Organisation
Keine Fenster: Industrie sieht Werkshallen in Gefahr

Müssen Werkhallen in Deutschland bald reihenweise schließen, weil die Koalition Fenster vorschreibt? Besonders für kleine Unternehmen könnte die geplante Neuregelung der Arbeitsschutzverordnungen fatale Folgen haben, warnt die Industrie.

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Lagerhalle ohne Fenster:   Industrie warnt vor geplanter Reform der Arbeitsschutzverordnungen
Lagerhalle ohne Fenster: Industrie warnt vor geplanter Reform der Arbeitsschutzverordnungen
© maxoidos - Fotolia.com

Viele Werkshallen in Deutschland sind laut Industrie in ihrem Bestand gefährdet, weil die Regierungskoalition Fenster oder Oberlichter als Pflicht vorschreiben will. Die umstrittene Regelung ist Teil der geplanten „Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“. In einem Schreiben, das impulse vorliegt, warnt der Arbeitgeberverband Gesamtmetall: „Für kleine Unternehmen sind die neuen Regeln besonders kritisch und erfordern bauliche Änderungen, die viele Unternehmen überfordern.“

Die umstrittene Änderung der Verordnung ist ein Reformvorhaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und soll den Schutz von Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplätzen erhöhen. In dem Entwurf heißt es unter anderem, Arbeitsräume müssten „ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben“. Nach Protesten des Arbeitgeberverbands BDA hatte das Bundeskanzleramt den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vorerst auf Eis gelegt, obwohl der Bundesrat bereits grundsätzlich grünes Licht gegeben hatte.

„Faktisch ist jede Produktions-, Lager- oder Werkshalle durch den weiten Anwendungsbereich der Neuregelung erfasst“, kritisiert nun Gesamtmetall die Pläne. Auch für bereits errichtete Betriebe solle die Verordnung gelten. Die hier vorgesehene Übergangsfrist für bauliche Anpassungen sei mit fünf Jahren zudem sehr kurz bemessen. „Nach Ablauf dieser Frist dürften Betriebe, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, nicht mehr betrieben werden.“ Allerdings heißt es in anderen Branchenkreisen auch, dass die strengen Regelungen in dieser Form voraussichtlich gar nicht kommen würden.

Kosten wären für manche Unternehmen kaum zu stemmen

Bei Hallen mit über 2000 Quadratmetern Grundfläche, so sieht es die Regelung vor, könne das Tageslicht auch durch Oberlichter fallen. Kleinere Hallen aber würden künftig Fenster brauchen – Oberlichter oder Milchglasscheiben reichen hier nicht aus.  „Davon ist der Mittelstand massiv betroffen“, warnt Gesamtmetall.

Als Beispiele nennt Gesamtmetall einige Werkhallen, die bedroht wären: Bei Brabant Alucast etwa, einem Hersteller von Gussprodukten mit 117 Mitarbeitern, gäbe es zwei Produktionshallen ohne Fenster nach außen. „Die technische Umsetzung ist aufgrund der Bausubstanz fraglich“, heißt es. „Der Fortbestand des Unternehmens wäre gefährdet.“

Vor ähnlichen Problemen stünde die Bachofer GmbH Co KG, eine Firma für Verzinkungen mit 79 Mitarbeitern: Die erforderlichen Umbauen seien allenfalls „mit erheblichen Kosten“ zu bewerkstelligen. „Kaum zu stemmen“ sei die Investition auch für die Firma Gebrüder Reiner Silbermanufaktur mit 17 Mitarbeitern. Zudem würde einfallendes Tageslicht „aufgrund von Reflexionsgefahr den Produktionsprozess beeinträchtigen“.

Bestandsschutz gefordert

Der Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall, Oliver Zander, sagte, nötig sei zumindest ein Bestandsschutz für bestehende und bereits geplante Anlagen. „Andernfalls gefährdet die Verordnung sehenden Auges die wirtschaftliche Existenz von klein- und mittelständischen Unternehmen.“

Die umstrittene Passage im Wortlaut:

Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben.

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Dies gilt nicht für a) Arbeitsräume, bei denen betriebstechnische Gründe Tageslicht oder eine Sichtverbindung nach außen nicht zulassen, b) Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten einschließlich der zugehörigen anderen Arbeitsräume, sofern die Räume vollständig unter Erdgleiche oder innerhalb von Kaufhäusern und Einkaufszentren liegen, c) Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 m2 , sofern Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen vorhanden sind, die Tageslicht in den Arbeitsraum lenken und eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke im Raum schaffen.“

Hier können Sie die gesamte Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen einsehen.

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