Elterngeld Plus
Diese Regeln gelten für das Elterngeld Plus

Mit dem Elterngeld Plus können Väter und Mütter ihre Auszeit flexibler gestalten. impulse klärt wichtige Fragen zum Thema.

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Für Eltern und Arbeitgeber sind mit dem Elterngeld Plus am 1. Juli wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.
Für Eltern und Arbeitgeber sind mit dem Elterngeld Plus am 1. Juli wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.
© Picture Alliance / dpa

Was ändert sich durch die Einführung von Elterngeld Plus?

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden, können nun bis zu 28 Monaten das ElterngeldPlus beziehen. Voraussetzung ist, dass sie währenddessen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Familienexpertin Stefanie Koenig vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lobt diese Regelung: „Sie fördert den frühzeitigen Wiedereinstieg in den Job.“

Arbeiten Mutter und Vater für vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder von ihnen einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlusMonaten.

Wie hoch sind die Leistungen?

Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Können Arbeitgeber den Wunsch nach Arbeit in Teilzeit ablehnen?

Arbeiten Eltern temporär in Teilzeit, müssen Arbeitgeber Ersatz suchen – mitunter ist das schwierig, kritisiert der DIHK. Soll die Teilzeit abgelehnt werden, muss ein Gericht entscheiden, ob der Arbeitnehmer dringend in Vollzeit gebraucht wird. „Die Arbeitsgerichte sind dabei sehr streng“, zeigt die Erfahrung von Sonja Litzig, Anwältin für Arbeitsrecht. „Allein der Hinweis, dass sich der Arbeitsplatz schlecht teilen lässt, reicht nicht.“ In Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern besteht kein Anspruch auf Teilzeit. Chef und Angestellter müssen sich einigen – oder trennen.

Welche Fristen gelten für das Elterngeld Plus?

Eltern haben acht Jahre Zeit, um insgesamt 36 Monate Elternzeit zu nehmen. Die Gesamtdauer darf nun auf drei Phasen verteilt werden -bisher waren es zwei. Für Arbeitgeber heißt das: Dreimal müssen Formulare ausgefüllt, dreimal Ersatz gesucht werden. „Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungssicherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssen“, kritisiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Außerdem können zwei Jahre der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes verlegt werden, bisher war es nur ein Jahr. Immerhin: Nach dem dritten Geburtstag müssen Eltern ihre Auszeit mindestens 13 Wochen im Voraus ankündigen; davor beträgt die Frist nur sieben Wochen.

Was gilt in Sachen Kündigungsschutz?

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Kündigungsschutz besteht für die Eltern frühestens acht Wochen vor der Auszeit. Ist das Kind mindestens drei Jahre alt, beginnt der Schutz 14 Wochen davor. Arbeiten die Angestellten in Teilzeit, ändert dies nichts am Kündigungsschutz in der Elternzeit, sagt Sonja Litzig, Bremer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Was kostet die Wirtschaft die neue Regelung?

900.000 Euro verliert die gesamte Wirtschaft durch Verwaltungsaufwand, schätzt die Bundesregierung. Nicht eingerechnet: der Arbeitsausfall. „Wird eine befristete Neueinstellung erforderlich, so entstehen weitere Kosten“, sagt DIHK-Expertin Stefanie Koenig. Ein neuer Kollege muss erst einmal gefunden und eingearbeitet werden. „Zudem erhöht die Besetzung einer Stelle mit zwei Teilzeitkräften die Anforderungen an das Personalmanagement.“

Was gilt für Selbständige?

Freiberufler und Unternehmer haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. „Nach Einführung des Elterngeld Plus wird der Gewinn von Selbstständigen immer noch mit der staatlichen Förderung verrechnet, aber weniger schmerzlich“, sagt Nadine Luck, Autorin des Buches „Selbständig in Teilzeit“.

Mehr zum Thema: Elterngeld für Selbständige: Das sollten Selbständige in Bezug auf das Elterngeld wissen

Was ändert sich durch die Einführung von Elterngeld Plus? Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden, können nun bis zu 28 Monaten das ElterngeldPlus beziehen. Voraussetzung ist, dass sie währenddessen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Familienexpertin Stefanie Koenig vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lobt diese Regelung: „Sie fördert den frühzeitigen Wiedereinstieg in den Job.“ Arbeiten Mutter und Vater für vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder von ihnen einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlusMonaten. Wie hoch sind die Leistungen? Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde - mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Können Arbeitgeber den Wunsch nach Arbeit in Teilzeit ablehnen? Arbeiten Eltern temporär in Teilzeit, müssen Arbeitgeber Ersatz suchen – mitunter ist das schwierig, kritisiert der DIHK. Soll die Teilzeit abgelehnt werden, muss ein Gericht entscheiden, ob der Arbeitnehmer dringend in Vollzeit gebraucht wird. „Die Arbeitsgerichte sind dabei sehr streng“, zeigt die Erfahrung von Sonja Litzig, Anwältin für Arbeitsrecht. „Allein der Hinweis, dass sich der Arbeitsplatz schlecht teilen lässt, reicht nicht.“ In Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern besteht kein Anspruch auf Teilzeit. Chef und Angestellter müssen sich einigen – oder trennen. Welche Fristen gelten für das Elterngeld Plus? Eltern haben acht Jahre Zeit, um insgesamt 36 Monate Elternzeit zu nehmen. Die Gesamtdauer darf nun auf drei Phasen verteilt werden -bisher waren es zwei. Für Arbeitgeber heißt das: Dreimal müssen Formulare ausgefüllt, dreimal Ersatz gesucht werden. "Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungssicherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssen", kritisiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Außerdem können zwei Jahre der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes verlegt werden, bisher war es nur ein Jahr. Immerhin: Nach dem dritten Geburtstag müssen Eltern ihre Auszeit mindestens 13 Wochen im Voraus ankündigen; davor beträgt die Frist nur sieben Wochen. Was gilt in Sachen Kündigungsschutz? Kündigungsschutz besteht für die Eltern frühestens acht Wochen vor der Auszeit. Ist das Kind mindestens drei Jahre alt, beginnt der Schutz 14 Wochen davor. Arbeiten die Angestellten in Teilzeit, ändert dies nichts am Kündigungsschutz in der Elternzeit, sagt Sonja Litzig, Bremer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Was kostet die Wirtschaft die neue Regelung? 900.000 Euro verliert die gesamte Wirtschaft durch Verwaltungsaufwand, schätzt die Bundesregierung. Nicht eingerechnet: der Arbeitsausfall. „Wird eine befristete Neueinstellung erforderlich, so entstehen weitere Kosten“, sagt DIHK-Expertin Stefanie Koenig. Ein neuer Kollege muss erst einmal gefunden und eingearbeitet werden. „Zudem erhöht die Besetzung einer Stelle mit zwei Teilzeitkräften die Anforderungen an das Personalmanagement.“ Was gilt für Selbständige? Freiberufler und Unternehmer haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. „Nach Einführung des Elterngeld Plus wird der Gewinn von Selbstständigen immer noch mit der staatlichen Förderung verrechnet, aber weniger schmerzlich“, sagt Nadine Luck, Autorin des Buches „Selbständig in Teilzeit“. Mehr zum Thema: Elterngeld für Selbständige: Das sollten Selbständige in Bezug auf das Elterngeld wissen