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Steuertipps für Unternehmer
1. Geschenke für Geschäftsfreunde
Präsente für Geschäftspartner, Kunden oder auch langjährige Mitarbeiter können vom Chef bei der Steuer abgezogen werden. Allerdings sollte man die Vorgaben kennen: So ist aufzuzeichnen, wer was bekommen hat. Zusätzlich sind Freigrenzen zu beachten. Die wichtigste Grundregel lautet: Unternehmer können Geschenke im Wert von 35 Euro (netto) pro Jahr und Person steuerlich geltend machen. Geschenke, die über diesem Betrag liegen, muss der Chef aus der Privatkasse zahlen.
Noch mehr Steuertipps finden Sie hier: Steuertipps 2020: 60 Tipps, wie Sie bis zum Jahresende noch Steuern sparen können
2. Wertverlust beim Diesel ansetzen
Unternehmer, die bei ihren Firmenfahrzeugen auf Diesel gesetzt haben, müssen wegen der drohenden Fahrverbote zum Teil kräftige Wertverluste hinnehmen. Die können sie mit dem Finanzamt teilen – per Teilwertabschlag auf den alten Bilanzwert. Das gilt nicht nur für das Chefauto, sondern auch für Werkstatt- oder Lieferfahrzeuge. Die Differenz zwischen Buch- und Marktwert lässt sich in den gängigen Autoportalen ablesen. Wer komplett abgeschriebene Diesel verkauft, erzielt womöglich bescheidene Verkaufsgewinne. Die kann man steuerfrei in der Bilanz parken.
3. Noch schnell Mahnungen schreiben
Firmenchefs lassen sich jetzt von der Buchhaltung die Liste der säumigen Kunden vorlegen. Wenn erforderlich, schicken sie zügig eine Mahnung. Hilft die nicht, geht noch vor dem 31. Dezember eine zweite raus. Nur dann können Unternehmer für die Bilanz die offenen Forderungen abspecken – je nach Bonität bis zu 50 Prozent, bei ganz faulen Kunden auch voll und ganz.
4. Zwischenrechnung von Handwerkern anfordern
Der Gewinn fürs laufende Jahr lässt sich schnell und nachhaltig drücken, indem ohnehin notwendige Reparaturen an Maschinen oder Firmengebäuden noch vor Jahresultimo in Auftrag gegeben werden. Auch wenn die Arbeiten bis Ende Dezember nicht abgeschlossen werden können, senkt eine Zwischenrechnung des Handwerkers das Einkommen des Auftraggebers und damit seine Steuerlast.
Wer in der Hektik des Jahresendgeschäfts keine Zeit für Handwerker hat, schätzt den Reparaturaufwand großzügig und packt ihn für die Bilanz in eine Rückstellung für unterlassene Reparaturen. Allerdings nur dann, wenn die Arbeiten voraussichtlich bis zum 31. März 2019 erledigt sind.
5. Investitionsabzugsbetrag nutzen
Chefs von kleineren Betrieben überlegen jetzt, was und wie viel sie in den kommenden Jahren für den Betrieb investieren wollen, etwa in Maschinen, Anlagen oder Lieferfahrzeuge. Denn sie können 40 Prozent der geplanten Ausgaben – maximal 200.000 Euro – bereits jetzt bei der Steuer geltend machen. Anschaffen müssen sie die Wirtschaftsgüter spätestens in drei Jahren. Wer den Höchstbetrag in einem der letzten Jahre nicht ausgeschöpft hat, kann den Rest noch für die Bilanz 2018 nutzen. Und wer auf diese Weise Bilanzverluste produziert, kann ebenfalls profitieren. Denn er darf die roten Zahlen auf die kommenden Jahre vortragen und spätere Gewinne damit verrechnen. Der „Investitionsabzugsbetrag“ (früher: Ansparabschreibung) macht’s möglich. Den können Unternehmer mit höchstens 235.000 Euro Betriebsvermögen nutzen. Bei kleinen Firmen, die keine Bilanz aufstellen, darf der Gewinn maximal 100.000 Euro betragen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Bauunternehmer erzielt in diesem Jahr einen Gewinn von 250.000 Euro. Für 2019 plant er die Anschaffung mehrerer Lkw zum Preis von 400.000 Euro.
Ohne Investitionsplan | |
Gewinn | 250.000 |
Steuer (Splittingtarif) | 88.656 |
Mit Investitionsplan | |
Gewinn | 250.000 |
Investitionsabzugsbetrag | 160.000 |
Zu versteuern | 90.000 |
Steuer (Splittingtarif) | 21.740 |
Gespart | 66.916 |
Alle Angaben in Euro
6. Sonderabschreibung für KMUs nutzen
Mittelständische Firmenchefs, die in diesem Jahr bereits ordentlich investiert haben, können ihren Gewinn zusätzlich um bis zu 20 Prozent der Investitionssumme drücken – per „Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe“ (siehe § 7g Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes). Auf diese Weise setzen sie etwa beim Kauf eines neuen Firmenwagens sofort 36,67 Prozent des Kaufpreises von der Steuer ab (16,67 Prozent lineare plus 20 Prozent Sonder-AfA, „Abschreibung für Abnutzung“).
Dieser Steuervorteil gilt nur bei Investitionen in bewegliche Objekte, also zum Beispiel Maschinen, Büromöbel, Regale oder Anlagen. Außerdem gilt er nur für Unternehmer, die nicht mehr als 235.000 Euro Eigenkapital in ihrer Bilanz stehen haben. Wer die komplette Sonder-AfA im Moment wegen aktuell schmaler Gewinne nicht brauchen kann, der verteilt sie auf bis zu fünf Jahre.
8. Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben
Haben Unternehmer in diesem Jahr für das Geschäft einen Neubau hochgezogen oder ihre Büros umgebaut, verlangen sie von der Baufirma mindestens zwei Rechnungen. Eine für das Gebäude selbst, eine andere für „Betriebsvorrichtungen“, also Arbeitsbühnen, Ladeneinbauten oder die separate Klimatisierung des EDV-Raumes. Diese Teile sind über zehn bis 15 Jahre abzuschreiben – statt mit dem Gebäude selbst über 33 Jahre.
9. Kleininvestitionen tätigen
Auch eine Shoppingtour auf Firmenkosten hilft beim Gewinnsenken. Wer jetzt noch in kleinere Maschinen, Büroausstattung, Computer oder Smartphones investiert, kann rasch ein paar hundert Euro Steuern sparen. Solche Gegenstände („geringwertige Wirtschaftsgüter“, kurz: GWG) sind seit Januar 2018 bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Bei Investitionen zwischen 250 Euro bis zu 1000 Euro netto kann er ein Wahlrecht nutzen: Abschreibung über fünf Jahre oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Günstig etwa für Büromöbel, deren Anschaffungskosten sonst über 13 Jahre zu verteilen sind.
Beispiel: Ein Unternehmer hat seine Büros mit neuen Schreibtischen und Schränken ausstatten lassen. Alle Teile haben einzeln weniger als 1000 Euro gekostet. Die Gesamtsumme der Investitionen liegt bei 25.000 Euro:
Abschreibung über 13 Jahre | |
Anschaffungskosten | 25.000 |
Abschreibung pro Jahr | 1923 |
Steuerersparnis (bei 40 Prozent Steuersatz) | 769 |
Abschreibung über 5 Jahre | |
Anschaffungskosten | 25.000 |
Abschreibung pro Jahr | 5000 |
Steuerersparnis (bei 40 Prozent) | 2000 |
Liquiditätsvorteil für fünf Jahre | 1231 |
Alle Angaben in Euro
9. Linear statt degressiv abschreiben
Unternehmer, die in den letzten Bilanzen Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen degressiv abgeschrieben haben (25 Prozent AfA vom jeweiligen Restwert), sollten gemeinsam mit dem Berater prüfen, ob sie zur linearen Methode wechseln, wo der Buchwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilt wird. Das kann je nach Restnutzungsdauer (etwa des Firmenwagens) lohnenswert sein.
10. Reisekosten optimieren
Haben Unternehmer in diesem Jahr aufwändige Geschäftsreisen mit ein paar Tagen Urlaub kombiniert, können sie einen großen Teil der Reisekosten abziehen. Absetzbar sind die Reisekosten, etwa für die Bahn oder den Flieger. Und zwar im Verhältnis der geschäftlichen und privaten Reisezeit.
Ein Beispiel: Ein Unternehmer-Ehepaar besucht im Dezember Geschäftsfreunde in den USA (3 Tage). Anschließend geht es nach New York zum Shopping (2 Tage).
Beispielrechnung | |
Flugpreis | 15.000 |
Absetzbar (3/5) | 10.000 |
Steuerersparnis (bei 45 Prozent Steuersatz) | 4500 |
Alle Angaben in Euro
11. Kapitalkonto aufstocken
Erwartet eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine GmbH & Co. KG für dieses Jahr rote Zahlen, sollten die Kommanditisten jetzt genau rechnen. Zu prüfen ist, ob sie den zu erwartenden Verlustanteil mit ihren anderen Einkünften Steuer sparend verrechnen können. Das funktioniert nur dann komplett, wenn das Kapitalkonto plus noch nicht erbrachter Einlage mindestens so hoch ist wie der zu erwartende Verlust. Ist das nicht der Fall, gehen die überschießenden Verluste für die Steuer verloren. Um das zu vermeiden, stockt der Teilhaber jetzt noch rasch das Kapitalkonto auf.
12. Rechtsform wechseln
Zeichnet sich bei Personenfirmen ein hoher Gewinn ab, könnte sich der Wechsel zur Rechtsform der GmbH lohnen. Das macht sich bezahlt, wenn der Unternehmer den Gewinn nicht für sich verbraucht, sondern in der Firma stehen lässt. In der GmbH kosten Erträge 23 bis 33 Prozent Steuern – je nach Gewerbesteuerhebesatz. Ähnliche Sätze gelten zwar auch in Personenfirmen, wenn die Gewinne thesauriert werden, also in der Firma bleiben. Doch in der GmbH kann sich der Chef ein ordentliches Gehalt plus Altersvorsorge gönnen und als Betriebsausgabe absetzen.
13. Rücklagen bilden
Zeichnet sich für dieses Jahr ein ordentlicher Gewinn ab, hat der Unternehmer die Wahl: Soll ein Teil im Betrieb als Rücklage stehen bleiben, muss er diese Summe nur mit 28,25 Prozent statt mit bis zu 45 Prozent versteuern. Ein Antrag an das Finanzamt reicht. Der Vorteil bleibt aber nur so lange bestehen, wie das Geld in der Firma bleibt.
Wird das Geld später doch entnommen, werden noch einmal 25 Prozent Extrasteuer draufgeschlagen. Deshalb die Faustregel: Die Rücklage rechnet sich nur, wenn der Unternehmer hohe Gewinne versteuern muss und wenn das Geld mindestens sieben Jahre in der Firma bleibt. Wer das Geld nur in den nächsten drei bis vier Jahren für den Betrieb braucht, sollte die Erträge lieber sofort voll versteuern.
Das Beispiel verdeutlicht, was ein Unternehmer spart, wenn er in diesem Jahr die Hälfte seines 600.000-Euro-Gewinns in der Bilanz stehen lässt:
Bei Rücklagenbildung | |
Gewinn | 600.000 |
Steuer (ohne Rücklage) | 238.612 |
Rücklage | 300.000 |
Pauschalsteuer (28,25 Prozent) | 84.750 |
Entnahme | 300.000 |
Steuer | 109.656 |
Steuer mit Rücklage | 194.406 |
Für die Dauer von 7 Jahren gespart | 44.206 |
Bei Auflösung der Rücklage | |
Rücklage | 300.000 |
Bereits gezahlte Steuern | 84.750 |
Entnahmebetrag | 215.250 |
Nachsteuer (25 Prozent) | 53.812 |
Steuer gesamt | 248.218 |
Nach 7 Jahren mehr Steuern gezahlt | 9606 |
Alle Angaben in Euro
14. Bestände bei Inventur abwerten
Eine Arbeit für den Jahreswechsel: eine schöne Inventur auf Waren, Rohstoffe, Halbfabrikate. Dabei sollten die Bestände kritisch geprüft werden: Was nicht zum ursprünglich kalkulierten Preis abgesetzt werden kann, gehört radikal abgewertet – auf den „Teilwert“, also den Marktwert abzüglich der üblichen Gewinnspanne. Damit das Amt die niedrige Bewertung in der Betriebsprüfung akzeptiert, sammeln Unternehmer jetzt schon Argumente, etwa Prospekte der Konkurrenz oder eigene Preisänderungslisten.
Zudem sollten sich Firmenchefs spätestens jetzt mit den technischen Vorbereitungen befassen. Dazu gehört etwa, die Funktionsfähigkeit der Aufnahmegeräte zu prüfen, Artikel zu kennzeichnen, die nur noch begrenzt verkaufsfähig oder für den Produktionsbetrieb nutzbar sind oder notwendige Retouren an Lieferanten durchzuziehen.
15. Damit die Rente sicher ist
GmbH-Chefs, die auf eine Pensionszusagen setzen wollen, prüfen jetzt, ob sie die notwendigen Vereinbarungen zwischen GmbH und ihnen persönlich aufsetzen sollten. Denn es gelten zeitliche Fristen. Erst zehn Jahre nach der Zusage und entsprechenden Rückstellungen in der Firmenbilanz darf die Rente fließen. Ansonsten droht von Anfang an eine verdeckte Gewinnausschüttung mit teuren Steuerfolgen. Bei Jungunternehmern sind es sogar bis zu 15 Jahre. Denn die müssen erst warten, bis sie sich überhaupt eine Firmenrente genehmigen dürfen. Und zwar fünf Jahre, wenn sie das Unternehmen selbst gründen oder drei Jahre, wenn sie einen bestehenden Betrieb übernehmen.
Steuertipps für Vermieter
16. Renovierungskosten absetzen
Jetzt noch Maler, Installateur, Gärtner oder andere Handwerker bestellen, um die vermietete Immobilie vor Jahresende richtig in Schuss zu bringen. Denn mit den fälligen Rechnungen können Hausbesitzer ihr steuerpflichtiges Einkommen drücken. Das geht mit Sofortwirkung – die Renovierungen können umgehend als Werbungskosten bei den Mieteinkünften abgesetzt werden.
Wer mehr investiert, als an Miete hereinkommt, kann die roten Zahlen gut mit anderen Einkünften verrechnen. Wer sich mit dem Absetzen mehr Zeit lassen möchte, kann höhere Kosten ab 2000 Euro gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen – ganz wie es in die persönliche Steuerplanung passt.
17. Das Drei-Konten-Prinzip
Bei Vermietern sind drei Konten besser als eins. Ein Konto ist für die privaten Geschäfte reserviert, auf ein anderes überweisen die Mieter ihre fälligen Mieten. Und vom dritten überweist der Hausbesitzer sämtliche Kosten. Damit lassen sich private Ausgaben umstandslos in Werbungskosten umfunktionieren: Für größere private Ausgaben wird das Geld vom Mieteinnahmenkonto auf das private umgebucht. Die Aufwendungen laufen weiter über das dritte Konto, dessen Schuldenstand währenddessen wächst. Die fälligen Schuldzinsen wiederum sind (absetzbare) Werbungskosten.
Ein Beispiel verdeutlicht das Drei-Konten-System: Ein lediger Vermieter (Jahreseinkommen 150.000 Euro) legt sich einen Sportwagen zu – Kaufpreis: 100.000 Euro. Das Geld wird vom Mieteinnahmenkonto auf das private umgebucht, das Auto wird bar bezahlt. Weil das Geld für die Kosten der Immobilie jetzt fehlt, besorgt sich der Vermieter für acht Prozent Zinsen einen Bankkredit:
Ohne Drei-Konten-Modell | |
Einkommen | 150.000 |
Zu versteuern | 150.000 |
Steuer | 54.828 |
Mit Drei-Konten-Modell | |
Einkommen | 150.000 |
Zinsen | 8000 |
Zu versteuern | 142.000 |
Steuer | 51.460 |
Gespart | 3368 |
Alle Angaben in Euro
18. Blick in den Mietspiegel
Wer Haus oder Wohnung an Verwandte vermietet hat, sollte die Mietpreise vor Ort regelmäßig kontrollieren. Denn die Kosten für die Immobilie sind nur dann voll und ganz absetzbar, wenn die Angehörigen mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete überweisen. Da die Mieten in vielen Ballungsräumen dauernd steigen, ist dieser Grenzwert rasch unterschritten. Mit der Folge, dass die Kosten für das Objekt nur noch anteilig geltend gemacht werden können. Dann gilt: Miete anpassen.
19. Disagio vereinbaren
Besitzer von Mietimmobilien mit akutem Kreditbedarf vereinbaren mit der Bank ein Disagio – eine sofort fällige Zahlung, die die spätere Zinsbelastung senkt. Das Disagio lässt sich sofort mit den Mieteinnahmen steuersparend verrechnen. Bei Krediten mit fünf Jahren Zinsbindung akzeptiert das Finanzamt ohne Murren einen Abschlag von fünf Prozent der Darlehenssumme, bei längerer Zinsbindung auch mehr.
20. Zwei Darlehen abschließen
Wer jetzt ein Mehrfamilienhaus mit einer selbst genutzten Wohnung baut oder kauft, vereinbart mit der Bank zwei Darlehen. Eines für die eigenen vier Wände – nach Nutzung des gesamten Eigenkapitals. Und eines für den vermieteten Teil. Auf ein separates Konto fließt das Geld, mit dem die Rechnungen für die zu vermietenden Räume beglichen werden. Auf diese Weise können die kompletten Zinsen für das Mietkonto abgezogen werden.
21. Kosten für unvermietete Immobilien als Werbungskosten geltend machen
Ein Problem, das sich auf dem Land häufiger stellt: Lässt sich eine bislang selbst genutzte Immobilie nicht so einfach vermieten, zieht der Eigentümer die laufenden Ausgaben dennoch als Werbungskosten bei der Steuer ab. Allerdings muss er sich ernsthaft um eine Vermietung kümmern und das dem Finanzamt beweisen, beispielsweise durch regelmäßige Anzeigen in Tageszeitungen oder Internetportalen. Dabei gilt: Je mehr, desto besser. Die Inseratskosten erhöhen die steuerwirksamen Verluste.
22. Malerkosten absetzen
Hausbesitzer, die demnächst in ihre eigene, bislang fremdvermietete Wohnung einziehen wollen, sorgen rechtzeitig dafür, dass die Maler anrücken. Sie müssen noch innerhalb der Mietzeit die Immobilie auf Vordermann bringen (zumindest Fassaden, Nebenräume, Keller und Außenanlagen). Nur der Innenanstrich wird auf die Zeit der Eigennutzung verschoben.
Solange der Hausbesitzer Einkünfte aus der Vermietung zieht, kann er seine Kosten gegenrechnen. Wenn der Mieter bereits ausgezogen ist, geht das nicht mehr.
Steuertipps für Kapitalanleger
23. Verluste bescheinigen lassen
Wer mit verschiedenen Kreditinstituten arbeitet, hat mehr Aufwand, wenn er bei dem einen oder anderen Investment rote Zahlen schreibt. Die sind in diesem Fall nicht so einfach mit Gewinnen auf anderen Anlagekonten zu verrechnen. Das geht nur über die Steuerveranlagung beim Finanzamt. Dafür braucht es die notwendigen Verlustbescheinigungen der Bankinstitute. Diese Papiere müssen bis 15. Dezember dort beantragt werden. Mit diesen Schreiben sorgen Kapitalanleger dafür, dass das Finanzamt in der Einkommensteuererklärung die roten Zahlen mit schwarzen saldiert. Die Kreditinstitute dürfen das nicht.
24. Steuern sparen mit der Rentenversicherung
Wer sein Geld statt in einen Sparplan in eine Rentenversicherung steckt, zahlt unter dem Strich weniger Steuern. Denn in der Ansparphase für das spätere Altersruhegeld wird für die Zinsen keine Abgeltungsteuer einbehalten. Das Geld kann ungeschmälert Gewinne bringen. Später – nach Rentenbeginn – kassiert der Fiskus für die monatlichen Zahlungen nur Steuern nach dem sogenannten Ertragsanteil. Der beträgt bei Rentenbeginn ab dem 65. Lebensjahr 18 Prozent.
25. In Dachfonds investieren
Statt in einzelne Aktienfonds zu investieren und selbst dauernd umzuschichten, bietet es sich für Anleger an, in aktiv gemanagte Dachfonds einzusteigen – nur in solche mit moderaten Gebühren. Diese Fonds bündeln eine Vielzahl von Anteilen an anderen Investmentfonds. Der Vorteil: Die Fonds können ihr Portfolio umschichten, ohne dass 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig werden. Privatinvestoren können das nicht, da kostet jedes Umschichten renditesenkende Steuern.
26. Freistellungsaufträge prüfen
Wegen der derzeit niedrigen Zinsen sollten Anleger auf ihre Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken achten. Die früher einmal festgelegte Verteilung von 1602 Euro Freibetrag (Ledige: 801 Euro) sollte jetzt überdacht und womöglich korrigiert werden – je nachdem, bei welchen Banken und in welcher Höhe Zinsen und Dividenden anfallen. Ansonsten zahlt man unnötig Abgeltungsteuer und kann sie erst später über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
27. Riester-Rente über Ehepartner abschließen
Ist der Ehepartner Arbeitnehmer mit eigenem Vertrag, können auch Firmenchefs trotz Selbstständigkeit riestern. Dazu schließen sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag ab, etwa bei der Bank oder über eine Versicherung. Ohne dass der Chef selbst einzahlen muss, schießt Vater Staat die staatliche Zulage zu – immerhin 154 Euro pro Jahr.
28. Geld auf private Konten umbuchen
Gut verdienende Inhaber von Einzel- und Personenfirmen sollten prüfen, ob sie liquide Mittel wirklich auf den Firmenkonten lassen wollen. Die Umbuchung auf private Festgeldkonten lohnt sich – weil die Zinserträge dieser Konten nur 25 Prozent Abgeltungsteuer kosten, für Zinsen auf Geschäftskonten aber bis zu 45 Prozent fällig werden.
29. Vermögen an Spardosen-GmbH übertragen
Besitzer umfangreichen Kapital- und Grundbesitzes übertragen ihr Vermögen ganz oder zum Teil auf eine spezielle GmbH, die in Fachkreisen nicht umsonst „Spardosen-GmbH“ genannt wird. Deren Geschäftszweck ist, das Vermögen zu verwalten. Anfallende Gewinne lassen die Kapitaleigner in der Firma so weit als möglich stehen. Die GmbH kassiert sämtliche Ausschüttungen und Wertzuwächse der Anlagen zu 95 Prozent steuerfrei. Anfallende Kosten zieht sie indes komplett ab.
Ein Anleger bekommt jährlich 50.000 Euro Dividenden aus seinen diversen privaten Aktienpaketen. Das muss er mit und ohne GmbH versteuern:
Ohne Extra-GmbH | |
Einnahmen | 50.000 |
Abgeltungsteuer (25 Prozent) | 12.500 |
Mit Extra-GmbH | |
Ausschüttungen | 50.000 |
Steuerpflichtig (5 Prozent) | 2500 |
Steuer (bei 30 Prozent) | 750 |
Vorteil | 11.750 |
Alle Angaben in Euro
Steuertipps für die Familie
30. Mehr Fahrtkosten geltend machen
Fährt ein GmbH-Chef mit dem Privatwagen ins Büro, kann er für jeden Entfernungskilometer 30 Cent pro Tag bei den Werbungskosten ansetzen. Fraglich ist nur, welche Entfernung maßgebend ist. Das Finanzamt verlangt regelmäßig, die kürzeste Strecke anzusetzen. Nutzt der Chef eine Strecke, die nachweislich schneller geht, kann er die Mehrkilometer geltend machen.
31. Pflege bringt Vorteile bei Erbschaftsteuer
Der Gesetzgeber belohnt Pflegeleistungen bei der Erbschaftsteuer, wenn zum Beispiel Ehepartner oder Kinder den kranken Seniorchef betreuen – bis zu 20.000 Euro sind dann steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt auch bei Schenkungen. Aber nur, wenn die Pfleger aus der Familie nicht von anderer Stelle entlohnt werden. Sinnvoll ist es daher, zumindest einige Wochen lang ein Pflegetagebuch zu führen, um den Aufwand für das Finanzamt belegen zu können. Bei der Bewertung der Pflege werden später die vor Ort üblichen Sätze für Pflegeleistungen zugrunde gelegt.
32. Der Staat zahlt das Fitnessstudio mit
Beiträge für das Fitnessstudio können unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden – als außergewöhnliche Belastung. Doch das ist an Voraussetzungen gebunden: Das Training muss der Heilung oder Linderung einer Verletzung oder Krankheit dienen und regelmäßig unter Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers stattfinden. Außerdem ist ein amtsärztliches Attest einzureichen. Dies muss bereits bei Vertragsabschluss mit dem Sportstudio vorliegen.
33. Kosten für Kinderbetreuung absetzen
Bei Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren können alle Eltern ihre Kosten für Kita, Au-pair-Mädchen oder Tagesmutter bei der Steuer absetzen. Freilich nur zu zwei Dritteln, begrenzt auf 4000 Euro pro Sohn oder Tochter.
Die Betreuungskosten von Kindern zwischen null und drei sowie zwischen sieben und 14 Jahren sind nur für Alleinerziehende und Doppelverdiener-Eltern abziehbar. Ebenfalls begrenzt auf zwei Drittel der Kosten und maximal 4000 Euro pro Jahr.
34. Schulgeld absetzen
Auf einer Schule im Ausland kann das Unternehmerkind eine internationale Ausbildung machen. Bei Lehranstalten innerhalb der EU oder in einigen assoziierten Ländern (etwa der Schweiz) können die Eltern 30 Prozent des Schulgelds bei der Steuer absetzen, maximal 5000 Euro. Das entspricht einem jährlichen Schulgeld von 16.666 Euro.
Und es gilt neuerdings auch dann, wenn Sohn oder Tochter die Abschlussprüfungen in Deutschland ablegen, weil die besuchte Schule nicht zu einem Abschluss führt, hat der BFH (Az.: X R 26/15) entgegen der Auffassung der Finanzbehörden geurteilt. In diesem Fall ist entscheidend, dass die Schule zumindest eine „ordnungsgemäße Vorbereitung“ auf einen anerkannten Abschluss bietet.
Den gleichen Vorteil gibt es, wenn der Nachwuchs eine Privatschule in Deutschland besucht. Steuerlich anerkannt werden aber nur die Ausgaben für den Unterricht, nicht für Unterkunft und Verpflegung. Steuerplus: 30 Prozent der Schulkosten sind absetzbar, höchstens 5000 Euro pro Jahr und Kind.
Die Tochter besucht ein Internat in England. Die Eltern zahlen 18.000 Euro Schulgeld pro Jahr. Diese Steuerersparnis ist möglich:
Beispiel | |
Schulkosten | 18.000 |
Davon 30 Prozent | 5400 |
Maximal | 5000 |
Steuerersparnis (45 Prozent) | 2250 |
Alle Angaben in Euro
35. Familienmitglieder als Minijobber beschäftigen
Im Weihnachtsgeschäft spannen Unternehmer all ihre Liebsten ein, etwa als Aushilfen im Verkauf oder in der Buchhaltung. Verdienen Ehefrau, Sohn oder Tochter maximal 450 Euro pro Monat, muss der Firmenchef für diese Minijobs 30,99 Prozent pauschale Abgaben an die Minijobzentrale abführen. Selbst dann, wenn die Angehörigen im Hauptjob bei einer anderen Firma tätig sind.
Das rechnet sich für die Familie als Gesamtes dennoch, da der Unternehmer Gehalt und Pauschalabgaben als Betriebsausgaben verbuchen kann und damit bis zu 45 Prozent Steuern spart.
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Liebes Impuls Team,
danke für diesen wirklich sehr ausführlichen Artikel.
Es sind wirklich sehr gute Steurtipps vorhanden.
Habt Ihr schon einmal davon gehört mit einem Invest in Solar / Photovoltaikanlagen Geld zu sparen?
[Anmerkung der Redaktion: Link entfernt, siehe auch unsere Netikette]
Liebe Grüße
Yasemin
Kein Fehler. Das ist ja das Verrückte. Weglassen von parallelen Gegebenheiten. Bzw nur die positive Seite der Medaille zeigen. Beliebtes Spiel von wirtschaftsnahen aber wohl nicht wirtschaftenden Gazetten…
Hinzu kommt die MWST auf den Sportwagen.
Steuern sparen Sie mit diesem Beispiel nicht wirklich.
Liebes impulse steuer-team,
ich hätte eine Frage:
Was ich als Einzelunternehmer im erste Geschäftsjahr (20 21) investiere – praktisch mein Verlust – kann ich im 2. Geschäftsjahr (2022) abschreiben?
(Einzelhandel – Wareneinkauf…)
Danke für die Antwort.
MfG
Zoltan
So ganz verstehe ich Punkt 17 nicht: ich habe doch keine Ersparnis von rund 3300 Euro, denn ich zahle ja nun in diesem Beispiel 8000 Euro Zinsen. So habe ich nun 4700 Euro weniger in der Tasche. Wo liegt mein Denkfehler?
Gute Übersicht, alles neu, muss ich erst verarbeiten, gehe bestimmt noch mal auf die Seite.
liebes impulse steuer-tearm was kann mann tun wenn der Gewinn nach bisherigen Stand ein Gewin von 70 T Euro erzielt wurde.Ein grund warscheinlich viel arbeit aus eigner Hand es ist schwer gute Arbeitskraft zu finden.Bedanke mich im vorraus MfG w Schultz
Vielen Dank für diese Steuertipps! Es ist eine gute Idee, mit Solarmodulen Geld zu sparen. Es ist nachhaltig und man spart Geld. Ich selbst arbeite für ein nachhaltiges Unternehmen, das Strom zurück ins Netz liefert und damit Geld verdient. Ich weiß nur nicht, wie viel Steuervorteil sie davon haben.
[Link entfernt, siehe auch unsere Netiquette]
liebes impulse steuer-team, eine schöne und hilfreiche aufstellung zum jahresende. bei sovielen tips sollte es genug sein, obwohl …. ich möchte wetten, dass mit tip 51 die meisten unternehmen am meisten sparen können: an der gewerbesteuer! die sitzverlegung z. b. nach gruenwald mit einem hebesatz von nur 240 punkten lohnt sich bereits für kleinere gmbh‘s, berater und viele unternehmen. die umsetzung ist einfach und legal. die w nigsten unternehmer, die oft die doppelte gewerbesteuer bezahlen, wissen jedoch davon.