Vorbehaltsnießbrauch
Mit diesem Kniff können Sie Immobilien weiterreichen und Steuern sparen

Die Hauspreise steigen – und damit auch Erbschaft- und Schenkungsteuer. Mit einem Kniff kann man Immobilien steuersparend weiterreichen und sogar weiterhin drin wohnen. So funktioniert's.

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So sparen Sie Steuern beim Vererben von Immobilien
© oxygen / Moment / Getty Images

Bekanntlich sind die Preise für Wohnimmobilien seit Jahren stark gestiegen. So erfreulich der Preisauftrieb für Eigentümer ist, er macht das Schenken und Vererben auch deutlich teurer. Vor diesem Hintergrund rechnet es sich für viele Familien, Grundvermögen vorzeitig an die Kinder weiterzureichen – das Haus oder die Wohnung aber lebenslang selbst zu nutzen („Vorbehaltsnießbrauch“). Dies führt auf dem Papier zu einer Wertminderung, die rasant Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer sparen kann.

So berechnet sich der Wert des Nießbrauchs

Der Clou: Die Ersparnis ist umso größer, je früher sich die Eltern dazu entschließen. Denn für die Steuer dürfen sie vom Marktwert der Immobilie (Verkehrswert) den Wert des Nießbrauchs abziehen. Der ergibt sich zum Beispiel bei einem Mietshaus durch Multiplikation der jährlichen Mieteinnahmen (nach Abzug aller Kosten) mit einem Faktor aus dem Bewertungsgesetz – und dabei spielt die statistische Lebenserwartung und damit das Alter der Eltern zum Zeitpunkt der Schenkung eine wesentliche Rolle.


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Bekanntlich sind die Preise für Wohnimmobilien seit Jahren stark gestiegen. So erfreulich der Preisauftrieb für Eigentümer ist, er macht das Schenken und Vererben auch deutlich teurer. Vor diesem Hintergrund rechnet es sich für viele Familien, Grundvermögen vorzeitig an die Kinder weiterzureichen – das Haus oder die Wohnung aber lebenslang selbst zu nutzen („Vorbehaltsnießbrauch“). Dies führt auf dem Papier zu einer Wertminderung, die rasant Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer sparen kann. So berechnet sich der Wert des Nießbrauchs Der Clou: Die Ersparnis ist umso größer, je früher sich die Eltern dazu entschließen. Denn für die Steuer dürfen sie vom Marktwert der Immobilie (Verkehrswert) den Wert des Nießbrauchs abziehen. Der ergibt sich zum Beispiel bei einem Mietshaus durch Multiplikation der jährlichen Mieteinnahmen (nach Abzug aller Kosten) mit einem Faktor aus dem Bewertungsgesetz – und dabei spielt die statistische Lebenserwartung und damit das Alter der Eltern zum Zeitpunkt der Schenkung eine wesentliche Rolle. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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