Nachfolge in der KG
Wie Sie die Nachfolge in der KG clever regeln

Wer die Nachfolge in der Kommanditgesellschaft geschickt regelt, kann drei Ziele erreichen: Nachfolger frühzeitig einbinden, Einfluss sichern und dabei Erbschaftsteuer sparen.

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Bei der Nachfolge in der KG können Sie einfach Steuern sparen.
© Ana Maria Serrano / Moment / Getty Images

In Familienunternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG) unterwegs sind, können die Inhaber ihre Anteile an die Kinder oder Enkel weiterreichen und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten. Dadurch kann die Familie gleichwohl von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer profitieren – unter gewissen Umständen, urteilte unlängst der Bundesfinanzhof (BFH; Az.: II R 34/16).


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In Familienunternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG) unterwegs sind, können die Inhaber ihre Anteile an die Kinder oder Enkel weiterreichen und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten. Dadurch kann die Familie gleichwohl von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer profitieren – unter gewissen Umständen, urteilte unlängst der Bundesfinanzhof (BFH; Az.: II R 34/16). .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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