Betrifft Steuererklärung 2019: Hier haben Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ein lukratives Wahlrecht. Entweder sie versteuern ihre kompletten Gewinnanteile (Dividende) pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer. Oder sie zahlen für 60 Prozent der Gewinnausschüttungen den persönlichen Steuersatz (so genanntes Teileinkünfteverfahren) – in der Spitze bis zu 45 Prozent.
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