Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte einstellen – das sollten Arbeitgeber wissen

Dank Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es nun leichter für Arbeitgeber, Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einzustellen. Worauf Firmen achten müssen und wie viel Vorlauf sie einplanen sollten.

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Das müssen Arbeitgeber beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz beachten
© MicroStockHub

impulse: Herr Tollenaere, im März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Wie hilft mir das Gesetz, wenn ich eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen will?

Marius Tollenaere: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz versucht durch neue Visa, etwa für Personen mit Berufsausbildung, und neue Verwaltungsstrukturen alle deutschen Arbeitgeber zu entlasten. Die Regelung ist nämlich für sämtliche Branchen gültig, nicht nur für Betriebe mit hohem Fachkräftemangel.

Voraussetzung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch ausländische Fachkräfte ist, dass ein Kandidat bereits Visum, Anerkennung seines Abschlusses und Jobzusage in der Tasche hat. Der Betrieb ist andersherum in der Pflicht, die Fachkraft aus dem Nicht-EU-Land genauso wie andere Fachkräfte zu vergüten und für vergleichbare Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Wo liegen die Stolperfallen bei dem neuen Gesetz?

Arbeitgeber haben neue Reporting-Pflichten gegenüber den Behörden. Wenn sie diesen nicht nachkommen, drohen empfindliche Bußgelder. Außerdem müssen Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte vor einer Einstellung nach wie vor anerkannt sein. Die Abschlüsse sind von Land zu Land aber extrem verschieden – daher dauert eine Prüfung unterschiedlich lange.

Bei welchen Herkunftsländern besteht der geringste Aufwand?

Fachkräfte aus Ländern mit einem vergleichbaren schulischen oder akademischen System haben es einfacher, ihre Dokumente anerkennen zu lassen, und können womöglich schneller im Betrieb loslegen. Das gilt zum Beispiel für Personen aus Indien oder den OECD-Mitgliedsstaaten, etwa aus den USA. Erfahrungsgemäß erhalten diese ihre Anerkennung nach etwa ein bis drei Monaten.

Zur Person
Marius Tollenaere ist Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsmigrationsrecht.

Bei wem muss ich mehr Zeit einplanen?

Möchte ich zum Beispiel im Herbst 2020 eine Fachkraft aus Serbien oder einem anderen Westbalkanstaat einstellen, muss ich aktuell bis zu einem Jahr auf einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen warten. Daher sollte ich die Fachkraft dazu anhalten, diesen Termin für ein Visum jetzt schon zu vereinbaren.

Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft im Betrieb tatsächlich starten kann?

Bei Mittelständlern, die Fachkräfte mit Berufsabschluss suchen, würde ich von insgesamt von etwa vier bis sechs Monaten sprechen, bis alles geregelt ist. Damit die Visumvergabe schneller klappt, beinhaltet das Gesetz ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Gegen eine Gebühr von 411 Euro erhält man innerhalb von drei Wochen den Termin bei der Botschaft für das Visum und innerhalb von drei weiteren Wochen den Bescheid.

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Was ändert sich noch?

Mit Einführung des Gesetzes sollen die Bundesländer zentrale Ausländerbehörden für Fachkräfte einrichten. Dadurch soll die Arbeitsvisavergabe berechenbarer, schneller und transparenter werden. Allerdings sind die Länder nicht dazu verpflichtet.

Ein Beispiel: NRW hat eine solche Anlaufstelle eingerichtet, Bayern ebenfalls. Arbeitgeber sollten sich informieren, wie es in ihrem Bundesland aussieht.

Welche Branchen können von den neuen Regelungen besonders profitieren?

Etwas einfacher wird es für Unternehmen, die IT-Mitarbeiter suchen. IT-Spezialisten müssen keine Berufsausbildung, sondern lediglich drei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Personen aus dem Nicht-EU-Ausland mit ausgeprägten beruflichen Fähigkeiten und ordentlichen Deutschkenntnissen, aber ohne Abschluss, haben es also leichter, in Deutschland Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Dazu zählt zum Beispiel ein Computer-Spezialist, der sich das Programmieren selbst beigebracht hat.

Wie viel Geld sollten Arbeitgeber investieren?

Ich würde empfehlen, mindestens ein halbes bis ein volles Monatsgehalt einer Fachkraft in die Hand zu nehmen. Heißt also, wer einen Elektroniker-Meister mit einem Jahresgehalt von 50.000 Euro einstellen will, der sollte bereit sein, etwa 2000 bis 4000 Euro zu zahlen. Das deckt etwa die Kosten für ein günstiges Auslands-Recruiting, Sprachzertifikate und das beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Alles davon ist für Arbeitgeber freiwillig, es kann aber meiner Erfahrung nach die Erfolgsaussichten auf eine Anstellung steigern.

In welchen Fällen lohnt sich der mitunter langwierige Einstellungsprozess einer Nicht-EU-Fachkraft?

Wenn ich seit einem oder eineinhalb Jahren keine passende Fachkraft im Inland gefunden habe, und mir womöglich einige Aufträge durch die Lappen gingen, sollte ich handeln. Wenige tausend Euro, um die Suche und Einstellung einer Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland anzuleiern, sehe ich als sinnvolle Investition.

impulse: Herr Tollenaere, im März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Wie hilft mir das Gesetz, wenn ich eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen will? Marius Tollenaere: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz versucht durch neue Visa, etwa für Personen mit Berufsausbildung, und neue Verwaltungsstrukturen alle deutschen Arbeitgeber zu entlasten. Die Regelung ist nämlich für sämtliche Branchen gültig, nicht nur für Betriebe mit hohem Fachkräftemangel. Voraussetzung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch ausländische Fachkräfte ist, dass ein Kandidat bereits Visum, Anerkennung seines Abschlusses und Jobzusage in der Tasche hat. Der Betrieb ist andersherum in der Pflicht, die Fachkraft aus dem Nicht-EU-Land genauso wie andere Fachkräfte zu vergüten und für vergleichbare Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wo liegen die Stolperfallen bei dem neuen Gesetz? Arbeitgeber haben neue Reporting-Pflichten gegenüber den Behörden. Wenn sie diesen nicht nachkommen, drohen empfindliche Bußgelder. Außerdem müssen Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte vor einer Einstellung nach wie vor anerkannt sein. Die Abschlüsse sind von Land zu Land aber extrem verschieden – daher dauert eine Prüfung unterschiedlich lange. Bei welchen Herkunftsländern besteht der geringste Aufwand? Fachkräfte aus Ländern mit einem vergleichbaren schulischen oder akademischen System haben es einfacher, ihre Dokumente anerkennen zu lassen, und können womöglich schneller im Betrieb loslegen. Das gilt zum Beispiel für Personen aus Indien oder den OECD-Mitgliedsstaaten, etwa aus den USA. Erfahrungsgemäß erhalten diese ihre Anerkennung nach etwa ein bis drei Monaten. Bei wem muss ich mehr Zeit einplanen? Möchte ich zum Beispiel im Herbst 2020 eine Fachkraft aus Serbien oder einem anderen Westbalkanstaat einstellen, muss ich aktuell bis zu einem Jahr auf einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen warten. Daher sollte ich die Fachkraft dazu anhalten, diesen Termin für ein Visum jetzt schon zu vereinbaren. Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft im Betrieb tatsächlich starten kann? Bei Mittelständlern, die Fachkräfte mit Berufsabschluss suchen, würde ich von insgesamt von etwa vier bis sechs Monaten sprechen, bis alles geregelt ist. Damit die Visumvergabe schneller klappt, beinhaltet das Gesetz ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Gegen eine Gebühr von 411 Euro erhält man innerhalb von drei Wochen den Termin bei der Botschaft für das Visum und innerhalb von drei weiteren Wochen den Bescheid. Was ändert sich noch? Mit Einführung des Gesetzes sollen die Bundesländer zentrale Ausländerbehörden für Fachkräfte einrichten. Dadurch soll die Arbeitsvisavergabe berechenbarer, schneller und transparenter werden. Allerdings sind die Länder nicht dazu verpflichtet. Ein Beispiel: NRW hat eine solche Anlaufstelle eingerichtet, Bayern ebenfalls. Arbeitgeber sollten sich informieren, wie es in ihrem Bundesland aussieht. Welche Branchen können von den neuen Regelungen besonders profitieren? Etwas einfacher wird es für Unternehmen, die IT-Mitarbeiter suchen. IT-Spezialisten müssen keine Berufsausbildung, sondern lediglich drei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Personen aus dem Nicht-EU-Ausland mit ausgeprägten beruflichen Fähigkeiten und ordentlichen Deutschkenntnissen, aber ohne Abschluss, haben es also leichter, in Deutschland Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Dazu zählt zum Beispiel ein Computer-Spezialist, der sich das Programmieren selbst beigebracht hat. Wie viel Geld sollten Arbeitgeber investieren? Ich würde empfehlen, mindestens ein halbes bis ein volles Monatsgehalt einer Fachkraft in die Hand zu nehmen. Heißt also, wer einen Elektroniker-Meister mit einem Jahresgehalt von 50.000 Euro einstellen will, der sollte bereit sein, etwa 2000 bis 4000 Euro zu zahlen. Das deckt etwa die Kosten für ein günstiges Auslands-Recruiting, Sprachzertifikate und das beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Alles davon ist für Arbeitgeber freiwillig, es kann aber meiner Erfahrung nach die Erfolgsaussichten auf eine Anstellung steigern. In welchen Fällen lohnt sich der mitunter langwierige Einstellungsprozess einer Nicht-EU-Fachkraft? Wenn ich seit einem oder eineinhalb Jahren keine passende Fachkraft im Inland gefunden habe, und mir womöglich einige Aufträge durch die Lappen gingen, sollte ich handeln. Wenige tausend Euro, um die Suche und Einstellung einer Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland anzuleiern, sehe ich als sinnvolle Investition.