Nebentätigkeit
Wann Arbeitgeber Nebenjobs verbieten dürfen

Mitarbeiter, die nebenher einen Onlineshop betreiben oder kellnern: Arbeitgeber sehen Nebenjobs ihrer Angestellten oft nicht gern. Welche Nebentätigkeit sie untersagen dürfen und welche sie hinnehmen müssen.

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Zweitjob
© Dragon / iStock / Getty Images Plus

Was versteht man im Arbeitsrecht unter einer Nebentätigkeit?

Alle Tätigkeiten, bei denen ein Mitarbeiter seine Arbeitskraft nutzt und damit Geld verdient, gelten als Nebentätigkeiten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Zweitjob als Minijobber handelt oder eine selbstständige Tätigkeit – beispielsweise als Betreiber eines Online-Shops.

Sind Nebentätigkeiten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer erlaubt?

„Es gibt kein Gesetz, das Nebentätigkeiten verbietet“, sagt Roland Klein, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Nebentätigkeit also nicht pauschal über ihr Weisungsrecht verbieten. Wenn sie ein solches pauschales Verbot in den Arbeitsvertrag schrieben, sei das nichtig, so der Arbeitsrechtler. Denn diese Klausel würde der Berufsfreiheit widersprechen, die in Artikel 12, Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Allerdings: Nicht jede Nebentätigkeit ist von vornherein zulässig. Manche Nebentätigkeiten können also untersagt werden.

Wann ist eine Nebentätigkeit unzulässig?

„Immer dann, wenn die Nebentätigkeit gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt, ist sie unzulässig“, sagt Klein. Das Gleiche gilt für Beamtinnen und Beamte im Hinblick auf ihren sogenannten Dienstherrn. Inwieweit Beamte laut Nebentätigkeitsrecht einem Nebenamt nachgehen dürfen, regeln das Bundesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnungen. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind die entsprechenden Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag festgeschrieben.

Fällt der Nebenjob unter einen der folgenden Punkte, kann der Arbeitgeber ihn verbieten:

1. Konkurrenzverbot

Arbeitet ein Mitarbeiter nebenher bei der Konkurrenz oder macht er mit seiner Nebentätigkeit dem Arbeitgeber Konkurrenz, müssen Arbeitgeber sich das nicht gefallen lassen. Eine derartige Nebentätigkeit können sie untersagen. Dies ergibt sich aus Paragraf 60 des Handelsgesetzbuches (HGB).

Was gilt als Konkurrenz? Wenn ein Unternehmen sich an Großkunden richtet und ein Arbeitnehmer nebenher in der gleichen Branche für private Kunden arbeitet, etwa für Nachbarn oder den Bäcker um die Ecke, wäre das wohl noch zulässig. Würde er allerdings auch für Großkunden der gleichen Branche arbeiten, würde seine Nebentätigkeit eine unzulässige Konkurrenz darstellen.

Der Experte
Roland Klein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner im Berliner Büro der Kanzlei Schomerus. Er arbeitet zudem als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

2. Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG; gehört zu den aushangpflichtigen Gesetzen) besagt: Angestellte dürfen täglich im Schnitt nicht mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Wer siebeneinhalb Stunden pro Tag für einen Arbeitgeber tätig ist, kann also nicht noch zwei Stunden täglich einen Nebenjob ausüben. Außerdem muss der Mitarbeiter zwischen den täglichen Arbeitszeiten eine elfstündige Ruhepause einhalten. Diese wird beispielsweise unterschritten, wenn der Mitarbeiter neben seinem Hauptamt abends lange in Kneipen oder Diskotheken arbeitet. Hier kann die Chefin verlangen, dass der Angestellte die Nebentätigkeit beschränkt.

Aber Achtung, es gibt eine Ausnahme: Leitende Angestellte fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz und für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten gilt es ebenfalls nicht. Eine Mitarbeiterin kann also theoretisch die ganze Nacht für ihr eigenes Gewerbe tätig sein. Allerdings können in diesem Fall andere Gründe vorliegen, aus denen die Nebenbeschäftigung dennoch untersagt werden kann.

3. Arbeitskraft wird durch den Zweitjob beeinträchtigt

Eine Nebentätigkeit kann unzulässig sein, wenn sie – etwa durch ihren Umfang – den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zu sehr beansprucht und er oder sie in der Folge Aufgaben, die sich aus dem Arbeitsverhältnis im Hauptberuf ergeben, nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann. Das ist etwa der Fall, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihrer Nebentätigkeit oft nicht erreichbar oder ständig übermüdet sind – wodurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie Fehler machen oder unkonzentriert arbeiten. In solchen Fällen ist es aber mitunter möglich, die Nebentätigkeit unter bestimmten Auflagen doch zulässig zu gestalten – zum Beispiel, indem der Arbeitnehmer die aufgewendete Arbeitszeit reduziert.

4. Sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen

Beginnt ein geringfügig Beschäftigter (Minijobber) eine weitere Tätigkeit, haben Chefinnen und Chefs ein Recht darauf, das zu erfahren – und zwar vor der Aufnahme der Nebentätigkeit. Denn wird durch die Nebentätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538 Euro überschritten, muss der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen (ausführliche Informationen hierzu gibt die Minijob-Zentrale). Arbeitgeber, die von der Nebenbeschäftigung keine Kenntnis haben, würden daher falsch abrechnen.

Direkt wirksam kündigen kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter  zwar nicht. Hat der Minijobber die Nebentätigkeit aber verschwiegen, kann dies unter Umständen eine Vertragspflichtverletzung darstellen. „Dann kann der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein“, sagt Roland Klein.

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5. Tendenzbetriebe

Ist die Nebentätigkeit ihrem Inhalt nach unvereinbar mit der Haupttätigkeit, können Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ebenfalls untersagen, vorausgesetzt, bei ihrem Betrieb handelt es sich um einen Tendenzbetrieb. „Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Angestellte der katholischen Kirche, etwa eine Erzieherin im Kindergarten, als Nebentätigkeit Sexspielzeug und Verhütungsmittel vertreibt“, so Klein.

Gelten auch ehrenamtliche Tätigkeiten als Nebenjobs?

Grundsätzlich können die gesetzlichen Regeln für eine bezahlte Nebentätigkeit auch auf unbezahlte Ehrenämter übertragen werden. Denn auch ehrenamtliche Tätigkeiten können im Einzelfall berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen. Allerdings wird es hier deutlich schwieriger sein, ein Verbot der Nebentätigkeit durchzusetzen, etwa wenn jemand einen Angehörigen oder Nachbarn ehrenamtlich pflegerisch unterstützt. Zum Teil ist die Ausübung eines Ehrenamtes sogar gesetzlich geschützt, etwa bei ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Manche Landesgesetze verpflichten sogar dazu, Mitarbeiter für Übungen und Einsätze freizustellen.

Mehr dazu hier: Freistellung für Ehrenamt: Wann Mitarbeiter wegen eines Ehrenamts nicht zur Arbeit müssen

Sind Nebentätigkeiten im Urlaub erlaubt?

Grundsätzlich schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor, dass Arbeitnehmer während der Ferien keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Das heißt: Arbeitnehmer dürfen ein bisschen arbeiten, sofern dies der Erholung im Urlaub nicht entgegensteht.

Ob eine Nebentätigkeit den Erholungszweck gefährdet, hängt vom Einzelfall ab. Klein nennt ein Beispiel: Wenn jemand ein paar Tage stundenweise als Erntehelfer arbeite, könne dies zulässig sein. Arbeite er dagegen 14 Tage lang jeweils den halben Tag auf einer Baustelle, widerspreche dies sicher dem Urlaubszweck.

Dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen?

Ein Mitarbeiter ist arbeitsunfähig, arbeitet aber nebenher? Dann liegt es nahe, dass entweder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, obwohl der Mitarbeiter gar nicht arbeitsunfähig ist – oder das sich der Mitarbeiter „genesungswidrig“ verhält. Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen sich nicht genesungswidrig verhalten: Wer krank ist, darf also beispielsweise nicht in einer Kneipe aushelfen, erklärt Klein.

In solchen Fällen können Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer ist dann in der Beweispflicht. Das heißt, er muss im Fall eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und dieser muss bestätigen, dass der Mitarbeiter nicht in der Lage ist, Aufgabe A wahrzunehmen, aber Aufgabe B trotz Krankheit ausüben kann.

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Mehr dazu hier: Krankfeiern: Das dürfen Chefs bei Verdacht auf Blaumachen tun

Wie sollten Arbeitgeber den Aspekt der Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag regeln?

Rechtsanwalt Roland Klein empfiehlt, eine so genannte Anzeigepflicht in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten. „Schreiben Sie, dass der Arbeitnehmer Sie über Nebentätigkeiten immer informieren muss und dass Sie sich eine Zustimmung vorbehalten“, rät er.

Allerdings: Die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit dürfe man nicht willkürlich versagen. „Wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei Ihnen nicht wesentlich behindert und auch Ihre sonstigen Interessen nicht beeinträchtigt werden, dann müssen Sie zustimmen“, so Klein. Auch dies müsse im Arbeitsvertrag erläutert werden.

Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht könne man allerdings auch ohne die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag eine Informationspflicht des Arbeitnehmers herleiten. Hier hängt es aber immer vom Einzelfall ab, ob die Nebentätigkeit mitgeteilt werden muss oder nicht. Arbeitgeber, die in jedem Fall informiert sein wollen, wenn Mitarbeiter Nebentätigkeiten aufnehmen, sollten daher die Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen.

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Wie können Arbeitgeber reagieren, wenn Arbeitnehmer eine zulässige Nebentätigkeit verschwiegen haben?

Hat ein Mitarbeiter einen zulässigen Nebenjob verschwiegen, obwohl es im Arbeitsvertrag anders geregelt ist, gilt dies als ein relativ leichter Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers. „Arbeitgeber können ihn dann nur darauf hinweisen, dass er sie vorher informieren muss und das künftig auch tun soll“, so Klein. Verschweige allerdings ein Mitarbeiter wiederholt Nebentätigkeiten, sei eine Abmahnung gerechtfertigt.

Mehr zum Thema Abmahnung: Abmahnungsgründe: Die häufigsten Fehlverhalten im Überblick

Wie können Arbeitgeber reagieren, wenn Arbeitnehmer eine unzulässige Nebentätigkeit verschwiegen haben?

Ist die verschwiegene Nebentätigkeit unzulässig, können Arbeitgeber den Mitarbeiter ebenfalls abmahnen: Das heißt, auf den Pflichtverstoß hinweisen und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung drohen. In sehr schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist, ist auch eine sofortige verhaltensbedingte Kündigung denkbar.

Mehr dazu hier: Verhaltensbedingte Kündigung: 10 Kündigungsgründe

Außerdem können Arbeitgeber verlangen, dass der Mitarbeiter die unzulässige Nebentätigkeit beendet. Ist dieser dazu nicht bereit, muss ein Gericht entscheiden, ob die Nebentätigkeit tatsächlich unzulässig ist.

Dürfen Arbeitgeber nach Details der Nebentätigkeit fragen?

Nehmen Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit auf, die die Interessen des Arbeitgebers berührt, oder steht eine Meldepflicht im Arbeitsvertrag, müssen sie den Arbeitgeber darüber informieren. Bei anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten darf dieser folgende Details erfragen:

  • Wochenarbeitszeit
  • Zeitpunkt der Arbeit
  • Name des Arbeitgebers
  • Tätigkeitsprofil

Zum Verdienst durch die Nebentätigkeit müssen Arbeitnehmer dagegen nichts sagen. Allerdings gilt (siehe Sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen): Angaben darüber, ob durch die Nebentätigkeit die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten, überschritten werden, darf der Arbeitgeber erfragen. Diese Angaben zu den Einkünften muss der Arbeitnehmer dann auch machen, damit richtig abgerechnet werden kann.

Können Arbeitgeber eine einmal genehmigte Nebentätigkeit später verbieten?

Haben Arbeitnehmer einen Antrag gestellt, um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit auszuüben, dürfen Arbeitgeber eine erteilte Genehmigung nur dann zurückziehen, wenn sich die Verhältnisse stark geändert haben und die Arbeitgeberinteressen erheblich beeinträchtigt werden. Hat sich beispielsweise das ursprünglich kleine Nebenbusiness eines Mitarbeiters zu einem größeren Unternehmen entwickelt, kann sein Arbeitgeber das verbieten – weil der Nebenjob zu viel Zeit in Anspruch nimmt.

Was gilt für leitende Angestellte?

Leitende Angestellte repräsentieren ein Unternehmen häufig nach außen und sind meist gut bezahlt. Daher müssen sie dem Arbeitgeber nicht nur ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen, Arbeitgeber können ihnen auch Nebentätigkeiten häufiger untersagen. Und zwar nicht nur entgeltliche: Leitende Angestellte müssen auch bei unentgeltlichen Ehrenämtern auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.

Sind Nebentätigkeiten in der Elternzeit erlaubt?

Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wollen sie dies nicht bei ihrem Hauptauftraggeber tun, müssen sie diesen allerdings um Erlaubnis zur Nebentätigkeit bitten.

Dürfen Auszubildende einer Nebentätigkeit nachgehen?

Grundsätzlich gelten für Auszubildende die gleichen Regeln in Sachen Nebentätigkeit wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Allerdings: Sind sie jünger als 18 Jahre, fallen Auszubildende unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Unter anderem die Regeln für die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeit sind dann strenger. Verstoßen Auszubildende mit ihrer Nebentätigkeit gegen diese Vorschriften, können Arbeitgeber ihnen den Nebenjob verbieten.

Dürfen Arbeitgeber Arbeitslose im Rahmen einer Nebentätigkeit beschäftigen?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf dennoch eine Nebentätigkeit aufnehmen. Diese muss er allerdings vorab bei der Agentur für Arbeit anmelden. Die Arbeitszeit darf 14 Stunden pro Kalenderwoche nicht überschreiten – sonst muss die Arbeitslosigkeit abgemeldet werden. Und: Bis zu einem Freibetrag von 165 Euro pro Monat hat das Gehalt keine Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Liegt es darüber, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Was versteht man im Arbeitsrecht unter einer Nebentätigkeit? Alle Tätigkeiten, bei denen ein Mitarbeiter seine Arbeitskraft nutzt und damit Geld verdient, gelten als Nebentätigkeiten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Zweitjob als Minijobber handelt oder eine selbstständige Tätigkeit – beispielsweise als Betreiber eines Online-Shops. Sind Nebentätigkeiten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer erlaubt? „Es gibt kein Gesetz, das Nebentätigkeiten verbietet“, sagt Roland Klein, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Nebentätigkeit also nicht pauschal über ihr Weisungsrecht verbieten. Wenn sie ein solches pauschales Verbot in den Arbeitsvertrag schrieben, sei das nichtig, so der Arbeitsrechtler. Denn diese Klausel würde der Berufsfreiheit widersprechen, die in Artikel 12, Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Allerdings: Nicht jede Nebentätigkeit ist von vornherein zulässig. Manche Nebentätigkeiten können also untersagt werden. Wann ist eine Nebentätigkeit unzulässig? „Immer dann, wenn die Nebentätigkeit gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt, ist sie unzulässig“, sagt Klein. Das Gleiche gilt für Beamtinnen und Beamte im Hinblick auf ihren sogenannten Dienstherrn. Inwieweit Beamte laut Nebentätigkeitsrecht einem Nebenamt nachgehen dürfen, regeln das Bundesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnungen. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind die entsprechenden Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag festgeschrieben. Fällt der Nebenjob unter einen der folgenden Punkte, kann der Arbeitgeber ihn verbieten: 1. Konkurrenzverbot Arbeitet ein Mitarbeiter nebenher bei der Konkurrenz oder macht er mit seiner Nebentätigkeit dem Arbeitgeber Konkurrenz, müssen Arbeitgeber sich das nicht gefallen lassen. Eine derartige Nebentätigkeit können sie untersagen. Dies ergibt sich aus Paragraf 60 des Handelsgesetzbuches (HGB). Was gilt als Konkurrenz? Wenn ein Unternehmen sich an Großkunden richtet und ein Arbeitnehmer nebenher in der gleichen Branche für private Kunden arbeitet, etwa für Nachbarn oder den Bäcker um die Ecke, wäre das wohl noch zulässig. Würde er allerdings auch für Großkunden der gleichen Branche arbeiten, würde seine Nebentätigkeit eine unzulässige Konkurrenz darstellen. 2. Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG; gehört zu den aushangpflichtigen Gesetzen) besagt: Angestellte dürfen täglich im Schnitt nicht mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Wer siebeneinhalb Stunden pro Tag für einen Arbeitgeber tätig ist, kann also nicht noch zwei Stunden täglich einen Nebenjob ausüben. Außerdem muss der Mitarbeiter zwischen den täglichen Arbeitszeiten eine elfstündige Ruhepause einhalten. Diese wird beispielsweise unterschritten, wenn der Mitarbeiter neben seinem Hauptamt abends lange in Kneipen oder Diskotheken arbeitet. Hier kann die Chefin verlangen, dass der Angestellte die Nebentätigkeit beschränkt. Aber Achtung, es gibt eine Ausnahme: Leitende Angestellte fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz und für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten gilt es ebenfalls nicht. Eine Mitarbeiterin kann also theoretisch die ganze Nacht für ihr eigenes Gewerbe tätig sein. Allerdings können in diesem Fall andere Gründe vorliegen, aus denen die Nebenbeschäftigung dennoch untersagt werden kann. 3. Arbeitskraft wird durch den Zweitjob beeinträchtigt Eine Nebentätigkeit kann unzulässig sein, wenn sie – etwa durch ihren Umfang – den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zu sehr beansprucht und er oder sie in der Folge Aufgaben, die sich aus dem Arbeitsverhältnis im Hauptberuf ergeben, nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann. Das ist etwa der Fall, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihrer Nebentätigkeit oft nicht erreichbar oder ständig übermüdet sind – wodurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie Fehler machen oder unkonzentriert arbeiten. In solchen Fällen ist es aber mitunter möglich, die Nebentätigkeit unter bestimmten Auflagen doch zulässig zu gestalten – zum Beispiel, indem der Arbeitnehmer die aufgewendete Arbeitszeit reduziert. 4. Sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen Beginnt ein geringfügig Beschäftigter (Minijobber) eine weitere Tätigkeit, haben Chefinnen und Chefs ein Recht darauf, das zu erfahren – und zwar vor der Aufnahme der Nebentätigkeit. Denn wird durch die Nebentätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538 Euro überschritten, muss der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen (ausführliche Informationen hierzu gibt die Minijob-Zentrale). Arbeitgeber, die von der Nebenbeschäftigung keine Kenntnis haben, würden daher falsch abrechnen. Direkt wirksam kündigen kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter  zwar nicht. Hat der Minijobber die Nebentätigkeit aber verschwiegen, kann dies unter Umständen eine Vertragspflichtverletzung darstellen. "Dann kann der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein", sagt Roland Klein. 5. Tendenzbetriebe Ist die Nebentätigkeit ihrem Inhalt nach unvereinbar mit der Haupttätigkeit, können Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ebenfalls untersagen, vorausgesetzt, bei ihrem Betrieb handelt es sich um einen Tendenzbetrieb. "Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Angestellte der katholischen Kirche, etwa eine Erzieherin im Kindergarten, als Nebentätigkeit Sexspielzeug und Verhütungsmittel vertreibt", so Klein. Gelten auch ehrenamtliche Tätigkeiten als Nebenjobs? Grundsätzlich können die gesetzlichen Regeln für eine bezahlte Nebentätigkeit auch auf unbezahlte Ehrenämter übertragen werden. Denn auch ehrenamtliche Tätigkeiten können im Einzelfall berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen. Allerdings wird es hier deutlich schwieriger sein, ein Verbot der Nebentätigkeit durchzusetzen, etwa wenn jemand einen Angehörigen oder Nachbarn ehrenamtlich pflegerisch unterstützt. Zum Teil ist die Ausübung eines Ehrenamtes sogar gesetzlich geschützt, etwa bei ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Manche Landesgesetze verpflichten sogar dazu, Mitarbeiter für Übungen und Einsätze freizustellen. Mehr dazu hier: Freistellung für Ehrenamt: Wann Mitarbeiter wegen eines Ehrenamts nicht zur Arbeit müssen Sind Nebentätigkeiten im Urlaub erlaubt? Grundsätzlich schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor, dass Arbeitnehmer während der Ferien keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Das heißt: Arbeitnehmer dürfen ein bisschen arbeiten, sofern dies der Erholung im Urlaub nicht entgegensteht. Ob eine Nebentätigkeit den Erholungszweck gefährdet, hängt vom Einzelfall ab. Klein nennt ein Beispiel: Wenn jemand ein paar Tage stundenweise als Erntehelfer arbeite, könne dies zulässig sein. Arbeite er dagegen 14 Tage lang jeweils den halben Tag auf einer Baustelle, widerspreche dies sicher dem Urlaubszweck. [mehr-zum-thema] Dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen? Ein Mitarbeiter ist arbeitsunfähig, arbeitet aber nebenher? Dann liegt es nahe, dass entweder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, obwohl der Mitarbeiter gar nicht arbeitsunfähig ist – oder das sich der Mitarbeiter „genesungswidrig“ verhält. Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen sich nicht genesungswidrig verhalten: Wer krank ist, darf also beispielsweise nicht in einer Kneipe aushelfen, erklärt Klein. In solchen Fällen können Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer ist dann in der Beweispflicht. Das heißt, er muss im Fall eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und dieser muss bestätigen, dass der Mitarbeiter nicht in der Lage ist, Aufgabe A wahrzunehmen, aber Aufgabe B trotz Krankheit ausüben kann. Mehr dazu hier: Krankfeiern: Das dürfen Chefs bei Verdacht auf Blaumachen tun Wie sollten Arbeitgeber den Aspekt der Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag regeln? Rechtsanwalt Roland Klein empfiehlt, eine so genannte Anzeigepflicht in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten. „Schreiben Sie, dass der Arbeitnehmer Sie über Nebentätigkeiten immer informieren muss und dass Sie sich eine Zustimmung vorbehalten“, rät er. Allerdings: Die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit dürfe man nicht willkürlich versagen. „Wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei Ihnen nicht wesentlich behindert und auch Ihre sonstigen Interessen nicht beeinträchtigt werden, dann müssen Sie zustimmen“, so Klein. Auch dies müsse im Arbeitsvertrag erläutert werden. Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht könne man allerdings auch ohne die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag eine Informationspflicht des Arbeitnehmers herleiten. Hier hängt es aber immer vom Einzelfall ab, ob die Nebentätigkeit mitgeteilt werden muss oder nicht. Arbeitgeber, die in jedem Fall informiert sein wollen, wenn Mitarbeiter Nebentätigkeiten aufnehmen, sollten daher die Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen. impulse-Mitglieder finden in unserem Download Musterklauseln für Arbeitsverträge, die Ärger ersparen. Wie können Arbeitgeber reagieren, wenn Arbeitnehmer eine zulässige Nebentätigkeit verschwiegen haben? Hat ein Mitarbeiter einen zulässigen Nebenjob verschwiegen, obwohl es im Arbeitsvertrag anders geregelt ist, gilt dies als ein relativ leichter Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers. „Arbeitgeber können ihn dann nur darauf hinweisen, dass er sie vorher informieren muss und das künftig auch tun soll“, so Klein. Verschweige allerdings ein Mitarbeiter wiederholt Nebentätigkeiten, sei eine Abmahnung gerechtfertigt. Mehr zum Thema Abmahnung: Abmahnungsgründe: Die häufigsten Fehlverhalten im Überblick Wie können Arbeitgeber reagieren, wenn Arbeitnehmer eine unzulässige Nebentätigkeit verschwiegen haben? Ist die verschwiegene Nebentätigkeit unzulässig, können Arbeitgeber den Mitarbeiter ebenfalls abmahnen: Das heißt, auf den Pflichtverstoß hinweisen und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung drohen. In sehr schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist, ist auch eine sofortige verhaltensbedingte Kündigung denkbar. Mehr dazu hier: Verhaltensbedingte Kündigung: 10 Kündigungsgründe Außerdem können Arbeitgeber verlangen, dass der Mitarbeiter die unzulässige Nebentätigkeit beendet. Ist dieser dazu nicht bereit, muss ein Gericht entscheiden, ob die Nebentätigkeit tatsächlich unzulässig ist. Dürfen Arbeitgeber nach Details der Nebentätigkeit fragen? Nehmen Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit auf, die die Interessen des Arbeitgebers berührt, oder steht eine Meldepflicht im Arbeitsvertrag, müssen sie den Arbeitgeber darüber informieren. Bei anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten darf dieser folgende Details erfragen: Wochenarbeitszeit Zeitpunkt der Arbeit Name des Arbeitgebers Tätigkeitsprofil Zum Verdienst durch die Nebentätigkeit müssen Arbeitnehmer dagegen nichts sagen. Allerdings gilt (siehe Sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen): Angaben darüber, ob durch die Nebentätigkeit die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten, überschritten werden, darf der Arbeitgeber erfragen. Diese Angaben zu den Einkünften muss der Arbeitnehmer dann auch machen, damit richtig abgerechnet werden kann. Können Arbeitgeber eine einmal genehmigte Nebentätigkeit später verbieten? Haben Arbeitnehmer einen Antrag gestellt, um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit auszuüben, dürfen Arbeitgeber eine erteilte Genehmigung nur dann zurückziehen, wenn sich die Verhältnisse stark geändert haben und die Arbeitgeberinteressen erheblich beeinträchtigt werden. Hat sich beispielsweise das ursprünglich kleine Nebenbusiness eines Mitarbeiters zu einem größeren Unternehmen entwickelt, kann sein Arbeitgeber das verbieten - weil der Nebenjob zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Was gilt für leitende Angestellte? Leitende Angestellte repräsentieren ein Unternehmen häufig nach außen und sind meist gut bezahlt. Daher müssen sie dem Arbeitgeber nicht nur ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen, Arbeitgeber können ihnen auch Nebentätigkeiten häufiger untersagen. Und zwar nicht nur entgeltliche: Leitende Angestellte müssen auch bei unentgeltlichen Ehrenämtern auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Sind Nebentätigkeiten in der Elternzeit erlaubt? Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wollen sie dies nicht bei ihrem Hauptauftraggeber tun, müssen sie diesen allerdings um Erlaubnis zur Nebentätigkeit bitten. Dürfen Auszubildende einer Nebentätigkeit nachgehen? Grundsätzlich gelten für Auszubildende die gleichen Regeln in Sachen Nebentätigkeit wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Allerdings: Sind sie jünger als 18 Jahre, fallen Auszubildende unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Unter anderem die Regeln für die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeit sind dann strenger. Verstoßen Auszubildende mit ihrer Nebentätigkeit gegen diese Vorschriften, können Arbeitgeber ihnen den Nebenjob verbieten. Dürfen Arbeitgeber Arbeitslose im Rahmen einer Nebentätigkeit beschäftigen? Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf dennoch eine Nebentätigkeit aufnehmen. Diese muss er allerdings vorab bei der Agentur für Arbeit anmelden. Die Arbeitszeit darf 14 Stunden pro Kalenderwoche nicht überschreiten – sonst muss die Arbeitslosigkeit abgemeldet werden. Und: Bis zu einem Freibetrag von 165 Euro pro Monat hat das Gehalt keine Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Liegt es darüber, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
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