Der seit Anfang 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn wird erstmals angehoben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verordnung von Arbeitsministerin Andrea Nahles, durch die die Lohnuntergrenze zum 1. Januar von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde steigt.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.
Auf die Wirtschaft kommen mit der Anhebung laut einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ 2017 nun Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro zu. Dies könne zu einem geringfügigen Ansteigen der Preise für Waren und Dienstleistungen führen.
Bundesregierung setzt Beschluss der Mindestlohnkommission um
Mit der Verordnung setzt die Regierung eine Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Diese hatte sich Mitte des Jahres einstimmig für diese Anpassung ausgesprochen. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest.
Grundlage für die Entscheidung des Gremiums ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent.
Mindestlohn trifft nicht nur Ungelernte, sondern auch gut Qualifizierte, die z. B. in der Zeitarbeit nur unwesentlich mehr „verdienen“. Was sagt das über unsere Wirtschaft, wenn eine Differenz von 34 Cent pro Stunde MILLIARDEN mehr kosten? Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch leben können. Was da so üppig klingt, reicht gerade für sauber und satt.