Überstundenzuschlag
Müssen Arbeitgeber bei Überstunden Geld drauflegen?

Viele Arbeitnehmer arbeiten gern länger – weil ein höherer Stundenlohn lockt. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf Überstundenzuschlag? Und wie hoch muss er sein? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenzuschlag, wird ihre Mehrarbeit für Arbeitgeber schnell teuer.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenzuschlag, wird ihre Mehrarbeit für Arbeitgeber schnell teuer.
© jayk7 / Moment/ Getty Images

Müssen Arbeitgeber grundsätzlich einen Überstundenzuschlag zahlen?

Ordnen Arbeitgeber Überstunden an, müssen sie diese grundsätzlich bezahlen wie normale Arbeitsstunden. Alternativ ist ein Ausgleich durch Freizeit möglich; dieses „Abbummeln“ muss allerdings im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Ein Anspruch auf einen Überstundenzuschlag hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Anders als etwa beim Nachtzuschlag können Arbeitgeber also selbst entscheiden, ob sie bei Überstunden einen Zuschlag zahlen oder nicht.

„Das ist arbeitsschutzrechtlich nachvollziehbar“, erklärt Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Nachtarbeit belastet die Gesundheit und das Privatleben von Arbeitnehmern in besonderem Maße. Leistet jemand ab und an Überstunden, ist das dagegen nicht grundsätzlich der Fall.“

Auch die Richter am Bundesarbeitsgericht haben bestätigt, dass der Überstundenzuschlag eine frei verhandelbare Leistung ist. Sie erklärten in einem Urteil (5 AZR 362/16), dass sich aus den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes kein Anspruch darauf ergebe.

In welchen Fällen haben Mitarbeiter Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Arbeitnehmer haben zwar keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf, Überstunden mit einem Zuschlag vergütet zu bekommen. Dennoch kann dieser auf verschiedenen Wegen entstehen:

  1. Es gibt einen Tarifvertrag, der Regelungen zum Überstundenzuschlag enthält (wie zum Beispiel der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst).
  2. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass Überstundenzuschläge zu zahlen sind.
  3. Im Arbeitsvertrag ist ein Anspruch auf Überstundenzuschlag fixiert.
  4. Es liegt eine sogenannte betriebliche Übung vor: Wenn der Arbeitgeber bereits wiederholt Überstundenzuschläge gezahlt hat, kann der Mitarbeiter davon ausgehen, dass er diese Leistung auch in Zukunft erhält.

Damit ähneln die Regelungen zum Überstundenzuschlag denen zum Feiertagszuschlag.

Mehr dazu hier: Feiertagszuschlag: Müssen Arbeitgeber für Arbeit an Feiertagen Geld drauflegen?

Zur Person
Patrizia antoniPatrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuer- und für Arbeitsrecht. Sie gründete 2002 die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Standorten in Köln und Bonn.

Gibt es Arbeitnehmer, die unter keinen Umständen Überstundenzuschläge bekommen?

Liegen Arbeitnehmer mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (6700 Euro monatlich, in Ostdeutschland 6150 Euro, Stand: 2019), können sie grundsätzlich keine Überstunden geltend machen. Wer so viel verdiene, müsse auch bereit sein, dafür mehr zu arbeiten, so die Richter des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil (5 AZR 406/10). Das bedeutet: Auch ein Überstundenzuschlag ist für diese Arbeitnehmer ausgeschlossen.

Wenn Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag zahlen – wie hoch muss dieser sein?

Arbeitnehmer haben keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Deshalb gibt es auch keine Vorgaben zur Frage, wie hoch dieser ausfallen muss, wenn Arbeitgeber ihn zahlen. „Abgesehen von der gesetzlichen Untergrenze in Form des Mindestlohns schreibt niemand Arbeitgebern vor, wie sie Mitarbeiter zu bezahlen haben. Das gilt dann auch für den Überstundenzuschlag“, sagt Expertin Antoni.

In der Praxis habe sich ein Zuschlag durchgesetzt, der zwischen 15 bis 40 Prozent des normalen Stundenlohns betrage. Beispiel Öffentlicher Dienst: Hier liegt der Zuschlag für Überstunden laut Tarifvertrag je nach Entgeltgruppe zwischen 15 und 30 Prozent.

Fallen für Überstundenzuschläge Steuern und Sozialabgaben an?

Im Unterschied zu Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sind Überstundenzuschläge steuer- und sozialabgabenpflichtig. „Der Lohn für Überstunden gilt als laufendes Arbeitsentgelt und zählt damit zum normalen Einkommen – wie dann auch die Überstundenzuschläge“, erklärt Anwältin Antoni.

Was passiert, wenn der Überstundenzuschlag mit anderen Zuschlägen zusammenfällt?

Haben Arbeitnehmer für geleistete Arbeit Anspruch auf gleich mehrere Zuschläge, müssen Arbeitgeber in der Regel alle zahlen. „Natürlich ist es grundsätzlich möglich, vertraglich festzusetzen, dass nur eine Zahlung geleistet wird, wenn etwa Feiertagszuschläge und die Überstundenvergütung samt Zuschlag gemeinsam anfallen“, so Arbeitsrechtlerin Antoni. „In der Praxis kommt das aber so gut wie nie vor ­– weil es ein demotivierendes Signal der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter wäre.“

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Gelten die Regelungen zum Überstundenzuschlag auch bei Teilzeit?

Allgemein gilt: Teilzeitbeschäftigte sollten keine Überstunden machen – das würde dem Prinzip der Teilzeit widersprechen. Allerdings können Tarif- und Arbeitsverträge sowie Dienstvereinbarungen Ausnahmeregelungen enthalten, wie etwa, dass bei unvorhersehbaren Situationen Überstunden gerechtfertigt sind. Beispielsweise, wenn es durch krankheitsbedingte Ausfälle zu Lücken im Schichtplan kommt und der Arbeitgeber Überstunden auch für die Teilzeitkräfte anordnet.

Mehr dazu hier: Überstunden – wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen? 

Lange galt laut Rechtsprechung der Arbeitsgerichte: Teilzeitkräfte bekommen erst dann den Überstundenzuschlag, wenn sie mit den Überstunden die Arbeitszeit eines Vollzeit-Beschäftigten überschreiten. Viele Betroffene stellten sich daraufhin die Frage, ob diese Auslegung gerecht sei. Nein, erklärten die Richter des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts inzwischen in einem Urteil (10 AZR 231/18).

Die Begründung: Eine solche Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitkräften lasse sich nicht mit Paragraf 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vereinbaren. Dieser schreibt vor, dass Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbar vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das heißt: Wenn Arbeitnehmer ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreiten und Überstundenzuschläge vereinbart sind, etwa im Tarifvertrag, müssen Arbeitgeber diese den Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigten gleichermaßen zahlen.

Müssen Arbeitgeber grundsätzlich einen Überstundenzuschlag zahlen? Ordnen Arbeitgeber Überstunden an, müssen sie diese grundsätzlich bezahlen wie normale Arbeitsstunden. Alternativ ist ein Ausgleich durch Freizeit möglich; dieses „Abbummeln“ muss allerdings im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Ein Anspruch auf einen Überstundenzuschlag hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Anders als etwa beim Nachtzuschlag können Arbeitgeber also selbst entscheiden, ob sie bei Überstunden einen Zuschlag zahlen oder nicht. „Das ist arbeitsschutzrechtlich nachvollziehbar“, erklärt Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Nachtarbeit belastet die Gesundheit und das Privatleben von Arbeitnehmern in besonderem Maße. Leistet jemand ab und an Überstunden, ist das dagegen nicht grundsätzlich der Fall.“ Auch die Richter am Bundesarbeitsgericht haben bestätigt, dass der Überstundenzuschlag eine frei verhandelbare Leistung ist. Sie erklärten in einem Urteil (5 AZR 362/16), dass sich aus den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes kein Anspruch darauf ergebe. In welchen Fällen haben Mitarbeiter Anspruch auf einen Überstundenzuschlag? Arbeitnehmer haben zwar keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf, Überstunden mit einem Zuschlag vergütet zu bekommen. Dennoch kann dieser auf verschiedenen Wegen entstehen: Es gibt einen Tarifvertrag, der Regelungen zum Überstundenzuschlag enthält (wie zum Beispiel der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst). Es gibt eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass Überstundenzuschläge zu zahlen sind. Im Arbeitsvertrag ist ein Anspruch auf Überstundenzuschlag fixiert. Es liegt eine sogenannte betriebliche Übung vor: Wenn der Arbeitgeber bereits wiederholt Überstundenzuschläge gezahlt hat, kann der Mitarbeiter davon ausgehen, dass er diese Leistung auch in Zukunft erhält. Damit ähneln die Regelungen zum Überstundenzuschlag denen zum Feiertagszuschlag. Mehr dazu hier: Feiertagszuschlag: Müssen Arbeitgeber für Arbeit an Feiertagen Geld drauflegen? Gibt es Arbeitnehmer, die unter keinen Umständen Überstundenzuschläge bekommen? Liegen Arbeitnehmer mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (6700 Euro monatlich, in Ostdeutschland 6150 Euro, Stand: 2019), können sie grundsätzlich keine Überstunden geltend machen. Wer so viel verdiene, müsse auch bereit sein, dafür mehr zu arbeiten, so die Richter des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil (5 AZR 406/10). Das bedeutet: Auch ein Überstundenzuschlag ist für diese Arbeitnehmer ausgeschlossen. Wenn Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag zahlen – wie hoch muss dieser sein? Arbeitnehmer haben keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Deshalb gibt es auch keine Vorgaben zur Frage, wie hoch dieser ausfallen muss, wenn Arbeitgeber ihn zahlen. „Abgesehen von der gesetzlichen Untergrenze in Form des Mindestlohns schreibt niemand Arbeitgebern vor, wie sie Mitarbeiter zu bezahlen haben. Das gilt dann auch für den Überstundenzuschlag“, sagt Expertin Antoni. In der Praxis habe sich ein Zuschlag durchgesetzt, der zwischen 15 bis 40 Prozent des normalen Stundenlohns betrage. Beispiel Öffentlicher Dienst: Hier liegt der Zuschlag für Überstunden laut Tarifvertrag je nach Entgeltgruppe zwischen 15 und 30 Prozent. Fallen für Überstundenzuschläge Steuern und Sozialabgaben an? Im Unterschied zu Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sind Überstundenzuschläge steuer- und sozialabgabenpflichtig. „Der Lohn für Überstunden gilt als laufendes Arbeitsentgelt und zählt damit zum normalen Einkommen – wie dann auch die Überstundenzuschläge“, erklärt Anwältin Antoni. Was passiert, wenn der Überstundenzuschlag mit anderen Zuschlägen zusammenfällt? Haben Arbeitnehmer für geleistete Arbeit Anspruch auf gleich mehrere Zuschläge, müssen Arbeitgeber in der Regel alle zahlen. „Natürlich ist es grundsätzlich möglich, vertraglich festzusetzen, dass nur eine Zahlung geleistet wird, wenn etwa Feiertagszuschläge und die Überstundenvergütung samt Zuschlag gemeinsam anfallen“, so Arbeitsrechtlerin Antoni. „In der Praxis kommt das aber so gut wie nie vor ­– weil es ein demotivierendes Signal der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter wäre.“ Gelten die Regelungen zum Überstundenzuschlag auch bei Teilzeit? Allgemein gilt: Teilzeitbeschäftigte sollten keine Überstunden machen – das würde dem Prinzip der Teilzeit widersprechen. Allerdings können Tarif- und Arbeitsverträge sowie Dienstvereinbarungen Ausnahmeregelungen enthalten, wie etwa, dass bei unvorhersehbaren Situationen Überstunden gerechtfertigt sind. Beispielsweise, wenn es durch krankheitsbedingte Ausfälle zu Lücken im Schichtplan kommt und der Arbeitgeber Überstunden auch für die Teilzeitkräfte anordnet. Mehr dazu hier: Überstunden – wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?  Lange galt laut Rechtsprechung der Arbeitsgerichte: Teilzeitkräfte bekommen erst dann den Überstundenzuschlag, wenn sie mit den Überstunden die Arbeitszeit eines Vollzeit-Beschäftigten überschreiten. Viele Betroffene stellten sich daraufhin die Frage, ob diese Auslegung gerecht sei. Nein, erklärten die Richter des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts inzwischen in einem Urteil (10 AZR 231/18). Die Begründung: Eine solche Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitkräften lasse sich nicht mit Paragraf 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vereinbaren. Dieser schreibt vor, dass Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbar vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das heißt: Wenn Arbeitnehmer ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreiten und Überstundenzuschläge vereinbart sind, etwa im Tarifvertrag, müssen Arbeitgeber diese den Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigten gleichermaßen zahlen.