Abschreibung von Baukosten
Dieser Abschreibungstrick bringt eine ordentliche Extra-Ersparnis

Bebaut ein Unternehmer ein Grundstück seiner Ehegattin mit einem Firmengebäude, kann er die Baukosten womöglich doppelt abschreiben.

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Neue Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmerfamilien: Baukosten für ein Firmengebäude können sie teilweise doppelt absetzen.
Neue Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmerfamilien: Baukosten für ein Firmengebäude können sie teilweise doppelt absetzen.
© Isabell Klett

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnet Unternehmerfamilien überraschend neue Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können die Baukosten für ein Firmengebäude zumindest teilweise doppelt steuersparend geltend machen (BFH, Az.: X R 46/14).

Die Ausgangssituation dafür ist typisch mittelständisch: Einer der Eheleute führt ein Unternehmen, und zum Privatvermögen des anderen Ehegatten gehört ein größeres unbebautes Grundstück. Die Geschäftsaussichten sind bestens. Deshalb errichtet der Unternehmer ein neues Betriebsgebäude – und zwar auf dem Grund und Boden, der dem Ehepartner gehört.

Den Aufwand für die Gebäudeinvestition darf der Firmeninhaber über die Nutzungsdauer (rund 33 Jahre) verteilen und ihn Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abziehen. Auf diese Weise schreibt er die Baukosten praktisch zum ersten Mal ab. Das mindert den Gewinn und spart Einkommensteuer.

Bauaufträge auf eigene Rechnung vergeben

Außerdem ist hier ein weiterer Steuervorteil drin. Dazu sollte der Unternehmer-Ehegatte die Bauaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Dann darf er die Umsatzsteuer aus den in Rechnung gestellten Baukosten als Vorsteuer abziehen.

Interessanter aber ist, dass sich die Baukosten nun ein zweites Mal abschreiben lassen – nämlich dann, wenn der Ehepartner dem Unternehmer Grundstück und Gebäude später schenkt. Dann gelangen beide als Einlage ins Betriebsvermögen; und zwar zum Verkehrswert (Marktwert), der meist über den ursprünglichen Baukosten liegt. Und dieser Wert ist fortan die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Gebäudeabschreibung; erneut über rund 33 Jahre. Dies bedeutet eine ordentliche Extra-Ersparnis.

Vorteilsrechnung

Ein Fabrikant kann wählen: Er baut eine Lagerhalle für 300.000 Euro auf dem eigenen Betriebsgrundstück und schreibt die Kosten mit 3 Prozent pro Jahr ab (Modell 1). Oder er errichtet sie auf dem privaten Grund und Boden der Ehefrau und verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer (3 Prozent pro Jahr). Nach 20 Jahren schenkt die Gattin ihm die Immobilie; das Betriebsgebäude ist dann 400.000 Euro wert (Modell 2). Die Rechnung zeigt, dass die Familie bei Modell 2 insgesamt deutlich mehr Steuern spart:

Modell 1: Grundstück Unternehmer
Absetzbare Baukosten 300.000 €
Steuervorteil (bei 40%)* 120.000 €

 

Modell 2: Grundstück Ehegatte
Baukosten 300.000 €
Davon absetzbar
20 Jahre à 3 Prozent 180.000 €
Absetzbarer Verkehrswert 400.000 €
Absetzbar insgesamt 580.000 €
Steuervorteil (bei 40%)* 174.000 €
Mehr gespart 54.000 €

* Privater Vorteil bei der Einkommensteuer. Alle Angaben in Euro

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Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnet Unternehmerfamilien überraschend neue Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können die Baukosten für ein Firmengebäude zumindest teilweise doppelt steuersparend geltend machen (BFH, Az.: X R 46/14). Die Ausgangssituation dafür ist typisch mittelständisch: Einer der Eheleute führt ein Unternehmen, und zum Privatvermögen des anderen Ehegatten gehört ein größeres unbebautes Grundstück. Die Geschäftsaussichten sind bestens. Deshalb errichtet der Unternehmer ein neues Betriebsgebäude – und zwar auf dem Grund und Boden, der dem Ehepartner gehört. Den Aufwand für die Gebäudeinvestition darf der Firmeninhaber über die Nutzungsdauer (rund 33 Jahre) verteilen und ihn Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abziehen. Auf diese Weise schreibt er die Baukosten praktisch zum ersten Mal ab. Das mindert den Gewinn und spart Einkommensteuer. Bauaufträge auf eigene Rechnung vergeben Außerdem ist hier ein weiterer Steuervorteil drin. Dazu sollte der Unternehmer-Ehegatte die Bauaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Dann darf er die Umsatzsteuer aus den in Rechnung gestellten Baukosten als Vorsteuer abziehen. Interessanter aber ist, dass sich die Baukosten nun ein zweites Mal abschreiben lassen – nämlich dann, wenn der Ehepartner dem Unternehmer Grundstück und Gebäude später schenkt. Dann gelangen beide als Einlage ins Betriebsvermögen; und zwar zum Verkehrswert (Marktwert), der meist über den ursprünglichen Baukosten liegt. Und dieser Wert ist fortan die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Gebäudeabschreibung; erneut über rund 33 Jahre. Dies bedeutet eine ordentliche Extra-Ersparnis. Vorteilsrechnung Ein Fabrikant kann wählen: Er baut eine Lagerhalle für 300.000 Euro auf dem eigenen Betriebsgrundstück und schreibt die Kosten mit 3 Prozent pro Jahr ab (Modell 1). Oder er errichtet sie auf dem privaten Grund und Boden der Ehefrau und verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer (3 Prozent pro Jahr). Nach 20 Jahren schenkt die Gattin ihm die Immobilie; das Betriebsgebäude ist dann 400.000 Euro wert (Modell 2). Die Rechnung zeigt, dass die Familie bei Modell 2 insgesamt deutlich mehr Steuern spart: Modell 1: Grundstück Unternehmer Absetzbare Baukosten 300.000 € Steuervorteil (bei 40%)* 120.000 €   Modell 2: Grundstück Ehegatte Baukosten 300.000 € Davon absetzbar 20 Jahre à 3 Prozent 180.000 € Absetzbarer Verkehrswert 400.000 € Absetzbar insgesamt 580.000 € Steuervorteil (bei 40%)* 174.000 € Mehr gespart 54.000 € * Privater Vorteil bei der Einkommensteuer. Alle Angaben in Euro
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