Organisation
Was Unternehmer beim Arbeitsschutz beachten müssen

Ob auf der Baustelle oder in der Kneipe, hinter der Fönhaube oder am PC: Für jeden Arbeitsplatz gibt es spezielle Sicherheitsbestimmungen. Lesen Sie, welche Regeln beim Arbeitsschutz gelten.

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Zum Recht des Arbeitsschutzes gehören alle Regeln, die dem Arbeitgeber (und in geringerem Umfang auch dem Arbeitnehmer selbst) Pflichten zum Schutz der Beschäftigten auferlegen. Die meisten Vorschriften in diesem Bereich sind zwingend, können also nicht mit einer Vereinbarung zwischen Chef und Belegschaft ausgehebelt werden. Bei schuldhafter Verletzung der Regeln wird Schadenersatz fällig.

Zum Arbeitsschutz gehört der technische Schutz vor Gefahren bei Ausführung der Arbeit, Vorschriften über die Arbeitszeit, außerdem der soziale Arbeitsschutz, geregelt in Spezialgesetzen etwa für bestimmte Arbeitnehmergruppen (etwa Jugendarbeits- und Mutterschutz, Regeln für die Beschäftigung von Schwerbehinderten). Auch Kündigungs- und Lohnschutz werden diesem Gebiet zugeordnet.

Prüfung durch Gewerbeaufsicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) soll helfen, Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern im Job zu gewährleisten. Es wird konkretisiert durch zahlreiche spezifische Verordnungen (etwa Baustellenverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Bildschirmarbeitschutzverordnung) oder das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, ebenso die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten zu Arbeitsschutzfragen schulen, das fordert Paragraf 12 ArbSchG.

Zum Schutz der Arbeitnehmer kann es erforderlich sein, einen Betriebsarzt oder Sicherheitsingenieur einzustellen. Der Betriebsarzt berät dann etwa zu den Themen Unfallvermeidung und Erste Hilfe, er untersucht und betreut die Beschäftigten arbeitsmedizinisch und kontrolliert die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und -vorschriften.

Wenn es um den sicherheitstechnischen Arbeitsschutz geht, sind Sicherheitsingenieure, -meister oder -techniker gefragt. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sind weisungsfrei und unabhängig.

Gesetzliche Standards sind das Minimum

Heute ist Arbeitsschutzmanagement eine komplexe Aufgabe für Unternehmen. Informationen zu den hohen Anforderungen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Außerdem gibt es Standards wie etwa OHRIS (Occupational Health and Risk Management System), die Unternehmen Richtschnur für die eigene Organisation des Arbeitsschutzes sein können.

Betriebsräte dürfen bei der praktischen Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen mitreden. So sieht Paragraf 9 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) etwa vor, dass die Mediziner und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Arbeitnehmervertretung zusammenarbeiten sollen.

Nach Paragraf 88 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können Unternehmer und Betriebsräte auch weitergehende Betriebsvereinbarungen für größtmöglichen Arbeitsschutz abschließen, auch hinsichtlich einzelner Punkte (etwa totales Alkoholverbot im Betrieb oder bestimmtes Schuhwerk). Unterschreiten dürfen sie die gesetzlichen Standards nicht. Einmal vereinbart, sind die Vereinbarungen im Betrieb verbindlich.

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