuersparender Ausweg für wachstumsstarke Freiberufler: eine separate Firma gründen – mit Gewerbeschein und Gesellschaftsvertrag (bei Partnern). Wichtig ist die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe. Dazu müssen beide Bücher führen und die Kosten klar aufteilen. Das bedeutet: eigene Bankkonten, getrennte Rechnungen, eigene Räume. Ein kleines, untervermietetes Zimmer mit Türschild genügt. Die Mitarbeiter dürfen auch für den Gewerbebetrieb arbeiten, wenn ihre Arbeitsverträge ergänzt und die anteiligen Kosten verrechnet werden. So bleiben die freiberuflichen Einkünfte garantiert gewerbesteuerfrei. Gewerbesteuer sparen - die Vorteilsrechnung Beispiel: Eine Gemeinschaftspraxis von drei Ärzten macht eine Million Euro Nettoumsatz und 400.000 Euro Gewinn. Sie verkauft zudem Medikamente, Blutdruckmesser und andere Geräte: Umsatz 60.000 Euro netto und 30.000 Euro Gewinn. Da der Extra-Umsatz über den Grenzwerten liegt, zahlt die Praxis für alle Gewinne (Gewerbeertrag) Gewerbesteuer. Die Rechnung zeigt, wie viel die Ärzte sparen, wenn sie für den Verkauf der Geräte und Medikamente ein Gewerbe anmelden.   Ohne Gewerbebetrieb Gewerbebetrag 430.000 Euro Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 Euro Zu versteuern 405.500 Euro Gewerbesteuer * 8515 Euro   Mit Gewerbebetrieb Gewerbeertrag 30.000 Euro Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 Euro Zu versteuern 5500 Euro Gewerbesteuer* 115 Euro  Steuer gespart* 8400 Euro * 440 % Hebesatz, nach Anrechnung bei der Einkommenssteuer
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