Leistungsverweigerungsrecht: Zahlung von Miete, Gas, Strom, Telekom aussetzen – so gehen Sie vor
Leistungsverweigerungsrecht
Zahlung von Miete, Gas, Strom, Telekom aussetzen – so gehen Sie vor
Immer mehr Unternehmer können die Miete für ihre Geschäftsräume nicht mehr tragen. Auch für Strom, Gas und Telekom fehlt das Geld. Lassen sich die Zahlungen aussetzen? Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Alle wichtigen Infos.
// Set the width of the caption to the width of the image ?>
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmer katastrophale Folgen. Selbst für so elementare Dinge wie die Miete für die Geschäftsräume, für Strom und Telekommunikationsdienste könnte bald das Geld ausgehen.
In ihrem „Corona-Abmilderungsgesetz“ bietet die Bundesregierung je nach Vertrag unterschiedliche Erleichterungen an: zum einen für Mietverträge, zum anderen für „wesentliche Dauerschuldverhältnisse“. Das Gesetzespaket wurde am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet und tritt wenige Tage später in Kraft.
Mietverträge
Muss ich die Miete für meine Geschäftsräume weiterzahlen?
Auch wenn ein Friseur seinen Laden geschlossen halten muss, ein Gastronom keine Gäste mehr bekochen darf, bleiben beide zur Mietzahlung verpflichtet. Sie dürfen die Miete für die Geschäftsräume nicht mindern, selbst wenn eine behördliche Verfügung deren Öffnung verbietet.
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmer katastrophale Folgen. Selbst für so elementare Dinge wie die Miete für die Geschäftsräume, für Strom und Telekommunikationsdienste könnte bald das Geld ausgehen.
In ihrem „Corona-Abmilderungsgesetz“ bietet die Bundesregierung je nach Vertrag unterschiedliche Erleichterungen an: zum einen für Mietverträge, zum anderen für „wesentliche Dauerschuldverhältnisse“. Das Gesetzespaket wurde am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet und tritt wenige Tage später in Kraft.
Mietverträge
Muss ich die Miete für meine Geschäftsräume weiterzahlen?
Auch wenn ein Friseur seinen Laden geschlossen halten muss, ein Gastronom keine Gäste mehr bekochen darf, bleiben beide zur Mietzahlung verpflichtet. Sie dürfen die Miete für die Geschäftsräume nicht mindern, selbst wenn eine behördliche Verfügung deren Öffnung verbietet.
.paywall-shader {
position: relative;
top: -250px;
height: 250px;
background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%);
margin: 0 0 -250px 0;
padding: 0;
border: none;
clear: both;
}
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Jetzt anmelden
impulse-Mitglied werden
impulse-Magazin
alle -Inhalte
digitales Unternehmer-Forum
exklusive Mitglieder-Events
und vieles mehr …
Jetzt Mitglied werden
impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls Sie nicht wissen, welche E-Mail-Adresse Sie hierfür bei impulse hinterlegt haben: Wir helfen Ihnen gern – eine kurze Nachricht genügt.
Kundenbetreuung kontaktieren
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Mehr Infos zum Gastzugang
Nein. Sobald Sie sich einmalig mit Ihrem Kundenlogin auf der Website angemeldet haben, bleiben Sie 180 Tage angemeldet und können auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …
... Sie die Website auf einem anderen Gerät aufrufen.
... Sie die Website mit einem anderen Browser aufrufen.
... Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
... Sie sich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet haben.
Sie verlieren den Zugang zu impulse Plus, wenn Sie nicht mehr impulse-Mitglied sind.