Verlängerungsoptionen sichern
Während Mietverträge für Wohnungen in der Regel unbefristet geschlossen werden, sind sie im Gewerbemietrecht meist befristet. Da Unternehmer auf der einen Seite Planungssicherheit brauchen, eine lange Bindung aber auch erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich bringt, hat sich eine kürzere Mietdauer mit Verlängerungsoption etabliert.
Oft bekommen die Mieter bis zu drei Verlängerungsoptionen vertraglich zugesichert. Nach Ablauf der Befristung verlängert sich der Vertrag automatisch.
Mietpreis aushandeln
Für Gewerbeimmobilien gibt es keinen Mietspiegel. Vermieter und Mieter sind relativ frei darin, die Höhe der Miete festzulegen. Dabei darf der Vermieter nicht mit dem wirtschaftlichen Risiko seines Mieters belastet werden. Der darf also die Miete nicht mindern, wenn der Laden nicht so läuft wie geplant.
Ausnahme ist die Umsatzmiete, bei der die monatliche Zahlung zumindest zum Teil vom Umsatz des Mieters abhängig ist.
Wertsicherungsklausel festlegen
Im Wohnmietrecht ist gesetzlich definiert, in welchem Zeitraum der Vermieter die Miete wie erhöhen darf. Bei den oft langjährigen Gewerbemietverträgen gibt es so eine Regelung nicht.
Es hat sich daher durchgesetzt, eine sogenannte Wertsicherungsklausel aufzunehmen: Dabei wird die Miete laufend entsprechend der Inflation und der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Außerordentlich kündigen
Für Geschäftsräume gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Wer eine Kündigung für seinen Laden oder die Büroräume erhält, kann nicht widersprechen. Die Fristen für eine Kündigung können Mieter und Vermieter frei vereinbaren.
Gibt es im Vertrag keine Regelung, gelten die gesetzlichen Fristen: Danach muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Quartals für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres vorliegen. Das bedeutet: Es gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Es kann sinnvoll sein, eine Regelung aufzunehmen, nach der dem Mieter im Fall der Geschäftsaufgabe das Recht zur außerordentlichen Kündigung – mit angemessener Frist – eingeräumt wird.
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