Zeitumstellung 2019
Was die Umstellung auf Winterzeit für Arbeitgeber bedeutet

In der Nacht zum 27. Oktober 2019 werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Was bedeutet das für Unternehmen mit Schichtarbeit? Die Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Gehalt.

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Zeit für Zeitumstellung: In der Nacht von 26. auf 27. Oktober werden die Uhren von drei auf zwei zurückgestellt.
Zeit für Zeitumstellung: In der Nacht von 26. auf 27. Oktober werden die Uhren von drei auf zwei zurückgestellt.

Was bedeutet die Zeitumstellung für Unternehmen mit Schichtarbeit?

In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2019 werden die Uhren von drei auf zwei Uhr zurückgestellt – die Winterzeit beginnt. Das hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit in Unternehmen, in denen eine Nachtschicht im Einsatz ist.

Beispiel: In einem Unternehmen dauert die Nachtschicht regulär von 0 bis 7 Uhr. Da die Uhren in der Nacht von 26. auf 27. Oktober 2019 um 3 Uhr um eine Stunde zurückgestellt werden, hätte der Arbeitnehmer um 7 Uhr acht Stunden gearbeitet – eine Stunde mehr als sonst.

Es gibt zwei Optionen:

  1. Der Arbeitgeber ordnet eine Überstunde an.
  2. Der Mitarbeiter macht in der Nacht der Zeitumstellung ganz regulär nach sieben Stunden Schluss – also um 6 Uhr nach Winterzeit.

„Wenn es keine abweichende Regelung gibt, werden dem Arbeitnehmer die tatsächlich geleisteten Stunden gutgeschrieben“, sagt Kai Bodenstedt, Anwalt bei DLA Piper. Bei Option 1 wären das acht Stunden, bei Option 2 sieben.

Existieren abweichende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, gelten diese. In einer Vereinbarung zur Schichtarbeit beispielsweise kann der Arbeitgeber eine Stunde Mehrarbeit bei der Umstellung auf die Winterzeit anweisen. Denn er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Schichtsystem ohne Störungen funktioniert. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Begründung entschieden, dass ein „reibungsloser Wechsel“ zwischen den Schichten zu gewährleisten ist und „Lücken oder Überschneidungen“ im Schichtplan vermieden werden sollten (7 AZR 276/83 BAG).

Und was gilt bei der Umstellung auf Sommerzeit?

Da die Uhren bei der Umstellung auf die Sommerzeit eine Stunde vorgestellt werden, ist das Schichtende (7 Uhr) in unserem Beispiel bereits nach sechs Stunden Arbeitszeit erreicht. „Dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese Stunde nachgearbeitet wird“, sagt Bodenstedt. Denn aus rechtlicher Sicht schulde der Mitarbeiter dem Arbeitgeber 60 Minuten Arbeit. „Meine Erfahrung ist aber, dass die Arbeitgeber auf diese Stunde verzichten.“

Muss die Überstunde vergütet werden, wenn die Schicht durch die Zeitumstellung eine Stunde länger dauert?

Das hängt davon ab, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht:

Zur Person
Dr. Kai Bodenstedt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei DLA Piper. Er berät schwerpunktmäßig Unternehmen und Konzernen beim Umgang mit Betriebsräten und vertritt regelmäßig Unternehmen in der Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern.      

  • Es kann über den Arbeitsvertrag geregelt sein, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Die zusätzliche Stunde bei der Umstellung auf Winterzeit ist darunter erfasst. Dafür müssen Mitarbeiter die Stunde, die bei der Umstellung auf die Sommerzeit wegfällt, nicht nacharbeiten.
  • Ist tarifvertraglich eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, regelt der Tarifvertrag üblicherweise, dass die zusätzliche Stunde Arbeit als Überstunde gilt und der Arbeitnehmer entsprechend vergütet oder ihm die Stunde angerechnet wird. Umgekehrt muss der Arbeitgeber dann die Stunde, die durch die Umstellung auf die Sommerzeit wegfällt, nachholen, um die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit zu erreichen.
  • Gibt es keine Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss die Überstunde in der Regel bezahlt werden, denn: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ (§ 612 BGB).
  • Mehr zur Vergütung von Überstunden hier: Wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Führt die Zeitumstellung zu einem Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz?

Grundsätzlich ist der Sonntag arbeitsfrei (§ 9 ArbZG). In bestimmten Branchen gilt das Beschäftigungsverbot aber nicht, beispielsweise in der Gastronomie, bei Verkehrsbetrieben, in Krankenhäusern oder der Landwirtschaft (§ 10 ArbZG). (Mehr dazu hier: Müssen Arbeitgeber für Arbeit an Sonn- und Feiertagen Geld drauflegen?) In diesen Branchen gibt es durch die Zeitumstellung keinen Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Nachtarbeiter dürfen zwar grundsätzlich maximal acht Stunden arbeiten, ausnahmsweise dürfen es aber auch zehn Stunden sein – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer arbeitet innerhalb von vier Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden werktäglich (§ 6 Abs. 2 ArbZG). (Hier finden Sie eine Übersicht zur Regelung von Nachtzuschlägen.)

Was bedeutet die Zeitumstellung für Unternehmen mit Schichtarbeit? In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2019 werden die Uhren von drei auf zwei Uhr zurückgestellt – die Winterzeit beginnt. Das hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit in Unternehmen, in denen eine Nachtschicht im Einsatz ist. Beispiel: In einem Unternehmen dauert die Nachtschicht regulär von 0 bis 7 Uhr. Da die Uhren in der Nacht von 26. auf 27. Oktober 2019 um 3 Uhr um eine Stunde zurückgestellt werden, hätte der Arbeitnehmer um 7 Uhr acht Stunden gearbeitet – eine Stunde mehr als sonst. Es gibt zwei Optionen: Der Arbeitgeber ordnet eine Überstunde an. Der Mitarbeiter macht in der Nacht der Zeitumstellung ganz regulär nach sieben Stunden Schluss - also um 6 Uhr nach Winterzeit. "Wenn es keine abweichende Regelung gibt, werden dem Arbeitnehmer die tatsächlich geleisteten Stunden gutgeschrieben“, sagt Kai Bodenstedt, Anwalt bei DLA Piper. Bei Option 1 wären das acht Stunden, bei Option 2 sieben. Existieren abweichende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, gelten diese. In einer Vereinbarung zur Schichtarbeit beispielsweise kann der Arbeitgeber eine Stunde Mehrarbeit bei der Umstellung auf die Winterzeit anweisen. Denn er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Schichtsystem ohne Störungen funktioniert. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Begründung entschieden, dass ein „reibungsloser Wechsel“ zwischen den Schichten zu gewährleisten ist und „Lücken oder Überschneidungen“ im Schichtplan vermieden werden sollten (7 AZR 276/83 BAG). Und was gilt bei der Umstellung auf Sommerzeit? Da die Uhren bei der Umstellung auf die Sommerzeit eine Stunde vorgestellt werden, ist das Schichtende (7 Uhr) in unserem Beispiel bereits nach sechs Stunden Arbeitszeit erreicht. „Dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese Stunde nachgearbeitet wird“, sagt Bodenstedt. Denn aus rechtlicher Sicht schulde der Mitarbeiter dem Arbeitgeber 60 Minuten Arbeit. „Meine Erfahrung ist aber, dass die Arbeitgeber auf diese Stunde verzichten.“ Muss die Überstunde vergütet werden, wenn die Schicht durch die Zeitumstellung eine Stunde länger dauert? Das hängt davon ab, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht: Es kann über den Arbeitsvertrag geregelt sein, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Die zusätzliche Stunde bei der Umstellung auf Winterzeit ist darunter erfasst. Dafür müssen Mitarbeiter die Stunde, die bei der Umstellung auf die Sommerzeit wegfällt, nicht nacharbeiten. Ist tarifvertraglich eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, regelt der Tarifvertrag üblicherweise, dass die zusätzliche Stunde Arbeit als Überstunde gilt und der Arbeitnehmer entsprechend vergütet oder ihm die Stunde angerechnet wird. Umgekehrt muss der Arbeitgeber dann die Stunde, die durch die Umstellung auf die Sommerzeit wegfällt, nachholen, um die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit zu erreichen. Gibt es keine Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss die Überstunde in der Regel bezahlt werden, denn: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ (§ 612 BGB). Mehr zur Vergütung von Überstunden hier: Wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen? Führt die Zeitumstellung zu einem Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz? Grundsätzlich ist der Sonntag arbeitsfrei (§ 9 ArbZG). In bestimmten Branchen gilt das Beschäftigungsverbot aber nicht, beispielsweise in der Gastronomie, bei Verkehrsbetrieben, in Krankenhäusern oder der Landwirtschaft (§ 10 ArbZG). (Mehr dazu hier: Müssen Arbeitgeber für Arbeit an Sonn- und Feiertagen Geld drauflegen?) In diesen Branchen gibt es durch die Zeitumstellung keinen Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Nachtarbeiter dürfen zwar grundsätzlich maximal acht Stunden arbeiten, ausnahmsweise dürfen es aber auch zehn Stunden sein – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer arbeitet innerhalb von vier Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden werktäglich (§ 6 Abs. 2 ArbZG). (Hier finden Sie eine Übersicht zur Regelung von Nachtzuschlägen.)