Verlustabzug: Wann Sie Aktienverluste von der Steuer absetzen können
Verlustabzug
Wann Sie Aktienverluste von der Steuer absetzen können
Aktienanleger mit einem Hang zu Fehlspekulationen dürfen sich freuen: Ein Urteil erlaubt ihnen, ihre Verluste steuerlich geltend zu machen - jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
// Set the width of the caption to the width of the image ?>
Kapitalanleger, die bei einzelnen Aktien praktisch ihren gesamten Kapitaleinsatz verlieren, können die Verluste neuerdings bei der Steuer geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 32/16). Dazu werden die roten Zahlen mit Kursgewinnen bei anderen Aktien verrechnet. Falls der Anleger im betreffenden Jahr keine oder zu geringe Gewinne realisiert hat, darf er die Verluste bei künftigen Deals ausgleichen. Das spart 25 Prozent Abgeltungsteuer und Solizuschlag.
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Kapitalanleger, die bei einzelnen Aktien praktisch ihren gesamten Kapitaleinsatz verlieren, können die Verluste neuerdings bei der Steuer geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 32/16). Dazu werden die roten Zahlen mit Kursgewinnen bei anderen Aktien verrechnet. Falls der Anleger im betreffenden Jahr keine oder zu geringe Gewinne realisiert hat, darf er die Verluste bei künftigen Deals ausgleichen. Das spart 25 Prozent Abgeltungsteuer und Solizuschlag.
.paywall-shader {
position: relative;
top: -250px;
height: 250px;
background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%);
margin: 0 0 -250px 0;
padding: 0;
border: none;
clear: both;
}
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Jetzt anmelden
impulse-Mitglied werden
impulse-Magazin
alle -Inhalte
digitales Unternehmer-Forum
exklusive Mitglieder-Events
und vieles mehr …
Jetzt Mitglied werden
impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls Sie nicht wissen, welche E-Mail-Adresse Sie hierfür bei impulse hinterlegt haben: Wir helfen Ihnen gern – eine kurze Nachricht genügt.
Kundenbetreuung kontaktieren
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Mehr Infos zum Gastzugang
Nein. Sobald Sie sich einmalig mit Ihrem Kundenlogin auf der Website angemeldet haben, bleiben Sie 180 Tage angemeldet und können auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …
... Sie die Website auf einem anderen Gerät aufrufen.
... Sie die Website mit einem anderen Browser aufrufen.
... Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
... Sie sich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet haben.
Sie verlieren den Zugang zu impulse Plus, wenn Sie nicht mehr impulse-Mitglied sind.