Fußball-WM und Arbeitsrecht
Wie viel Fußballfieber ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Verkaterte Mitarbeiter, Torjubel im Büro und Liveticker auf dem PC: Die Fußball-WM findet auch am Arbeitsplatz statt. Was Chefs ihren Leuten durchgehen lassen müssen - und wo sie Grenzen setzen dürfen.

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Die Fahne verrät's: Dieser junge Mann ist ein Fußballfan. Ob er bei der Fußball-WM am Arbeitsplatz jubeln darf? Das regelt nicht nur das Arbeitsrecht; es kommt auch auf sein Verhältnis zum Chef an.
Die Fahne verrät's: Dieser junge Mann ist ein Fußballfan. Ob er bei der Fußball-WM am Arbeitsplatz jubeln darf? Das regelt nicht nur das Arbeitsrecht; es kommt auch auf sein Verhältnis zum Chef an.
© westfotos.de / Fotolia.com

Die nächsten vier Wochen stehen ganz im Zeichen des Fußballs: Am 14. Juni 2018 beginnt die EM in Russland, die deutsche Mannschaft muss ab 17. Juni ran – und wenn die Hoffnungen der deutschen Fans in Erfüllung gehen, erreicht das Fußballfieber am 15. Juli seinen Höhepunkt: Dann findet im Moskauer Luzhniki-Stadion das Endspiel statt.

Die Fußballfans unter den Arbeitnehmern wollen die WM sicher auch während der Arbeit zelebrieren. Dagegen dürften fußballbegeisterte Chefs prinzipiell nichts haben, wäre da nicht die Zeitverschiebung: Einige Partien beginnen bereits um 14 Uhr – und es gibt genug eingefleischte Fans, die kein einziges Spiel verpassen wollen.

Bereits in der Vorrunde muss auch die deutsche Elf einmal schon um 16 Uhr ran: am 27. Juni gegen Südkorea. Und sollten die Deutschen in die Endrunde einziehen, könnten weitere WM-Spiele auf Kollisionskurs mit den Arbeitszeiten der Belegschaft geraten. Und für Unternehmen, die im Schichtbetrieb arbeiten, wird das Aufstellen der Dienstpläne in Zeiten der WM zur Herausforderung.

Kein Wunder, dass manche Arbeitgeber angesichts dieser Aussichten schon jetzt genervt ist vom Wirbel um Spieler, Fouls und Tore – und sich fragt, wo er Grenzen setzen kann. Für sie haben wir im Arbeitsrecht gestöbert und die rechtlichen Grundlagen für die WM am Arbeitsplatz zusammengestellt.

Dürfen Mitarbeiter während der Arbeitszeit Fußball schauen?

Während der Arbeitszeit müssen die Mitarbeiter ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen – denn dafür werden sie bezahlt. Da man wohl kaum arbeiten kann, wenn sie vorm Fernseher sitzen, können Fußballmuffel-Chefs ihre Mitarbeiter wegen eines solchen Verhaltens durchaus abmahnen.

Dürfen Mitarbeiter die Spiele bei der Arbeit im Radio verfolgen?

Auch Radiohören am Arbeitsplatz müssen Chefs nicht erlauben. Allerdings dürfen sie ihren Angestellten deshalb auch nicht gleich kündigen – auch dann nicht, wenn das Radio sonst immer aus bleibt, wie das Landesarbeitsgericht Hessen 1989 entschied (Az.: 14 Sa 895/87): In dem damals verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in seinem Büro Radio gegen den Willen seines Arbeitgebers gehört (allerdings kein Fußballspiel, sondern einen Karnevalsumzug). Nach Auffassung der Richter rechtfertige ein solches Verhalten allenfalls eine Abmahnung. (Lesen Sie hier, welche Abmahnungsgründe es noch gibt). Grundsätzlich ist in Betrieben mit Betriebsrat das Thema Radio am Arbeitsplatz mitbestimmungspflichtig.

Und was ist mit dem Liveticker am Computer?

Als Sie zu Ihrem Mitarbeiter an den Schreibtisch kommen, klickt er hektisch auf seinem Computer herum, aber Sie erhaschen noch einen Blick auf den Liveticker im zweiten Browserfenster? Auch hier gilt grundsätzlich: Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist verboten, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde – WM hin oder her. Zumal ein Fußballspiel (mindestens) 90 Minuten dauert und somit die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigen dürfte.

Um den Regelverstoß beim Internetverbot nachzuweisen, müsste der Arbeitgeber allerdings den Browserverlauf auswerten – und das wiederum könnte vor Gericht als Eingriff in die Privatspäre interpretiert werden. Im Januar 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allerdings ein Urteil gefällt, das die Arbeitgeberrechte in dieser Frage stärkt.

Arbeitgeber, die bei diesem Thema Auseinandersetzungen mit der eigenen Belegschaft verhindern wollen, sind gut beraten, die private Internetnutzung im Büro schriftlich und verbindlich zu regeln.

Muss ich es akzeptieren, wenn Mitarbeiter mit Deutschlandtrikot am Arbeitsplatz auftauchen?

Für manche Fans gehört in WM-Zeiten einfach dazu, im Trikot zur Arbeit zu kommen. Ein Recht darauf haben sie aber nicht: „Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Dürfen Mitarbeiter während der WM am Arbeitsplatz Alkohol trinken?

Während der WM gelten arbeitsrechtlich dieselben Regeln wie an allen anderen Tagen. In Bezug auf Alkohol am Arbeitsplatz heißt das: Ist er im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verboten, ist er auch dann tabu. Mitarbeiter, die gegen diese Regel verstoßen, riskieren eine Abmahnung. Übrigens: In Betrieben mit Betriebsrat darf dieser beim Erlass eines Alkoholverbots gemäß Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 1 und 7 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmen.

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Selbst wenn zu anderen Gelegenheiten mal mit einem Glas Sekt angestoßen wird, dürfen sich Arbeitnehmer bei Fußballspielen nicht volllaufen lassen: Die Arbeitsleistung darf nicht leiden. Hat der Chef den begründeten Eindruck, dass ein alkoholisierter Mitarbeiter nicht mehr arbeiten kann oder gar ein Sicherheitsrisiko darstellt, kann er ihn nach Hause schicken – und für die nicht geleistete Arbeit das Gehalt einbehalten. Dasselbe gilt bei Restalkohol.

Muss ich es hinnehmen, wenn sich ein Mitarbeiter am Tag danach krankmeldet?

Auch wenn das berühmte Glas zu viel schuld an den Kopfschmerzen am nächsten Morgen ist: Wer arbeitsunfähig ist, darf sich krankmelden. Der Mitarbeiter muss jedoch – wie bei jeder anderen Krankmeldung auch – den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren (etwa telefonisch spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag der Erkrankung).

Laut Gesetz muss der Arbeitnehmer grundsätzlich erst ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 866/11). Diese Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz in Paragraf 5 vorgeschrieben.

Muss ich Mitarbeitern wegen Deutschland-Spielen frei geben?

Egal ob Reisen zu WM-Spielen oder der verkaterte Tag nach dem Finale: Es gibt viele Gründe für Arbeitnehmer, in WM-Zeiten Urlaub zu nehmen. Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, dass der Arbeitgeber die Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss  – es sei denn, es liegen „dringende betriebliche Belange“ vor. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen.

Wer keinen Urlaub bekommt und damit droht, einfach krankzufeiern, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, urteilte des Bundesarbeitsgericht 2009. (Az.: 2 AZR 251/07).

Dürfen Mitarbeiter wegen Deutschland-Spielen früher gehen?

Wer pünktlich zum Deutschland-Spiel mit einem Bier auf dem Sofa sitzen will, muss je nach Arbeits- und Anpfiffzeit an Spieltagen früher Schluss machen. Natürlich darf sich der Mitarbeiter in solchen Fällen aber nicht einfach früher aus dem Betrieb schleichen. Sofern der betriebliche Ablauf es zulässt, spricht aber nichts dagegen, dass der Mitarbeiter nach Absprache mit dem Chef etwa ausnahmsweise früher anfängt oder Überstunden abbaut.

Ein WM-Tipp zum Schluss

Nach all den Gerichtsurteilen und Paragrafen zum Schluss noch eine gut gemeinte Empfehlung: Sprechen Sie vorab mit Ihren Mitarbeitern über das Thema Fußball-WM und vereinbaren Sie klare Regeln: Trikot tragen? Ja, aber nur, wenn keine Kunden da sind! Nach dem Torjubel wird weitergearbeitet! Und kein Bier vor vier! So vermeiden Sie Missverständnisse. In diesem Sinne: Auf geht’s, Deutschland schießt ein Tor!

Die nächsten vier Wochen stehen ganz im Zeichen des Fußballs: Am 14. Juni 2018 beginnt die EM in Russland, die deutsche Mannschaft muss ab 17. Juni ran – und wenn die Hoffnungen der deutschen Fans in Erfüllung gehen, erreicht das Fußballfieber am 15. Juli seinen Höhepunkt: Dann findet im Moskauer Luzhniki-Stadion das Endspiel statt. Die Fußballfans unter den Arbeitnehmern wollen die WM sicher auch während der Arbeit zelebrieren. Dagegen dürften fußballbegeisterte Chefs prinzipiell nichts haben, wäre da nicht die Zeitverschiebung: Einige Partien beginnen bereits um 14 Uhr - und es gibt genug eingefleischte Fans, die kein einziges Spiel verpassen wollen. Bereits in der Vorrunde muss auch die deutsche Elf einmal schon um 16 Uhr ran: am 27. Juni gegen Südkorea. Und sollten die Deutschen in die Endrunde einziehen, könnten weitere WM-Spiele auf Kollisionskurs mit den Arbeitszeiten der Belegschaft geraten. Und für Unternehmen, die im Schichtbetrieb arbeiten, wird das Aufstellen der Dienstpläne in Zeiten der WM zur Herausforderung. Kein Wunder, dass manche Arbeitgeber angesichts dieser Aussichten schon jetzt genervt ist vom Wirbel um Spieler, Fouls und Tore – und sich fragt, wo er Grenzen setzen kann. Für sie haben wir im Arbeitsrecht gestöbert und die rechtlichen Grundlagen für die WM am Arbeitsplatz zusammengestellt. Dürfen Mitarbeiter während der Arbeitszeit Fußball schauen? Während der Arbeitszeit müssen die Mitarbeiter ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen – denn dafür werden sie bezahlt. Da man wohl kaum arbeiten kann, wenn sie vorm Fernseher sitzen, können Fußballmuffel-Chefs ihre Mitarbeiter wegen eines solchen Verhaltens durchaus abmahnen. Dürfen Mitarbeiter die Spiele bei der Arbeit im Radio verfolgen? Auch Radiohören am Arbeitsplatz müssen Chefs nicht erlauben. Allerdings dürfen sie ihren Angestellten deshalb auch nicht gleich kündigen – auch dann nicht, wenn das Radio sonst immer aus bleibt, wie das Landesarbeitsgericht Hessen 1989 entschied (Az.: 14 Sa 895/87): In dem damals verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in seinem Büro Radio gegen den Willen seines Arbeitgebers gehört (allerdings kein Fußballspiel, sondern einen Karnevalsumzug). Nach Auffassung der Richter rechtfertige ein solches Verhalten allenfalls eine Abmahnung. (Lesen Sie hier, welche Abmahnungsgründe es noch gibt). Grundsätzlich ist in Betrieben mit Betriebsrat das Thema Radio am Arbeitsplatz mitbestimmungspflichtig. Und was ist mit dem Liveticker am Computer? Als Sie zu Ihrem Mitarbeiter an den Schreibtisch kommen, klickt er hektisch auf seinem Computer herum, aber Sie erhaschen noch einen Blick auf den Liveticker im zweiten Browserfenster? Auch hier gilt grundsätzlich: Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist verboten, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde – WM hin oder her. Zumal ein Fußballspiel (mindestens) 90 Minuten dauert und somit die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigen dürfte. Um den Regelverstoß beim Internetverbot nachzuweisen, müsste der Arbeitgeber allerdings den Browserverlauf auswerten - und das wiederum könnte vor Gericht als Eingriff in die Privatspäre interpretiert werden. Im Januar 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allerdings ein Urteil gefällt, das die Arbeitgeberrechte in dieser Frage stärkt. Arbeitgeber, die bei diesem Thema Auseinandersetzungen mit der eigenen Belegschaft verhindern wollen, sind gut beraten, die private Internetnutzung im Büro schriftlich und verbindlich zu regeln. Muss ich es akzeptieren, wenn Mitarbeiter mit Deutschlandtrikot am Arbeitsplatz auftauchen? Für manche Fans gehört in WM-Zeiten einfach dazu, im Trikot zur Arbeit zu kommen. Ein Recht darauf haben sie aber nicht: „Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dürfen Mitarbeiter während der WM am Arbeitsplatz Alkohol trinken? Während der WM gelten arbeitsrechtlich dieselben Regeln wie an allen anderen Tagen. In Bezug auf Alkohol am Arbeitsplatz heißt das: Ist er im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verboten, ist er auch dann tabu. Mitarbeiter, die gegen diese Regel verstoßen, riskieren eine Abmahnung. Übrigens: In Betrieben mit Betriebsrat darf dieser beim Erlass eines Alkoholverbots gemäß Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 1 und 7 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmen. Selbst wenn zu anderen Gelegenheiten mal mit einem Glas Sekt angestoßen wird, dürfen sich Arbeitnehmer bei Fußballspielen nicht volllaufen lassen: Die Arbeitsleistung darf nicht leiden. Hat der Chef den begründeten Eindruck, dass ein alkoholisierter Mitarbeiter nicht mehr arbeiten kann oder gar ein Sicherheitsrisiko darstellt, kann er ihn nach Hause schicken – und für die nicht geleistete Arbeit das Gehalt einbehalten. Dasselbe gilt bei Restalkohol. Muss ich es hinnehmen, wenn sich ein Mitarbeiter am Tag danach krankmeldet? Auch wenn das berühmte Glas zu viel schuld an den Kopfschmerzen am nächsten Morgen ist: Wer arbeitsunfähig ist, darf sich krankmelden. Der Mitarbeiter muss jedoch – wie bei jeder anderen Krankmeldung auch - den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren (etwa telefonisch spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag der Erkrankung). Laut Gesetz muss der Arbeitnehmer grundsätzlich erst ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 866/11). Diese Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz in Paragraf 5 vorgeschrieben. Muss ich Mitarbeitern wegen Deutschland-Spielen frei geben? Egal ob Reisen zu WM-Spielen oder der verkaterte Tag nach dem Finale: Es gibt viele Gründe für Arbeitnehmer, in WM-Zeiten Urlaub zu nehmen. Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, dass der Arbeitgeber die Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss  - es sei denn, es liegen „dringende betriebliche Belange“ vor. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen. Wer keinen Urlaub bekommt und damit droht, einfach krankzufeiern, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, urteilte des Bundesarbeitsgericht 2009. (Az.: 2 AZR 251/07). Dürfen Mitarbeiter wegen Deutschland-Spielen früher gehen? Wer pünktlich zum Deutschland-Spiel mit einem Bier auf dem Sofa sitzen will, muss je nach Arbeits- und Anpfiffzeit an Spieltagen früher Schluss machen. Natürlich darf sich der Mitarbeiter in solchen Fällen aber nicht einfach früher aus dem Betrieb schleichen. Sofern der betriebliche Ablauf es zulässt, spricht aber nichts dagegen, dass der Mitarbeiter nach Absprache mit dem Chef etwa ausnahmsweise früher anfängt oder Überstunden abbaut. Ein WM-Tipp zum Schluss Nach all den Gerichtsurteilen und Paragrafen zum Schluss noch eine gut gemeinte Empfehlung: Sprechen Sie vorab mit Ihren Mitarbeitern über das Thema Fußball-WM und vereinbaren Sie klare Regeln: Trikot tragen? Ja, aber nur, wenn keine Kunden da sind! Nach dem Torjubel wird weitergearbeitet! Und kein Bier vor vier! So vermeiden Sie Missverständnisse. In diesem Sinne: Auf geht’s, Deutschland schießt ein Tor!
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