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Fördermittel für nachhaltige Sanierungen: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Höhere Energieeffizienz, Sicherheit, Barrierefreiheit: Es gibt gute Gründe, Wohngebäude zu sanieren. Doch oft sind die Sanierungen kostspielig. So können Eigentümer 2024 Fördermittel beantragen.


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© PIRNAR

Wer fördert wen?

Die staatlichen Fördermittel für die Sanierung von Wohngebäuden werden Hauseigentümern bereitgestellt, die eine energetische, barriereabbauende oder sicherheitserhöhende Renovierung planen. Sie umfassen Zuschüsse und Förderkredite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Kreditanstalt (KfW) für Wiederaufbau sowie Steuerboni vom Finanzamt, zum Beispiel in Form von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (nur für selbstnutzende Eigentümer, verteilt auf drei Jahre).

Im Zuge einer kompletten Neustrukturierung der Förderlandschaft in Deutschland wurden die Förderprogramme der KfW und des BAFA 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt. Diese beinhaltet seit 1.1.2024 eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Nach dieser können Hausbesitzer je nach Sanierungsvorhaben und Förderwunsch Mittel beim BAFA oder bei der KfW beantragen, in vielen Fällen bei beiden. Dabei gewährt der BAFA überwiegend prozentuale Zuschüsse für einzelne Baumaßnahmen, die KfW wiederum Ergänzungskredite (ausgenommen ihre Zuschüsse für Arbeiten an der Heizungstechnik). Wundern Sie sich also nicht, wenn auf den Formularseiten der KfW keine Antragstellung zu einzelnen Zuschüssen mehr möglich ist – viele wurden im Zuge der Umstrukturierung zu BEG EM lediglich auf das BAFA umverteilt.

Einige Bundesländer und Kommunen bieten darüber hinaus eigene zinsgünstige Kredite für Sanierung und Erneuerbare Energien. Hinsichtlich der komplexen Förderprogrammlandschaft, Prüfung der Voraussetzungen und Antragsstellung erweist sich eine professionelle Beratung oftmals hilfreich – wenn nicht sogar zwingend. Unter „Fachplanung und Baubegleitung“ und „Energieberatung (Sanierungsfahrplan)“ werden diese Leistungen vom BAFA deshalb selbst jeweils in Höhe von 50% und 80% bezuschusst.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Die Baumaßnahmen zur Sanierung haben wir hier zur Übersicht in vier Gruppen unterteilt. Sie beinhalten sowohl den Einbau neuer Bauelemente als auch den Umbau bzw. die Optimierung bestehender Bauteile und Bauteilkomplexe:

  1. Öffnungsflächen

Rollladen und Dämmung von Rollladenkasten, (Dach-) Fenster und Haustüren

  1. Gebäudehülle und Anlagentechnik

Dacheindeckung und -begrünung, Balkonsanierung, Fassaden-, Perimeter-, Dach (-boden)- und Kellerdeckendämmung, Heizungsumbau und -optimierung zur Effizienzverbesserung oder Emissionsminderung (u.a. Öl-, Gas-, Pellet-, Biomasse- und Brennstoffzellenheizung), Gebäudenetz-Anschluss, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Solarthermie, Photovoltaik)

  1. Sicherheit und Zugänglichkeit (altersgerechter Umbau / Barrierereduzierung)

SmartHome- und Einbruchschutz-Maßnahmen, barrierefreier Umbau (z.B. von Bädern)

  1. Bewahrung historischer Bauten

Sanierung unter Denkmalschutz

Art der Förderung, Konditionen und Laufzeiten müssen vorab geklärt werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Antragssteller einen Zuwendungsbescheid über die bewilligten Zuschüsse oder Kredite.

Wer fördert welche Art von Maßnahmen?

Nach den jüngsten Umstrukturierungen (Stand 19.01.2024) ist das BAFA eher Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen, die KfW hingegen für umfassendere bzw. Komplettsanierungen.

Maßnahmen rund um Heizungstechnik, die die Bereiche Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizung, Wärmenetz- und Gebäudenetz-Anschluss betreffen, fallen seit Anfang 2024 ausschließlich in die Zuständigkeit der KfW und unterteilen sich in prozentuale oder Pauschalzuschüsse sowie einen Ergänzungskredit.

Sie vergibt außerdem zinsgünstige Kredite für Maßnahmen rund um Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) sowie zum altersgerechten Umbau. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie einer Fachplanung und Baubegleitung können Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden. Für alle Einzelmaßnahmen, die nicht die oberen genannten Elemente innerhalb der Heizungstechnik betreffen, können Hausbesitzer bei der KfW Ergänzungskredite beantragen.

Alle anderen Zuschuss-Anträge für Einzelmaßnahmen fallen an das BAFA. Innerhalb der Heizungstechnik fördert es (nur) die Gebäudenetz-Errichtung, dessen Umbau oder Erweiterung. Daneben werden bezuschusst:

  • Maßnahmen rund um Lüftungs- und SmartHome-Anlagen.
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (Basisförderung mit Zuschuss von 15%) und zur Emissionsminderung (Zuschuss von 50%).
  • Sämtliche Optimierungen an der Gebäudehülle (Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, neue Fenster und Haustür, sommerlicher Wärmeschutz).

Das heißt also: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (z.B. Dämmungsarbeiten, Einbau neuer Fenster oder einer neuen Haustür, Arbeiten rund um Lüftungsanlagen, Heizungstechnik) können Sie als Eigentümer sowohl beim BAFA (BEG EM Zuschuss) als auch bei der KfW beantragen (BEG EM Kredit).

Wichtig: Alle Zuschüsse müssen vor Start der Sanierung beantragt werden. Einzelne Förderungen wie die Effizienzhaus-Förderung können außerdem nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater / Sachverständigen aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes bezogen werden.

Welche Rolle spielt die Haustür bei energieeffizientem Sanieren?

Haustüren haben einen entscheidenden Einfluss auf den Wärmeschutz und die Energiebilanz von (Wohn-) Gebäuden. Eine gut isolierte, energieeffiziente Haustür trägt dazu bei, Wärmeverluste zu minimieren und die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern. Einige Hersteller wie z.B. PIRNAR haben sich bei ihren Haustüren besonders auf die Wärmedämmung spezialisiert (hier können Sie die mehrfach prämierten Haustüren kaufen ).

Dieser Beitrag stammt von:
Das 1986 gegründete slowenische Unternehmen PIRNAR hat sich auf die Herstellung hochwertiger Eingangstüren spezialisiert. Design und Technologie der Türen wurden mit zahlreichen Awards ausgezeichnet, darunter dem Red Dot Design- sowie dem German Innovation- und German Design-Award.
 

Sponsored Post ist ein vom Werbekunden gesponserter Gastbeitrag, der sich zur Vorstellung von Unternehmen und Produkten eignet und Produktabbildungen, Links und Produktbeschreibungen enthalten kann.
Wer fördert wen? Die staatlichen Fördermittel für die Sanierung von Wohngebäuden werden Hauseigentümern bereitgestellt, die eine energetische, barriereabbauende oder sicherheitserhöhende Renovierung planen. Sie umfassen Zuschüsse und Förderkredite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Kreditanstalt (KfW) für Wiederaufbau sowie Steuerboni vom Finanzamt, zum Beispiel in Form von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (nur für selbstnutzende Eigentümer, verteilt auf drei Jahre). Im Zuge einer kompletten Neustrukturierung der Förderlandschaft in Deutschland wurden die Förderprogramme der KfW und des BAFA 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt. Diese beinhaltet seit 1.1.2024 eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Nach dieser können Hausbesitzer je nach Sanierungsvorhaben und Förderwunsch Mittel beim BAFA oder bei der KfW beantragen, in vielen Fällen bei beiden. Dabei gewährt der BAFA überwiegend prozentuale Zuschüsse für einzelne Baumaßnahmen, die KfW wiederum Ergänzungskredite (ausgenommen ihre Zuschüsse für Arbeiten an der Heizungstechnik). Wundern Sie sich also nicht, wenn auf den Formularseiten der KfW keine Antragstellung zu einzelnen Zuschüssen mehr möglich ist – viele wurden im Zuge der Umstrukturierung zu BEG EM lediglich auf das BAFA umverteilt. Einige Bundesländer und Kommunen bieten darüber hinaus eigene zinsgünstige Kredite für Sanierung und Erneuerbare Energien. Hinsichtlich der komplexen Förderprogrammlandschaft, Prüfung der Voraussetzungen und Antragsstellung erweist sich eine professionelle Beratung oftmals hilfreich – wenn nicht sogar zwingend. Unter „Fachplanung und Baubegleitung“ und „Energieberatung (Sanierungsfahrplan)“ werden diese Leistungen vom BAFA deshalb selbst jeweils in Höhe von 50% und 80% bezuschusst. Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert? Die Baumaßnahmen zur Sanierung haben wir hier zur Übersicht in vier Gruppen unterteilt. Sie beinhalten sowohl den Einbau neuer Bauelemente als auch den Umbau bzw. die Optimierung bestehender Bauteile und Bauteilkomplexe: Öffnungsflächen Rollladen und Dämmung von Rollladenkasten, (Dach-) Fenster und Haustüren Gebäudehülle und Anlagentechnik Dacheindeckung und -begrünung, Balkonsanierung, Fassaden-, Perimeter-, Dach (-boden)- und Kellerdeckendämmung, Heizungsumbau und -optimierung zur Effizienzverbesserung oder Emissionsminderung (u.a. Öl-, Gas-, Pellet-, Biomasse- und Brennstoffzellenheizung), Gebäudenetz-Anschluss, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Solarthermie, Photovoltaik) Sicherheit und Zugänglichkeit (altersgerechter Umbau / Barrierereduzierung) SmartHome- und Einbruchschutz-Maßnahmen, barrierefreier Umbau (z.B. von Bädern) Bewahrung historischer Bauten Sanierung unter Denkmalschutz Art der Förderung, Konditionen und Laufzeiten müssen vorab geklärt werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Antragssteller einen Zuwendungsbescheid über die bewilligten Zuschüsse oder Kredite. Wer fördert welche Art von Maßnahmen? Nach den jüngsten Umstrukturierungen (Stand 19.01.2024) ist das BAFA eher Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen, die KfW hingegen für umfassendere bzw. Komplettsanierungen. Maßnahmen rund um Heizungstechnik, die die Bereiche Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizung, Wärmenetz- und Gebäudenetz-Anschluss betreffen, fallen seit Anfang 2024 ausschließlich in die Zuständigkeit der KfW und unterteilen sich in prozentuale oder Pauschalzuschüsse sowie einen Ergänzungskredit. Sie vergibt außerdem zinsgünstige Kredite für Maßnahmen rund um Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) sowie zum altersgerechten Umbau. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie einer Fachplanung und Baubegleitung können Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden. Für alle Einzelmaßnahmen, die nicht die oberen genannten Elemente innerhalb der Heizungstechnik betreffen, können Hausbesitzer bei der KfW Ergänzungskredite beantragen. Alle anderen Zuschuss-Anträge für Einzelmaßnahmen fallen an das BAFA. Innerhalb der Heizungstechnik fördert es (nur) die Gebäudenetz-Errichtung, dessen Umbau oder Erweiterung. Daneben werden bezuschusst: Maßnahmen rund um Lüftungs- und SmartHome-Anlagen. Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (Basisförderung mit Zuschuss von 15%) und zur Emissionsminderung (Zuschuss von 50%). Sämtliche Optimierungen an der Gebäudehülle (Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, neue Fenster und Haustür, sommerlicher Wärmeschutz). Das heißt also: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (z.B. Dämmungsarbeiten, Einbau neuer Fenster oder einer neuen Haustür, Arbeiten rund um Lüftungsanlagen, Heizungstechnik) können Sie als Eigentümer sowohl beim BAFA (BEG EM Zuschuss) als auch bei der KfW beantragen (BEG EM Kredit). Wichtig: Alle Zuschüsse müssen vor Start der Sanierung beantragt werden. Einzelne Förderungen wie die Effizienzhaus-Förderung können außerdem nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater / Sachverständigen aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes bezogen werden. Welche Rolle spielt die Haustür bei energieeffizientem Sanieren? Haustüren haben einen entscheidenden Einfluss auf den Wärmeschutz und die Energiebilanz von (Wohn-) Gebäuden. Eine gut isolierte, energieeffiziente Haustür trägt dazu bei, Wärmeverluste zu minimieren und die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern. Einige Hersteller wie z.B. PIRNAR haben sich bei ihren Haustüren besonders auf die Wärmedämmung spezialisiert (hier können Sie die mehrfach prämierten Haustüren kaufen ). [zur-person] Sponsored Post ist ein vom Werbekunden gesponserter Gastbeitrag, der sich zur Vorstellung von Unternehmen und Produkten eignet und Produktabbildungen, Links und Produktbeschreibungen enthalten kann.