Grundsteuerreform: Das müssen Sie jetzt dem Finanzamt melden
Grundsteuerreform
Das müssen Immobilieneigentümer dem Finanzamt jetzt melden
Unternehmer müssen dem Finanzamt die Daten zu ihren Grundstücken, Häusern und Wohnungen übermitteln. Allerdings hat jedes Bundesland ein eigenes Verfahren und andere Wünsche. Wie Sie jetzt vorgehen.
17. Oktober 2022, 11:24 Uhr, Von Eva-Maria Neuthinger
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Haus- und Grundbesitzer stehen dieser Tage vor einer größeren bürokratischen Aufgabe: Sie müssen eine Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beim Finanzamt einreichen. Die wurde reformiert, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Grundsteuer-System gekippt hatte, das teilweise auf Werten von 1935 beruhte. Der Staat sammelt in einem ersten Schritt die Daten von 36 Millionen Immobilien bei den Eigentümern ein, ab 2025 muss die neue Steuer dann gezahlt werden.
Im Folgenden zeigt impulse, was Unternehmerinnen und Unternehmerinnen über die neue Steuer wissen müssen, was für ihr Bundesland gilt und welche Daten sie zu melden haben.
Werden Eigentümer informiert oder angeschrieben?
Hier wird es unübersichtlich. Zwar ist die Grundsteuer eine Steuer des Bundes, aber die Länder durften abweichende Modelle festlegen. Außerdem haben die Länder die „Verwaltungshoheit“, vollziehen das Gesetz also – im Extremfall kann es daher zu 16 unterschiedlichen Verfahren kommen. Für alle Länder gilt: Bis Ende Januar 2023 müssen Unternehmer wie private Immobilieneigentümer in der Regel über das Steuerportal elster.de ihre sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Ursprünglich lief die Frist bis 31. Oktober 2022, sie wurde jedoch verlängert.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel vergeben automatisch ein Aktenzeichen und schicken den Eigentümern jene Grundstücksinformationen, die beim Finanzamt schon vorliegen. Hamburg und Berlin wiederum haben angekündigt, „keine Einzelaufforderungen“ zu versenden und verweisen auf die Bekanntmachungen des Bundesfinanzministeriums. Sachsen wirbt mit einem Internetportal, wo private wie gewerbliche Eigentümer die notwendigen Angaben für ihre Feststellungserklärung recherchieren können.
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Haus- und Grundbesitzer stehen dieser Tage vor einer größeren bürokratischen Aufgabe: Sie müssen eine Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beim Finanzamt einreichen. Die wurde reformiert, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Grundsteuer-System gekippt hatte, das teilweise auf Werten von 1935 beruhte. Der Staat sammelt in einem ersten Schritt die Daten von 36 Millionen Immobilien bei den Eigentümern ein, ab 2025 muss die neue Steuer dann gezahlt werden.
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Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel vergeben automatisch ein Aktenzeichen und schicken den Eigentümern jene Grundstücksinformationen, die beim Finanzamt schon vorliegen. Hamburg und Berlin wiederum haben angekündigt, „keine Einzelaufforderungen“ zu versenden und verweisen auf die Bekanntmachungen des Bundesfinanzministeriums. Sachsen wirbt mit einem Internetportal, wo private wie gewerbliche Eigentümer die notwendigen Angaben für ihre Feststellungserklärung recherchieren können.
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