Aushangpflichtige Gesetze
Diese Gesetze müssen Arbeitgeber in ihrem Betrieb aushängen

Egal wie groß Ihr Unternehmen ist: Arbeitgeber müssen etliche Gesetze so aushängen, dass ihre Mitarbeiter sie lesen können - sonst droht ein Bußgeld. Eine Übersicht über die aushangpflichtigen Gesetze.

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Arbeitgeber müssen aushangpflichtige Gesetze den Mitarbeitern im Betrieb zugänglich machen - zum Beispiel an einer Pinnwand.
Arbeitgeber müssen aushangpflichtige Gesetze den Mitarbeitern im Betrieb zugänglich machen - zum Beispiel an einer Pinnwand.
© LucasSG83 / iStock / Getty Images Plus

Warum müssen Arbeitgeber bestimmte Gesetze aushängen?

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen wie Schwangere oder Jugendliche. In vielen dieser Gesetze und Verordnungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber sie in seinem Betrieb aushängen oder auslegen muss. Das dient dazu, dass sich Arbeitnehmer ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz informieren können.

Wo muss man Arbeitsgesetze aushängen?

In den meisten Fällen reicht es nicht, wenn man die Gesetze einfach im Personal- oder Lohnbüro hinterlegt. Arbeitgeber müssen die aushängepflichtigen Gesetze so aufhängen, dass Arbeitnehmer sie ohne Schwierigkeiten sehen und lesen können und zwar auch unbeaufsichtigt. Dafür eignet sich ein „schwarzes Brett“ oder eine allgemein zugängliche Stelle des Betriebs, etwa in der Kantine, in Aufenthalts- oder Pausenräumen oder im Betriebsratsbüro. Wenn die Firma über mehrere Filialen verfügt, dann muss es in jeder einen Aushang geben. Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen aber auch bestimmte Aushangsorte vor. So muss beispielsweise das Heimarbeitergesetz in den Ausgaberäumen hängen.

Sofern die Firma ein Intranet hat, auf das alle Mitarbeiter zugreifen können, dürfen Arbeitgeber die Gesetzestexte auch dort veröffentlichen. Dann muss aber gewährleistet sein, dass die Texte nicht verändert werden können.

Die ausgehängten Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand sein; sofern es einen Betriebsrat gibt, sollte der Arbeitgeber ihn über den Aushang informieren. Wenn von dem Aushang auch ausländische Mitarbeiter betroffen sind, die nicht deutsch sprechen, dann kann eine zusammenfassende Übersetzung notwendig sein.

Welche Unternehmen sind von der Aushangpflicht betroffen?

Die Aushangpflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter für alle Unternehmen.

Welche Gesetze müssen Unternehmen aushängen?

Welche Gesetze und Verordnungen Unternehmen aushängen müssen, ist abhängig von der Branche, Struktur und Arbeitsweise des Betriebes. Branchenübergreifend müssen folgende Gesetze aushängen:

Außerdem müssen Unternehmen je nach Branche und Betrieb folgende Spezialgesetze, Verordnungen und sonstige Informationen aushängen:

Wo bekommt man die Gesetze zum Aushängen her?

Alle Gesetzestexte lassen sich kostenlos unter Gesetze-im-Internet abrufen und ausdrucken. Eine kostenlose Zusammenstellung der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzestexte finden Sie auf der Seite von Personalpraxis24.

Außerdem bieten viele Verlage jährlich aktualisierte Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze an. Diese kosten zwischen 10 und 25 Euro und sind bereits für den Aushang vorbereitet.

Was passiert, wenn man gegen die Aushangpflicht verstößt?

Wer seiner Aushangpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft werden. Außerdem können sich Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Und zwar dann, wenn der Schaden nicht passiert wäre, wenn Sie das Gesetz ordnungsgemäß ausgehängt hätten.

Die Überwachung nehmen die nach Landesrecht zuständigen Behörden vor. Das sind in der Regel die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.

Warum müssen Arbeitgeber bestimmte Gesetze aushängen? Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen wie Schwangere oder Jugendliche. In vielen dieser Gesetze und Verordnungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber sie in seinem Betrieb aushängen oder auslegen muss. Das dient dazu, dass sich Arbeitnehmer ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz informieren können. Wo muss man Arbeitsgesetze aushängen? In den meisten Fällen reicht es nicht, wenn man die Gesetze einfach im Personal- oder Lohnbüro hinterlegt. Arbeitgeber müssen die aushängepflichtigen Gesetze so aufhängen, dass Arbeitnehmer sie ohne Schwierigkeiten sehen und lesen können und zwar auch unbeaufsichtigt. Dafür eignet sich ein „schwarzes Brett“ oder eine allgemein zugängliche Stelle des Betriebs, etwa in der Kantine, in Aufenthalts- oder Pausenräumen oder im Betriebsratsbüro. Wenn die Firma über mehrere Filialen verfügt, dann muss es in jeder einen Aushang geben. Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen aber auch bestimmte Aushangsorte vor. So muss beispielsweise das Heimarbeitergesetz in den Ausgaberäumen hängen. Sofern die Firma ein Intranet hat, auf das alle Mitarbeiter zugreifen können, dürfen Arbeitgeber die Gesetzestexte auch dort veröffentlichen. Dann muss aber gewährleistet sein, dass die Texte nicht verändert werden können. Die ausgehängten Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand sein; sofern es einen Betriebsrat gibt, sollte der Arbeitgeber ihn über den Aushang informieren. Wenn von dem Aushang auch ausländische Mitarbeiter betroffen sind, die nicht deutsch sprechen, dann kann eine zusammenfassende Übersetzung notwendig sein. Welche Unternehmen sind von der Aushangpflicht betroffen? Die Aushangpflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter für alle Unternehmen. Welche Gesetze müssen Unternehmen aushängen? Welche Gesetze und Verordnungen Unternehmen aushängen müssen, ist abhängig von der Branche, Struktur und Arbeitsweise des Betriebes. Branchenübergreifend müssen folgende Gesetze aushängen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Auszug Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (bei Beschäftigung von mehr als fünf Mitarbeitern gemäß §61b) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (bei mindestens einem Beschäftigten unter 18 Jahren) Mutterschutzgesetz (MuSchG) (bei mindestens drei beschäftigten Frauen) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug, nur die arbeitsrechtlichen Vorschriften, §§ 611 bis 630) Außerdem müssen Unternehmen je nach Branche und Betrieb folgende Spezialgesetze, Verordnungen und sonstige Informationen aushängen: Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsschutzvorschriften (je nach Branche z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung, etc.) Heimarbeitsgesetz (HAG) Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntagsVerkV) Im Betrieb geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Wo bekommt man die Gesetze zum Aushängen her? Alle Gesetzestexte lassen sich kostenlos unter Gesetze-im-Internet abrufen und ausdrucken. Eine kostenlose Zusammenstellung der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzestexte finden Sie auf der Seite von Personalpraxis24. Außerdem bieten viele Verlage jährlich aktualisierte Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze an. Diese kosten zwischen 10 und 25 Euro und sind bereits für den Aushang vorbereitet. Was passiert, wenn man gegen die Aushangpflicht verstößt? Wer seiner Aushangpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft werden. Außerdem können sich Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Und zwar dann, wenn der Schaden nicht passiert wäre, wenn Sie das Gesetz ordnungsgemäß ausgehängt hätten. Die Überwachung nehmen die nach Landesrecht zuständigen Behörden vor. Das sind in der Regel die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.
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