HIV-Infektion am Arbeitsplatz
Wenn der Mitarbeiter HIV-positiv ist

Darf ein Mitarbeiter verschweigen, dass er HIV-positiv ist? Und darf man schon im Bewerbungsgespräch nach einer HIV-Infektion fragen? Was Arbeitgeber wissen sollten.

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In den meisten Fällen dürfen Arbeitgeber keinen HIV-Test von Bewerbern verlangen.
In den meisten Fällen dürfen Arbeitgeber keinen HIV-Test von Bewerbern verlangen.
© gamjai / Fotolia.com

Viele HIV-Positive verschweigen im Beruf, dass sie sich infiziert haben. Sie finden mitunter, dass es niemanden etwas angeht, oder schweigen aus Angst vor Diskriminierung. Welche Rechte Arbeitgeber in einem solchen Fall haben.

Müssen Mitarbeiter eine HIV-Infektion mitteilen?

„Grundsätzlich nein“, sagt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtsanwältin in Köln. Ausnahmen gibt es in nur wenigen Berufen. Etwa bei manchen chirurgischen Tätigkeiten gibt es für HIV-Infizierte Einschränkungen, wenn die Viruslast eine bestimmte Nachweisgrenze übersteigt, erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe. Auch bei Tätigkeiten im Ausland kann HIV zum Problem werden. Manche Staaten verwehren HIV-Infizierten längere Aufenthalte im Land oder sogar gleich die Einreise. Einschränkungen gibt es zum Beispiel in Jordanien und Katar.

Darf der Arbeitgeber einem HIV-Infizierten kündigen?

Wenn die Infektion die Eignung für den Job einschränkt, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, dies zu kompensieren – etwa mit der Versetzung in eine andere Abteilung. Ist das nicht möglich, darf er dem Mitarbeiter kündigen, erklärt Oberthür. In aller Regel könne der Mitarbeiter seinen Job auch mit einer HIV-Infektion weiter ausüben, schildert die Deutsche AIDS-Hilfe. Im Arbeitsalltag bestehe mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ keine Gefahr, Kollegen oder Kunden mit HIV zu infizieren.

Darf der Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch nach einer HIV-Infektion fragen?

Nur eingeschränkt. Nämlich dann, sofern es für die Stelle wichtig ist, etwa wenn Arbeitseinsätze in Ländern mit Einreisebeschränkungen vorgesehen sind. Ansonsten sind solche Nachfragen nicht erlaubt, sagt Oberthür. „Dann darf der Bewerber auch lügen.“ In den meisten Fällen darf auch kein HIV-Test verlangt werden. Kommt die Forderung dennoch, begründet das unter Umständen sogar einen Schmerzensgeldanspruch. Nämlich dann, wenn sich der Bewerber weigert, diesen abzugeben, und aus diesem Grund den Job nicht kriegt. Das sei diskriminierend, so die Rechtsanwältin.

Welche Fragen im Vorstellungsgespräch Sie stellen dürfen – und sollen.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter wegen einer HIV-Infektion oft lange krank ist?

Eine HIV-Infektion kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wer sehr lange erkrankt fehlt, dem kann krankheitsbedingt gekündigt werden. Dafür muss man allerdings über lange Zeit erhebliche Fehlzeiten anhäufen, erläutert Oberthür. „Auch die Zukunftsprognose muss negativ sein.“ Das heißt: Es ist nicht von einer Besserung auszugehen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel „Kündigung wegen Krankheit: Was tun, wenn ein Mitarbeiter dauernd ausfällt?“

Viele HIV-Positive verschweigen im Beruf, dass sie sich infiziert haben. Sie finden mitunter, dass es niemanden etwas angeht, oder schweigen aus Angst vor Diskriminierung. Welche Rechte Arbeitgeber in einem solchen Fall haben. Müssen Mitarbeiter eine HIV-Infektion mitteilen? „Grundsätzlich nein“, sagt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtsanwältin in Köln. Ausnahmen gibt es in nur wenigen Berufen. Etwa bei manchen chirurgischen Tätigkeiten gibt es für HIV-Infizierte Einschränkungen, wenn die Viruslast eine bestimmte Nachweisgrenze übersteigt, erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe. Auch bei Tätigkeiten im Ausland kann HIV zum Problem werden. Manche Staaten verwehren HIV-Infizierten längere Aufenthalte im Land oder sogar gleich die Einreise. Einschränkungen gibt es zum Beispiel in Jordanien und Katar. Darf der Arbeitgeber einem HIV-Infizierten kündigen? Wenn die Infektion die Eignung für den Job einschränkt, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, dies zu kompensieren - etwa mit der Versetzung in eine andere Abteilung. Ist das nicht möglich, darf er dem Mitarbeiter kündigen, erklärt Oberthür. In aller Regel könne der Mitarbeiter seinen Job auch mit einer HIV-Infektion weiter ausüben, schildert die Deutsche AIDS-Hilfe. Im Arbeitsalltag bestehe mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ keine Gefahr, Kollegen oder Kunden mit HIV zu infizieren. Darf der Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch nach einer HIV-Infektion fragen? Nur eingeschränkt. Nämlich dann, sofern es für die Stelle wichtig ist, etwa wenn Arbeitseinsätze in Ländern mit Einreisebeschränkungen vorgesehen sind. Ansonsten sind solche Nachfragen nicht erlaubt, sagt Oberthür. „Dann darf der Bewerber auch lügen.“ In den meisten Fällen darf auch kein HIV-Test verlangt werden. Kommt die Forderung dennoch, begründet das unter Umständen sogar einen Schmerzensgeldanspruch. Nämlich dann, wenn sich der Bewerber weigert, diesen abzugeben, und aus diesem Grund den Job nicht kriegt. Das sei diskriminierend, so die Rechtsanwältin. Welche Fragen im Vorstellungsgespräch Sie stellen dürfen - und sollen. Was ist, wenn ein Mitarbeiter wegen einer HIV-Infektion oft lange krank ist? Eine HIV-Infektion kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wer sehr lange erkrankt fehlt, dem kann krankheitsbedingt gekündigt werden. Dafür muss man allerdings über lange Zeit erhebliche Fehlzeiten anhäufen, erläutert Oberthür. „Auch die Zukunftsprognose muss negativ sein.“ Das heißt: Es ist nicht von einer Besserung auszugehen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel "Kündigung wegen Krankheit: Was tun, wenn ein Mitarbeiter dauernd ausfällt?"