Kreditgebühren
Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Kreditgebühren sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof nun auch für Unternehmerdarlehen bestätigt. Wer jetzt Ansprüche auf Rückzahlung hat.

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Anspruch prüfen! Wer für ein Darlehen Kreditgebühren bezahlt hat, kann das Geld mitunter von der Bank zurückfordern.
Anspruch prüfen! Wer für ein Darlehen Kreditgebühren bezahlt hat, kann das Geld mitunter von der Bank zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli entschieden, dass Banken für Unternehmerkredite keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Mit diesem Urteil weiten die Richter ihre Rechtsprechung auf eine weitere Darlehensform aus. Bereits 2014 und 2016 hatte der BGH Gebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite sowie für Bausparverträge für unrechtmäßig erklärt. Wer kann jetzt Geld von seiner Bank zurückfordern? Und wie geht das? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für welche Darlehen gilt das jüngste BGH-Urteil konkret?

Die Richter bezogen sich in ihren zwei Entscheidungen vom 4. Juli (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) auf Unternehmerkredite. Das sind Darlehen, die ein Selbstständiger oder Firmeninhaber, oder auch ein Unternehmen aufgenommen hat. Wenn im Kreditvertrag standardmäßig, also in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als nicht verhandelbare Formulierung im Vertragsvordruck, ein Bearbeitungsentgelt vereinbart wurde, ist das unrechtmäßig. Diese Gebühr hätte die Bank nicht erheben dürfen. Oder anders herum: Rechtmäßig ist eine solche Gebühr dann, wenn Kunde und Kreditinstitut sie individuell ausgehandelt hatten.

Was ist mit anderen Kreditverträgen?

Bereits im Jahr 2014 hat der BGH derartige Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite mit zwei Entscheidungen (Az XI ZR 170/13 und Az XI ZR 405/12) für unrechtmäßig erklärt. Im Jahr 2016 übertrugen die Karlsruher Richter diese Rechtauffassung auch auf Bearbeitungsentgelte für Bausparverträge (AZ XI ZR 552/15).  Ausdrücklich erlaubt sind hingegen Abschlussgebühren für Bausparverträge.

Musterbrief für die Forderung an die Bank

Wer eine Kreditgebühr für sein Darlehen bezahlt hat, kann das Geld von der Bank zurückfordern. Das sollte schriftlich passieren. Einen Musterbrief, der leicht zu vervollständigen ist, hat die auf Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Lenné für impulse.de verfasst. Das Dokument können sie hier herunterladen. Schicken Sie den Brief am besten als Einschreiben mit Rückschein an die Bank. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Forderung beim Kreditinstitut eingegangen ist.

Was tun, wenn die Bank die Kreditbearbeitungsgebühr nicht zurückzahlt?

Zunächst gilt: „Die Banken sind nicht automatisch verpflichtet, auf die Forderungen der Kreditnehmer einzugehen“, sagt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rühren die Banken sich aber gar nicht oder weisen die Ansprüche zurück, sollten Betroffene einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt konsultieren und eine Klage erwägen.

Können Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren verjährt sein?

Ja. Ansprüche verjähren frühestens nach Ablauf von drei ganzen Kalenderjahren nach dem Vertragsabschluss. Für Kredite, die vor 2014 aufgenommen wurden, sind die Ansprüche daher meist verjährt (zu Ausnahmen siehe unten: „Verjährung verhindern“). Es sei denn, die Gebühr wurde etwa nicht nach Vertragsabschluss komplett fällig, sondern wird ratierlich, etwa mit den Kreditraten, abbezahlt. Dann sind Ansprüche auf die Gebührenanteile, die erst ab 2014 gezahlt wurden oder noch zu zahlen sind, vermutlich nicht verjährt, sagt Anwalt Lenné. Bei Darlehen, die ab 2014 aufgenommen wurden, gilt: Nach drei vollen Kalenderjahren sind Ansprüche verjährt. Wer 2014 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann noch bis Ende 2017 die Rückzahlung von Gebühren fordern. Bei Darlehen aus dem Jahr 2015 endet die Frist am 30.12.2018, und so weiter.

Wie lässt sich die Verjährung verhindern?

Ganz wichtig: Ein Brief an die Bank mit der Forderung nach Rückzahlung der Gebühren stoppt die Verjährung nicht. Bei Verbraucherdarlehen lässt sich die Verjährung jedoch leicht verhindern, und zwar durch Einreichung einer Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann ihres Kreditinstituts (bei Unternehmerkrediten gibt es diese Möglichkeit nicht!). Wie Sie vorgehen müssen und welche Banken bei dem Verfahren mitmachen, steht hier.

Bei Darlehen, die vor 2014 aufgenommen wurden, ist die Verjährung mitunter gestoppt, ohne dass die Kreditnehmer selbst etwas dafür getan hätten, sagt Anwalt Lenné. Der Grund: Nach den ersten BGH-Urteilen im Jahr 2014 verzichteten einige Banken pauschal, etwa durch einen Hinweis auf ihrer Webseite, auf die so genannte Einrede der Verjährung. Damit ist die Frist vermutlich für alle Kreditnehmer unterbrochen.

Wer erst noch prüfen will, ob eine Klage Erfolg haben könnte, weil die Bank nicht zahlen will, sollte die Bank auffordern, auf die Verjährung zu verzichten – notfalls mit Hilfe eines Anwalts.

Was kostet eine Klage?

Da die Rechtslage durch die BGH-Entscheidungen inzwischen sehr klar ist, dürften die meisten Banken – spätestens nach Eingang eines anwaltlichen Schreibens – zur Rückzahlung der Gebühren bereit sein.

Falls doch nicht, ist im Vorteil, wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die bei solchen Streitigkeiten zahlt. Unbedingt sollten Sie aber zunächst mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Police die Kosten wirklich deckt. Denn ein Gang vor Gericht kann teuer werden.

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Wer Kreditgebühren in Höhe von 3000 Euro einklagt, muss bereits in der ersten Instanz mit Kosten von gut 1700 Euro rechnen, falls der Prozess verloren geht. Wer danach noch in Berufung und vielleicht sogar in Revision geht, kann am Ende auf Anwalts- und Gerichtskosten von rund 6000 Euro sitzen bleiben. Wird der Prozess gewonnen, muss allerdings die Bank das Gros der Kosten tragen.

Mögliche Reaktionen der Banken

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Banken bereitwillig und sofort alle Gebühren zurückzahlen. Der Kreditnehmer muss das Geld schon aktiv bei seiner Bank einfordern. Möglich ist, dass einige wenige Banken sich zieren und dem Kunden vorzumachen versuchen, dass die Entscheidung des BGH ausgerechnet auf den konkreten Vertrag mit dem Kunden keine Anwendung findet. So haben einige Kreditinstitute den Gebühren in den vergangenen Jahren einfach einen neuen Namen gegeben, etwa  „laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“. Sie könnten also verneinen, überhaupt eine Gebühr erhoben zu haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung hat der Kreditnehmer aber auch hier, sagt Anwalt Lenné.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli entschieden, dass Banken für Unternehmerkredite keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Mit diesem Urteil weiten die Richter ihre Rechtsprechung auf eine weitere Darlehensform aus. Bereits 2014 und 2016 hatte der BGH Gebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite sowie für Bausparverträge für unrechtmäßig erklärt. Wer kann jetzt Geld von seiner Bank zurückfordern? Und wie geht das? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Für welche Darlehen gilt das jüngste BGH-Urteil konkret? Die Richter bezogen sich in ihren zwei Entscheidungen vom 4. Juli (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) auf Unternehmerkredite. Das sind Darlehen, die ein Selbstständiger oder Firmeninhaber, oder auch ein Unternehmen aufgenommen hat. Wenn im Kreditvertrag standardmäßig, also in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als nicht verhandelbare Formulierung im Vertragsvordruck, ein Bearbeitungsentgelt vereinbart wurde, ist das unrechtmäßig. Diese Gebühr hätte die Bank nicht erheben dürfen. Oder anders herum: Rechtmäßig ist eine solche Gebühr dann, wenn Kunde und Kreditinstitut sie individuell ausgehandelt hatten. Was ist mit anderen Kreditverträgen? Bereits im Jahr 2014 hat der BGH derartige Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite mit zwei Entscheidungen (Az XI ZR 170/13 und Az XI ZR 405/12) für unrechtmäßig erklärt. Im Jahr 2016 übertrugen die Karlsruher Richter diese Rechtauffassung auch auf Bearbeitungsentgelte für Bausparverträge (AZ XI ZR 552/15).  Ausdrücklich erlaubt sind hingegen Abschlussgebühren für Bausparverträge. Musterbrief für die Forderung an die Bank Wer eine Kreditgebühr für sein Darlehen bezahlt hat, kann das Geld von der Bank zurückfordern. Das sollte schriftlich passieren. Einen Musterbrief, der leicht zu vervollständigen ist, hat die auf Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Lenné für impulse.de verfasst. Das Dokument können sie hier herunterladen. Schicken Sie den Brief am besten als Einschreiben mit Rückschein an die Bank. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Forderung beim Kreditinstitut eingegangen ist. Was tun, wenn die Bank die Kreditbearbeitungsgebühr nicht zurückzahlt? Zunächst gilt: "Die Banken sind nicht automatisch verpflichtet, auf die Forderungen der Kreditnehmer einzugehen", sagt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rühren die Banken sich aber gar nicht oder weisen die Ansprüche zurück, sollten Betroffene einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt konsultieren und eine Klage erwägen. Können Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren verjährt sein? Ja. Ansprüche verjähren frühestens nach Ablauf von drei ganzen Kalenderjahren nach dem Vertragsabschluss. Für Kredite, die vor 2014 aufgenommen wurden, sind die Ansprüche daher meist verjährt (zu Ausnahmen siehe unten: "Verjährung verhindern"). Es sei denn, die Gebühr wurde etwa nicht nach Vertragsabschluss komplett fällig, sondern wird ratierlich, etwa mit den Kreditraten, abbezahlt. Dann sind Ansprüche auf die Gebührenanteile, die erst ab 2014 gezahlt wurden oder noch zu zahlen sind, vermutlich nicht verjährt, sagt Anwalt Lenné. Bei Darlehen, die ab 2014 aufgenommen wurden, gilt: Nach drei vollen Kalenderjahren sind Ansprüche verjährt. Wer 2014 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann noch bis Ende 2017 die Rückzahlung von Gebühren fordern. Bei Darlehen aus dem Jahr 2015 endet die Frist am 30.12.2018, und so weiter. Wie lässt sich die Verjährung verhindern? Ganz wichtig: Ein Brief an die Bank mit der Forderung nach Rückzahlung der Gebühren stoppt die Verjährung nicht. Bei Verbraucherdarlehen lässt sich die Verjährung jedoch leicht verhindern, und zwar durch Einreichung einer Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann ihres Kreditinstituts (bei Unternehmerkrediten gibt es diese Möglichkeit nicht!). Wie Sie vorgehen müssen und welche Banken bei dem Verfahren mitmachen, steht hier. Bei Darlehen, die vor 2014 aufgenommen wurden, ist die Verjährung mitunter gestoppt, ohne dass die Kreditnehmer selbst etwas dafür getan hätten, sagt Anwalt Lenné. Der Grund: Nach den ersten BGH-Urteilen im Jahr 2014 verzichteten einige Banken pauschal, etwa durch einen Hinweis auf ihrer Webseite, auf die so genannte Einrede der Verjährung. Damit ist die Frist vermutlich für alle Kreditnehmer unterbrochen. Wer erst noch prüfen will, ob eine Klage Erfolg haben könnte, weil die Bank nicht zahlen will, sollte die Bank auffordern, auf die Verjährung zu verzichten - notfalls mit Hilfe eines Anwalts. Was kostet eine Klage? Da die Rechtslage durch die BGH-Entscheidungen inzwischen sehr klar ist, dürften die meisten Banken - spätestens nach Eingang eines anwaltlichen Schreibens - zur Rückzahlung der Gebühren bereit sein. Falls doch nicht, ist im Vorteil, wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die bei solchen Streitigkeiten zahlt. Unbedingt sollten Sie aber zunächst mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Police die Kosten wirklich deckt. Denn ein Gang vor Gericht kann teuer werden. Wer Kreditgebühren in Höhe von 3000 Euro einklagt, muss bereits in der ersten Instanz mit Kosten von gut 1700 Euro rechnen, falls der Prozess verloren geht. Wer danach noch in Berufung und vielleicht sogar in Revision geht, kann am Ende auf Anwalts- und Gerichtskosten von rund 6000 Euro sitzen bleiben. Wird der Prozess gewonnen, muss allerdings die Bank das Gros der Kosten tragen. Mögliche Reaktionen der Banken Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Banken bereitwillig und sofort alle Gebühren zurückzahlen. Der Kreditnehmer muss das Geld schon aktiv bei seiner Bank einfordern. Möglich ist, dass einige wenige Banken sich zieren und dem Kunden vorzumachen versuchen, dass die Entscheidung des BGH ausgerechnet auf den konkreten Vertrag mit dem Kunden keine Anwendung findet. So haben einige Kreditinstitute den Gebühren in den vergangenen Jahren einfach einen neuen Namen gegeben, etwa  „laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“. Sie könnten also verneinen, überhaupt eine Gebühr erhoben zu haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung hat der Kreditnehmer aber auch hier, sagt Anwalt Lenné.
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