Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
Diese Buchhaltungs-Regeln müssen Unternehmer kennen

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, kurz: GoBD, sind ein komplexes Werk voller Regeln. Und trotzdem müssen Unternehmer sie alle kennen - zumal sich die Vorgaben geändert haben.

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© Jorg Greuel / DigitalVision / Getty Images

Die Digitalisierung ist nicht zu bremsen, und vor allem macht sie nicht vor der betrieblichen Buchführung halt. Im Gegenteil, dort stiftet sie viel Nutzen: Immer mehr Unternehmen speichern Teile ihrer Buchhaltung in der Cloud oder nutzen Apps für die Reisekostenabrechnung ihrer Mitarbeiter. Doch die steuerlichen Spielregeln hielten mit der Digitalisierung in den Betrieben nicht mehr mit.

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung, kurz: GoBD, waren zuletzt auf dem Stand von 2014, als es viele der heute gebräuchlichen Lösungen noch nicht gab oder sie sich noch nicht durchgesetzt hatten. Das hat sich Ende November 2019 geändert: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die GoBD reformiert. In dem BMF-Schreiben stehen auf 44 Seiten alle Spielregeln, die Unternehmer beachten müssen, um mit ihrer digitalen Buchhaltung bei einer Prüfung des Finanzamts nicht anzuecken.


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Die Digitalisierung ist nicht zu bremsen, und vor allem macht sie nicht vor der betrieblichen Buchführung halt. Im Gegenteil, dort stiftet sie viel Nutzen: Immer mehr Unternehmen speichern Teile ihrer Buchhaltung in der Cloud oder nutzen Apps für die Reisekostenabrechnung ihrer Mitarbeiter. Doch die steuerlichen Spielregeln hielten mit der Digitalisierung in den Betrieben nicht mehr mit. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung, kurz: GoBD, waren zuletzt auf dem Stand von 2014, als es viele der heute gebräuchlichen Lösungen noch nicht gab oder sie sich noch nicht durchgesetzt hatten. Das hat sich Ende November 2019 geändert: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die GoBD reformiert. In dem BMF-Schreiben stehen auf 44 Seiten alle Spielregeln, die Unternehmer beachten müssen, um mit ihrer digitalen Buchhaltung bei einer Prüfung des Finanzamts nicht anzuecken. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden