Arbeitgeberdarlehen
Mitarbeitern Geld leihen? Das müssen Chefs beachten

Gerade in kleinen Betrieben erfahren Chefs oft, wenn Mitarbeiter in finanzielle Nöte geraten. Mit einem Arbeitgeberdarlehen können sie helfen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Ein Arbeitgeberdarlehen kann helfen, das Sparschwein von Mitarbeitern leihweise zu füllen.
Ein Arbeitgeberdarlehen kann helfen, das Sparschwein von Mitarbeitern leihweise zu füllen.
© iStock / Getty Images Plus / Melpomenem

Dass Angestellte über eine Mitarbeiterbeteiligung Unternehmern Kapital beschaffen können, ist den meisten bekannt. Dass umgekehrt aber auch Chefs ihren Mitarbeitern über ein Arbeitgeberdarlehen mit Finanzspritzen helfen können, wissen dagegen die wenigsten. Dabei ist vor allem in kleinen Betrieben die Beziehung zwischen Chef und Mitarbeitern oft so gut, dass Unternehmer schnell wissen, wenn bei einem das Geld knapp wird. Etwa, weil das Haus einen Wasserschaden hat, nach einem Verkehrsunfall das Auto Schrott ist oder eine Scheidung ins Geld geht.

Über die Kreditvariante eines Arbeitgeberdarlehens können Unternehmen ihren Angestellten in solchen Notsituationen helfen. Aber: Profitiert davon auch der Arbeitgeber? Wo liegen Risiken – und was ist steuerlich zu beachten? Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen. Damit Arbeitgeberdarlehen nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sind.

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen stellt eine freiwillige Leistung dar, bei der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Geld leihen – meist zu günstigeren Konditionen, etwa beim Zinssatz, als dies bei Banken der Fall wäre. „Freiwilligkeit bedeutet: Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Darlehen. Es ist eine Gefälligkeit“, erklärt Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeits- und Steuerrecht.

Allerdings kann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Verpflichtung entstehen, auch anderen Arbeitnehmern ein Darlehen zu gewähren. Hierbei darf der Arbeitgeber einzelne Gruppen von Mitarbeitern, wie etwa Teilzeitkräfte, im Hinblick auf die Konditionen nicht benachteiligen. Ablehnen können Chefs solche Gesuche aber durchaus, etwa wenn die fragenden Mitarbeiter bereits hoch verschuldet sind und beispielsweise ihr Gehalt gepfändet wird.

Wo sind die Vorgaben für ein Arbeitgeberdarlehen geregelt?

Es gibt kein eigenes Gesetz, das Bestimmungen für ein Arbeitgeberdarlehen festschreibt. „Es gelten aber die Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen“, erklärt Expertin Antoni. Diese sind ab Paragraf 491 BGB beschrieben – und legen unter anderem fest, wie das Widerspruchsrecht auszusehen hat und welche formalen Kriterien für den Vertrag gelten.

Diese Regelungen gelten für alle Arbeitgeberdarlehen, deren Summe über 200 Euro liegt und deren Rückzahlung sich über mehr als drei Monate erstreckt. Ausnahme: Liegt der Zinssatz auf oder über marktüblichem Niveau, müssen Arbeitgeber die Regelungen des BGB nicht beachten. Wie hoch „marktübliche Zinsen“ aktuell sind, können Arbeitgeber laut Bundesfinanzministerium der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank entnehmen.

Zur Person
Dr. Patrizia AntoniPatrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuer- und für Arbeitsrecht. Sie gründete 2002 die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Standorten in Köln und Bonn.

Was bringt ein Arbeitgeberdarlehen dem Arbeitgeber?

Finanzielle Vorteile bestehen für den Arbeitgeber, der ein Darlehen gewährt, nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise dann, wenn Unternehmer mit einem Arbeitgeberdarlehen eine Lohnerhöhung ersetzen. Dies kann sinnvoll sein, weil Mitarbeiter durch den – verglichen mit Bankkrediten – meist sehr viel geringeren Zinssatz mitunter erhebliche Beträge sparen. Und diese dann je nach Darlehenssumme durchaus einer Lohnerhöhung gleichkommen können. Will ein Mitarbeiter etwa ein Haus bauen und bekommt zur Finanzierung ein Arbeitgeberdarlehen anstelle einer Lohnerhöhung, würde sein Chef auf diese Weise Steuern und Sozialabgaben sparen, die bei einer Lohnerhöhung angefallen wären.

Häufiger liegt der Vorteil für Arbeitgeber indes in einer engeren Mitarbeiterbindung. „Meist brauchen ja gerade jene Mitarbeiter ein solches Darlehen, denen Banken kein Geld leihen – oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen“, erklärt Expertin Antoni. „Springen Unternehmer hier aus einem Fürsorgegedanken heraus ein, weil sie wissen, dass der Mitarbeiter vertrauenswürdig ist, wirkt das natürlich enorm motivierend.“

Antoni zufolge auch gut: Solchen Mitarbeitern ein Arbeitgeberdarlehen anbieten, die eine Weiterbildung planen. Oft können Angestellte die Kosten nicht aus eigenem Mitteln tragen, Arbeitgeber sind dazu aber auch nicht bereit, weil nicht sicher ist, dass der Mitarbeiter danach im Unternehmen bleibt. „Hier bildet das Mitarbeiterdarlehen eine Gefälligkeit, die Fachkräfte unter Umständen länger an das Unternehmen bindet“, erklärt Antoni.

Gibt es beim Arbeitgeberdarlehen eine Höchstsumme?

Arbeitgeber können Mitarbeitern so viel Geld leihen, wie sie möchten – eine Maximalsumme gibt es nicht. Nur Wucherzinsen sind als sittenwidrig verboten.

Was ist in Hinblick auf Zinsen bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten?

Zinsen muss ein Arbeitnehmer nur dann zahlen, wenn der Arbeitgeber diese im Vertrag festschreibt. Gibt es zum Zinssatz keine Regelungen, gilt ein Nullzins.

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Achtung: Versuchen Arbeitgeber, im Darlehensvertrag sehr hohe Zinsen für den Fall festzuschreiben, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, gilt dies als sittenwidrig – und damit unzulässig.

Was dagegen möglich ist: im Vertrag festlegen, dass aus einem zinslosen oder -günstigen Darlehen eines mit marktüblichem Zinssatz wird, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen.

Was ist bei einem Arbeitgeberdarlehen steuerlich zu beachten?

Liegt die Darlehenssumme über einer Freigrenze von 2600 Euro und der Zinssatz unter dem marktüblichen Niveau, bilden die eingesparten Zinsen einen geldwerten Vorteil. Und damit einen Sachbezug, der zum steuer- und beitragspflichtigen Lohn des Arbeitnehmers gehört. „Unternehmern erwachsen aus dieser Regelung zwar keine finanziellen Nachteile“, erklärt Antoni. „Sie haben aber einen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Weil sie die Zinsen, die der Mitarbeiter dank des Darlehens einspart, in der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen.“

Um zu berechnen, wie hoch die Zinsen sind, die der Mitarbeiter über ein Arbeitgeberdarlehen – etwa für eine Hausfinanzierung – einspart, können Unternehmer wieder auf die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank zurückgreifen.

Wichtig: Die Darlehenssumme auf mehrere Verträge zu splitten, um diesem Aufwand zu entgehen, funktioniert nicht. Gewährt ein Arbeitgeber mehrere Darlehen, werden die Einzelsummen addiert – und dürfen zusammengenommen die Freigrenze nicht überschreiten.

Welche Risiken bestehen bei einem Arbeitgeberdarlehen?

Muss ein Mitarbeiter Privatinsolvenz beantragen, haben Arbeitgeber keine Möglichkeit, das geliehene Geld einzutreiben. „Arbeitgeber sind dann normale Gläubiger ohne Sonderrechte – und es ist extrem unwahrscheinlich, dass sie das Darlehen zurückbekommen“, erklärt Antoni.

Was genau sollte ein Vertrag zu einem Arbeitgeberdarlehen regeln?

Generell gilt: Auch wenn es mehr Aufwand bedeutet, sollten Arbeitgeber den Darlehensvertrag so genau wie möglich formulieren. „Gerade in kleineren Betrieben ist das oft nicht der Fall, weil Unternehmer ein Darlehen als Beleg für ein Vertrauensverhältnis sehen“, erklärt Antoni. „Doch auch wenn man sich noch so gut versteht, kann es irgendwann zu Unstimmigkeiten kommen. Dann erleichtert ein guter Vertrag die Beweislast enorm – und hilft, teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.“

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Folgende Aspekte sollte daher jeder Vertrag zu einem Arbeitgeberdarlehen regeln:

  • Höhe der Darlehenssumme
  • Zinssatz
  • Zahlungsmodalität
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Regelungen für den Fall, dass der Mitarbeiter kündigt oder der Arbeitgeber ihn entlässt
  • Wenn die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden sind: Erklärungen zum Widerrufsrecht
  • Regelungen für den Fall, dass der Mitarbeiter Raten nicht pünktlich zahlt oder der Arbeitgeber die Rate aufgrund von Lohnpfändungen nicht vom Gehalt einbehalten kann (Verzugszinsen festschreiben)
  • Regelungen zu Sicherheiten (etwa, dass der Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Boni für die Tilgung einbehalten kann, sollten Ratenzahlungen ausbleiben)

Auf frei verfügbare Muster für Verträge sollten sich Arbeitgeber nicht allein verlassen. „Wer ein Mitarbeiterdarlehen gewähren will, dem rate ich unbedingt, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um so ein Muster rechtssicher zu gestalten“, sagt Antoni. Musterverträge passten laut der Expertin meist nicht genau zum individuellen Fall – oder berücksichtigten die aktuelle Rechtsprechung nicht.

Welche formalen Kriterien muss ein Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen erfüllen?

Einem in Not geratenen Mitarbeiter fix unbürokratisch Geld überweisen und per Handschlag besiegeln, wie er den Betrag zurückzahlt? Das klingt nett – ist aber keine gute Idee, auch wenn das Vertrauensverhältnis noch so gut ist. „Niemand kann garantieren, dass es nicht doch einmal zum Streit kommt. Und vor Gericht sind mündliche Absprachen in der Regel schwer nachweisbar“, so Arbeitsrechtlerin Antoni.

Verbraucherdarlehen unterliegen gemäß Paragraf 492 BGB der Schriftform. Der Darlehensnehmer muss eine schriftliche Kopie des Vertrages bekommen.

Wie wird ein Arbeitgeberdarlehen üblicherweise ausgezahlt?

Leiht ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter Geld, überweist er die Darlehenssumme gesondert – anders als kleinere Summen, die häufig nicht als Darlehen, sondern als reine Lohnvorauszahlung gewährt und entsprechend abgerechnet werden.

Wie zahlen Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehen üblicherweise zurück?

Arbeitgeber sollten über einen genauen Tilgungsplan im Darlehensvertrag regeln, wie die Rückzahlung erfolgt. „In den allermeisten Fällen behält der Arbeitgeber die vereinbarte Rate einfach ein, indem er entsprechend weniger Nettolohn überweist“, so Expertin Antoni. „Wichtig dabei: Die Rate darf nicht so hoch sein, dass der Mitarbeiter mit seinem Gehalt unter die sogenannte Pfändungsfreigrenze rutscht, also jenen Betrag, der nicht gepfändet werden darf.“

Wo die Pfändungsfreigrenze bei einem Mitarbeiter liegt, regelt eine Tabelle innerhalb der Zivilprozessordnung, die etwa alle zwei Jahre angepasst wird. Ein Beispiel: Bei einem nicht unterhaltspflichtigen Mitarbeiter ist ein monatliches Nettogehalt von 1139,99 Euro pfändungsfrei. Verdient der Angestellte 1300 Euro, dürfte der Arbeitgeber also eine Rate von höchstens 160 Euro einbehalten.

„Liegt ein Mitarbeiter mit seinem Gehalt nur knapp über der Pfändungsfreigrenze, ist es geschickter, die Rückzahlungsmodalitäten im Vertrag so zu regeln, dass der Mitarbeiter die Raten selbst überweist“, rät Antoni.

Müssen Mitarbeiter bei einer Kündigung das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückzahlen?

Arbeitgeber dürfen den Darlehensvertrag nicht an das Arbeitsverhältnis koppeln. Wenn ein Mitarbeiter also kündigt, muss er die geliehene Summe laut Bundesarbeitsgericht nicht sofort komplett zurückzahlen – selbst dann nicht, wenn der Darlehensvertrag entsprechende Klauseln enthält. Die Begründung der Richter: Solche Regelungen würden den Mitarbeiter benachteiligen (BAG, 8 AZR 829/1).

Es gilt also: Im Darlehensvertrag festgeschriebene Rückzahlungsmodalitäten gelten weiter, wenn der Mitarbeiter gekündigt hat. Gibt es keine vertraglich vereinbarten Vorgaben, gelten die des BGB: Dann darf der Arbeitgeber das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen und danach komplett zurückfordern.

„Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Mitarbeiter einen Grund liefert, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber – bei einer entsprechenden, wirksamen Vereinbarung im Darlehensvertrag – Anspruch darauf, das geliehene Geld sofort wiederzubekommen“, erklärt Arbeitsrechtlerin Antoni.

Sie empfiehlt Arbeitgebern jedoch, immer über eine schnellere Rückzahlung mit dem Mitarbeiter zu verhandeln, der das Unternehmen verlassen will. „Erfahrungsgemäß klappt das. Denn wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, will er weg – und das am liebsten komplett. Raschere Rückzahlungen sind damit häufig im Interesse beider Parteien“, so Antonis Fazit.

Dass Angestellte über eine Mitarbeiterbeteiligung Unternehmern Kapital beschaffen können, ist den meisten bekannt. Dass umgekehrt aber auch Chefs ihren Mitarbeitern über ein Arbeitgeberdarlehen mit Finanzspritzen helfen können, wissen dagegen die wenigsten. Dabei ist vor allem in kleinen Betrieben die Beziehung zwischen Chef und Mitarbeitern oft so gut, dass Unternehmer schnell wissen, wenn bei einem das Geld knapp wird. Etwa, weil das Haus einen Wasserschaden hat, nach einem Verkehrsunfall das Auto Schrott ist oder eine Scheidung ins Geld geht. Über die Kreditvariante eines Arbeitgeberdarlehens können Unternehmen ihren Angestellten in solchen Notsituationen helfen. Aber: Profitiert davon auch der Arbeitgeber? Wo liegen Risiken – und was ist steuerlich zu beachten? Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen. Damit Arbeitgeberdarlehen nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sind. Was ist ein Arbeitgeberdarlehen? Ein Arbeitgeberdarlehen stellt eine freiwillige Leistung dar, bei der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Geld leihen – meist zu günstigeren Konditionen, etwa beim Zinssatz, als dies bei Banken der Fall wäre. „Freiwilligkeit bedeutet: Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Darlehen. Es ist eine Gefälligkeit“, erklärt Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeits- und Steuerrecht. Allerdings kann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Verpflichtung entstehen, auch anderen Arbeitnehmern ein Darlehen zu gewähren. Hierbei darf der Arbeitgeber einzelne Gruppen von Mitarbeitern, wie etwa Teilzeitkräfte, im Hinblick auf die Konditionen nicht benachteiligen. Ablehnen können Chefs solche Gesuche aber durchaus, etwa wenn die fragenden Mitarbeiter bereits hoch verschuldet sind und beispielsweise ihr Gehalt gepfändet wird. Wo sind die Vorgaben für ein Arbeitgeberdarlehen geregelt? Es gibt kein eigenes Gesetz, das Bestimmungen für ein Arbeitgeberdarlehen festschreibt. „Es gelten aber die Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen“, erklärt Expertin Antoni. Diese sind ab Paragraf 491 BGB beschrieben – und legen unter anderem fest, wie das Widerspruchsrecht auszusehen hat und welche formalen Kriterien für den Vertrag gelten. Diese Regelungen gelten für alle Arbeitgeberdarlehen, deren Summe über 200 Euro liegt und deren Rückzahlung sich über mehr als drei Monate erstreckt. Ausnahme: Liegt der Zinssatz auf oder über marktüblichem Niveau, müssen Arbeitgeber die Regelungen des BGB nicht beachten. Wie hoch „marktübliche Zinsen“ aktuell sind, können Arbeitgeber laut Bundesfinanzministerium der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank entnehmen. Was bringt ein Arbeitgeberdarlehen dem Arbeitgeber? Finanzielle Vorteile bestehen für den Arbeitgeber, der ein Darlehen gewährt, nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise dann, wenn Unternehmer mit einem Arbeitgeberdarlehen eine Lohnerhöhung ersetzen. Dies kann sinnvoll sein, weil Mitarbeiter durch den – verglichen mit Bankkrediten – meist sehr viel geringeren Zinssatz mitunter erhebliche Beträge sparen. Und diese dann je nach Darlehenssumme durchaus einer Lohnerhöhung gleichkommen können. Will ein Mitarbeiter etwa ein Haus bauen und bekommt zur Finanzierung ein Arbeitgeberdarlehen anstelle einer Lohnerhöhung, würde sein Chef auf diese Weise Steuern und Sozialabgaben sparen, die bei einer Lohnerhöhung angefallen wären. Häufiger liegt der Vorteil für Arbeitgeber indes in einer engeren Mitarbeiterbindung. „Meist brauchen ja gerade jene Mitarbeiter ein solches Darlehen, denen Banken kein Geld leihen – oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen“, erklärt Expertin Antoni. „Springen Unternehmer hier aus einem Fürsorgegedanken heraus ein, weil sie wissen, dass der Mitarbeiter vertrauenswürdig ist, wirkt das natürlich enorm motivierend.“ Antoni zufolge auch gut: Solchen Mitarbeitern ein Arbeitgeberdarlehen anbieten, die eine Weiterbildung planen. Oft können Angestellte die Kosten nicht aus eigenem Mitteln tragen, Arbeitgeber sind dazu aber auch nicht bereit, weil nicht sicher ist, dass der Mitarbeiter danach im Unternehmen bleibt. „Hier bildet das Mitarbeiterdarlehen eine Gefälligkeit, die Fachkräfte unter Umständen länger an das Unternehmen bindet“, erklärt Antoni. Gibt es beim Arbeitgeberdarlehen eine Höchstsumme? Arbeitgeber können Mitarbeitern so viel Geld leihen, wie sie möchten – eine Maximalsumme gibt es nicht. Nur Wucherzinsen sind als sittenwidrig verboten. Was ist in Hinblick auf Zinsen bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten? Zinsen muss ein Arbeitnehmer nur dann zahlen, wenn der Arbeitgeber diese im Vertrag festschreibt. Gibt es zum Zinssatz keine Regelungen, gilt ein Nullzins. Achtung: Versuchen Arbeitgeber, im Darlehensvertrag sehr hohe Zinsen für den Fall festzuschreiben, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, gilt dies als sittenwidrig – und damit unzulässig. Was dagegen möglich ist: im Vertrag festlegen, dass aus einem zinslosen oder -günstigen Darlehen eines mit marktüblichem Zinssatz wird, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen. Was ist bei einem Arbeitgeberdarlehen steuerlich zu beachten? Liegt die Darlehenssumme über einer Freigrenze von 2600 Euro und der Zinssatz unter dem marktüblichen Niveau, bilden die eingesparten Zinsen einen geldwerten Vorteil. Und damit einen Sachbezug, der zum steuer- und beitragspflichtigen Lohn des Arbeitnehmers gehört. „Unternehmern erwachsen aus dieser Regelung zwar keine finanziellen Nachteile“, erklärt Antoni. „Sie haben aber einen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Weil sie die Zinsen, die der Mitarbeiter dank des Darlehens einspart, in der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen.“ Um zu berechnen, wie hoch die Zinsen sind, die der Mitarbeiter über ein Arbeitgeberdarlehen – etwa für eine Hausfinanzierung – einspart, können Unternehmer wieder auf die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank zurückgreifen. Wichtig: Die Darlehenssumme auf mehrere Verträge zu splitten, um diesem Aufwand zu entgehen, funktioniert nicht. Gewährt ein Arbeitgeber mehrere Darlehen, werden die Einzelsummen addiert – und dürfen zusammengenommen die Freigrenze nicht überschreiten. Welche Risiken bestehen bei einem Arbeitgeberdarlehen? Muss ein Mitarbeiter Privatinsolvenz beantragen, haben Arbeitgeber keine Möglichkeit, das geliehene Geld einzutreiben. „Arbeitgeber sind dann normale Gläubiger ohne Sonderrechte – und es ist extrem unwahrscheinlich, dass sie das Darlehen zurückbekommen“, erklärt Antoni. Was genau sollte ein Vertrag zu einem Arbeitgeberdarlehen regeln? Generell gilt: Auch wenn es mehr Aufwand bedeutet, sollten Arbeitgeber den Darlehensvertrag so genau wie möglich formulieren. „Gerade in kleineren Betrieben ist das oft nicht der Fall, weil Unternehmer ein Darlehen als Beleg für ein Vertrauensverhältnis sehen“, erklärt Antoni. „Doch auch wenn man sich noch so gut versteht, kann es irgendwann zu Unstimmigkeiten kommen. Dann erleichtert ein guter Vertrag die Beweislast enorm – und hilft, teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.“ Folgende Aspekte sollte daher jeder Vertrag zu einem Arbeitgeberdarlehen regeln: Höhe der Darlehenssumme Zinssatz Zahlungsmodalität Rückzahlungsmodalitäten Regelungen für den Fall, dass der Mitarbeiter kündigt oder der Arbeitgeber ihn entlässt Wenn die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden sind: Erklärungen zum Widerrufsrecht Regelungen für den Fall, dass der Mitarbeiter Raten nicht pünktlich zahlt oder der Arbeitgeber die Rate aufgrund von Lohnpfändungen nicht vom Gehalt einbehalten kann (Verzugszinsen festschreiben) Regelungen zu Sicherheiten (etwa, dass der Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Boni für die Tilgung einbehalten kann, sollten Ratenzahlungen ausbleiben) Auf frei verfügbare Muster für Verträge sollten sich Arbeitgeber nicht allein verlassen. „Wer ein Mitarbeiterdarlehen gewähren will, dem rate ich unbedingt, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um so ein Muster rechtssicher zu gestalten“, sagt Antoni. Musterverträge passten laut der Expertin meist nicht genau zum individuellen Fall – oder berücksichtigten die aktuelle Rechtsprechung nicht. Welche formalen Kriterien muss ein Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen erfüllen? Einem in Not geratenen Mitarbeiter fix unbürokratisch Geld überweisen und per Handschlag besiegeln, wie er den Betrag zurückzahlt? Das klingt nett – ist aber keine gute Idee, auch wenn das Vertrauensverhältnis noch so gut ist. „Niemand kann garantieren, dass es nicht doch einmal zum Streit kommt. Und vor Gericht sind mündliche Absprachen in der Regel schwer nachweisbar“, so Arbeitsrechtlerin Antoni. Verbraucherdarlehen unterliegen gemäß Paragraf 492 BGB der Schriftform. Der Darlehensnehmer muss eine schriftliche Kopie des Vertrages bekommen. Wie wird ein Arbeitgeberdarlehen üblicherweise ausgezahlt? Leiht ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter Geld, überweist er die Darlehenssumme gesondert – anders als kleinere Summen, die häufig nicht als Darlehen, sondern als reine Lohnvorauszahlung gewährt und entsprechend abgerechnet werden. Wie zahlen Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehen üblicherweise zurück? Arbeitgeber sollten über einen genauen Tilgungsplan im Darlehensvertrag regeln, wie die Rückzahlung erfolgt. „In den allermeisten Fällen behält der Arbeitgeber die vereinbarte Rate einfach ein, indem er entsprechend weniger Nettolohn überweist“, so Expertin Antoni. „Wichtig dabei: Die Rate darf nicht so hoch sein, dass der Mitarbeiter mit seinem Gehalt unter die sogenannte Pfändungsfreigrenze rutscht, also jenen Betrag, der nicht gepfändet werden darf.“ Wo die Pfändungsfreigrenze bei einem Mitarbeiter liegt, regelt eine Tabelle innerhalb der Zivilprozessordnung, die etwa alle zwei Jahre angepasst wird. Ein Beispiel: Bei einem nicht unterhaltspflichtigen Mitarbeiter ist ein monatliches Nettogehalt von 1139,99 Euro pfändungsfrei. Verdient der Angestellte 1300 Euro, dürfte der Arbeitgeber also eine Rate von höchstens 160 Euro einbehalten. „Liegt ein Mitarbeiter mit seinem Gehalt nur knapp über der Pfändungsfreigrenze, ist es geschickter, die Rückzahlungsmodalitäten im Vertrag so zu regeln, dass der Mitarbeiter die Raten selbst überweist“, rät Antoni. Müssen Mitarbeiter bei einer Kündigung das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückzahlen? Arbeitgeber dürfen den Darlehensvertrag nicht an das Arbeitsverhältnis koppeln. Wenn ein Mitarbeiter also kündigt, muss er die geliehene Summe laut Bundesarbeitsgericht nicht sofort komplett zurückzahlen – selbst dann nicht, wenn der Darlehensvertrag entsprechende Klauseln enthält. Die Begründung der Richter: Solche Regelungen würden den Mitarbeiter benachteiligen (BAG, 8 AZR 829/1). Es gilt also: Im Darlehensvertrag festgeschriebene Rückzahlungsmodalitäten gelten weiter, wenn der Mitarbeiter gekündigt hat. Gibt es keine vertraglich vereinbarten Vorgaben, gelten die des BGB: Dann darf der Arbeitgeber das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen und danach komplett zurückfordern. „Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Mitarbeiter einen Grund liefert, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber – bei einer entsprechenden, wirksamen Vereinbarung im Darlehensvertrag – Anspruch darauf, das geliehene Geld sofort wiederzubekommen“, erklärt Arbeitsrechtlerin Antoni. Sie empfiehlt Arbeitgebern jedoch, immer über eine schnellere Rückzahlung mit dem Mitarbeiter zu verhandeln, der das Unternehmen verlassen will. „Erfahrungsgemäß klappt das. Denn wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, will er weg – und das am liebsten komplett. Raschere Rückzahlungen sind damit häufig im Interesse beider Parteien“, so Antonis Fazit.
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