Platform-to-Business-Verordnung
So wehren Sie sich gegen zweifelhafte Praktiken von Amazon und anderen Plattformen

Wenn Online-Plattformen plötzlich das Konto sperren, ist das für Händler eine Katastrophe. Dank einer neuen Verordnung können sich kleine Firmen nun leichter gegen solche Praktiken wehren.

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Platform-to-Business-Verordnung
© Jorg Greuel/ Photodisc/ Gettyimages.de

Es war eine Nachricht, die Michael Brunert* fast zur Verzweiflung brachte. Durch sie verlor er von einem Tag auf den anderen einen Großteil seines Umsatzes.

Was war passiert? Laut Brunert hatte die Verkaufsplattform Amazon seinen Account überraschend gesperrt, über den er Modeaccessoires verkauft. Als Begründung habe der US-Konzern genannt, dass Brunert für drei Produkte Nachweise liefern müsse, dass er diese tatsächlich vom Hersteller beziehe, schrieb der Geschäftsführer in einem Verkäuferforum von Amazon. Eigentlich sei das kein Problem – „Das kam schon mal vor“.

Das Problem: Der Mitarbeiter, an den er und sein Team die Unterlagen schickte, hatte das Unternehmen offenbar verlassen. Jedes Mal, wenn er die Papiere eingereicht habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr vorhanden sei und die Anfrage nicht bearbeitet werde. Wenn er ein neues Ticket eröffnet habe, habe ein anderer Mitarbeiter dieses auf „beantwortet“ gestellt, ohne es wirklich beantwortet zu haben.

Brunert wusste nicht mehr weiter. Schließlich startete er den Hilferuf im Verkäuferforum. Nach einiger Zeit fand er endlich einen Ansprechpartner, der ihm half. Der Account wurde wieder entsperrt. Wochenlang hatte er jedoch keinerlei Umsatz über die Plattform gemacht. Ein harter Schlag.

So wie Brunert geht es zahlreichen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über Online-Plattformen verkaufen. In einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 beklagten sich 46 Prozent der befragten Unternehmen über unfaire oder sogar geschäftsschädigende Praktiken, beispielsweise dass plötzlich Waren von einer Plattform gelöscht oder Verkaufskonten komplett gesperrt werden – und das mitunter ohne klare und eindeutige Begründung. Besonders oft trifft es demnach Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes über Internetplattformen machen.

Einige Konzerne hätten jedoch keine wirksamen internen Beschwerdemanagementsysteme etabliert, durch die Probleme schnell gelöst werden könnten, stellte die EU-Kommission fest. „Unternehmen sind häufig völlig ratlos, an wen sie sich am besten wenden können und was genau sie tun müssen, damit beispielsweise eine Sperrung wieder aufgehoben wird“, sagt Rechtsanwalt Sascha Dethof von der Kanzlei Fieldfisher in Düsseldorf.


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Es war eine Nachricht, die Michael Brunert* fast zur Verzweiflung brachte. Durch sie verlor er von einem Tag auf den anderen einen Großteil seines Umsatzes. Was war passiert? Laut Brunert hatte die Verkaufsplattform Amazon seinen Account überraschend gesperrt, über den er Modeaccessoires verkauft. Als Begründung habe der US-Konzern genannt, dass Brunert für drei Produkte Nachweise liefern müsse, dass er diese tatsächlich vom Hersteller beziehe, schrieb der Geschäftsführer in einem Verkäuferforum von Amazon. Eigentlich sei das kein Problem – „Das kam schon mal vor“. Das Problem: Der Mitarbeiter, an den er und sein Team die Unterlagen schickte, hatte das Unternehmen offenbar verlassen. Jedes Mal, wenn er die Papiere eingereicht habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr vorhanden sei und die Anfrage nicht bearbeitet werde. Wenn er ein neues Ticket eröffnet habe, habe ein anderer Mitarbeiter dieses auf „beantwortet“ gestellt, ohne es wirklich beantwortet zu haben. Brunert wusste nicht mehr weiter. Schließlich startete er den Hilferuf im Verkäuferforum. Nach einiger Zeit fand er endlich einen Ansprechpartner, der ihm half. Der Account wurde wieder entsperrt. Wochenlang hatte er jedoch keinerlei Umsatz über die Plattform gemacht. Ein harter Schlag. So wie Brunert geht es zahlreichen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über Online-Plattformen verkaufen. In einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 beklagten sich 46 Prozent der befragten Unternehmen über unfaire oder sogar geschäftsschädigende Praktiken, beispielsweise dass plötzlich Waren von einer Plattform gelöscht oder Verkaufskonten komplett gesperrt werden – und das mitunter ohne klare und eindeutige Begründung. Besonders oft trifft es demnach Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes über Internetplattformen machen. Einige Konzerne hätten jedoch keine wirksamen internen Beschwerdemanagementsysteme etabliert, durch die Probleme schnell gelöst werden könnten, stellte die EU-Kommission fest. „Unternehmen sind häufig völlig ratlos, an wen sie sich am besten wenden können und was genau sie tun müssen, damit beispielsweise eine Sperrung wieder aufgehoben wird“, sagt Rechtsanwalt Sascha Dethof von der Kanzlei Fieldfisher in Düsseldorf. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden