Markus Hupp ist kein Frugalist. Doch der Unternehmer aus den bayrischen Unterföhring hat sich von Menschen, die durch Sparen finanzielle Freiheit erlangen wollen, eine einfache Weisheit abgeschaut: „Je früher ich anfange, meinen Konsum zu reduzieren und stattdessen investiere, desto eher passt das auch im Alter.“
Für den 40-Jährigen ist die Altersvorsorge das wichtigste Finanzthema, mit dem sich ein Unternehmer beschäftigen sollte. Deshalb hat sich der Gründer der Firma HME-Tech, die mit zwei Mitarbeitern Ingenieurdienstleistungen anbietet, ausgiebig mit den gängigen Rentenoptionen befasst und ist zu dem Schluss gekommen: „Für Unternehmer gibt es viel bessere Wege, ihr Vermögen effizient zu schützen und eine optimale Altersvorsorge aufzubauen.“
Seit 2022 setzt er deshalb auf eine Pensionszusage. Die Pensionszusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie wird häufig genutzt, um geschäftsführende Gesellschafter im Alter abzusichern. Das Geld bleibt dabei in der Firma, die Rücklagen bildet und sie für den Begünstigten anlegt.
Die Einrichtung einer Pensionszusage ist vor allem im ersten Jahr deutlich aufwendiger als der Abschluss einer klassischen Betriebsrentenversicherung. Fafür spart sich Hupp aber die laufenden Kosten für den Wasserkopf an Verwaltung, der bei einer Versicherung stets mitfinanziert werden muss. Allerdings fallen auch für die Pensionszusage Kosten an: Für die Ausarbeitung hat Hupp rund 2000 Euro Anwaltsgebühren gezahlt, pro Jahr fallen zudem 200 Euro für ein finanzmathematisches Gutachten an. „Man braucht kompetente Ansprechpartner, vor allem einen Steuerberater und einen auf dem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt, die das Ganze begleiten“, rät Hupp.
Vorteil: Die Firma spart Steuern
Attraktiv ist die Pensionszusage insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelkämpfer, um steuerbefreite Rücklagen langfristig zu investieren. Sie ist eine flexible Form der Altersvorsorge, die individuell auf den Geschäftsführer zugeschnitten werden kann. Soweit aufgrund der Beteiligungshöhe kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht, kann sie durch eine Verpfändung auch „insolvenzfest“ gemacht werden.
Pensionszusagen können grundsätzlich auch so strukturiert werden, dass lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt wird. Hupp lässt sich von der Firma dagegen eine bestimmte Gesamtsumme zusichern. Wie er das Geld anlegt, aus dem seine Firmenpension später einmal bezahlt wird, entscheidet Hupp selbst. Die Rücklagen sollen zu 70 Prozent in den Aktienmarkt und zu 30 Prozent in Mietimmobilien fließen. So hat er bislang auch seine private Geldanlage aufgeteilt. Hupp investiert vor allem in börsengehandelte Indexfonds (ETF).
Zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Jahr sollen nun von der Firma in Hupps Altersvorsorge gehen. Die Summe schmälert jedes Jahr den Gewinn des Unternehmens und spart so Steuern.
Nachteil: Die Zusage kann die Firma belasten
Wie hoch die Direktzusage ausfallen kann, hängt vom Gehalt ab, das sich Hupp als Geschäftsführer selbst zahlt. „Sie darf nicht höher sein als 75 Prozent des aktuellen Geschäftsführergehalts“, sagt Steuerberater Manfred Baier von der Authent-Gruppe, die die Pensionszusage für Hupp aufgesetzt hat. Das Gehalt wiederum darf ebenfalls nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss sich am Umsatz des Unternehmens und vergleichbaren Geschäftsführergehältern orientieren. Deshalb muss jedes Jahr ein Gutachter die genaue Höhe der Pensionszusage überprüfen.
Bislang lag Hupps Geschäftsführergehalt bei 83000 Euro, auf dieser Grundlage hat er seine Pensionszusage von 10.000 Euro berechnet. In diesem Jahr will er es aber erhöhen, denn das Unternehmen läuft gut und wird voraussichtlich einen siebenstelligen Umsatz erzielen.
Hupp plagen allerdings Zweifel, ob die eingerichtete Direktzusage im Alter reichen wird. „Angesichts der hohen Inflation frage ich mich: Was ist meine Pensionszusage in 22 Jahren eigentlich noch wert?“ Sein neues Ziel: 20.000 Euro im Jahr und insgesamt 600.000 Euro soll die Firma für Hupps Pensionszusage ansparen, mögliche Zinsen kämen dann noch hinzu.
Optionen für die Auszahlung
Das klingt nach viel Geld, muss aber noch voll versteuert werden. Eine monatliche Auszahlung hätte den Vorteil, dass die Steuern niedriger ausfallen. Trotzdem entschied sich Hupp für die einmalige Auszahlung – auch um einen wesentlichen Nachteil der Pensionszusage zu umgehen: Sollte die Firma verkauft werden, könnten potenzielle Käufer sonst abgeschreckt werden.
Der Grund: In der Vergangenheit waren Pensionszusagen oft nicht ausreichend durchfinanziert. Erben oder Käufer haben entsprechend schlechte Erfahrungen damit gemacht. Die Einmalauszahlung ist für einen potenziellen Käufer berechenbarer. Hupp hat aber immer noch die Option, diese in eine monatliche Rentenauszahlung umwandeln zu lassen.
Bei Renteneintritt mit 67 bleiben Hupp nach Steuern und Abgaben noch rund 400.000 Euro – die aber im besten Fall 20 Jahre reichen müssen. „Pro Jahr käme ich dann auf eine Rente von knapp 20.000 Euro – ohne die Inflation eingepreist zu haben“, rechnet Hupp vor. Deshalb ist die Pensionszusage neben seinen privaten Immobilien- und Aktieninvestments nur ein Baustein seiner Altersvorsorge.
