Zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) sind geeignet, hässliche Erbstreitigkeiten leichter beizulegen. Und im besten Fall wird aus dem Streit ein echtes Steuersparmodell.
Das erste Urteil kann dafür sorgen, dass die sogenannten weichenden Erben eher bereit sind, einer Lösung zuzustimmen. Denn die Abfindung, die sie dafür bekommen, dass sie auf ihre zu Recht oder zu Unrecht geltend gemachten Erbansprüche verzichten, ist steuerfrei (BFH, Az.: II R 34/09). Hierbei spielt es keine Rolle, ob Geld fließt oder ob Sachwerte als Abfindung übertragen werden, zum Beispiel Immobilien oder Kunst.
Das zweite Urteil betrifft die verbleibenden Erben. Auch sie dürften jetzt öfter zu Kompromissen bereit sein. Denn ab sofort können sie die gezahlte Abfindung als Nachlassverbindlichkeit bei der eigenen Erbschaftsteuer abziehen (BFH, Az.: II R 24/15). Unterm Strich profitieren alle Beteiligten, denn per Abfindung bleibt nun ein Teil des Erbes steuerfrei.
Vollends zum Steuersparmodell wird die Sache, wenn die potenziellen Erben sich unkonventionell einigen können. Heißt: Das Erbe tritt derjenige an, der im Erbstreit die schlechteren Aussichten hatte und deshalb wenig bekommen hätte. Den Großteil des Nachlassvermögens reicht er indes weiter. Unterm Strich versteuert er den angedachten bescheidenen Abfindungsbetrag als Erbschaft. Dagegen verzichtet derjenige auf das Erbe, der im Streit die besseren Karten hatte. Er bekommt stattdessen den Betrag, den er sonst zu versteuern hätte (Erbe minus Abfindung) jetzt selbst als Abfindung. Steuerfrei. Wichtig: Die Erbschaft ist so aufzuteilen, dass der Deal für alle nach Abzug von Steuern attraktiv ist.
Vorteilsrechnung
In unserem Beispiel hinterlässt ein Fabrikant ein Vermögen von 10 Millionen Euro. Seine beiden Kinder sind zu Erben eingesetzt, der Sohn zu 70 Prozent, die Tochter zu 30 Prozent. Die Kinder streiten, ob das Testament wirksam ist. Der Deal: Der Sohn erbt, die Tochter bekommt 3,5 Millionen Abfindung. Die Rechnung zeigt, wie viel Erbschaftsteuer die Kinder sparen, wenn die Tochter erbt und der Sohn 6,5 Millionen Euro Abfindung erhält. Abfindungen sind steuerfrei.
Erbe Sohn, Abfindung Tochter | |
Erbschaft | 10.000.000 Euro |
Minus Abfindung | 3.500.000 Euro |
Ergibt | 6.500.000 Euro |
Minus Freibetrag* | 400.000 Euro |
Zu versteuern | 6.100.000 Euro |
Erbschaftsteuer (23%**) | 1.403.000 Euro |
Erbe Tochter, Abfindung Sohn | |
Erbschaft | 10.000.000 Euro |
Minus Abfindung | 6.500.000 Euro |
Ergibt | 3.500.000 Euro |
Minus Freibetrag* | 400.000 Euro |
Zu versteuern | 3.100.000 Euro |
Erbschaftsteuer (19%**) | 589.000 Euro |
Steuer gespart | 814.000 Euro |
*Persönlicher Freibetrag Kinder
**Steuerklasse I
Unser Experte

Daniel Lehmann ist Anwalt bei Baker Tilly Roelfs in München
Ein Artikel aus der impulse-Ausgabe 11/16.
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