Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf
Haus mit Arbeitszimmer verkaufen – ohne Steuern zu zahlen

Wer sein Haus verkauft, kann den Gewinn steuerfrei einstreichen - eigentlich. Gibt es darin ein Arbeitszimmer, ist der Fall komplizierter. Doch die Finanzgerichte stellen sich auf die Seite der Immobilienverkäufer.

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Was beim Hausverkauf mit Arbeitszimmer zu beachten ist
© cristinairanzo / Moment / Getty Images

Wer sein selbst genutztes Privathaus verkauft, braucht für den dabei erzielten Gewinn keine Steuern zu zahlen. Auch nicht für den Anteil am Veräußerungsgewinn, der auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt. So entschieden mehrere Finanzgerichte, zuletzt das in Baden-Württemberg (Az.: 5 K 338/19).


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Wer sein selbst genutztes Privathaus verkauft, braucht für den dabei erzielten Gewinn keine Steuern zu zahlen. Auch nicht für den Anteil am Veräußerungsgewinn, der auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt. So entschieden mehrere Finanzgerichte, zuletzt das in Baden-Württemberg (Az.: 5 K 338/19). .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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