Kurzarbeit
Wie Sie jetzt auf Kurzarbeit umstellen können

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, hat die Bundesregierung den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert. Wie Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beantragen können.

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© BreakingTheWalls / photocase.de

Bundestag und Bundesrat haben Mitte März im Eilverfahren das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Es reduziert die Hürden für Arbeitgeber, die in der Corona-Krise ihre Betriebe auf Kurzarbeit umstellen und Kurzarbeitergeld beantragen wollen. Die neuen Regeln gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020.

Kurzarbeit soll Unternehmen finanziell entlasten und betriebsbedingte Kündigungen verhindern, die Arbeitsagentur übernimmt einen Teil der Lohnkosten.

Aber welche Voraussetzungen müssen dafür konkret erfüllt sein? Wie können Sie Kurzarbeit anmelden und für wen? Und ist es möglich, die Höhe flexibel festzulegen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kurzarbeit.

Informationen zur Verlängerung der coronabedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld finden Sie hier: Gesetzesänderungen 2021: Neue Gesetze im Überblick

1. Arbeitsrecht

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Die erste wichtige Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechtsgrundlage haben, auf Basis derer Sie Kurzarbeit einführen dürfen. Das kann entweder ein Tarifvertrag sein, der regelt, dass Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen dürfen. „Das ist aber extrem selten der Fall“, sagt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München. Haben Sie einen Betriebsrat, können Sie mit ihm eine Betriebsvereinbarung aushandeln, in der Sie regeln, für welche Bereiche oder Abteilungen Kurzarbeit gelten soll und für welchen Zeitraum.


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Bundestag und Bundesrat haben Mitte März im Eilverfahren das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Es reduziert die Hürden für Arbeitgeber, die in der Corona-Krise ihre Betriebe auf Kurzarbeit umstellen und Kurzarbeitergeld beantragen wollen. Die neuen Regeln gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020. Kurzarbeit soll Unternehmen finanziell entlasten und betriebsbedingte Kündigungen verhindern, die Arbeitsagentur übernimmt einen Teil der Lohnkosten. Aber welche Voraussetzungen müssen dafür konkret erfüllt sein? Wie können Sie Kurzarbeit anmelden und für wen? Und ist es möglich, die Höhe flexibel festzulegen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kurzarbeit. Informationen zur Verlängerung der coronabedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld finden Sie hier: Gesetzesänderungen 2021: Neue Gesetze im Überblick 1. Arbeitsrecht Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein? Die erste wichtige Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechtsgrundlage haben, auf Basis derer Sie Kurzarbeit einführen dürfen. Das kann entweder ein Tarifvertrag sein, der regelt, dass Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen dürfen. „Das ist aber extrem selten der Fall“, sagt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München. Haben Sie einen Betriebsrat, können Sie mit ihm eine Betriebsvereinbarung aushandeln, in der Sie regeln, für welche Bereiche oder Abteilungen Kurzarbeit gelten soll und für welchen Zeitraum. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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